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2024 entsteht das Institut für digitale Kommunikation und Medieninnovation

Mit Beginn des Frühlingssemesters 2024 entsteht das Institut für digitale Kommunikation und Medieninnovation. Es vereint die Stärken in diesem Bereich der Universität Freiburg und der Fachhochschule Graubünden. Eine Besonderheit des Instituts ist die kooperative Direktion. Sie setzt sich zusammen aus Sina Blassnig, die die neu geschaffene Professur an der Universität Freiburg antreten wird, und Bianca Baerlocher von der Fachhochschule Graubünden, welche den neuen dazugehörigen Masterstudiengang leitet.

Ein Semester nach dem erfolgreichen Start des gemeinsamen Masterstudiengangs «Digital Communication and Creative Media Production» steht die Gründung des interdisziplinären Instituts für digitale Kommunikation und Medieninnovation (IDCMI) unmittelbar bevor. Das Institut kombiniert sozialwissenschaftliche Theorien und Methoden mit medientechnischem Know-how in Forschung und Lehre. Mit dieser Kombination strebt das Institut danach, Lösungen für branchenspezifische und gesellschaftliche Herausforderungen im Medien- und Kommunikationsbereich zu entwickeln. Dabei legt es besonderen Fokus auf die Schaffung neuer Forschungswege und -werkzeuge, während im begleitenden Masterstudiengang notwendiges Wissen und Fähigkeiten mit neuen und innovativen Lernmethoden vermittelt werden, um die Entwicklungen in der heutigen digitalen Gesellschaft kritisch zu verstehen und mitzugestalten.

Es handelt sich um eine Kooperation der Universität Freiburg mit der Fachhochschule Graubünden. Besonders eng wird das IDCMI mit dem Departement für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (DCM) der Universität Freiburg und dem Institut für Multimedia Production (IMP) der FH Graubünden zusammenarbeiten, was sich auch in der Direktion des IDCMI spiegelt.

Operatives Direktionsteam komplett

Geleitet wird das neue Institut von Prof. Dr. Sina Blassnig vom DCM und Prof. Dr. Bianca Baerlocher vom IMP. Durch die kooperative Direktion soll sich das neue Institut durch eine enge Verknüpfung von Forschung, Lehre und praxisorientierter Umsetzung sowie durch die Verbindung der beiden Hochschulkulturen auszeichnen. Sina Blassnig übernimmt ab Februar 2024 die Professur für Digitale Kommunikation und Datafizierung am DCM der Universität Freiburg. Als Direktorin des IDCMI ist sie insbesondere für die Forschung des neuen Instituts verantwortlich. 

Sina Blassnig hat Kommunikationswissenschaft und Politikwissenschaft an der Universität Zürich studiert und dort zum Thema populistische Online-Kommunikation promoviert. Danach war sie Oberassistentin am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (IKMZ) der Universität Zürich und Gastwissenschaftlerin an den Universitäten in Jerusalem und Amsterdam. In ihrer Forschung beschäftigt sich Sina Blassnig hauptsächlich mit dem Einsatz neuer Technologien und künstlicher Intelligenz in der Produktion und Verbreitung von Medieninhalten und wie sich dies auf das Nutzungsverhalten von Bürger:innen auswirkt. Ferner forscht sie auch zum Thema, wie politische Akteure digitale Plattformen nutzen. 

Prof. Dr. Bianca Baerlocher ist als assoziierte Direktorin insbesondere für die Verbindungen zur Forschung an der FH Graubünden sowie für die Lehre verantwortlich. Sie leitet den gemeinsam angebotenen Masterstudiengang «Digital Communication and Creative Media Production». Bianca Baerlocher war zuvor die Leiterin der Weiterbildung am IMP. Neben der Konzipierung innovativer Bildungsformate und als Expertin für agile Didaktik ist sie in Lehre und Forschung an der FH Graubünden engagiert. Sie besitzt ein Lizentiat in Soziologie, Medienwissenschaften und hat ausserdem in der Nachhaltigkeitsforschung an der Universität Basel promoviert. Sie hat eine Ausbildung zur Mediatorin und ist in verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien für eine nachhaltige Entwicklung tätig.

Strategische Begleitung mit Vertreter:innen beider Institutionen

Die strategische Ausrichtung des IDCMI und des Joint-Masterprogramms wird durch einen sechsköpfigen Institutsrat mitgestaltet. Dieser setzt sich aus je drei Mitgliedern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg sowie drei Mitgliedern der FH Graubünden zusammen.

Austausch zur Zukunft der Medien mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga


Bern, 10.05.2019 – Auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga haben sich heute Vertreterinnen und Vertreter der Medienbranche, von Organisationen und Behörden in Bern zu einem Austausch getroffen. Dabei ging es um die Zukunft der Medien in der Schweiz und die Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand.

