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Nathalie Wappler wird Direktorin von SRF

Der Verwaltungsrat der SRG SSR ist dem Vorschlag des Regionalvorstandes der SRG Deutschschweiz einstimmig gefolgt und hat Nathalie Wappler an seiner Sitzung vom 5. November zur neuen Direktorin von SRF gewählt. Die heutige Programmdirektorin beim Mitteldeutschen Rundfunk MDR wird ihre neue Funktion im Frühjahr 2019 übernehmen.

Für die Wahl der Direktion SRF ist der Verwaltungsrat SRG SSR zuständig. Er wählt auf Vorschlag der SRG Deutschschweiz. Nathalie Wappler überzeugte die Mitglieder des Ausschusses im Nominationsverfahren neben ihrer breiten und langjährigen Erfahrung im Mediengeschäft mit ihrer Strategiekompetenz, ihrer analytischen Denkweise, ihrem guten Gespür für die Herausforderungen, die auf den medialen Service public warten und ihrem Verständnis für die gesellschaftspolitischen Abläufe und Realitäten in der Schweiz. Zudem überzeugte Nathalie Wappler durch ihre Führungskompetenz.

Nathalie Wappler übernimmt die Direktion SRF im Frühjahr 2019. Bis dahin wird Ruedi Matter, 65, das Unternehmen leiten. Die Organisation der Übergabe wird in den kommenden Wochen zusammen mit SRG-Generaldirektor Gilles Marchand definiert.

Nathalie Wappler Hagen wurde 1968 in St. Gallen geboren. Sie schloss ihr Studium der Geschichte, der politischen Wissenschaften und der Germanistik in den 1990er-Jahren an der Universität Konstanz mit dem Magister Artium ab. Auslandsstudien führten sie an die Universität von Bristol in Grossbritannien und an die Stanford Universität in Kalifornien.

Ihre ersten Berufsjahre verbrachte sie als Redaktorin bei ARD (WDR), ZDF und als Chef vom Dienst bei 3sat. Von 2005 bis zum Wechsel zum Mitteldeutschen Rundfunk MDR war Nathalie Wappler in verschiedenen Funktionen bei SRF tätig. Ab 2009 begleitete sie als Projektmanagerin in verantwortlicher Funktion verschiedene Veränderungsprozesse bei SRF, entwickelte Strategien für ein modernes Kulturradio, neue Film- und Serienstrategien und trimediale Arbeitsplatzmodelle. Als Abteilungsleiterin Kultur SRF war sie danach Mitglied der SRF-Geschäftsleitung sowie Mitglied der Geschäftsleitung des deutschsprachigen Gemeinschaftssenders 3sat und Verwaltungsrätin des internationalen Programmvermarktungsunternehmens Telepool. Seit 2016 ist Nathalie Wappler Programmdirektorin beim Mitteldeutschen Rundfunk MDR.

Andreas Schefer, Präsident der SRG Deutschschweiz und SRG-Verwaltungsrat: «Seitens der Trägerschaft freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit Nathalie Wappler, und als Mitglied des Verwaltungsrates bin ich überzeugt, dass wir die richtige Wahl getroffen haben.»

SRG-Generaldirektor Gilles Marchand: «Ich freue mich, Nathalie Wappler neu in der Geschäftsleitung der SRG begrüssen zu dürfen. Ihre Erfahrung, ihr Fachwissen und ihre Kenntnisse der Schweizer Verhältnisse werden in dieser Phase der tiefgreifenden Transformation von SRG und SRF von grossem Nutzen sein. Und wir sind uns bezüglich der Werte und Herausforderungen des Service public ganz und gar einig.»

Nathalie Wappler zu ihrer Wahl: «Ich freue mich sehr, die Leitung von SRF übernehmen zu dürfen und für einen starken medialen Service public in der Schweiz einzustehen.»

