Initiative ComImpact lanciert; Gründung eines breit abgestützten Vereins

Die Kommunikationsbranche braucht mehr Tech-Kompetenz

Zürich,12. Februar 2021 – Aufgrund der Digitalisierung in den letzten Jahren stehen viele Kommunikationsleute vor weitreichenden beruflichen Umbrüchen. Der neu gegründete Verein ComImpact will hier Unterstützung bieten und baut ein Netzwerk von Fachleuten auf, führt eine jährliche Tagung durch und erarbeitet Bildungsangebote. Initianten sind Farner Consulting, die HWZ, Media Focus, die Mobiliar sowie Webrepublic, flankiert von den Berufsverbänden iab, LSA und SWA.

„CommTech“ heisst, dass Organisationen mithilfe von digitalen Werkzeugen, Techniken und Daten ihre Beziehungen mit allen Dialoggruppen aufbauen und entwickeln. Dies ermöglicht u.a. eine weitreichende Nutzungs- und Wirkungskontrolle und damit eine neue Stufe der Effizienz. In Fachliteratur und Lehre war dies unter dem Schlagwort „integrierte Kommunikation“ seit Jahrzehnten gefordert worden; erst jetzt aber sind derlei Ansprüche durch das quantifizierungsstarke und flexible Instrumentarium einer beschleunigten Digitalisierung mach- und beherrschbar.

Am 11. Februar konstituierte sich der Verein durch den Gründungsvorstand, bestehend aus Alice Chalupny (die Mobiliar), Dr. Andreas Jäggi (Projektleiter), Daniel Jörg (Farner Consulting), Cyril Meier (HWZ), Ueli Weber (Media Focus) sowie Tobias Zehnder (Webrepublic). «Die Initiative will dazu beitragen, die Kooperation zwischen Marketing und Kommunikation zeitgemäss zu gestalten“, so Cyril Meier, Gründungspräsident von ComImpact. „Insbesondere erfordern Umfeld, Zielsetzungen und Instrumentarium in ihrer wachsenden Komplexität fundierte CommTech-Kompetenzen.“ Der Verein sieht sich als Netzwerk-Plattform für Marketing- und Kommunikationsabteilungen innovativer Unternehmen, Agenturen mit Digitalkompetenzen und Kommunikationsdienstleister jeglicher Art.

Die ersten Aktivitäten des Vereins ComImpact sind die Vorbereitung der Fachtagung «Schlüsselkompetenz CommTech» vom 10. Juni 2021 sowie ein Programm von Abendveranstaltungen für Praktiker. Über die Tätigkeit des Vereins informiert aktuell die Website www.comimpact.ch

Öffentliche Beratungen der UBI: 19 Beschlüsse

Bern, 29.01.2021 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat Beschwerden gegen die Corona-Berichterstattung von SRF abgewiesen. In den Beratungen kam jedoch auch Kritik aus Kreisen der Kommission gegen die Darstellung von Corona-Skeptikern zum Ausdruck. Gutgeheissen hat die UBI drei Beschwerden gegen einen Radiobeitrag von RTS über Hilfsdienste von kubanischem Medizinpersonal im Ausland.

Die UBI beriet gestern und heute über neun Eingaben, die Beschwerden zu 19 Publikationen (Fernsehen 10, Online 6 und Radio 3) betrafen. Die behandelten Beschwerden richteten sich ausschliesslich gegen Publikationen von SRF und RTS (Radio Télévision Suisse). Zum ersten Mal führte die Kommission die öffentlichen Beratungen digital durch. 

Drei Beschwerden gegen den Radiobeitrag „Les médecins cubains envoyés à l’étranger en renfort dans la lutte contre le coronavirus“ aus der RTS-Sendung „Tout un monde“ vom 13. Mai 2020 hiess die UBI einstimmig gut (Beschwerden b. 862/866/867). Der einseitige und wesentliche Fakten verschweigende Bericht verunmöglichte dem Publikum, sich eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots zu bilden. (Nähere Erläuterungen dazu und zu den übrigen Publikationen, die RTS betreffen, finden sich in der französischsprachigen Medienmitteilung der UBI).   