In einem demokratischen und föderalistischen Land wie der Schweiz sind Medien zentral. Doch die Medien stehen unter Druck: Die Werbeeinnahmen gehen zurück, die Nutzungsgewohnheiten verändern sich, die Bedeutung des Internets und der sozialen Medien steigt. Vor diesem Hintergrund hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga verschiedene Branchenakteure und Vertreter der Kantone zu einem Austausch eingeladen. Zur Sprache kamen der Service public in Radio und Fernsehen sowie mögliche Massnahmen zur Unterstützung der elektronischen Medien und der Presse. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über elektronische Medien hatte zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Einige Akteure forderten mehr staatliche Unterstützung der Printmedien, andere rasche Lösungen. Die Erwartungen, wie die öffentliche Hand die Schweizer Medien unterstützen soll, gehen indes auseinander.      

Weiteres Vorgehen

Die Argumente der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens werden in die laufenden Arbeiten zur Anpassung der Rechtsgrundlagen aufgenommen. Bundesrätin Sommaruga wird dem Bundesrat in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten. Mehrere Parlamentarier fordern in Vorstössen ausserdem eine Änderung der Bundesverfassung, um eine direkte Unterstützung der Presse zu ermöglichen. 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Austauschs

An der Diskussion zur Zukunft der Medienförderung nahmen die Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen teil:

  • Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK
  • Verband Schweizer Medien
  • Médias Suisse
  • Stampa svizzera
  • Verband Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse
  • Radios Régionales Romandes
  • Schweizer Privatradios
  • Union nicht-kommerzieller Lokalradios UNIKOM
  • Verband Medien mit Zukunft
  • Ringier
  • SRG
  • Impressum
  • Syndicom
  • Eidgenössische Medienkommission EMEK 

Medienmonitor zeigt Einfluss der Medien auf die Meinungsbildung

Biel/Bienne, 13.11.2018 – Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 13. November 2018 erstmals den Medienmonitor Schweiz präsentiert. In Form einer interaktiven Website wird das Potenzial der verschiedenen Mediengattungen – Print, Radio, TV, Online – für die Meinungsbildung dargestellt. Die Untersuchung zeigt, dass das Fernsehen den grössten Einfluss auf die Meinungsbildung hat, vor der Presse, Radio und Onlinemedien. Der Medienmonitor Schweiz gibt ausserdem Auskunft über Besitzverhältnisse und unternehmerische Verflechtungen im Schweizer Medienmarkt.

Auf www.medienmonitor-schweiz.ch, der dreisprachigen Webseite des Medienmonitors Schweiz, kann das Meinungsbildungspotenzial für die gesamte Schweiz und verschiedene Regionen angezeigt werden. Ebenfalls ersichtlich sind die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse der grossen Schweizer Medienunternehmen. Die Webseite umfasst auch einen wissenschaftlichen Bericht, der eine Gesamtinterpretation der zahlreichen Detailergebnisse enthält.

Wie die Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2017 zeigen, dominiert das Fernsehen die Meinungsbildung vor allem in der lateinischen Schweiz: In der französischen Schweiz hat es die deutlich grössere Meinungsmacht als die Presse, deren Beeinflussungspotenzial in diesem Landesteil etwa gleich gross ist wie dasjenige des Radios. In der italienischen Schweiz ist die Führungsrolle des Fernsehens noch grösser. Hier liegt die Presse hinter dem Radio auf Platz drei der einflussreichsten meinungsbildenden Medien. Online-Angebote liegen nach den Untersuchungen der Studie in allen drei Landesteilen an letzter Stelle. Auch in der deutschen Schweiz hat das Fernsehen als Gattung insgesamt das grösste Beeinflussungspotenzial, Print ist in diesem Landesteil aber stärker als in den lateinischen Sprachregionen.

Diese Angaben beziehen sich auf die allgemeine Informationsnutzung. Sie wird breit verstanden und beinhaltet neben Politik auch Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport. Über die punktuelle Informationsnutzung bei politischen Ereignissen, wie zum Beispiel vor und über Abstimmungen und Wahlen gibt der Medienmonitor keine Auskunft.

Das einflussreichste Medienunternehmen ist die SRG SSR, gefolgt von Tamedia. Die einflussreichsten Einzelmedien sind die Gratis-Pendlerzeitungen «20 Minuten / 20 minutes / 20 minuti», vor den Radio- und Fernsehprogrammen der SRG SSR. Je nach Alter variiert die Bedeutung der verschiedenen Mediengattungen. Während bei jüngeren Medienkonsumentinnen und

-konsumenten vor allem «20 Minuten» für die Meinungsbildung beigezogen wird, dominieren bei den ältesten Publikumsgruppen die Fernseh- und Radioprogramme der SRG SSR.

