Archiv der Kategorie: Print

Druckausgaben von Zeitungen und Zeitschriften

Medienförderung, ob direkt oder indirekt, verletzt die Unabhängigkeit der Medien
und untergräbt deren Glaubwürdigkeit

Die Augenwischerei der subventionierten Verleger

Die Debatte über das Mediensubventionsgesetz, über das am 13. Februar an der Urne entschieden wird, nimmt Fahrt auf. Bei einem Ja würden vor allem den vier grossen Medienkonzernen jährlich 178 Mio. Franken in die bereits vollen Taschen fliessen. Ein Teil davon direkt, ein Teil indirekt. Während die staatliche Einflussnahme bei direkten Subventionen unbestritten ist, versuchen die Verleger, die indirekten Subventionen als medien- und staatspolitisch unbedenklich darzustellen. Marc Walder, CEO von Ringier fragt scheinheilig: «Von wem sollen die Medien konkret abhängig werden?». Nachfolgend die Antwort dazu.

von a. Nationalrat Peter Weigelt, St.Gallen*

Zuerst gilt es dazulegen, was direkte und indirekte Medienförderung ist. Bei der indirekten Förderung bezahlt der Bund einen Teil der Posttaxen für die Zeitungszustellung, schickt das Geld also an die Post. Bei der direkten Medienförderung dagegen werden die Millionen direkt an die Verleger überwiesen.
Damit sind wir beim Sprichwort: «Wer zahlt, befiehlt.» Eine Redewendung, die wohl von nie-mandem in Abrede gestellt wird, da wir alle diese Realität schon erlebt haben. Dass die Verle-ger nun versuchen, dem Stimmvolk weiszumachen, dass dieses Sprichwort für sie nicht gilt, ist wohl der verzweifelte Ausdruck fehlender Argumente für den geplanten Raubzug auf die Staatskasse.

Eine Hand wäscht die andere
Mit einem Beispiel aus dem Alltag wird klar, was «Wer zahlt, befiehlt» mit Bezug auf die Medi-enförderung bedeutet. Nehmen wir einen Mieter, der sich in seiner Wohnung wohl fühlt, aber mit dem Mietzins kaum zurechtkommt. Wenn der Vermieter ihm nun jeden Monat diskret 200 Franken in die Jackentasche steckt, dann wird sich der Mieter mit Bestimmtheit sehr genau an die Hausordnung halten. Denn auch wenn mit dem Zustupf des Vermieters keine Bedin-gungen verbunden sind, man will es sich mit seinem Gönner ja nicht verscherzen. So wäscht die eine Hand die andere, der Mieter hat seine Wohnung auf sicher und der Vermieter einen pflegeleichten, willfährigen Mieter.
Genauso ist es bei der indirekten Medienförderung. Mit den Millionen aus der Staatskasse sind wohl keine direkten Auflagen verbunden, aber man wird in den Verlagen alles tun, um dem Geldgeber zu gefallen. Erst recht, wenn der Zustupf vorerst auf sieben Jahre be-schränkt ist und man natürlich auch nach den sieben Jahren weiter von den Millionensubven-tionen profitieren will.

Verleger stellen direkte Medienförderung an den Pranger
Mit der Argumentation der Verleger, die indirekte Medienförderung sei unproblematisch, dekla-rieren sie gleichzeitig die direkte Medienförderung als staats- und medienpolitisch problema-tisch. Etwas, was allen Bundesrätinnen und Parlamentariern bewusst ist, die Wettbewerbs-kommission klar festgehalten hat und bereits zum Absturz des von Bunderätin Leuthard ge-planten Gesetzes über die Förderung elektronischer Medien geführt hat. Zu diesem Fiasko Leuthards 2018 schrieb «Année Politique Suisse» in einem Rückblick: «Besonders häufig kritisiert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes, der neu auch den Onlinebereich umfas-sen soll, obwohl nicht klar sei, ob dies gemäss Verfassung zulässig sei.»
Nehmen wir nochmals das Beispiel des Mieters und Vermieters. Wenn der Vermieter immer am Monatsende an die Tür klopft und die 200 Franken verbunden mit einem konkreten «Wunsch» übergibt, dann wird der Mieter auch diesen erfüllen, da er ja auch im nächsten Mo-nat auf die Unterstützung angewiesen ist. Dass eine solche «Medienförderung» in einem de-mokratischen Staat keinen Platz hat, ist klar. Und selbst wenn man den Verlegern bei den indirekten Subventionen noch auf den Leim geht, die direkte Medienförderung bleibt verfas-sungsrechtlich wie demokratiepolitisch inakzeptabel.