Die Mehrzahl der in den letzten Monaten bei der UBI eingegangenen Beschwerden betraf die Corona-Berichterstattung von SRF. Gerügt wird regelmässig eine einseitige Darstellung der Skeptiker von Corona-Massnahmen. In den Beiträgen über entsprechende Gruppierungen würden stets problematische Aspekte wie die Nähe zu Verschwörungstheorien (QAnon) oder zu rechtsextremen Kreisen ins Zentrum gerückt, welche jedoch eine kleine Minderheit betreffe. Über die Mehrheit und deren Anliegen würde nicht berichtet. Diese Kritik wurde auch von Mitgliedern der UBI in Bezug auf einzelne Beiträge zu den Demonstrationen vom 29. August 2020 gegen die Corona-Massnahmen in Berlin geteilt. Nach intensiver Diskussion kam die UBI aber zum Schluss, dass auch der zweiteilige Beitrag in der „Tagesschau“-Hauptausgabe vom 29. August 2020 die programmrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten hat und wies die entsprechende Beschwerde mit sechs zu zwei Stimmen ab (Verfahren b. 868). Einstimmig abgewiesen hat die UBI eine Beschwerde gegen den „Rundschau“-Beitrag vom 9. September 2020 über Corona-Verschwörungstheorien (Verfahren b. 870). Der klar ersichtliche Fokus sowie die transparent vermittelten Informationen erlaubten eine freie Meinungsbildung des Publikums. 

Kontrovers verliefen die Beratungen zu zwei „Schweiz Aktuell“-Beiträgen von Fernsehen SRF vom 7. und 8. Mai 2020 und entsprechenden Online-Artikeln zu Geschäften mit Pensionskassengeldern, die von der Redaktion kritisch beleuchtet wurden. Im Fokus standen dabei namentlich ein im Pensionskassengeschäft tätiges Unternehmen, an welchem die Schwyzer Kantonalbank beteiligt ist, und Letztere selber. Die Mehrheit der UBI befand schliesslich, für das Publikum sei grösstenteils erkennbar gewesen, dass die erhobenen Vorwürfe umstritten sind und noch einer Abklärung bedürfen. Zudem hat die Redaktion die erforderlichen journalistischen Sorgfaltsplichten eingehalten. In der Abstimmung beschloss die UBI bei einem Verhältnis von jeweils fünf zu zwei Stimmen, die Beschwerden abzuweisen (Verfahren b. 856). 

Beraten hat die UBI schliesslich auch über die Beschwerde gegen den Beitrag „Fake-Check: Wie schädlich ist 5G?“ des Nachrichtenmagazins „10 vor 10“ von Fernsehen SRF vom 17. Juni 2020 (Verfahren b. 869). Darin wurden drei Behauptungen in Videos zur Schädlichkeit von 5G von Experten auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde moniert, dass der aktuelle Wissensstand nicht wiedergegeben worden sei. In der Diskussion herrschte aber die Ansicht vor, dass die Gestaltung des Beitrags dem Publikum erlaubte, sich eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen zu bilden. Im Beitrag ging es primär um eine Einschätzung des Wahrheitsgehalts von viral gehenden Videos. Bezüglich der Schädlichkeit von 5G kam zum Ausdruck, dass Vieles noch unklar und zu erforschen ist. Die UBI beschloss daher mit sieben zu eins Stimmen, die Beschwerde abzuweisen. 

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus zurzeit acht nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden. 

Social Media werden wichtiger für die Meinungsbildung

Biel/Bienne, 29.09.2020 – Die sozialen Netzwerke und journalistische Onlinemedien gewinnen in der Schweiz an Einfluss auf die Meinungsbildung. Dies gilt insbesondere für die französischsprachige Bevölkerung und für jüngere Personen. Zu diesen Ergebnissen gelangt der Medienmonitor Schweiz für das Jahr 2019, den das BAKOM am 29. September 2020 publiziert hat.

Social Media prägen vermehrt die Meinungsbildung der jungen Menschen in der Schweiz: Mit 34 Prozent der Meinungsmacht, die Social Media auf sich vereinen, haben sie von allen Mediengattungen den grössten Einfluss auf die Meinungsbildung der jungen Bevölkerung zwischen 15 und 29 Jahren, noch vor Radio (21%), journalistischen Onlinemedien (18%), Print (16%) und Fernsehen (11%). Noch stärker zeigt sich dies in der Romandie, wo soziale Medien in dieser Altersgruppe fast die Hälfte (45%) der Meinungsmacht auf sich vereinen.

Der Einfluss journalistischer Onlinemedien auf die Meinungsbildung junger Personen hat sich in den Sprachregionen unterschiedlich entwickelt. Während journalistische Onlinemedien in der italienischsprachigen Schweiz gegenüber 2018 um acht Prozentpunkte zulegen konnten (von 14% auf 22%), nahm ihre Relevanz in der französischsprachigen Schweiz lediglich um einen Prozentpunkt zu (von 11% auf 12%). In der deutschsprachigen Schweiz sank ihr Anteil am Meinungsbildungspotential sogar: von 22% (2018) auf 19% (2019).

