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Neuordnung der Lokalradio-Landschaft ab 2020

 Biel/Bienne, 16.02.2017 – Ab 2020 sollen regionale Radioveranstalter in den städtischen Agglomerationen mehr Autonomie erhalten, da sie keiner Konzessionspflicht mit Leistungsauftrag mehr unterliegen. Dieser Vorschlag ist Teil des Revisionsentwurfs der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), den das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab dem 16. Februar 2017 in die Vernehmlassung schickt. Der neue Text stellt ausserdem die Weichen für den Umstieg der Radioverbreitung über Ultrakurzwellen (UKW) auf die digitale DAB+-Verbreitung. Die Vernehmlassung wird bis am 26. Mai 2017 dauern.

Das UVEK eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren über eine Änderung der RTVV sowie von drei Ausführungsbestimmungen zur Fernmeldegesetzgebung. Laut Vorlage sollen die heutigen Versorgungsgebiete – festgelegt in den RTVV-Anhängen 1 (Radio) und 2 (Fernsehen) – während der Konzessionsdauer bis Ende 2019 unverändert bestehen bleiben. Sie entsprechen nach wie vor den lokal-regionalen Kommunikationsräumen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Zudem soll UKW bis Ende 2019 primäre Radio-Verbreitungstechnologie bleiben.
Keine Konzessionen mit Leistungsauftrag mehr für die Radios in den Agglomerationen

Ab 2020 sollen in den städtischen Agglomerationen keine Konzessionen mit Leistungsauftrag mehr an Radioveranstalter erteilt und die bisherigen Versorgungsgebiete aufgehoben werden. Davon sind die Stationen, die bereits heute keine Empfangsgebühren erhalten, betroffen. Die Knappheit von Frequenzen hatte die Konzessionierung nötig gemacht. Dieses Argument fällt mit der Digitalisierung weg. Die betroffenen Regionen verfügen bereits über ein breites publizistisches Angebot, das mit dem Wegfall der einforderbaren Leistungsaufträge nicht gefährdet wird. Die lokalen kommerziellen Radiostationen werden demnach von den bisherigen Programmauflagen in den Leistungsaufträgen befreit und verfügen über mehr Autonomie. Sie können ihre Programme nach Belieben zusammenstellen und die bestmöglichen Strategien zur Erreichung ihres Zielpublikums wählen.

Die anderen Versorgungsgebiete sollen grundsätzlich unverändert bleiben. Kleine Anpassungen sind aber nötig, weil das Bundesamt für Statistik (BFS) die Agglomerationen geografisch neu definiert hat und verschiedene Kantone ihre Verwaltungseinheiten neu organisiert haben. Die Radio- und Fernsehveranstalter in diesen Regionen sollen auch nach 2020 einen Abgabenanteil erhalten.

Die geltende Definition der lokalen und regionalen Versorgungsgebiete geht auf das Jahr 2007 zurück. Artikel 39 des Radio- und Fernsehgesetzes verlangt eine Überprüfung dieser Versorgungsgebiete nach spätestens 10 Jahren.
DAB+ als primäre Radio-Verbreitungstechnologie ab 2020

Die Radiobranche will UKW bis 2024 durch DAB+ ersetzen. Mit dem vorliegenden Revisionsprojekt werden die Rechtsgrundlagen geschaffen, um diese digitale Migration durchzuführen: DAB+ wird im RTVV-Anhang 1 ab 2020 zur primären Verbreitungsart beim Radio bestimmt. Durch eine Ergänzung der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) können aber die Radios, die bis jetzt über UKW verbreitet werden, ihre Frequenzen während der Übergangsphase ab 2020 bis 2024 weiterhin nutzen. Für diese UKW-Nutzung werden die heutigen Agglomerationsradios ohne Abgabenanteil neu eine Frequenznutzungsgebühr entrichten müssen; dieser Tarif wird in der Fernmelde-Gebührenverordnung (GebV-FMG) festgelegt. Wie für die Veranstalter mit Konzession werden angemessene Massnahmen getroffen, um ihnen einen nachhaltigen Zugang zur DAB+-Verbreitung zu garantieren.

Service public im Medienbereich an die Digitalisierung anpassen

eidgenossenschaftBern, 17.06.2016 – Die Schweiz ist auch im Zeitalter des Internet und der Digitalisierung auf einen unabhängigen und umfassenden Service public im Medienbereich angewiesen. Um diesem Anspruch weiterhin gerecht zu werden, sollen die Rahmenbedingungen für die konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter auf nationaler und regionaler Ebene angepasst werden. Der Bundesrat kommt in seinem heute publizierten Bericht zum Schluss, dass sich für unsere von sprachlicher und kultureller Verschiedenartigkeit geprägte direkte Demokratie das bestehende Modell mit der SRG als grosser, in allen Sprachregionen verankerter Anbieterin bewährt hat und dieses den Service public in hoher Qualität gewährleistet. Das Modell eignet sich auch für die Zukunft am besten. Die Anforderungen an die SRG sollen – bei gleichem Budget – jedoch geschärft werden. Sie muss auch die Jungen, welche sich dem Internet zuwenden, besser erreichen.