Aus Gier eigene Glaubwürdigkeit verkaufen
Wer, wenn nicht die Verleger, sollten wissen, dass Glaubwürdigkeit der wichtigste Wert eines Mediums ist. Bei all den rechtlichen Argumenten rund um die direkte und indirekte Medienför-derung ist unbestritten, dass staatliche Förderung der Glaubwürdigkeit der betroffenen Medi-en schadet. Denn selbst wenn diese Gelder eine Verlagsleitung oder deren Redaktion – was unwahrscheinlich ist – nicht beeinflussen würden, nach aussen bleibt ein schaler Nachge-schmack. Und dieser wiederum ritzt die Glaubwürdigkeit. Erst recht, wenn die Verlage Re-kordergebnisse ausweisen, gleichzeitig aber Redaktionen zusammenstreichen, Mitarbeiten-den Abgeltungen streichen und das mediale Angebot laufend weiter ausdünnen.
Doch auch hier hat Augenwischerei keine Chance, denn die Leserinnen und Leser erfahren tagtäglich, wie die Angebote der grossen Medienkonzerne uniformer werden, während sich junge und innovative Medienprojekte profilieren. Dass gerade diese neuen, meist kostenlosen Angebote von den Subventionen ausgeschlossen werden sollen, zeigt, wessen Geistes Kind das «Massnahmenpaket zugunsten der (grossen) Medien» ist.

NZZ, National- und Zentralbibliothek publizieren fast alle Ausgaben seit 1780 digital

Bern, 17.10.2019 – Ab 2021 wird erstmals eine deutschsprachige Tageszeitung von weltweiter Ausstrahlung über einen Schweizerischen Bibliotheksservice frei verfügbar. Dank einer Kooperation der NZZ, der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) und der Zentralbibliothek Zürich (ZB) wird die NZZ voll-ständig digitalisiert auf e-newspaperarchives.ch (e-npa.ch) mit Ausnahme der jeweils letzten 25 Jahre zugänglich gemacht werden. Dieses prestigeträchtige Projekt wird mit einer halben Million Franken vom Lotteriefonds des Kantons Zürich unterstützt.

Zürich/Bern, 17.10.2019. Ca. 1,9 Mio. Zeitungsseiten der NZZ sind bis heute publiziert worden. Nun soll diese enorme Menge digitalisiert und online frei verfügbar gemacht werden. Für ein Forschungsprojekt des Instituts für Computerlinguistik (UZH) hat die Zentralbibliothek Zürich 2019 bereits die Jahrgänge 1780-1950 gescannt. Jetzt kann die ZB und ihre Partner auch die restlichen Ausgaben der NZZ digitalisieren. Inklusive der ab 2001 digital vorhandenen Jahrgänge wird damit von Ende 2021 an die gesamte Zeitung ab 1780 der breiten Öffentlichkeit sowie der Forschung und Wissenschaft auf e-newspaperarchives.ch zur Verfügung stehen. Die Plattform wird von der NB betrieben.

Kosten von insgesamt einer Million Franken

Die Digitalisierung und Aufschaltung aller NZZ-Jahrgänge wird gesamthaft ca. eine Million Franken kosten. Der Lotteriefonds des Kantons Zürich übernimmt mit seinem Beitrag in der Höhe von CHF 500’000 die Hälfte der Kosten, die Schweizerische Nationalbibliothek und die Zentralbibliothek Zürich übernehmen je 20 Prozent, die UBS Kulturstiftung beteiligt sich an diesem bedeutsamen Digitalisierungsprojekt mit 100’000 CHF.

Bundesrat schlägt Massnahmenpaket zur Förderung der Medien vor

Bern, 28.08.2019 – Der Bundesrat hat sich am 28. August 2019 für effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung von Online-Medien und Zeitungen ausgesprochen. Er wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien unterbreiten. Dieses sieht finanzielle Mittel zur Unterstützung der Online-Medien vor. Zudem sollen mehr Tages- und Wochenzeitungen als bisher von der indirekten Presseförderung profitieren. Auf ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet der Bundesrat.

Im letzten Jahr hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (VE-BGeM) durchgeführt. Das Ergebnis ist kontrovers ausgefallen. Sehr viele Teilnehmende haben auf die wirtschaftlich schwierige Situation insbesondere der Presse hingewiesen und dringenden Handlungsbedarf geltend gemacht. Hauptforderungen aus der Vernehmlassung waren die Sicherung des regionalen Service public von Radio und Fernsehen und eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung der Presse. Diese Anliegen sahen sie im Vernehmlassungsentwurf nicht erfüllt. Am 10. Mai 2019 fand zudem ein Austausch zwischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vertreterinnen und Vertretern der Medienbranche und von Behörden statt.