Der Medienmonitor Schweiz basiert auf Daten, die aus drei aufeinander abgestimmten Forschungsmodulen stammen. Im ersten Modul wurde die Rolle der verschiedenen Medien bei der individuellen Meinungsbildung der Schweizer Bevölkerung mittels einer Repräsentativbefragung erhoben. Im zweiten Modul werteten die Forscher Daten aus etablierten Studien der angewandten Medienforschung aus, um das Gewicht der verschiedenen Medien im Publikumsmarkt festzustellen. In einem dritten Modul wurden schliesslich anhand von Geschäftsberichten, Branchenstudien und laufender Marktbeobachtung die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse im Schweizer Medienmarkt erhoben und in einer Datenbank dargestellt. Diese wird laufend aktualisiert.

Der Medienmonitor Schweiz ist Teil der BAKOM-Medienforschung, mit der insbesondere die Programmleistungen und die Publikumsakzeptanz der Schweizer Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag untersucht werden. Der Medienmonitor Schweiz wurde vom BAKOM in einem offenen Verfahren nach WTO öffentlich ausgeschrieben. Für die ersten vier Untersuchungsjahre erhielt das Forschungsbüro Publicom AG in Kilchberg den Zuschlag.

Die Tageswoche stellt ihren Betrieb ein

Der Stiftungsrat der Stiftung für Medienvielfalt hat entschieden, die TagesWoche einzustellen. Er tut das schweren Herzens und in grosser Anerkennung für die Arbeit aller Mitarbeitenden. Ein grosser Dank geht auch an alle Leserinnen und Leser. Die Stiftung wird ihr Engagement für Basel fortsetzen.

Nach dem barfi.ch am 18. August 2018 die Segel gestrichen hat, verschwindet ein weiteres News Portal in Basel von der Bildfläche. Bei der Übernahme der Baslerzeitung durch die Tamedia wird man bezüglich Medienvielfalt auch nicht richtig froh.

Schade, mit einer zeitgemässen Medienförderung, die nicht nur auf die alten Ladenhüter wie Fernsehen, Radio oder Papierdruck setzt, hätte man sicher etwas bewegen können. Bei schwindenden Werbeeinnahmen, abnehmenden Aboeinnahmen wird es sehr schwierig für lokale Onlineportale.  Wenn ich die Wahl hätte, wie meine Gebührengelder investiert werden sollten, so würde ich solche Newsanbieter vor dem Staatsrundfunk bevorzugen.

Keine Fake News bei SRF

Bern, 02.11.2018 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI hat die Beschwerde gegen einen Beitrag der „Tagesschau“ von Fernsehen SRF über einen vermeintlichen Stimmungswandel zu einem Rahmenabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union abgewiesen. Die Mehrheit der Kommission kam zum Schluss, dass die Mängel bei der Anmoderation noch keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots begründeten.

Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen befand die UBI über einen Beitrag der Nachrichtensendung „Tagesschau“ von Fernsehen SRF vom 1. Mai 2018. Im Zentrum von diesem stand eine Momentaufnahme der Stimmung zu einem Rahmenabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union (EU). In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde moniert, der Beitrag habe Fake News vermittelt, indem in sachlich unzutreffender Weise aus Ergebnissen einer Meinungsumfrage eine Kehrtwendung der Stimmung zu einem Rahmenabkommen abgeleitet worden sei. Wie die Beschwerdeführerin kam auch die UBI zum Schluss, dass die Anmoderation mangelhaft und unsorgfältig war. Ergebnisse einer Meinungsumfrage zu den Beziehungen der Schweiz mit der EU wurden in überspitzter und nicht transparenter Weise wiedergegeben. Der nachfolgende Filmbericht, in welchem sich der Bundespräsident, der EU- und andere Botschafter sowie Teilnehmer eines Podiumsgesprächs zur Stimmungslage sowie zu den Verhandlungen um ein Rahmenabkommen äusserten, trug aber massgeblich zu einer freien Meinungsbildung des Publikums bei. Die UBI kam deshalb nach intensiver Diskussion mit sechs zu drei Stimmen zum Schluss, dass der Beitrag insgesamt das Sachgerechtigkeitsgebot trotz der mangelhaften Anmoderation nicht verletzt hat.