Mit dem Postulat 14.3298 hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates den Bundesrat beauftragt, die Service-public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der privaten Rundfunkanbieter zu überprüfen und darzustellen. Der Bericht zeichnet das Bild einer Medienlandschaft, die sich in einem tiefgreifenden Wandel befindet. Die Digitalisierung hat die Mediennutzungsgewohnheiten verändert und die Medienangebote haben sich vervielfacht. Vor allem die junge Generation wendet sich zunehmend von den klassischen Medien ab. Junge Leute nutzen demnach die Service-public-Programme in deutlich geringerem Ausmass als ältere Menschen. Beispielsweise erreicht Fernsehen SRF nur zwei von zehn Menschen unter 24 Jahren, aber sieben von zehn in der Generation 60+.

Gebührenfinanzierter Service public weiterhin unerlässlich

Nebst den konzessionierten Service-public-Veranstaltern gibt es heute aufgrund der vereinfachten Verbreitungsmöglichkeiten eine Vielzahl an Radio- und Fernsehangeboten. Sie müssen keinen Leistungsauftrag erfüllen und erhalten keine Gebührengelder. Deren kommerzielle Programme sind in der Regel auf Unterhaltung ausgerichtet. Aus dem Werbemarkt lassen sich hingegen ressourcenintensive Angebote aus den Bereichen Information, Kultur oder Bildung ohne Gebührenunterstützung nicht finanzieren.

Aus staatspolitischen Gründen und in Erfüllung des Verfassungsauftrags ist es für den Bundesrat unerlässlich, dass die Schweiz auch in Zukunft über einen mit einem solidarischen Gebührensystem finanzierten unabhängigen und umfassenden Service public verfügt. Unser föderalistisches, mehrsprachiges Land braucht eine alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigende audiovisuelle Landschaft. Diese ist ein wesentlicher Faktor für die Integration aller gesellschaftlichen Gruppierungen (Sprachgemeinschaften, Menschen mit Sinnesbehinderungen, die verschiedenen Generationen, Personen mit Migrationshintergrund) und für das Funktionieren der direkten Demokratie. Gerade im Zeitalter des Internet mit seinem globalen, nahezu unüberschaubaren Angebot bilden qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote des nationalen Service public eine wichtige Orientierungshilfe für die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz. Deshalb braucht es attraktive Inhalte, die ausländische Programme konkurrenzieren können.

Anpassung der Konzessionen

Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich ein solcher unabhängiger und umfassender Service public praktisch nur mit einer grossen, in allen Sprachregionen verankerten Anbieterin sowie mit privaten Veranstaltern in den Regionen gewährleisten lässt. Das bestehende Modell hat sich bewährt und erfüllt die Anforderungen; es muss aber an die digitalen Verhältnisse angepasst werden.

Die Neukonzessionierungen im Jahr 2019 bieten die Gelegenheit, konkrete Anpassungen vorzunehmen. Bei den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen sind präzisere Vorgaben zu verankern, um regionale Informationsleistungen einzufordern. Von der SRG erwartet der Bundesrat, dass sich ihre Programme und Online-Angebote in Zukunft noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheiden. In der Konzession der SRG sollen der breite Umfang und das hohe Niveau bei der Information weiterhin den zentralen Pfeiler bilden. Bei der Unterhaltung sind Vorgaben anzustreben, welche die publizistische Leitbildfunktion der SRG sowie die Unterscheidbarkeit des Service public gegenüber rein kommerziellen Sendern sicherstellen. Ferner sollen die Anforderungen an die Integrationsleistungen der SRG erhöht werden. Sie soll mit ihren Angeboten da präsent sein, wo das Publikum – gerade auch das junge – ist.

Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsumfangs

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die heute der SRG zufliessenden Mittel ausreichen, um den Service public sicherzustellen. Sollte der Ertrag aus den Empfangsgebühren aufgrund des Bevölkerungswachstums weiter zunehmen, wird er eine Senkung der Gebührenhöhe für die Haushalte prüfen. Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, ist die SRG gefordert, bei Produktion und Verbreitung auf Wesentliches zu fokussieren und ihre Mittel noch effizienter einzusetzen.

Rücksichtnahme auf die privaten Medien

Damit die Schweizer Medien weiterhin im Wettbewerb bestehen können, unterstützt der Bundesrat Kooperationen zwischen der SRG und privaten Medien wie auch zwischen den konzessionierten Regionalfernsehveranstaltern. Die aktuellen Werbeeinschränkungen, auch jene im Online-Bereich, sollen vorderhand bestehen bleiben. Damit wird ein gewisser wirtschaftlicher Ausgleich gegenüber den privaten Medien geschaffen.

Legitimation stärken

Der Bundesrat erwartet, dass sich der Service public als Dienst an der Gesellschaft in Zukunft besser legitimiert und seinen Mehrwert für die Gesellschaft deutlicher aufzeigt. In diesem Sinne ist ein verstärkter Dialog mit der Öffentlichkeit und der Politik unabdingbar.

Mittelfristig konvergentes Gesetz

Mittelfristig möchte der Bundesrat angesichts der Digitalisierung und der veränderten Mediennutzung das heutige Radio- und Fernsehgesetz zu einem Gesetz über elektronische Medien weiterentwickeln. Denn ein Gesetz, das nur Radio und Fernsehen umfasst, ist nicht mehr zeitgemäss.