Die Medien spielen in der Schweiz eine wichtige demokratie- und staatspolitische Rolle. Sie versorgen die Bevölkerung mit Informationen und ermöglichen so die für eine direkte Demokratie unerlässlichen Debatten. Die Einnahmen der Zeitungen gehen indes stetig zurück, Redaktionen müssen zusammengelegt und Stellen abgebaut werden. Gleichzeitig müssen die Medienhäuser in die Digitalisierung investieren. Der Bundesrat erachtet daher effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung der Medien als sinnvoll und notwendig. Er hat am 28. August 2019 ein Massnahmenpaket beschlossen, das die Anpassung bestehender Gesetze erfordert. Auf ein Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet er.

Unterstützung von Online-Medien

Der Bundesrat schlägt vor, über das Radio- und Fernsehgesetz auch Online-Medien zu unterstützen. Die Bevölkerung informiert sich zunehmend über Online-Angebote. Deren demokratiepolitische Bedeutung wächst. Allerdings ist die Bereitschaft, für digitale Medienangebote zu bezahlen, weiterhin gering; eine Finanzierung über Abonnemente und Werbung ist schwierig. Deshalb will der Bundesrat die Unterstützung der Online-Medien am Umsatz digitaler Bezahlangebote anknüpfen: Unterstützt wird, wer digitale Medieninhalte verkauft und auf diesem Weg eine längerfristige Finanzierbarkeit der journalistischen Leistungen im Onlinebereich anvisiert. Der Bundesrat geht mittelfristig von einem Finanzbedarf von 50 Millionen Franken pro Jahr aus. Die Unterstützung setzt unter anderem einen bestimmten Anteil an redaktionellen Inhalten, ein kontinuierliches Angebot und die Einhaltung journalistischer Standards voraus. Der Bundesrat hat zudem entschieden, diese Online-Förderung vorerst zeitlich zu befristen und vor dem Auslaufen auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren. Überdies hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, in der Botschaft Förderungskonzepte vergleichbarer Länder auf ihre Tauglichkeit hin für die Schweiz zu prüfen.

Weiter sind im Massnahmenpaket Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen, die den ganzen Mediensektor stärken: Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen, Selbstregulierungsorganisationen und IT-Projekte zugunsten elektronischer Medien. Diese Massnahmen wurden bereits im VE‑BGeM vorgeschlagen und breit begrüsst.

Die SRG und die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter erbringen ebenfalls wichtige publizistische Leistungen. An den Rahmenbedingungen für diese Medien will der Bundesrat nichts ändern. Er sorgt damit für Stabilität.

Ausbau der indirekten Presseförderung

Die Presse erhält schon heute Ermässigungen für die Postzustellung von Zeitungen. Der Bundesrat schlägt vor, den Kreis der anspruchsberechtigten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen zu erweitern. So will er die bestehende Auflagenobergrenze von 40 000 Exemplaren aufheben. Zudem sollen auch Titel von einer Zustellermässigung profitieren, die einem Kopfblattverbund angehören. Von diesen Massnahmen profitieren zusätzlich rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr.

Ausserdem soll die Ermässigung pro Exemplar angehoben werden, so dass auch Zeitungen mit einer kleinen Auflage mehr Unterstützung als heute erhalten. Damit wird auch die Lokal- und Regionalpresse verstärkt unterstützt. Die zusätzliche Förderung erfordert die Erhöhung des Bundesbeitrags von heute 30 Millionen auf 50 Millionen Franken und eine Anpassung des Postgesetzes.

Nicht Gegenstand dieses Vorhabens ist die Subventionierung der Früh- und Sonntagszustellung von Zeitungen. Mit dieser Thematik befasst sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des UVEK.

Parlamentarische Initiativen zur Anpassung der Verfassung

Das Parlament berät derzeit verschiedene parlamentarische Initiativen, welche die Verfassungsgrundlage für die direkte Presseförderung schaffen sollen. Ebenfalls hängig sind parlamentarische Initiativen zum Ausbau der bisherigen indirekten Presseförderung. Der Bundesrat möchte aber nicht zuwarten und hat sich deshalb für Massnahmen entschieden, die mit der geltenden Verfassungsgrundlage rasch umsetzbar sind.



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Austausch zur Zukunft der Medien mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga


Bern, 10.05.2019 – Auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga haben sich heute Vertreterinnen und Vertreter der Medienbranche, von Organisationen und Behörden in Bern zu einem Austausch getroffen. Dabei ging es um die Zukunft der Medien in der Schweiz und die Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand.