Gesamtbevölkerung: TV bleibt vorläufig die meinungsmächtigste Mediengattung

Für die Gesamtbevölkerung ist das Fernsehen das wichtigste Medium für die Meinungsbildung. Es vereint im Jahr 2019 28% des relativen Meinungsbildungspotenzials auf sich. An zweiter Stelle steht Radio (22%), gefolgt von Print (20%), journalistischen Onlinemedien (17%) und Social Media (13%).

Medienkonzentration – abnehmende Vielfalt trotz weniger Marktaustritten

Der Medienmonitor erhebt auch die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse im Schweizer Medienmarkt. Im Jahr 2019 wurden drei Marktaustritte festgestellt, im Vergleich zu sechs im Jahr 2018. Der Bevölkerung in der ganzen Schweiz stehen somit nach wie vor genügend verschiedene Medien zur Verfügung, um ihren Informationsbedarf bei unterschiedlichen Quellen decken zu können. Allerdings dürfte die Zusammenlegung von Redaktionen (Mantelredaktionen TX Group, Zentralisierung bei der SRG SSR) oder ganzer Organisationsgeflechte (CH Media) zu einer Reduktion der inhaltlichen Vielfalt zumindest bei überregionalen Informationen geführt haben. Eine Entwicklung, „die für die ausgewogene Meinungsbildung wenig begrüssenswert ist“, wie die Autoren der Studie schreiben.

Angaben zur Studie

Der Medienmonitor Schweiz erhebt seit 2017 das Potenzial für die Meinungsbildung von journalistischen Medienmarken und Mediengattungen (Print, Radio, TV, Online) sowie von ausgewählten Social-Media-Angeboten auf drei geografischen Ebenen (Schweiz, Sprachregionen und 14 lokal-regionale Medienräume). Er wird von Publicom erstellt und ist Teil der BAKOM-Medienforschung, mit der insbesondere die Programmleistungen und die Publikumsakzeptanz der Schweizer Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag untersucht werden.

Die Meinungsmacht ist eine zentrale Untersuchungsgrösse des Medienmonitors, in welche die Reichweite eines Mediums und die ihm durch das Publikum zugeschriebene Qualität einfliesst. Die Studie misst nicht eine absolute Wirkung, sondern vergleicht das relative Einflusspotenzial von unterschiedlichen Medien auf die Meinungsbildung. Die Zahlen geben also ein Bild davon, wie stark die Medien im Vergleich untereinander die Meinungsbildung beeinflussen können.

Miriam Martino und Nik Hartmann kommen

Mit Miriam Martino (43) und Nik Hartmann (47) übernehmen zwei erfahrene TV-Macher die Co-Leitung Eigenproduktionen TV National bei CH Media. Sie lösen Christina Noell ab, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt.

Per 1. Juli 2020 stösst Miriam Martino zu CH Media, per 1. November 2020 Nik Hartmann. Gemeinsam teilen sie sich die Leitung des Bereichs Eigenproduktionen TV National. In dieser Funktion verantworten sie sämtliche Eigenproduktionen der nationalen Sender 3+, 4+, 5+ und 6+, TV24, TV25 und S1 und berichten direkt an Roger Elsener, Leiter TV National sowie Geschäftsführer Entertainment und Mitglied der Unternehmensleitung CH Media.

Neue Co-Leitung Eigenproduktionen TV National bringt viel Erfahrung mit
Miriam Martino war zuletzt als Head of Factual & New Business und Executive Producer sowie Mitglied der Geschäftsleitung bei BB Endemolshine tätig. In dieser Funktion produzierte sie mit «Die Höhle der Löwen Schweiz» bereits ein TV-Format für CH Media. Zuvor war sie in verschiedenen namhaften Produktionsfirmen als Redaktionsleiterin und Produzentin tätig. Martino verantwortete dabei erfolgreiche Formate wie «Bauer, ledig, sucht» (3+), «Geboren am» (SRF1), «Kunst hoch 2» (3sat), «Miss Schweiz» (Sat.1 Schweiz) und «Mission Surprise» (SRF 2). Miriam Martino hat in ihrer Laufbahn zudem bereits diverse Formate selbst entwickelt und einen Digitalkanal von SRF für die junge Zielgruppe mitaufgebaut.