Ebenfalls Gegenstand einer Beschwerde bildete die „Samstagsrundschau“ von Radio SRF vom 10. März 2018, in welchem der AXPO-CEO befragt wurde. Anlass des Gesprächs bildete der Entscheid der Aufsichtsbehörde ENSI, dass das Atomkraftwerk Beznau 1 nach einem längeren Unterbruch seinen Betrieb wieder aufnehmen kann. Gegen das Interview mit dem AXPO-Exponenten erhoben Vertreter der ENSI-Mahnwache Beschwerde. Ihre Rügen, wonach der Moderator Aussagen seines Gastes zu wenig hinterfragt habe und die Sendung eine Plattform für den Exponenten der Atomwirtschaft gewesen sei, erachtete die UBI aber als unbegründet. Der Moderator konfrontierte den AXPO-CEO mit zahlreichen Kritikpunkten und hinterfragte dessen Antworten häufig. Umstrittene Aussagen des Gastes kamen mit einer Ausnahme zum Ausdruck. Bei einer Diskussionssendung sind die Anforderungen an die Sachgerechtigkeit zudem nicht gleich hoch wie bei rein redaktionell aufbereiteten Sendungen. Die UBI wies die Beschwerde einstimmig ab.

Als unbegründet erachtete die UBI ebenfalls eine Beschwerde gegen die Diskussionssendung „Arena“ vom 13. April 2018. Thema der Sendung mit dem Titel „Entwaffnete Schweiz“ war das geplante neue Waffenrecht. Die wesentlichen Fakten zur Vorlage des Bundesrats sowie die Positionen von Befürwortern und Gegnern wurden korrekt und in transparenter Weise vermittelt. Der in der Popularbeschwerde behauptete angebliche tendenziöse Charakter zu Gunsten eines schärferen Waffenrechts stellte die UBI nicht fest. Sie wies die Beschwerde gegen die Sendung daher einstimmig ab wie auch diejenige gegen die ebenfalls gerügte Sendungsankündigung auf der Website. Diese Ankündigung enthielt zwar einen etwas irreführenden Satz, welcher aber alleine nicht geeignet war, eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots zu begründen.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die vom Bündner Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Redaktionelle Kooperationen bedrohen die publizistische Vielfalt

Redaktionelle Verbundsysteme haben in der Schweiz in jüngster Zeit stark an Bedeutung gewonnen. Dadurch wird der publizistische Wettbewerb als unverzichtbare Voraussetzung für Qualität einge-schränkt. Denn immer öfter werden dieselben Inhalte verbreitet. Das zeigt ein automatisierter Text-vergleich der Schweizer Medienberichterstattung. Im demokratiepolitisch sensitiven Bereich der na-tionalen Politikberichterstattung erscheinen bereits 54% der Beiträge in mindestens zwei Zeitungen gleichzeitig.

Der automatisierte Vergleich mittels Jaccard-Koeffizient belegt, dass die Anteile geteilter Beiträge zwi-schen Medien aus dem gleichen Verbund sehr hoch sind. Der Tages-Anzeiger, der Bund und die Berner Zeitung zählen seit diesem Jahr zur neu geschaffenen Deutschschweizer Zentralredaktion der Tamedia. Nach Einführung der Kooperation stiegen die Anteile geteilter redaktioneller Beiträge in diesen drei Zeitungen um 17 Prozentpunkte auf aktuell 55%. Innerhalb von meinungsbetonten Formaten wie Leit-artikeln oder Kommentaren sind die Anteilswerte an identischer Berichterstattung sogar von 40% auf ganze 68% gestiegen. Damit werden vor Urnengängen vermehrt dieselben Abstimmungs- oder Wahl-empfehlungen abgegeben, was aus demokratiepolitischer Sicht problematisch ist. Redaktionelle Ver-bundsysteme fördern eine gleichförmige Themen- und Perspektivensetzung in der Medienarena. Die Gefahr publizistischer Fehlleistungen steigt, weil die Kontrollfunktion zwischen den Medien ge-schwächt wird. Zu diesen und weiteren Befunden kommt das fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich in seiner neunten Ausgabe des Jahrbuchs Qualität der Medien.

Berichterstattungsqualität trotz Vielfaltsverlust noch hoch
Über die 66 untersuchten Informationsmedien betrachtet, bleibt die Berichterstattungsqualität in der Schweiz hoch. Im Untersuchungsjahr 2017 erzielen die 35 Titel zwischen 6,1 und 8,3 von maximal 10 Qualitätspunkten. Die neu erfasste Wochenzeitung (WoZ) schafft es auf Anhieb auf den vierten Platz des Gesamtrankings und egalisiert den Score der NZZ. Rund ein Drittel aller Medien kann die Qualität im Vorjahresvergleich aber nicht halten. Einbussen zeigen sich in der Vielfaltsdimension, aber auch bei der Einordnungsleistung. Der Ressourcenabbau in der Schweizer Informationspublizistik zeigt Wir-kung.