In einem demokratischen und föderalistischen Land wie der Schweiz sind Medien zentral. Doch die Medien stehen unter Druck: Die Werbeeinnahmen gehen zurück, die Nutzungsgewohnheiten verändern sich, die Bedeutung des Internets und der sozialen Medien steigt. Vor diesem Hintergrund hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga verschiedene Branchenakteure und Vertreter der Kantone zu einem Austausch eingeladen. Zur Sprache kamen der Service public in Radio und Fernsehen sowie mögliche Massnahmen zur Unterstützung der elektronischen Medien und der Presse. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über elektronische Medien hatte zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Einige Akteure forderten mehr staatliche Unterstützung der Printmedien, andere rasche Lösungen. Die Erwartungen, wie die öffentliche Hand die Schweizer Medien unterstützen soll, gehen indes auseinander.      

Weiteres Vorgehen

Die Argumente der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens werden in die laufenden Arbeiten zur Anpassung der Rechtsgrundlagen aufgenommen. Bundesrätin Sommaruga wird dem Bundesrat in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten. Mehrere Parlamentarier fordern in Vorstössen ausserdem eine Änderung der Bundesverfassung, um eine direkte Unterstützung der Presse zu ermöglichen. 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Austauschs

An der Diskussion zur Zukunft der Medienförderung nahmen die Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen teil:

  • Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK
  • Verband Schweizer Medien
  • Médias Suisse
  • Stampa svizzera
  • Verband Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse
  • Radios Régionales Romandes
  • Schweizer Privatradios
  • Union nicht-kommerzieller Lokalradios UNIKOM
  • Verband Medien mit Zukunft
  • Ringier
  • SRG
  • Impressum
  • Syndicom
  • Eidgenössische Medienkommission EMEK 

Höhere Zustellermässigung für Zeitungen und Zeitschriften

Bern, 07.12.2018 – Im Jahr 2019 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse 25 Rappen pro Exemplar, für die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse 18 Rappen. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post festgelegt.

Per 1. Oktober 2018 erfüllten 146 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 121.5 Mio. Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung im Rahmen der indirekten Presseförderung. Die Zahl der berechtigten Titel stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um sieben Titel, während die Anzahl der förderberechtigten Exemplare um 4.5 Mio. abgenommen hat. Für 2019 wird die Ermässigung auf 25 Rappen pro Exemplar festgesetzt und fällt damit um einen Rappen höher aus als im Jahr 2018. Der Bund fördert die Regional- und Lokalpresse jährlich mit einem Beitrag von 30 Millionen Franken.

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten zum 1. Oktober 2018 total 998 Titel mit einer jährlichen Versandmenge von insgesamt 122.8 Mio. Exemplaren die Voraussetzungen für die indirekte Presseförderung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die berechtigten Titel um 15 und die geförderten Exemplare um 2.4 Mio. gesunken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt für das Jahr 2019 eine Ermässigung von 18 Rappen pro Exemplar (Vorjahr: 17 Rappen pro Exemplar). Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken.

Höhere Ermässigung aufgrund rückläufiger Auflagen

Die Erhöhung des Ermässigungsbetrags um einen Rappen gegenüber dem Vorjahr erklärt sich bei der Regional- und Lokalpresse durch die seit Jahren stetig sinkenden Auflagenzahlen, was auch durch das Hinzukommen von neu geförderten Titeln nicht kompensiert wird.

Bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse sind die Gründe für die sinkenden Titel und Auflagenzahlen und damit für die Erhöhung der Ermässigung um einen Rappen vielfältig. So können beispielsweise die nicht mehr erreichte Mindestanzahl von Abonnenten, die zu geringe Erscheinungshäufigkeit oder die Einstellung der Papierausgabe dazu führen, dass ein Titel die Voraussetzungen der indirekten Presseförderung nicht mehr erfüllt.

In beiden Kategorien wurden damit die in der jüngsten abgeschlossenen Berechnungsperiode zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft. Der Übertrag aus diesen Mitteln wird jeweils zu den gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträgen hinzugerechnet.

Die Zustellermässigungen basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.

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Medienmonitor zeigt Einfluss der Medien auf die Meinungsbildung

Biel/Bienne, 13.11.2018 – Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 13. November 2018 erstmals den Medienmonitor Schweiz präsentiert. In Form einer interaktiven Website wird das Potenzial der verschiedenen Mediengattungen – Print, Radio, TV, Online – für die Meinungsbildung dargestellt. Die Untersuchung zeigt, dass das Fernsehen den grössten Einfluss auf die Meinungsbildung hat, vor der Presse, Radio und Onlinemedien. Der Medienmonitor Schweiz gibt ausserdem Auskunft über Besitzverhältnisse und unternehmerische Verflechtungen im Schweizer Medienmarkt.