Bild: Nathalie Wappler (SRG / Mirco Rederlechner)

SRG SSR publiziert Sendungskosten von Radio und Fernsehen

SRGLogoMit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2015 setzt die SRG ein weiteres Zeichen der Transparenz gegenüber dem Publikum: Nachdem SRF im letzten Herbst seine TV-Sendungskosten offengelegt hat, folgen nun die Sender der französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz. Zudem weisen alle Regionen die Kosten ihrer Radiosender aus. Mit dem ausgebauten Kapitel «Service public in Zahlen» gibt die SRG einen vertieften Einblick in ihre Einnahmen und Ausgaben. Daneben werden Zahlen und Fakten zu Löhnen und Mitarbeitenden transparent gemacht. Die Delegierten des Vereins SRG haben den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2015 anlässlich ihrer Delegiertenversammlung verabschiedet.

Die Unternehmenseinheiten der SRG legen neu die Kosten von Nachrichten-, Magazin- und Talksendungen, von Spielfilmen und Serien, von Unterhaltungs- und Musiksendungen von Dokumentarfilmen und Reportagen sowie Sportsendungen offen. Zudem publizieren alle Sender die Kosten ihrer Radiosender.  Die Kosten und Programmprofile von SRF, RTS, RSI und RTR sind unter den folgenden Links abrufbar:

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF): www.srf.ch/sendungskosten
Radio Télévision Suisse (RTS): www.rtsentreprise.ch/emissions-couts
Radiotelevisione svizzera (RSI): www.rsi.ch/costi
Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR): www.rtr.ch/custs

SRG-Delegierte verabschieden Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht 2015 stellt Einnahmen und Ausgaben in übersichtlichen Grafiken dar, begleitet von erläuternden Kommentaren. Die SRG veröffentlicht zudem erstmals die Ausgaben nach Audio und Video, die Kosten für Technik und Informatik sowie für Immobilien. Im Vergleich zu den Vorjahren hat die SRG das Kapitel «Mitarbeitende» stark erweitert und vertieft: Neu ausgewiesen sind detaillierte Zahlen und Fakten zu Löhnen und Mitarbeitenden.  Unter dem Präsidium von Viktor Baumeler haben die Delegierten aus allen Regionen der Schweiz den Geschäftsbericht und die Rechnung 2015 an der Delegiertenversammlung vom 29. April 2016 verabschiedet. Der Geschäftsbericht ist ab sofort online abrufbar unter: www.srgssr.ch/gb2015 . Neben dem verstärkten Transparenzreporting widmet sich der Geschäftsbericht den Schwerpunktthemen Qualität und Service public. Die Jahresrechnung 2015 schliesst mit einem Minus von 90 Millionen Franken ab (vgl. Medienmitteilung vom 7. April 2016 ). Gründe für das Defizit sind tiefere Werbeeinnahmen und zwei ausserordentliche Ereignisse – die Senkung des technischen Zinssatzes der Pensionskasse und das Bundesgerichtsurteil zur Mehrwertsteuer. Für 2016 erwartet die SRG wieder schwarze Zahlen. Die 2015 eingeleiteten Sparmassnahmen sichern gesunde Finanzen und legen die Grundlage für ausgeglichene Ergebnisse in den kommenden Jahren.

Austausch über mediale Zukunftsszenarien mit EMEK-Präsident Otfried Jarren

Die Delegiertenversammlung (DV) als oberstes SRG-Gremium und Teil der Trägerschaft hat den Auftrag, die Diskussion rund um den Service public zu führen und zu fördern. Otfried Jarren, Präsident der Eidgenössischen Medienkommission EMEK präsentierte den Bericht «Service public der Medien in der Schweiz». Er diskutierte mit den Delegierten über mediale Zukunftsszenarien im digitalen Zeitalter, den unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag der SRG und ihre wichtige Rolle im demokratischen Meinungsbildungsprozess.
Neue Revisionsstelle BDO AG

Die DV hat auf Antrag des Verwaltungsrats die Schweizerische Treuhandgesellschaft BDO AG ab 2016 zur neuen externen Revisionsstelle gewählt. BDO löst Ernst & Young AG ab, die dieses Mandat während der vergangenen sieben Jahre erfüllt hat. Simon Denoth, Mediensprecher, 079 266 09 74, medienstelle.srg(at)srgssr.ch

