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Mascha Santschi Kallay neu Präsidentin der UBI

Bern, 07.11.2018 – An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat Mascha Santschi Kallay, Rechtsanwältin und bisheriges Mitglied der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI, zur neuen Präsidentin gewählt. Sie ersetzt per 1. Januar 2019 den bisherigen Präsidenten Vincent Augustin, der ab demselben Termin die SRG SSR Svizra Rumantscha, den Trägerverein des rätoromanischen Radios und Fernsehens, präsidieren wird. Der Bundesrat hat per 1. Januar 2019 zudem Armon Vital als neues Mitglied für die UBI gewählt.

Dr. Mascha Santschi Kallay ist selbstständig praktizierende Rechtsanwältin und seit 2016 Mitglied der UBI. Der Bundesrat hat sie aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Arbeit sowie ihrer Tätigkeit als Kommunikationsberaterin und ihrer journalistischen Erfahrungen zur UBI-Präsidentin gewählt. Mascha Santschi Kallay wird die neue Funktion am 1. Januar 2019 übernehmen.

Gleichzeitig wird Armon Vital als neues Mitglied der UBI eingesetzt. Der selbstständig praktizierende Advokat und Notar aus dem Unterengadin war mehrere Jahre nebenamtlicher Richter am Kantonsgericht Graubünden. Der Bundesrat dankt dem scheidenden Präsidenten, Dr. Vincent Augustin, für die geleisteten Dienste und sein Engagement.

Die UBI ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Sie besteht aus neun vom Bundesrat ernannten Mitgliedern und beschäftigt sich schwergewichtig mit Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter sowie gegen das übrige publizistische Angebot der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. Die UBI bestimmt und beaufsichtigt überdies die drei sprachregionalen Ombudsstellen für Nicht-SRG-Veranstalter.

UBI: Nadine Jürgensen neues Mitglied – letzte öffentliche Beratungen 2017

Bern, 07.12.2017 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 Nadine Jürgensen als neues Mitglied der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gewählt. Sie ersetzt Claudia Schoch Zeller, die Ende Jahr aufgrund der gesetzlichen Amtszeitbeschränkung aus der Kommission ausscheidet. Die letzten öffentlichen Beratungen der UBI in der gegenwärtigen Besetzung finden am 15. Dezember in Bern statt.

Die vom Bundesrat als neues UBI-Mitglied gewählte Nadine Jürgensen ist zurzeit als freie Journalistin (u.a. als Kolumnistin bei der Zeitschrift „Schweizer Monat“) und Moderatorin tätig. Zuvor war sie während fünf Jahren als Inlandredaktorin bei der NZZ. Nadine Jürgensen, 1982 geboren und im Kanton Zürich wohnhaft, ist ausgebildete Juristin mit Anwaltspatent. Ihre Masterarbeit schrieb sie über die UBI.

Nadine Jürgensen wurde vom Bundesrat für den Rest der bis Ende 2019 laufenden Amtsperiode gewählt. Sie wird Claudia Schoch Zeller, Rechtsanwältin und langjährige NZZ-Redaktorin bzw. Rechtskonsulentin, ersetzen, deren Amtszeit Ende Jahr abläuft. Claudia Schoch Zeller ist seit Februar 2005 Mitglied der UBI und seit anfangs 2016 zudem Vizepräsidentin. Den neuen Vizepräsidenten bzw. die neue Vizepräsidentin wird die UBI anlässlich ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr bestimmen. Mit der Wahl von Nadine Jürgensen werden weiterhin fünf von neun Mitgliedern der UBI Frauen sein.

Die letzten öffentlichen Beratungen der UBI in der gegenwärtigen Besetzung finden am 15. Dezember 2017 in Bern statt. Die Kommission wird dabei über vier Beschwerden befinden. Es handelt sich dabei um Online-Artikel von SRF News über die Veröffentlichung von Aufnahmen zu 9/11 und über eine Demonstration eines russischen Oppositionspolitikers sowie um einen kritischen Bericht des Konsumentenmagazins „Kassensturz“ von Fernsehen SRF über einen „deutschen Schwindler“. Schliesslich wird die UBI mit einem Beitrag von „Il Profil“ von Radio Rumantsch erstmals seit längerer Zeit wieder eine rätoromanische Ausstrahlung zu beurteilen haben. Weitergehende Informationen zu den öffentlichen Beratungen vom 15. Dezember 2017 können der Website der UBI entnommen werden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird und aus neun Mitgliedern sowie einem dreiköpfigen Sekretariat besteht. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen, die eine Vermittlungsfunktion einnehmen.