Auf www.medienmonitor-schweiz.ch, der dreisprachigen Webseite des Medienmonitors Schweiz, kann das Meinungsbildungspotenzial für die gesamte Schweiz und verschiedene Regionen angezeigt werden. Ebenfalls ersichtlich sind die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse der grossen Schweizer Medienunternehmen. Die Webseite umfasst auch einen wissenschaftlichen Bericht, der eine Gesamtinterpretation der zahlreichen Detailergebnisse enthält.

Wie die Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2017 zeigen, dominiert das Fernsehen die Meinungsbildung vor allem in der lateinischen Schweiz: In der französischen Schweiz hat es die deutlich grössere Meinungsmacht als die Presse, deren Beeinflussungspotenzial in diesem Landesteil etwa gleich gross ist wie dasjenige des Radios. In der italienischen Schweiz ist die Führungsrolle des Fernsehens noch grösser. Hier liegt die Presse hinter dem Radio auf Platz drei der einflussreichsten meinungsbildenden Medien. Online-Angebote liegen nach den Untersuchungen der Studie in allen drei Landesteilen an letzter Stelle. Auch in der deutschen Schweiz hat das Fernsehen als Gattung insgesamt das grösste Beeinflussungspotenzial, Print ist in diesem Landesteil aber stärker als in den lateinischen Sprachregionen.

Diese Angaben beziehen sich auf die allgemeine Informationsnutzung. Sie wird breit verstanden und beinhaltet neben Politik auch Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport. Über die punktuelle Informationsnutzung bei politischen Ereignissen, wie zum Beispiel vor und über Abstimmungen und Wahlen gibt der Medienmonitor keine Auskunft.

Das einflussreichste Medienunternehmen ist die SRG SSR, gefolgt von Tamedia. Die einflussreichsten Einzelmedien sind die Gratis-Pendlerzeitungen «20 Minuten / 20 minutes / 20 minuti», vor den Radio- und Fernsehprogrammen der SRG SSR. Je nach Alter variiert die Bedeutung der verschiedenen Mediengattungen. Während bei jüngeren Medienkonsumentinnen und

-konsumenten vor allem «20 Minuten» für die Meinungsbildung beigezogen wird, dominieren bei den ältesten Publikumsgruppen die Fernseh- und Radioprogramme der SRG SSR.

Der Medienmonitor Schweiz basiert auf Daten, die aus drei aufeinander abgestimmten Forschungsmodulen stammen. Im ersten Modul wurde die Rolle der verschiedenen Medien bei der individuellen Meinungsbildung der Schweizer Bevölkerung mittels einer Repräsentativbefragung erhoben. Im zweiten Modul werteten die Forscher Daten aus etablierten Studien der angewandten Medienforschung aus, um das Gewicht der verschiedenen Medien im Publikumsmarkt festzustellen. In einem dritten Modul wurden schliesslich anhand von Geschäftsberichten, Branchenstudien und laufender Marktbeobachtung die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse im Schweizer Medienmarkt erhoben und in einer Datenbank dargestellt. Diese wird laufend aktualisiert.

Der Medienmonitor Schweiz ist Teil der BAKOM-Medienforschung, mit der insbesondere die Programmleistungen und die Publikumsakzeptanz der Schweizer Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag untersucht werden. Der Medienmonitor Schweiz wurde vom BAKOM in einem offenen Verfahren nach WTO öffentlich ausgeschrieben. Für die ersten vier Untersuchungsjahre erhielt das Forschungsbüro Publicom AG in Kilchberg den Zuschlag.

Die Tageswoche stellt ihren Betrieb ein

Der Stiftungsrat der Stiftung für Medienvielfalt hat entschieden, die TagesWoche einzustellen. Er tut das schweren Herzens und in grosser Anerkennung für die Arbeit aller Mitarbeitenden. Ein grosser Dank geht auch an alle Leserinnen und Leser. Die Stiftung wird ihr Engagement für Basel fortsetzen.

Nach dem barfi.ch am 18. August 2018 die Segel gestrichen hat, verschwindet ein weiteres News Portal in Basel von der Bildfläche. Bei der Übernahme der Baslerzeitung durch die Tamedia wird man bezüglich Medienvielfalt auch nicht richtig froh.

Schade, mit einer zeitgemässen Medienförderung, die nicht nur auf die alten Ladenhüter wie Fernsehen, Radio oder Papierdruck setzt, hätte man sicher etwas bewegen können. Bei schwindenden Werbeeinnahmen, abnehmenden Aboeinnahmen wird es sehr schwierig für lokale Onlineportale.  Wenn ich die Wahl hätte, wie meine Gebührengelder investiert werden sollten, so würde ich solche Newsanbieter vor dem Staatsrundfunk bevorzugen.

Marcel Rohr wird neuer Chefredaktor der Basler Zeitung

Marcel Rohr wird neuer Chefredaktor der «BaZ». Er übernimmt diese Funktion von Markus Somm, der nach einer Auszeit bei Tamedia als Autor tätig sein wird. 