Personeller Braindrain im Journalismus und Zuwachs im PR-Sektor
Die wachsende Ertragsschwäche im Informationsjournalismus hat zur Folge, dass die Anzahl Medien-schaffender im Newssektor laufend abnimmt. Zwischen 2011 und 2016 gingen im Bereich Online- und Pressemedien 3000 Stellen verloren (-19%). Im selben Zeitraum hat die Beschäftigtenzahl im PR-Sektor
um 16% zugenommen. Auch die Anzahl selbständiger Journalistinnen und Journalisten ist seit 2011 um 20% gestiegen. Die prekäre Finanzierungslage im Informationsjournalismus fördert eine Tendenz, wonach immer mehr Journalisten entweder «die Seite wechseln», d.h. im PR-Sektor einer neuen Be-schäftigung nachgehen, oder sich ihr Glück als Freischaffende suchen, unter zumeist prekären, weil langfristig unsicheren Bedingungen.

News-Deprivierte zeigen niedrige Zahlungsbereitschaft
Seit 2009 nimmt die Zahl der News-Deprivierten stetig zu. News-Deprivierte sind heute die mit Abstand grösste Nutzergruppe in der Schweiz. Das Publikum, das zu diesem Mediennutzungstyp zählt, konsu-miert wenig News und wenn, dann in qualitätsschwachen Informationsmedien, vorab via Social Media. Von allen Nutzergruppen ist jene der News-Deprivierten seit 2009 mit Abstand am stärksten gewach-sen (+15 Prozentpunkte). 2018 zählt mehr als jeder dritte Mediennutzer (36%) zu diesem Nutzertyp. Unter den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 53%. Da die Zahlungsbereitschaft unmittelbar mit dem Newsinteresse verknüpft ist, legt mit den News-Deprivierten genau jene Gruppe am meisten zu, die am wenigsten gewillt ist, für Informationspublizistik zu bezahlen.

Neues Mediengesetz (BGeM): Vorschläge reichen zu wenig weit
In Anbetracht dessen, dass dem professionellen Informationsjournalismus ein zukunftsfähiges Ge-schäftsmodell fehlt und unvermindert finanzielle und personelle Ressourcen wegbrechen, gehen die Vorschläge zum Ausbau der Medienförderung im neuen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) zu wenig weit. Erstens sollten neben Onlineanbietern, die audiovisuelle Inhalte produzieren, auch Onlinetextmedien gefördert werden können, die sich auf die Produktion von Hintergrundinfor-mationen spezialisieren. Zweitens müssen mehr Gelder für die direkte Medienförderung für private Medienanbieter vorgesehen werden, damit der publizistische Vielfaltsschwund in der Schweiz wirk-sam aufgehalten wird. Damit genügend Mittel für die SRG und die direkte Medienförderung zur Ver-fügung stehen, ist die absolute Summe der Medienabgabe genügend hoch anzusetzen und darf in den Folgejahren nicht weiter gesenkt werden.

Untersuchungsanlage, Methodik und weiterführende Informationen
Die Analysen des Jahrbuchs und der Studien Qualität der Medien basieren auf folgenden Daten:

Inhaltsanalyse:
Die Bewertung der Berichterstattungsqualität basiert auf einer Zufallsstichprobe aus dem Jahr 2017. Insgesamt wurden 26’444 Beiträge aus 66 reichweitenstarken Informationsangeboten aus der Deutschschweiz, der Suisse romande und der Svizzera italiana untersucht. Leitend für die Qualitäts-analyse sind die Dimensionen Relevanz, Vielfalt, Einordnungsleistung und Professionalität.

Publikumsbefragungen:
Erstens wurden in diesem Jahr erneut die Daten des «Reuters Digital News Report» berücksichtigt. Der globale Bericht enthält repräsentative Umfragedaten zum digitalen Newsnutzungsverhalten (über 74 000 Interviews) der Bevölkerung in 37 Ländern, inklusive der Schweiz. Das fög – Forschungs-institut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich ist die Schweizer Partnerorganisation die-ser Grossstudie, die vom Reuters Institute for the Study of Journalism an der University of Oxford durchgeführt wird. Befragt wurden Anfang 2018 rund 2000 Internetnutzer der Deutschschweiz und
der Suisse romande. Auf der Basis von Onlinepanels wurden Stichproben gezogen, die für Internet-nutzer ab 18 Jahren repräsentativ sind.
Zweitens flossen Umfragedaten aus einer alljährlich durchgeführten, repräsentativen Mediennut-zungsstudie des fög in Zusammenarbeit mit GfK Switzerland in die Analysen ein. Im Rahmen dieser Studie werden seit 2009 rund 3400 Onlineinterviews jeweils zum Jahresbeginn durchgeführt. Der Kern der Befragung ist seit 2009 unverändert, sodass die Datenreihe inzwischen über zehn Jahre reicht.
Drittens stützt sich dieses Jahrbuch unter anderem auf Befragungsdaten des Stiftervereins für Medi-enqualität, welcher im Jahr 2016 erstmals das sogenannte Medienqualitätsrating (MQR) herausgab. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Medienqualität in der Schweiz zu fördern. Das fög ist verantwortlich für ein Teilmodul. Dabei geht es darum, die Berichterstattungsqualität von 50 Schweizer Informati-onsangeboten inhaltsanalytisch zu messen. Das zweite Teilmodul wird von der Universität Fribourg verantwortet. Dabei geht es um die Qualitätswahrnehmung des Publikums. Diese wurde anhand ei-ner Onlinebefragung (rund 1600 Interviews) in der Deutschschweiz und in der Suisse romande ermit-telt. Die erste Befragung wurde im Februar/März 2016, die zweite im Februar/März 2018 durchge-führt.