Ombudsstelle für private italienischsprachige Rundfunkveranstalter

Bern, 14.12.2016 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) bestimmte Francesco Galli als neuen Verantwortlichen für die Ombudsstelle der privaten italienischsprachigen Radio- und Fernsehveranstalter und Paolo Caratti als seinen Stellvertreter. Die Wahl gilt für die Periode von 2017 bis 2019.

Auf Ende Jahr hat Gianpiero Raveglia, Rechtsanwalt in Roveredo und Locarno, seinen Rücktritt als Verantwortlicher der Ombudsstelle der privaten italienischsprachigen Radio- und Fernsehveranstalter (z.B. Tele Ticino, Radio Fiume Ticino, Radio R3iii) erklärt. Als seinen Nachfolger wählte die UBI an ihrer letzten Sitzung den bisherigen Stellvertreter, Francesco Galli. Dieser ist Rechtsanwalt in Lugano und leitet bereits die Ombudsstelle der italienischsprachigen SRG-Programme. Als seinen Stellvertreter für die Ombudsstelle der privaten italienischsprachigen Rundfunkveranstalter bestimmte die UBI Paolo Caratti, Rechtsanwalt und Notar in Bellinzona. Paolo Caratti war lange Jahre Mitglied der UBI.

Die Ombudsstellen der privaten Rundfunkveranstalter haben Beanstandungen gegen ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und gegen den verweigerten Zugang zum Programm zu prüfen. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung hat die Ombudsstelle die Beteiligten über die Ergebnisse ihrer Abklärungen zu informieren. Nach Vorliegen des Berichts der Ombudsstelle kann Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Rund 90 Prozent der Beanstandungen wurden in den letzten Jahren auf Stufe Ombudsstelle erledigt, was ihre wichtige Bedeutung hervorstreicht. Die Wahl der SRG-Ombudsstellen erfolgt nicht durch die UBI, sondern durch die SRG-eigenen Publikumsräte.

Neue Beschwerdemöglichkeiten vor der UBI

logo_suisse Bern, 04.07.2016 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI ist neu auch für Beschwerden gegen Online-Inhalte und weitere publizistische Angebote der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG zuständig. Der rechtliche Rahmen für diese zusätzliche Aufsichtstätigkeit ist weitgehend der gleiche wie für Verfahren gegen Radio- und Fernsehprogramme.

Die UBI war bis anhin ausschliesslich für die Behandlung von Beschwerden gegen Radio- und Fernsehprogramme schweizerischer Veranstalter zuständig. Ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und die Verweigerung des Zugangs zum Programm konnten beanstandet werden. Mit dem Inkrafttreten von Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes sind seit dem 1. Juli zusätzlich Beschwerden gegen Online-Inhalte und gegen weitere publizistische Angebote der SRG, die, wie der Teletext und die Informationsplattform Swissinfo, ebenfalls Teil des Programmauftrags bilden, möglich.

Das Verfahren entspricht weitgehend demjenigen für Radio- und Fernsehsendungen. Innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung der Publikation oder nach der Ablehnung eines Begehrens um Zugang kann eine Beanstandung bei der zuständigen Ombudsstelle eingereicht werden. Die Ombudsstellen vermitteln zwischen den Beteiligten und orientieren in einem Bericht über die Ergebnisse ihrer Abklärungen. Nach Abschluss des Verfahrens vor der Ombudsstelle kann Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Diese hat zu beurteilen, ob das einschlägige Rundfunkrecht verletzt wurde. Dazu gehören insbesondere die Informationsgrundsätze wie das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot, die Beachtung der Grundrechte (z.B. Schutz der Menschenwürde, Diskriminierungsverbot) und der Schutz Minderjähriger.

Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung bringt zudem eine Erweiterung der Beschwerdelegitimation vor der UBI. Bei persönlicher Betroffenheit sind neu sowohl in- wie auch ausländische Personen beschwerdebefugt. Nach wie vor beschränkt auf Personen mit Schweizer Bürgerrecht bzw. mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bleibt die Beschwerdelegitimation bei der Popularbeschwerde.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie ist gerichtsähnlich organisiert und wird vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert. Die Beratungen der UBI sind in der Regel öffentlich und ihre Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden. Das Verfahren vor der UBI ist wie dasjenige vor den Ombudsstellen grundsätzlich kostenlos.