Zürich, 31. Oktober 2018 – Wie angekündigt, verlässt der bisherige Verleger und Chefredaktor Markus Somm die Basler Zeitung spätestens per Ende Jahr. Auf ihn folgt Marcel Rohr als Chefredaktor.

Die Basler Zeitung wird wie bisher mit ihrer eigenständigen Redaktion in Basel über das lokale, regionale und kantonale Geschehen inklusive Wirtschaft, Kultur und Sport berichten. Sie wird die Perspektive beider Basel zukünftig auch in das Zeitungsnetzwerk von Tamedia einbringen und soll dadurch an nationaler Ausstrahlung gewinnen. Gleichzeitig wird die Basler Zeitung von der Berichterstattung der gemeinsamen Redaktion Tamedia über nationale und internationale Themen profitieren und diese aus Basler Sicht einordnen.

 

Marcel Rohr als neuer Chefredaktor der «BaZ» wird dabei zusammen mit der Redaktionsleitung eine wichtige Rolle spielen. Der 51-Jährige Rohr arbeitet seit 2005 bei der Basler Zeitung, wo er als Sportchef eingestiegen ist und zunehmend als Blattmacher tätig wurde. Zuvor war er 12 Jahre als Redaktor und Fussballchef beim Blick und Sonntagsblick tätig. Marcel Rohr startete seine Karriere im kaufmännischen Bereich, ehe er ab 1988 das journalistische Handwerk als Redaktor bei der Wochenzeitung Doppelstab der Basler Woche Verlags AG erlernte.

Tamedia Verleger Pietro Supino zur Ernennung: «Mit Marcel Rohr wird ein führender Kopf der Redaktion spätestens per Anfang 2019 die Funktion als Chefredaktor von Markus Somm übernehmen. Wir freuen uns über die interne Nachfolge. Gemeinsam mit der neuen Redaktionsleitung prüfen wir nun Möglichkeiten, um den Standort Basel zu stärken.»

Neben Markus Somm, der nach einer Auszeit als Autor für Tamedia tätig wird, wird auch Raphael Suter die Basler Zeitung verlassen. Nach fast 30 Jahren im Print- und Radiojournalismus hat sich Raphael Suter entschieden, die BaZ zu verlassen. Seine Entscheidung hat er unabhängig von der Ernennung der neuen Chefredaktion getroffen. Mit der Leitung einer Kulturstiftung bietet sich Raphael Suter eine einmalige Chance ausserhalb des Journalismus, die ihn fasziniert und die er wahrnehmen möchte. Seine Nachfolge als Ressortleiter Kultur steht noch nicht fest.

Der Verwaltungsrat sowie die Unternehmensleitung von Tamedia wünschen Marcel Rohr viel Freude und Erfolg in seiner Funktion als Chefredaktor der Basler Zeitung. Gleichzeitig freuen Sie sich auf die neue Form der Zusammenarbeit mit Markus Somm und wünschen Raphael Suter alles Gute für seine berufliche Zukunft. Beiden danken sie für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr grosses Engagement.

Redaktionelle Kooperationen bedrohen die publizistische Vielfalt

Redaktionelle Verbundsysteme haben in der Schweiz in jüngster Zeit stark an Bedeutung gewonnen. Dadurch wird der publizistische Wettbewerb als unverzichtbare Voraussetzung für Qualität einge-schränkt. Denn immer öfter werden dieselben Inhalte verbreitet. Das zeigt ein automatisierter Text-vergleich der Schweizer Medienberichterstattung. Im demokratiepolitisch sensitiven Bereich der na-tionalen Politikberichterstattung erscheinen bereits 54% der Beiträge in mindestens zwei Zeitungen gleichzeitig.

Der automatisierte Vergleich mittels Jaccard-Koeffizient belegt, dass die Anteile geteilter Beiträge zwi-schen Medien aus dem gleichen Verbund sehr hoch sind. Der Tages-Anzeiger, der Bund und die Berner Zeitung zählen seit diesem Jahr zur neu geschaffenen Deutschschweizer Zentralredaktion der Tamedia. Nach Einführung der Kooperation stiegen die Anteile geteilter redaktioneller Beiträge in diesen drei Zeitungen um 17 Prozentpunkte auf aktuell 55%. Innerhalb von meinungsbetonten Formaten wie Leit-artikeln oder Kommentaren sind die Anteilswerte an identischer Berichterstattung sogar von 40% auf ganze 68% gestiegen. Damit werden vor Urnengängen vermehrt dieselben Abstimmungs- oder Wahl-empfehlungen abgegeben, was aus demokratiepolitischer Sicht problematisch ist. Redaktionelle Ver-bundsysteme fördern eine gleichförmige Themen- und Perspektivensetzung in der Medienarena. Die Gefahr publizistischer Fehlleistungen steigt, weil die Kontrollfunktion zwischen den Medien ge-schwächt wird. Zu diesen und weiteren Befunden kommt das fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich in seiner neunten Ausgabe des Jahrbuchs Qualität der Medien.