Kennwerte aus der Medienbranche:
Um die Veränderung der Nutzung, der Finanzierung und der Besitzverhältnisse von Informationsme-dien analysieren zu können, werden Sekundärdaten verwendet. Quellen sind unter anderem: WEMF, Net-Metrix, Mediapulse, Media Focus und Stiftung Webestatistik Schweiz.

Kontakt
fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich
Andreasstrasse 15
CH-8050 Zürich
Tel. +41 (0)44 635 21 11
E-Mail kontakt@foeg.uzh.ch

«No Billag»-Initiative schadet der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz

Bern, 11.12.2017 – Am 4. März 2018 stimmen Volk und Stände über die «No Billag»-Initiative ab. Diese fordert die Abschaffung der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen. Sie verlangt zudem, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen subventioniert. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Denn diese nimmt in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung und erhöht den Einfluss privater Geldgeber und ausländischer Konzerne. „Für ein kleinräumiges, mehrsprachiges Land wie die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie ist ein vielfältiges Medienangebot wichtig“, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

Gemäss Bundesverfassung müssen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen. Sie müssen zudem die Besonderheiten der Schweiz und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Da sich solche Programme in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen allein mit Werbung und Sponsoring nicht finanzieren lassen, gibt es eine Radio- und Fernsehempfangsgebühr. Sie kommt jenen Radio- und TV-Stationen zugute, die den aus der Verfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag erfüllen: Auf nationaler Ebene und in den vier Sprachregionen ist die SRG damit betraut. Auf lokaler Ebene sind es 21 Lokalradios und 13 Regional-TV. Alle diese Stationen haben eine Konzession des Bundes, die den Auftrag präzisiert. Der Erlös aus der Empfangsgebühr betrug 2016 rund 1,37 Milliarden Franken. Mit 1,24 Milliarden Franken floss der grösste Teil an die SRG, Lokalradios und Regional-TV erhielten 61 Millionen Franken.

Abbau des Angebots

Die Initiative will, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abgeschafft wird und der Bund auch aus anderen Mitteln keine Radio- und TV-Stationen subventioniert. Sie verlangt zudem, dass der Bund in Friedenszeiten keine Sender betreibt und Konzessionen regelmässig versteigert. Die Annahme der Initiative würde bei der SRG und den betroffenen Lokalradios und Regional-TV zu grossen finanziellen Einbussen führen: Bei der SRG macht die Gebühr rund 75 Prozent des Budgets aus, bei den Lokalradios und Regional-TV ebenfalls einen entscheidenden Teil. Als Folge könnten viele Sendungen gar nicht mehr oder nicht mehr in der heutigen Qualität produziert werden. Es käme zu einem massiven Abbau des heutigen Angebots.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. „Die Medien spielen für die Schweiz mit ihren unterschiedlichen Sprachen und Kulturen und ihrer direkten Demokratie eine zentrale Rolle“, betonte Bundespräsidentin Leuthard. Sowohl die Zeitungen als auch Radio und Fernsehen leisteten mit ihren Berichten, Recherchen und Analysen einen wichtigen Beitrag. Es sei daher wichtig, weiterhin auf ein qualitativ hochstehendes Angebot zählen zu können. Das sei mit der Initiative gefährdet. „Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nimmt diese in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Viele Sendungen, insbesondere auch über gesellschaftlich und politisch wichtige Themen, würden verschwinden. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung.“

Der Abbau würde zu einer Ausdünnung des Angebots führen. Davon betroffen wären alle Bereiche. In eine besonders schwierige Situation kämen die Randregionen und Sprachminderheiten. Je kleiner das Einzugsgebiet, desto unrealistischer ist es, sich rein kommerziell zu finanzieren. Heute sorgen Gebührengelder dafür, dass Lokalradios, Regional-TV und die SRG landesweit präsent sind. Die SRG ist ausdrücklich verpflichtet, in allen Amtssprachen für ein gleichwertiges, vielfältiges Angebot zu sorgen und TV-Sendungen sowie mindestens ein Radioprogramm für die rätoromanische Schweiz anzubieten. Bei Annahme der Initiative würde dieser Auftrag entfallen. Die Schweiz wäre das erste Land Europas, das den Service public-Auftrag für Radio und Fernsehen abschaffen würde. Die SRG könnte auch nicht mehr für einen internen Ausgleich sorgen und mit Geld aus der Deutschschweiz Programme für die französische, die italienische und rätoromanische Schweiz finanzieren.

