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RTVG – haarscharf an einer Niederlage vorbeigeschrammt

Das RTVG wurde mit einem Zufallsmehr angenommen. Ob der politische Entscheid so akzeptiert wird, oder ob auf juristischem Wege eine Nachzählung verlangt wird, ist noch offen.

Damit hat der Bundesrat erfolgreich eine Kopf-Mediensteuer implementiert.

Paradox ist, dass der Zürcher Regierungsrat und verschiedene Gemeindevertreter gleichzeitg erfolgreich die kantonale Gebührteninitiative abgewerht haben. Wichtigstes schlagkräftiges Argument: „Gebühren werden nur dort erhoben wo die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vom Staat eine Zusatzleistung erwarten. Die Gebühren sind immer Verursacher bezogen“. Schade, der Bund hätte hier etwas lernen können.

SRG verliert gegen Tagesanzeiger, ein weiterer Grund RTVG nein

Laut einem Bericht der NZZ vom 27.4.2015 hat das Bundegericht in seinem Urteil 4A_647/2014 Tamedia Recht gegeben. Strittig war die Frage, ob die SRG mit einem Werbespot zur Verteidigung der Empfangsgebühren die geltenden Regelungen überschritten hat. Im Werbespot wurden die TV-Gebühren mit den Tarifen für Zeitungsabos verglichen. Quintessenz der Aussage war, dass sich Gebührengelder eher lohnen als Zeitungsabos, da erstere günstiger seien.  Das Bundesgericht taxierte die Aussage so, dass der Preisvergleich der beiden Medienprodukte  wettbewerbsrechtlich irreführend sein könnte.

In der laufenden Debatte bezüglich Medienkonvergenz ist dieser Werbespott ein Schuss in den eigenen Fuss. Zudem zeigt sich, dass Angebote auf dem Informationsmarkt von etablierten Medienkonzernen wie Tamedia, Rignier, NZZ, etc. sich mit dem Angebot der SRG zunehmend angleichen.  Die Aussage, dass pro Haushalt ein Angebot genügen würde, ist im Werbespott sinngemäss sicher richtig dargestellt. Der Schluss allerdings, dass es mit dem neuen RTVG zwingend die SRG sein muss ist sicher falsch.

RTVG Nein – Skizze für eine Alternative

Die Vorlage des Bundesrates scheint auf den ersten Blick eine bessere Lösung als die bisherige Regelung. Sie berücksichtigt aber die aktuellen Entwicklungen im digitalen Raum nur marginal. Mit der Grundannahme, dass mit einem Computer und einem Smartphone heute jede Person ein Radio oder Fernsehgerät betreibt und somit Konsument des gebührenpflichtigen Fernsehens und Radio ist, ist ein totaler Fehlschluss.

Aus dieser Perspektive ist die Ablehnung des neuen RTVG mehr als nur gerechtfertigt. Mit der vorgeschlagenen Lösung wird eine asoziale Kopfsteuer installiert. Weiter ist eine eklatante Verzerrung des Informationsmarktes der sich weiter im Online-Bereich akzentuiert die Folge. Es ist nicht nachvollziehbar warum TV-Beiträge von Blocher-TV und FCZ-TV privat finanziert und für Glanz und Gloria öffentliche Gebührengelder eingesetzt werden.

Bereits der Name Radio und TV Gesetzt ist im heutigen Informationsmarkt überholt. Sinnvoller wäre vermutlich, wenn man ein Informationsmarkt- oder Medienmarktgesetz erstellen würde. Die Unterscheidung von Audio-, Film- und Wortbeiträgen ist obsolet. Die Presseförderung könnte man ebenfalls in diesem Bereich neu regeln.

Den Service Public lässt sich auch sehr eng fassen und auf die Aspekte politische Information und Information der Bevölkerung in Notfällen beschränken.

Die Verbreitung politischer Informationen, die bei Abstimmungen Orientierungshilfe geben sollen, könnte man neu gestalten. Das Abstimmungsbüchlein wäre neu in Form von Audio-, Film- und Textbeiträgen im Internet verfügbar. Jeder hat ja einen Computer oder ein Smartphone.

Dringende Informationen an die Bevölkerung in Notfällen könnte man über gesetzliche Rahmenbedingungen sicherstellen. Die Informationsmarktteilnehmer mit einer gewissen Reichweite, wären verpflichtet die Meldungen zu publizieren, z.B.: Störfall Atomkraftwerk, Warnung bei Stürmen, Mobilmachung, Erdbeben, Naturereignisse etc.

Als Grundsatz wären alle Informationsmarkt-Teilnehmer gleichzustellen, egal, ob die historischen Wurzeln im Radio, Fernsehen oder Printbereich liegen. Die SRG kann als selbstfinanzierte Institution bestehen bleiben. Ihr stünden die gleichen Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung zur Verfügung wie den anderen Marktteilnehmern: Abo, Werbung, Paywall, Sponsoring, Spenden, kostenpflichtige Telefon-Servicenummern etc.

Die Bürgerinnen und Bürger haben aber grundsätzlich die Wahl, welche Medien sie auf freiwilliger Basis unterstützen oder abonnieren wollen.

Weiter wären im Gesetz ein paar weitere Aspekte zu regeln. Werbung, Sponsoring, Konzessionen, Anspruch auf Fördergelder, Qualitäts- und Unabhängigkeitsaspekte der Informationsmarkt-Teilnehmer.

Der Bund könnte nach wie vor Fördergelder sprechen:

  • Randregionen
  • Schwerpunktthemen
  • Bildung

Analog zum Nationalfond wäre ein Medienfond zu installieren. Mit diesem liessen sich Themen ausschreiben, Bildung und Weiterbildung in den Medien fördern oder allenfalls Randregionen unterstützten.

Bedingung wäre, dass die mit Fördergelder erstellten Inhalte frei verfügbar und nutzbar sind.

Informationsmarkt-Teilnehmer, die auf die Verbreitung des Programms auf Funkinfrastruktur wie DAB oder DVB zurückgreifen wollen, müssten sich um eine entsprechende Konzession mit den entsprechenden Verpflichtungen bemühen.