Stadt Mannheim mahnt Twitter-User ab

Wieder einmal treibt das Deutsche Rechtssystem seltsame Blüten, wie in einem Artikel von Pressetext publiziert wurde.
Ins Schussfeld ist der Twitter-User mit dem Benutzernamen Mannheim geraten. Er sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.  Ist der Namensschutz bei Domainnamen nachvollziehbar, so sprengt diese Forderung nun doch den Rahmen.
Die Argumentation, dass Personen hinter der Bezeichnung www.twitter.com/mannheim die Stadt Mannheim erwarten, ist wohl etwas optimistisch. Kaum jemand würde erwarten, dass Mannheim so fortschrittlich ist, dass sie einen eigenen Twitterfeed betreiben würden. Dass sie es nicht sind, zeigen sie übrigens direkt mit ihrem Vorgehen. Weitere Details dazu im Artikel vom Inhaber des Twitter-Accounts.
Als Websitebetreiber stellt sich mir natürlich die Frage, darf ich als Nachfolgendes Element eines Domain-Namens einen Städtenamen führen, z.B:

www.medien.ch/mannheim.

Wer käme auf die Idee, dass hinter dieser Adresse die Stadt Mannheim steckt.
Ich finde es sollte die Regel gelten first come first serve. Wenn die Mannheimer Stadt-Behörde es verschlampt hat rechtzeitig den Twitter-Account zu registrieren, sorry, dann sind sie selber Schuld.
Was gar nicht geht, ist ohne ein Gespräch zu suchen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufahren. Die alte Welt präsentiert sich so ziemlich barbarisch, aus dem letzten Jahrtausend eben. Die digitale Kultur ist aber eine andere.

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