Berichterstattungsqualität trotz Vielfaltsverlust noch hoch
Über die 66 untersuchten Informationsmedien betrachtet, bleibt die Berichterstattungsqualität in der Schweiz hoch. Im Untersuchungsjahr 2017 erzielen die 35 Titel zwischen 6,1 und 8,3 von maximal 10 Qualitätspunkten. Die neu erfasste Wochenzeitung (WoZ) schafft es auf Anhieb auf den vierten Platz des Gesamtrankings und egalisiert den Score der NZZ. Rund ein Drittel aller Medien kann die Qualität im Vorjahresvergleich aber nicht halten. Einbussen zeigen sich in der Vielfaltsdimension, aber auch bei der Einordnungsleistung. Der Ressourcenabbau in der Schweizer Informationspublizistik zeigt Wir-kung.

Personeller Braindrain im Journalismus und Zuwachs im PR-Sektor
Die wachsende Ertragsschwäche im Informationsjournalismus hat zur Folge, dass die Anzahl Medien-schaffender im Newssektor laufend abnimmt. Zwischen 2011 und 2016 gingen im Bereich Online- und Pressemedien 3000 Stellen verloren (-19%). Im selben Zeitraum hat die Beschäftigtenzahl im PR-Sektor
um 16% zugenommen. Auch die Anzahl selbständiger Journalistinnen und Journalisten ist seit 2011 um 20% gestiegen. Die prekäre Finanzierungslage im Informationsjournalismus fördert eine Tendenz, wonach immer mehr Journalisten entweder «die Seite wechseln», d.h. im PR-Sektor einer neuen Be-schäftigung nachgehen, oder sich ihr Glück als Freischaffende suchen, unter zumeist prekären, weil langfristig unsicheren Bedingungen.

News-Deprivierte zeigen niedrige Zahlungsbereitschaft
Seit 2009 nimmt die Zahl der News-Deprivierten stetig zu. News-Deprivierte sind heute die mit Abstand grösste Nutzergruppe in der Schweiz. Das Publikum, das zu diesem Mediennutzungstyp zählt, konsu-miert wenig News und wenn, dann in qualitätsschwachen Informationsmedien, vorab via Social Media. Von allen Nutzergruppen ist jene der News-Deprivierten seit 2009 mit Abstand am stärksten gewach-sen (+15 Prozentpunkte). 2018 zählt mehr als jeder dritte Mediennutzer (36%) zu diesem Nutzertyp. Unter den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 53%. Da die Zahlungsbereitschaft unmittelbar mit dem Newsinteresse verknüpft ist, legt mit den News-Deprivierten genau jene Gruppe am meisten zu, die am wenigsten gewillt ist, für Informationspublizistik zu bezahlen.

Neues Mediengesetz (BGeM): Vorschläge reichen zu wenig weit
In Anbetracht dessen, dass dem professionellen Informationsjournalismus ein zukunftsfähiges Ge-schäftsmodell fehlt und unvermindert finanzielle und personelle Ressourcen wegbrechen, gehen die Vorschläge zum Ausbau der Medienförderung im neuen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) zu wenig weit. Erstens sollten neben Onlineanbietern, die audiovisuelle Inhalte produzieren, auch Onlinetextmedien gefördert werden können, die sich auf die Produktion von Hintergrundinfor-mationen spezialisieren. Zweitens müssen mehr Gelder für die direkte Medienförderung für private Medienanbieter vorgesehen werden, damit der publizistische Vielfaltsschwund in der Schweiz wirk-sam aufgehalten wird. Damit genügend Mittel für die SRG und die direkte Medienförderung zur Ver-fügung stehen, ist die absolute Summe der Medienabgabe genügend hoch anzusetzen und darf in den Folgejahren nicht weiter gesenkt werden.

Untersuchungsanlage, Methodik und weiterführende Informationen
Die Analysen des Jahrbuchs und der Studien Qualität der Medien basieren auf folgenden Daten:

Inhaltsanalyse:
Die Bewertung der Berichterstattungsqualität basiert auf einer Zufallsstichprobe aus dem Jahr 2017. Insgesamt wurden 26’444 Beiträge aus 66 reichweitenstarken Informationsangeboten aus der Deutschschweiz, der Suisse romande und der Svizzera italiana untersucht. Leitend für die Qualitäts-analyse sind die Dimensionen Relevanz, Vielfalt, Einordnungsleistung und Professionalität.