Nik Hartmann stösst vom Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) zu CH Media. Zum SRF stiess Hartmann 1999 und war fast zwanzig Jahre lang als Moderator im Tagesprogramm von SRF 3 im Einsatz. Zusätzlich moderierte er die beliebten Unterhaltungsformate auf SRF 1 der Reihe «SRF bi de Lüt» oder aktuell «Zäme dihei» und avancierte zum Schweizer Publikumsliebling. Nik Hartmann wird in seiner Rolle als Co-Leiter Eigenproduktionen bei CH Media auch neue TV-Formate für 3+ und TV24 entwickeln, die er selbst moderiert.

Christina Noell verlässt CH Media
Wie bereits im Januar 2020 kommuniziert, hat die Chief Creative Officer und stv. Geschäftsführerin der 3 Plus-Sendergruppe Christina Noell CH Media Ende März verlassen, bleibt den CH Media Sendern aber bis Mitte 2020 in beratender Funktion erhalten. Noell startete 2008 als Unterhaltungschefin bei 3+. 2013 übernahm sie zusätzlich die Verantwortung für die On Air Promotion und das On Air Design, 2015 wurde sie darüber hinaus Mitglied der Geschäftsleitung der 3 Plus-Sendergruppe. Ab 2016 übernahm sie als Chief Creative Officer und stv. Geschäftsführerin die Verantwortung der Eigenproduktionen und der Abteilungen Events, Social Media, Sponsoring, PR und Online der 3 Plus-Sendergruppe.

Miriam Martino und Nik Hartmann kommenBis zum Eintritt von Miriam Martino und Nik Hartmann übernehmen Patric Rymann, Herstellungsleiter Eigenproduktionen TV National und Ivo David Kuhn, Leitung Operations Eigenproduktionen, zusammen mit Roger Elsener die Leitung des Bereichs Eigenproduktionen TV National.

Blick TV geht live

Morgen Montag, 17. Februar, startet die Blick-Gruppe mit dem ersten digitalen Sender der Schweiz. Blick TV läuft täglich von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr auf Blick.ch und in der Blick-App. Der Fokus liegt auf Breaking News, Sport und Unterhaltung.

Mit dem Start von Blick TV geht die Blick-Gruppe ihren digitalen Weg konsequent weiter: Mehr Live-Videos, neue Formate und Technologien sowie eine starke Einbindung des Blick-Publikums. «Blick TV ist das erste digitale TV unseres Landes und wir sind die ersten, die innert Minuten live sind, wenn etwas passiert», sagt Christian Dorer, Chefredaktor der Blick-Gruppe.

Blick TV sendet täglich von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr aus den zwei neuen, topmodernen Studios im Ringier Pressehaus in Zürich. Aktuell besteht das Kernteam von Blick TV aus 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

«Ringier hat den Mut, das Fernsehen zu erobern und fürs Internet neu zu erfinden. Ich freue mich riesig auf die Arbeit mit meinem kompetenten, kreativen und schlagkräftigen Team», sagt Jonas Projer, Chefredaktor von Blick TV.

Im Viertelstunden-Rhythmus sendet das digitale TV Informationen zu Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung. Zu sehen ist das neue Angebot auf Blick.ch und in der Blick-App. Die mobile Version von Blick TV kann dank eines neuartigen Players sowohl im Hoch- als auch im Querformat geschaut werden. Alle Beiträge werden untertitelt, was die Smartphone-Nutzung unterwegs und den barrierefreien Zugang ermöglicht. Darüber hinaus werden die Userinnen und User auf Blick.ch deutlich mehr On-Demand Videos finden.

Blick TV ist ein komplett neuartiges Video-Angebot für das Web. «Umso mehr möchten wir wissen, was den Nutzerinnen und Nutzern auffällt, gefällt, was sie begeistert oder stört», sagt Chefredaktor Projer. «Blick.ch hat schon heute ein enorm grosses Publikum und eine sehr engagierte Community. Auf sie zählen wir. Sie sind unsere wichtigsten Verbündeten, um Blick TV von Tag zu Tag besser zu machen». Mit einem neuen, interaktiven Bereich auf Blick.ch können sich die Userinnen und User einbringen. Die eingereichten Feedbacks werden in einer Blick TV-Sendung aufgenommen und behandelt.