Bei einem Ja zur Initiative würden zudem Werbegelder noch stärker als heute von der Schweiz ins Ausland abfliessen und dadurch dem einheimischen Markt entzogen. Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nähme die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen zu und damit stiege auch die Gefahr der politischen Einflussnahme. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Eine vielfältige, gleichwertige Radio- und TV-Berichterstattung in allen Landesteilen ist für die Meinungsbildung in der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie wichtig und bietet Service und Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger.

Nein zur Initiative, …

weil sie den Service public-Auftrag aufhebt,
weil sie viele Radio- und TV-Stationen existenziell gefährdet,
weil sie die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen erhöht,
weil sie der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz schadet.

Wechsel von der Empfangsgebühr zu einer allgemeinen Abgabe

Die Empfangsgebühr für Radio und TV beträgt heute für Haushalte 451 Franken pro Jahr. Mit dem vom Stimmvolk 2015 gutgeheissenen Wechsel zu einer breiter abgestützten, allgemeinen Abgabe sinkt der Betrag für Haushalte ab 2019 auf 365 Franken pro Jahr. Unternehmen zahlen eine nach Umsatz abgestufte Abgabe. Diese wird ab einem Umsatz von 500 000 Franken fällig. Unternehmen mit weniger Umsatz – das sind rund drei Viertel aller Unternehmen – zahlen keine Abgabe. Dass auch Unternehmen einen Beitrag leisten, ist nicht neu. Dies gilt im Grundsatz schon heute so, da auch sie von Radio- und TV-Angeboten profitieren: Radio und TV berichten über neue Produkte und Trends, analysieren Wirtschaftsthemen und bieten national und regional attraktive Werbeplattformen an.

Kein qualitativ hochwertiger Service public ohne Radio- und Fernsehgebühren

eidgenossenschaftBern, 19.10.2016 – Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die eidgenössische Volksinitiative „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)“ abzulehnen. An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2016 hat er die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Wie der Bundesrat am 17. Juni 2016 in seinem Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public dargelegt hat, braucht die Schweiz in allen Sprachregionen des Landes einen Service public in guter Qualität. Die Abschaffung der Gebühren würde dazu führen, dass die SRG und die privaten Veranstalter, die einen Teil davon erhalten, ihren Auftrag nicht mehr erfüllen können.

Gerade in einem kleinen, mehrsprachigen Land wie der Schweiz braucht es unabhängige und qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen. Diese sind wichtig für das Funktionieren der direkten Demokratie und tragen massgeblich zur Integration aller gesellschaftlichen Gruppierungen (Sprachgemeinschaften, Menschen mit Sinnesbehinderungen, die verschiedenen Generationen, Personen mit Migrationshintergrund) bei, betont der Bundesrat in seiner Botschaft. Von der Annahme der Initiative wären die kleineren Sprachgemeinschaften besonders stark betroffen. Denn nur dank des SRG-internen Finanzausgleichs können heute in allen Amtssprachen gleichwertige Radio- und Fernsehprogramme produziert werden. Von den gesamten Einnahmen der SRG, die sich hauptsächlich aus Empfangsgebühren sowie aus Werbe- und Sponsoringeinnahmen zusammensetzen, stammen 24,5 % aus der Westschweiz, 4,5 % aus der italienischen Schweiz und der Rest aus der Deutschschweiz. Diese Mittel werden solidarisch auf die Sprachregionen aufgeteilt, sodass die französischsprachigen Sender der SRG davon 32,7 % und die italienischsprachigen 21,8 % erhalten.

Negative Auswirkungen der Annahme der Volksinitiative

Die Annahme der Volksinitiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren und der damit verbundenen Finanzierung von Radio und Fernsehen hätte nach Einschätzung des Bundesrates eine drastische Reduktion des Leistungsangebots der konzessionierten, bislang gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehveranstalter zur Folge. Um weiterhin gute Programme anbieten zu können, sind die gebührenfinanzierten Veranstalter auf diese Einnahmen angewiesen. Heute wird die SRG etwa zu drei Vierteln über Gebühren finanziert, die privaten Lokalradios und regionalen Fernsehen bis zu zwei Dritteln. Da der Wegfall der Gebühreneinnahmen angesichts der Situation auf dem Werbemarkt nicht durch Werbeeinnahmen kompensiert werden könnte, müssten all diese Veranstalter massiv bei ihren Angeboten sparen. Zudem sind rein kommerzielle Radio- und Fernsehangebote aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel unterhaltungsorientiert, zu Lasten von Information, Bildung und Kultur.