Publikumsbefragungen:
Erstens wurden in diesem Jahr erneut die Daten des «Reuters Digital News Report» berücksichtigt. Der globale Bericht enthält repräsentative Umfragedaten zum digitalen Newsnutzungsverhalten (über 74 000 Interviews) der Bevölkerung in 37 Ländern, inklusive der Schweiz. Das fög – Forschungs-institut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich ist die Schweizer Partnerorganisation die-ser Grossstudie, die vom Reuters Institute for the Study of Journalism an der University of Oxford durchgeführt wird. Befragt wurden Anfang 2018 rund 2000 Internetnutzer der Deutschschweiz und
der Suisse romande. Auf der Basis von Onlinepanels wurden Stichproben gezogen, die für Internet-nutzer ab 18 Jahren repräsentativ sind.
Zweitens flossen Umfragedaten aus einer alljährlich durchgeführten, repräsentativen Mediennut-zungsstudie des fög in Zusammenarbeit mit GfK Switzerland in die Analysen ein. Im Rahmen dieser Studie werden seit 2009 rund 3400 Onlineinterviews jeweils zum Jahresbeginn durchgeführt. Der Kern der Befragung ist seit 2009 unverändert, sodass die Datenreihe inzwischen über zehn Jahre reicht.
Drittens stützt sich dieses Jahrbuch unter anderem auf Befragungsdaten des Stiftervereins für Medi-enqualität, welcher im Jahr 2016 erstmals das sogenannte Medienqualitätsrating (MQR) herausgab. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Medienqualität in der Schweiz zu fördern. Das fög ist verantwortlich für ein Teilmodul. Dabei geht es darum, die Berichterstattungsqualität von 50 Schweizer Informati-onsangeboten inhaltsanalytisch zu messen. Das zweite Teilmodul wird von der Universität Fribourg verantwortet. Dabei geht es um die Qualitätswahrnehmung des Publikums. Diese wurde anhand ei-ner Onlinebefragung (rund 1600 Interviews) in der Deutschschweiz und in der Suisse romande ermit-telt. Die erste Befragung wurde im Februar/März 2016, die zweite im Februar/März 2018 durchge-führt.

Kennwerte aus der Medienbranche:
Um die Veränderung der Nutzung, der Finanzierung und der Besitzverhältnisse von Informationsme-dien analysieren zu können, werden Sekundärdaten verwendet. Quellen sind unter anderem: WEMF, Net-Metrix, Mediapulse, Media Focus und Stiftung Webestatistik Schweiz.

Kontakt
fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich
Andreasstrasse 15
CH-8050 Zürich
Tel. +41 (0)44 635 21 11
E-Mail kontakt@foeg.uzh.ch

WEKO genehmigt Übernahme der Basler Zeitung durch Tamedia

Bern, 11.10.2018 – Die Wettbewerbskommission (WEKO) erhebt keine Einwände gegen die Übernahme der Basler Zeitung durch Tamedia. Mit dieser Übernahme wird Tamedia ihre Marktposition zwar weiter festigen. Es besteht jedoch nicht die Gefahr einer Wettbewerbsbeseitigung.

Tamedia erwirbt von der Zeitungshaus AG die Basler Zeitung AG und verkauft der Zeitungshaus AG im Gegenzug die Tagblatt der Stadt Zürich AG und die FZ Furttaler Zeitung AG. Von der WEKO wurde allerdings nur die Übernahme der Basler Zeitung AG durch Tamedia geprüft.

Nach einer vertieften Prüfung bestehen zwar Anhaltspunkte, dass die Übernahme der Basler Zeitung im Lesermarkt für Tageszeitungen im Raum Basel (WEMF-Wirtschaftsgebiet 31) und in verschiedenen Märkten für Rubrikanzeigen sowohl im Raum Basel als auch in der Deutschschweiz eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte, dies zusammen mit der NZZ/AZ-Gruppe und der Ringier-Gruppe. Durch den Eigentümerwechsel bei der Basler Zeitung verändern sich die Marktverhältnisse allerdings kaum. Die Übernahme führt zu keiner Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs.

Damit sind die hohen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung angesetzten Hürden (Möglichkeit der Beseitigung des Wettbewerbs) für eine Intervention der WEKO nicht gegeben. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass in der Zusammenschlusskontrolle nach Kartellgesetz rein wirtschaftliche, das heisst wettbewerbliche und keine medienpolitischen Aspekte, wie etwa die Medienvielfalt, zu prüfen sind. Der Übernahme steht damit aus kartellrechtlicher Sicht kein Hindernis mehr im Weg.