Blick TV ist inhaltlich wie räumlich im Newsroom integriert und bildet die ganze Palette der Blick-Themen ab. Journalistinnen und Journalisten der Blick-Redaktion werden als Korrespondentinnen und Experten für das TV mitarbeiten. Für internationale Berichte und Livestreams hat Blick eine Premium-Partnerschaft mit dem weltweit führenden Nachrichtensender CNN. «Mit CNN haben wir den idealen Partner für den Zugang zu einem globalen News-Netzwerk gewonnen. Blick TV ist damit im Bereich der schnellen, internationalen Berichterstattung hervorragend positioniert. Unserem Sender verschafft dies einen starken Wettbewerbsvorteil», sagt Thomas Spiegel, Geschäftsführer der Blick-Gruppe.

Die Vermarktung von Blick TV ist erfolgreich angelaufen. Die Hauptverantwortung liegt bei Admeira. Die Zweitvermarktung läuft über Goldbach Audience.

Ringier AG, Corporate Communications

Disney+ zieht Startdatum in Europa nach vorne

Schweizer Startdatum bestätigt

Der Streaming-Service startet bereits am 24. März in UK, Irland, Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Österreich und der Schweiz

Bestätigter Preis: 9.90 CHF im Monat oder 99.00 CHF im Jahr

ZÜRICH, 21. Januar 2020 – Der Bereich „Direct-to-Consumer and International“ (DTCI) der Walt Disney Company hat den 24. März als neues Startdatum für den Streaming-Service Disney+ in West-Europa festgelegt. Auch die Preisgestaltung wurde mit 9.90 CHF im Monat und 99.00 CHF im Jahr für die Schweiz bestätigt. Der Streaming-Service wird in UK, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Österreich, Schweiz und Irland am 24. März starten. Weitere westeuropäische Länder inklusive Belgien, Skandinavien und Portugal werden im Sommer folgen.

Disney+ bietet Fans jeden Alters ein neues, einzigartiges Erlebnis mit Inhalten der ikonischen Entertainment-Marken des Unternehmens darunter Disney, Pixar, Marvel, Star Wars und National Geographic. Darüber hinaus wird es exklusive, ausschließlich für den Service produzierte, Disney+ Originals geben in Form von Spielfilmen, Dokumentationen, Serien sowie Kurzfilmen.

Abonnenten können sich zum Start freuen auf:  Die von der Kritik gefeierte Serie „The Mandalorian“ des ausführenden Produzentens Jon Favreau; “High School Musical: The Musical: The Series,” eine kreative, moderne Adaption des Hit Franchises in einem neuen Doku Look-and-feel plus einem Soundtrack, der sowohl neun neue Original-Songs als auch eine Hommage an die beliebten Songs aus dem ursprünglichen Film enthält; “The World According to Jeff Goldblum”, eine Dokumentationsserie, die die wundervolle und oft erstaunliche Alltagswelt humorvoll unter die Lupe nimmt. Darüber hinaus wird es eine zeitlose Neuverfilmung des 1955 erschienenen Disney Animationsklassikers “Susi und Strolch” geben. Weitere Disney+ Originals, die neben vielen anderen Serien zum Start verfügbar sind: „Zugabe!“ – von der ausführenden Produzentin Kristen Bell, “Tagebuch einer zukünftigen Präsidentin” – kreiert und produziert von Ilana Peña (“Crazy Ex-Girlfriend”) sowie produziert von Gina Rodriguez (“Jane the Virgin”), “Die Imagineering Story” – eine 6-teilige Dokumentation, die eine Gruppe von außergewöhnlichen Kreativen begleitet, die die Magie der Disney Parks zum Leben erwecken.

Abonnenten wird es zum Start möglich sein, das Disney+ Erlebnis auf nahezu allen bekannten Mobilgeräten und internetfähigen TV-Geräten zu erleben, inklusive Spielekonsolen und Smart TVs. Den Benutzern wird höchste Qualität und ein werbefreies Sehvergnügen auf bis zu vier Endgeräten gleichzeitig geboten, zeitlich unbegrenzte Downloads der Inhalte auf bis zu zehn Endgeräten, personalisierte Empfehlungen und die Möglichkeit, bis zu sieben personalisierte Profile anzulegen. Darüber hinaus haben Eltern die Möglichkeit, eigene Kinder-Profile zu erstellen, die einfach zu bedienen sind und kindgerechte Inhalte bieten.