Vergleichbare Angebote in den Sprachregionen

Wie in der Schweiz wird der Service public im Medienbereich in den meisten europäischen Staaten mit öffentlichen Mitteln bzw. über Gebühren finanziert. Im Gegensatz zu diesen Staaten werden in der Schweiz jedoch drei vollwertige Programme in den Amtssprachen sowie teilweise auf Rätoromanisch produziert.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Vorlage ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er ist überzeugt, dass die Schweiz auch künftig eigenständige, in allen Sprachregionen vergleichbare, qualitativ gute, unabhängige und einforderbare Radio- und Fernsehangebote braucht und dafür die entsprechenden öffentlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen die bisherigen Radio- und Fernsehgebühren bis zum Wechsel auf das neue Abgabesystem, voraussichtlich im Jahr 2019, stabil bleiben. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, mit dem Systemwechsel die Haushaltsabgabe auf unter 400 Franken festzulegen.

Pietätloser Investigativ-Journalismus – Ringier bekommt die Quittung

Der Medienkonzern Ringier bekommt für seine Gier nach Meldungen, die gute Verkaufsargumente für die Titel liefern die Quittung. Investigativ-Journalismus potenziert mit Beiträgen von Passantinnen und Pasanten führt oftmals zu einem ungeniessbaren Informationsbrei.

Die von Heinz de Specht besungene Medienkritik an Ringier trifft den Nagel auf den Kopf.

AZ Medien und Schweizerisches Rotes Kreuz leisten im Libanon Hilfe vor Ort

srklogo Zürich, 27. November – Die AZ Medien lancieren gemeinsam mit dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) eine grosse Spendenaktion zugunsten von syrischen Flüchtlingen im Libanon. Im Libanon wählt das SRK für dieses Projekt 500 syrische Flüchtlingsfamilien nach strengen Kriterien aus, welche ein Jahr lang monatlich 175 US-Dollar zur Deckung ihres Grundbedarfs erhalten. Delegationen von TeleZüri, Tele M1 und TeleBärn sowie von Radio 24, der Schweiz am Sonntag und watson waren im Libanon vor Ort und haben die grosse Not der Flüchtlinge dokumentiert. Zwischen dem 29. November und dem 6. Dezember stehen die jeweiligen Berichterstattungen ganz im Zeichen von «Hilfe vor Ort», wobei laufend über die Situation sowie die einzigartige Spendenaktion informiert wird.

Es ist eine der umfangreichsten gemeinsamen Spendenaktionen einer Schweizer Hilfsorganisation und eines Schweizer Medienhauses der letzten Jahre. 500 syrische Flüchtlingsfamilien im Libanon wählt das SRK nach strengen Kriterien für dieses Projekt aus: Familien, deren Ehemänner und Väter ermordet oder verschleppt worden sind; oder deren Kinder behindert oder kriegsversehrt sind. Die Familien erhalten nächstes Jahr monatlich einen Betrag von 175 US-Dollar auf eine «Cashcard» geladen, womit sie ihren Grundbedarf decken können. Es handelt sich dabei um ein neues Projekt mit direkter finanzieller Hilfe. Mit der «Cashcard» können die Familien vor Ort Geld abheben und sind so in der Versorgung nicht mehr völlig fremdbestimmt.

Eine Woche im Zeichen von «Hilfe vor Ort»

Im November waren Journalistinnen und Journalisten von TeleZüri, Tele M1 und TeleBärn sowie von Radio 24, der Schweiz am Sonntag und watson im Libanon. Sie haben Gespräche mit Flüchtlingen geführt, die erbärmlichen Lager besucht und Hintergründe zur Arbeit der Hilfsorganisationen recherchiert. Zwischen dem 29. November und dem 6. Dezember berichten die beteiligten Medien umfassend über das Projekt.

Die Regionalsender TeleZüri, Tele M1 und TeleBärn berichten in einer vierteiligen Serie, in den News sowie in Spezialausgaben der Sendungen TalkTäglich und CheckUp. Die Schweiz am Sonntag publiziert in der Ausgabe vom 29. November 2015 eine umfangreiche Reportage zur Spendenaktion und schliesst am 6. Dezember 2015 mit einer Nachberichterstattung. Dazu kommen täglich neue Online-Beiträge zu einzelnen Aspekten der Spendenaktion. Das News-Portal watson begleitet die ganze Spendenwoche inklusive einem Videotagebuch aus dem Libanon. Auf Radio 24 informiert Moderator Dominik Widmer jeden Morgen im Ufsteller und am 4. Dezember führt der Sender einen grossen Spendentag durch.