UBI wählte die Ombudsleute neu

eidgenossenschaftBern, 06.11.2015 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) wählte die Ombudsleute für die privaten Radio- und Fernsehprogamme. Auf Guglielmo Bruni folgt Oliver Sidler.

Die UBI bestimmt jeweils auf vier Jahre die Ombudsleute für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter, während die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) die für sie zuständigen Ombudsleute selber ernennt.

Guglielmo Bruni (Basel), Ombudsmann für die privaten Medien in der deutschen und rätoromanischen Schweiz, tritt auf Ende Jahr zurück. Als seinen Nachfolger wählte die UBI Oliver Sidler, Rechtsanwalt in Zug, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und Redaktor der Zeitschrift „Medialex“. Zu dessen Stellvertreter ernannte sie Toni Hess, Leiter des Rechtsdienstes und stellvertretender Vorsteher der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden in Chur. Hess ist bereits Ombudsmann für die rätoromanischen SRG-Programme.

Für die beiden anderen Sprachregionen bestätigte die UBI die bisherigen Ombudsleute: Denis Sulliger, Rechtsanwalt in Vevey, bleibt Ombudsmann für die französische Schweiz, und Gianpiero Raveglia, Rechtsanwalt in Roveredo und Locarno, amtet weiterhin als Ombudsmann für die italienische Schweiz. Raveglia vertritt als Stellvertreter Sulliger, während die UBI neu Francesco Galli, Rechtsanwalt in Lugano, zum Stellvertreter Raveglias ernannte. Galli ist bereits Ombudsmann für die italienischsprachigen SRG-Programme.

Die Ombudsstellen haben Beanstandungen gegen ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und gegen den verweigerten Zugang zum Programm zu prüfen. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung hat die Ombudsstelle die Beteiligten über die Ergebnisse ihrer Abklärungen zu informieren. Nach Vorliegen des Berichts der Ombudsstelle kann allenfalls noch Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Rund 90 Prozent der Beanstandungen wurden in den letzten Jahren auf Stufe Ombudsstelle erledigt, was ihre wichtige Bedeutung hervorstreicht.

UBI – Nur Fernsehsendungen beschäftigten Ombudsstellen

eidgenossenschaftBern, 03.03.2014 – Vor den Ombudsstellen für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter der Schweiz gab es 2013 Beanstandungen ausschliesslich gegen Fernsehsendungen – und nur in der deutschen Schweiz. Dies geht aus den Jahresberichten der drei sprachregionalen Ombudsstellen hervor, die die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) genehmigt hat.

35 Beanstandungen gingen bei der Ombudsstelle für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter der deutschen und rätoromanischen Schweiz im Jahr 2013 ein. In der überwiegenen Mehrzahl wurde eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots geltend gemacht.  Andere Beanstandungen betrafen die Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit, den Jugendschutz, die Achtung der Menschenwürde, die Gewaltverharmlosung bzw. -verherrlichung und unentgeltiche Schleichwerbung. Die materiell behandelten Beanstandungen richteten sich auschliesslich gegen Fernsehsendungen, am häufigsten gegen solche von „Tele M1“ und „Tele Züri“. Die Beanstandungen wurden alle durch die Ombudsleute endgültig erledigt, ohne anschliessende Beschwerde an die UBI.

Keine einzige Beanstandung registrierten die Ombudsstellen der privaten Radio- und Fernsehveranstalter in den französischen und italienischen Sprachregionen. Ein Grund dafür kann das ungenügende Wissen über die Möglichkeit zur Beanstandung von Radio- und Fernsehsendungen sein. UBI und Ombudsstellen sind seit längerem bestrebt, die Information  zu verstärken. Die Ombudsstelle für die italienischsprachige Schweiz hat zudem auf die prekäre Situation der italienischsprachigen Berichterstattung im privaten Rundfunk Graubündens hingewiesen.

Es ist Aufgabe der Ombudsstellen, Beanstandungen gegen Radio- und Fernsehsendungen zu behandeln. Sie vermitteln zwischen den beteiligten Parteien. Erst nach Abschluss des Verfahrens vor der Ombudsstelle kann allenfalls Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Die UBI übt die Aufsicht über die Ombudsstellen der drei sprachregional aufgeteilten privaten Radio- und Fernsehveranstalter aus. An ihrer letzten Sitzung hat sie deren Tätigkeitsberichte  für 2013 geprüft und genehmigt.