Über Disney+

Disney+ ist der ultimative Streaming-Service für Filme und Serien von Disney, Pixar, Marvel, Star Wars und National Geographic – das einzige Zuhause dieser Marken unter einem Dach. Der Bereich „Direct-to-Consumer and International“ (DTCI) der Walt Disney Company bietet via Disney+ ein werbefreies Programm auf den meisten internetfähigen Endgeräten mit einer Vielzahl von Spielfilmen, Dokumentationen, Live Action- und Animationsserien sowie Kurzfilmen an. Neben dem noch nie dagewesenen Zugang zu Disneys unglaublichem Angebot an Film- und TV-Klassikern ist der Streaming-Service das exklusive Zuhause für Filme, die in 2020 und danach von den Walt Disney Studios veröffentlicht werden. Mehr Informationen unter DisneyPlus.com.

Erhöhung der Zustellermässigung für Zeitungen

Bern, 13.12.2019 – Im Jahr 2020 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse 27 Rappen pro Exemplar – zwei Rappen mehr als im Jahr 2019. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten weiterhin 18 Rappen. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post festgelegt.

Per 1. Oktober 2019 erfüllten 142 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 115,8 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung im Rahmen der indirekten Presseförderung. Damit verkleinerte sich im Vergleich zum Vorjahr der Förderkreis um drei Titel und die Anzahl der förderberechtigten Exemplare nahm um 5,7 Millionen ab. Für 2020 wird die Ermässigung auf 27 Rappen pro Exemplar festgesetzt und fällt damit um zwei Rappen höher aus als im Jahr 2019. Der Bund fördert die Regional- und Lokalpresse jährlich mit einem Beitrag von 30 Millionen Franken.

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten zum 1. Oktober 2019 total 985 Titel mit einer jährlichen Versandmenge von insgesamt 119 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für die indirekte Presseförderung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die berechtigten Titel um 13 und die geförderten Exemplare um 3,8 Millionen gesunken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt für das Jahr 2020 erneut eine Ermässigung von 18 Rappen pro Exemplar. Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken.

Höhere Ermässigung aufgrund rückläufiger Auflagen

Die Erhöhung des Ermässigungsbetrags um zwei Rappen gegenüber dem Vorjahr erklärt sich bei der Regional- und Lokalpresse zum einen mit dem Wegfall dreier Titel und zum anderen mit den seit Jahren sinkenden Auflagenzahlen.

Auch bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ist seit längerem ein Rückgang bei den förderberechtigten Titeln und Exemplaren erkennbar. Es wird erwartet, dass diese Tendenz anhalten wird. Die Gründe für die sinkenden Titel und Auflagenzahlen sind vielfältig. So können beispielsweise die nicht mehr erreichte Mindestanzahl von Abonnenten, die zu geringe Erscheinungshäufigkeit oder die Einstellung der Papierausgabe dazu führen, dass ein Titel die Voraussetzungen der indirekten Presseförderung nicht mehr erfüllt.

In beiden Kategorien wurden die in der jüngsten abgeschlossenen Berechnungsperiode zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft. Der Übertrag aus diesen Mitteln wird jeweils zu den gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträgen hinzugerechnet.

Die Zustellermässigungen basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.

Ausbau der indirekten Presseförderung geplant

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. August 2019 für rasch umsetzbare Massnahmen zu Gunsten der Schweizer Medien ausgesprochen. Das Massnahmenpaket sieht unter anderem vor, die bestehende Auflagenobergrenze von 40’000 Exemplaren und das Kopfblattkriterium für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften der Kategorie Regional- und Lokalpresse aufzuheben. Damit die bisher geförderten Titel der Regional- und Lokalpresse durch die Ausweitung des Förderkreises im Vergleich zu heute nicht schlechter gestellt werden, soll der Bundesbeitrag um 20 Millionen Franken erhöht werden. Das Massnahmenpaket wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 unterbreitet.

NZZ, National- und Zentralbibliothek publizieren fast alle Ausgaben seit 1780 digital

Bern, 17.10.2019 – Ab 2021 wird erstmals eine deutschsprachige Tageszeitung von weltweiter Ausstrahlung über einen Schweizerischen Bibliotheksservice frei verfügbar. Dank einer Kooperation der NZZ, der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) und der Zentralbibliothek Zürich (ZB) wird die NZZ voll-ständig digitalisiert auf e-newspaperarchives.ch (e-npa.ch) mit Ausnahme der jeweils letzten 25 Jahre zugänglich gemacht werden. Dieses prestigeträchtige Projekt wird mit einer halben Million Franken vom Lotteriefonds des Kantons Zürich unterstützt.

Zürich/Bern, 17.10.2019. Ca. 1,9 Mio. Zeitungsseiten der NZZ sind bis heute publiziert worden. Nun soll diese enorme Menge digitalisiert und online frei verfügbar gemacht werden. Für ein Forschungsprojekt des Instituts für Computerlinguistik (UZH) hat die Zentralbibliothek Zürich 2019 bereits die Jahrgänge 1780-1950 gescannt. Jetzt kann die ZB und ihre Partner auch die restlichen Ausgaben der NZZ digitalisieren. Inklusive der ab 2001 digital vorhandenen Jahrgänge wird damit von Ende 2021 an die gesamte Zeitung ab 1780 der breiten Öffentlichkeit sowie der Forschung und Wissenschaft auf e-newspaperarchives.ch zur Verfügung stehen. Die Plattform wird von der NB betrieben.

Kosten von insgesamt einer Million Franken

Die Digitalisierung und Aufschaltung aller NZZ-Jahrgänge wird gesamthaft ca. eine Million Franken kosten. Der Lotteriefonds des Kantons Zürich übernimmt mit seinem Beitrag in der Höhe von CHF 500’000 die Hälfte der Kosten, die Schweizerische Nationalbibliothek und die Zentralbibliothek Zürich übernehmen je 20 Prozent, die UBS Kulturstiftung beteiligt sich an diesem bedeutsamen Digitalisierungsprojekt mit 100’000 CHF.

Verlängerung der Konzessionen der Lokalradios und Regional-TV

Biel/Bienne, 02.10.2019 – Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 49 Veranstalterkonzessionen von Lokalradios und Regionalfernsehen bis Ende 2024 verlängert. Sie treten am 1. Januar 2020 in Kraft. In der aktuellen Übergangsphase, die vom laufenden Umstieg von UKW auf DAB+ und von der Debatte über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist, erhöht dies die Planungssicherheit für die betroffenen Veranstalter.

Die heutigen Konzessionen der Lokalradios und Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag laufen Ende 2019 ab. Bereits im November 2018 hat das UVEK die konzessionierten Veranstalter über die Möglichkeit einer Konzessionsverlängerung informiert und ihnen die Bedingungen für die Gesucheinreichung dargelegt. 49 Lokalradios und Regionalfernsehen haben ihre Gesuche in der Folge fristgerecht bis Ende April 2019 eingereicht. Bis Ende September 2019 hat das Departement alle beantragten Verlängerungen gutgeheissen. Für seine Beurteilung war die Einhaltung der gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen entscheidend. Bei der Prüfung stand unter anderem die Finanzierbarkeit des Leistungsauftrags im Fokus.

Unveränderter Auftrag – punktuell angepasste Konzessionsbestimmungen

Der Programmauftrag der Lokalradios und Regionalfernsehen bleibt für die Phase der Konzessionsverlängerung unverändert. Nach wie vor sollen sie über regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beitragen. Komplementären nicht gewinnorientierten Radios in Agglomerationen kommt der Auftrag zu, in ihren Programmen insbesondere auch die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in ihrem Sendegebiet zu berücksichtigen. Für diese Leistungen erhalten die Veranstalter ein Zugangsrecht. Demnach müssen die DAB+-Plattform- und die Kabelnetzbetreiber die Programme dieser Veranstalter in den entsprechenden Versorgungsverbieten verbreiten. 21 Lokalradios und 13 Regional-TV haben ferner Anspruch auf einen Anteil aus der Abgabe für Radio und Fernsehen.

Das UVEK hat die Konzessionsverlängerungen zum Anlass genommen, einzelne Vorgaben anzupassen. Bei den Anpassungen handelt es sich teils um formelle und redaktionelle Änderungen, teils um Präzisierungen von Pflichten, die den Konzessionärinnen bereits bisher oblagen. Neu ist in den Veranstalterkonzessionen der Lokalradios DAB+ der Hauptverbreitungsvektor. Bei allen kommerziellen Lokalradios und Regional-TV hat das UVEK neu eine quantitative Mindestvorgabe für die Regionalinformation eingeführt. Bei den Regional-TV wird zusätzlich neu die Untertitelung in der Konzession geregelt.

Unverändert bleiben hingegen die finanzielle Unterstützung der Lokalradios und Regional-TV. Sie wurde per 1.1.2019 auf sechs Prozent des Ertrags der Abgabe für Radio und Fernsehen erhöht und bleibt bis Ende 2024 unverändert.

Sechs Lokalradios haben auf ihre Konzession verzichtet

Seit Mitte 2018 haben sechs Lokalradios aus städtischen Grossagglomerationen auf ihre Veranstalterkonzession verzichtet, bzw. sie haben keine Verlängerung ihrer Konzession beantragt. Diese Radios, Radio 24, Radio Argovia, Radio FM1, Radio Pilatus sowie Radio One FM und Radio Rouge FM, sind seither beim BAKOM als meldepflichtige Radios registriert. Sie haben keinen Leistungsauftrag mehr zu erfüllen.

Nächste öffentliche Ausschreibung 2023

Die aktuelle Verlängerung der Veranstalterkonzessionen erfolgt in einer Übergangsphase, die durch den Umstieg von UKW auf DAB+ sowie die Debatten über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist. In dieser Phase wird den Veranstaltern Planungssicherheit gewährt. Eine öffentliche Ausschreibung wird das UVEK für die Konzessionsphase ab 2024 durchführen. Sie wird voraussichtlich 2023 lanciert.

Bild: Skitterphoto from Pexels

ZATTOO erweitert seine White Label IPTV-Plattform um das Android TV™ Operator Tier Program

IBC Amsterdam: ZATTOO erweitert seine White Label IPTV-Plattform um das Android TV™ Operator Tier Program.

ZATTOO bringt sein TV-AS-A-Service White Label-Konzept in den Android TV ein.

Zürich, 10.09.2019 – ZATTOO bringt sein erfolgreiches White Label-Konzept in das Android TV™ Operator Tier Program von Google ein. Die Erweiterung der End-to-End IPTV-Plattform wird von ZATTOO erstmals auf der IBC vom 13. bis 17. September in Halle 14 (Stand G06) live präsentiert.

Die B2B-Kunden von ZATTOO profitieren in zweierlei Hinsicht. Sie können ihren eigenen leistungsstarken TV-Service einführen: schnell, flexibel und mit vielen attraktiven Features. Sie haben auch die Möglichkeit, anzupassen, welche Anwendungen vorinstalliert werden sollen. Endkunden haben direkten Zugriff auf Anwendungen wie den Google Assistant, YouTube und Google Play Movies.

Der TV-AS-A-Service-Ansatz von ZATTOO erspart auch die zeit- und kostenintensiven Investitionen in den Aufbau, das Hosting und die Verwaltung der eigenen TV-Plattform.

Gernot Jaeger, Chief Officer B2B bei ZATTOO: „Endkunden von heute wollen Zugang zu hochwertigen TV-Services. Ein attraktives TV- und Unterhaltungsangebot ist daher für Netzbetreiber zu einem Muss geworden. Hier setzt ZATTOO mit seinem End-to-End-Service an. Wir freuen uns sehr, mit dem Google Android TV Operator Tier Program“ ein noch besseres und attraktiveres Leistungspaket anbieten zu können.

Der Schritt von ZATTOO – dem Pionier für gehostetes und verwaltetes IPTV/OTT TV – ist angesichts der Marktentwicklung konsequent: Weltweit setzen Netzbetreiber zunehmend auf Android TV als Alternative zur Linux-basierten Hardware. Zusammen mit einem breiten Portfolio an White Label-Anwendungen ermöglicht die ZATTOO-Plattform B2B-Kunden, TV-Services ihrer eigenen Marke schnell und erfolgreich auf den Markt zu bringen, ohne in Hard- und Software investieren zu müssen.

ZATTOO bietet individuelle Live-Demos für Journalisten und Messebesucher. Um einen Termin auf dem IBC zu vereinbaren, kontaktieren Sie bitte Julia Fischer unter den oben genannten Kontaktdaten.

Über ZATTOOO
Mit mehr als 30 B2B-Kunden und mehreren Millionen TV-Nutzern ist ZATTOO eine der erfolgreichsten TV-AS-A-Service-Plattformen und bereits Marktführer auf dem europäischen Markt. In Deutschland zählen 1&1 Telecom, M-net, NetCologne und EWE TEL zu den Kunden von ZATTOO, in der Schweiz der Netzbetreiber Salt Mobile und andere. ZATTOO bietet vollständig gehostete und verwaltete IPTV-, OTT-, TV Everywhere- und Hybrid-TV-Dienste für Netzbetreiber und Medienunternehmen. Im Mittelpunkt steht ein White Label-Produkt mit modernsten Anwendungen für alle relevanten Geräte und für alle gängigen: Operator-Settop-Boxen sowie Apple TV, Amazon Fire TV, Smart TVs und mobile Geräte (iOS / Android / Windows 10).

Für weitere Informationen: zattoo.com/solutions/solutions/

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