UBI heisst Beschwerde gut Autombilsalon Genf (SRG) und Strassenfest Winterthur (Radio Top)

logo_suisseBern, 17.12.2015 – Happige Vorwürfe, gegen die sich die Betroffenen nicht wehren konnten, veranlassten die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), zwei Beschwerden gutzuheissen: eine gegen einen Beitrag des italienischsprachigen SRG-Fernsehens über den Automobilsalon in Genf und eine gegen einen Bericht von Radio Top über ein Strassenfest in Winterthur. Abgewiesen hat sie dagegen Beschwerden gegen die Wahlberichterstattung von Radio und Fernsehen der SRG in der Westschweiz wie auch gegen zwei Beiträge der „Rundschau“ von Fernsehen SRF.

Am vergangenen Freitag beriet die UBI zum letzten Mal in der bisherigen Zusammensetzung unter dem Vorsitz von Roger Blum und befand dabei öffentlich über fünf Beschwerdefälle.

Gegenstand einer Beschwerde gegen die Sendung „Il Quotidiano“ des italienischsprachigen SRG-Fernsehens (RSI) vom 9. März 2015 bildete ein längerer Beitrag über den Automobilsalon in Genf. In einer Sequenz wurde ein im Tessin entwickeltes Elektroauto mit neuer Technologie vorgestellt. Am Ende wies die Redaktion ohne weitere Begründung darauf hin, dass das Image des Projekts und seines Erfinders durch gerichtliche Auseinandersetzungen belastet sei und erst die Zukunft zeigen werde, ob es sich um einen „Bluff“ handelt. Damit verletzte der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot, weil sich das Publikum zu diesen relevanten Aspekten keine eigene Meinung bilden konnte. Die Redaktion unterliess es, den Erfinder und Promoter des Projekts mit diesen Vorwürfen zu konfrontieren und dessen Standpunkt zu erwähnen. Die UBI hiess die Beschwerde deshalb mit 6 zu 3 Stimmen gut.

Ebenfalls eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots stellte die UBI bei einem Beitrag des Regionalveranstalters Radio Top vom 4. September 2015 zum Strassenfest „Veganmania“ in Winterthur fest. Darin kritisierten die Jungen Grünen Zürich die Teilnahme von zwei aus ihrer Sicht fragwürdigen Organisationen an diesem Fest. Eine Vertreterin verwies auf antisemitische und rassistische Tendenzen beim Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT). Zu diesen erheblichen Vorwürfen, die ihren Ursprung in einer Kontroverse um das Schächtverbot haben, konnte der VgT im Beitrag nicht Stellung nehmen. Dies verunmöglichte den Zuhörenden, sich dazu eine eigene Meinung zu bilden. Die UBI hiess die Beschwerde daher mit 8 zu 1 Stimmen gut. Da die Redaktion den beanstandeten Beitrag bereits freiwillig aus dem Online-Archiv strich und dem VgT zudem Gelegenheit zu einer Gegendarstellung einräumte, verzichtet die UBI darauf, von Radio Top einen Bericht über die zur Behebung des Mangels und der Verhinderung von zukünftigen, ähnlichen Rechtsverletzungen getroffenen Massnahmen zu verlangen.

Eine Vertreterin von Ecopop erhob Beschwerde gegen die Berichterstattung von Radio und Fernsehen der SRG in der französischsprachigen Schweiz (RTS) im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen. Sie rügte insbesondere eine Benachteiligung der kleinen, noch nicht im Parlament vertretenen Gruppierungen. Die UBI kam bei ihren Beratungen zum Schluss, dass auch konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter bei Wahlsendungen nicht zur absoluten Gleichbehandlung aller kandidierenden Parteien und Gruppierungen verpflichtet sind. Die Medienfreiheit und die Informationsbedürfnisse des Publikums erlauben eine unterschiedliche Behandlung von Parteien aufgrund von transparenten und nicht-diskriminierenden Kriterien. Da auch die noch nicht im Parlament vertretenen Gruppen wie Ecopop im Rahmen eines speziellen Sendegefässes Berücksichtigung fanden, wies die UBI die Beschwerde gegen die Wahlberichterstattung von Radio und Fernsehen RTS mit jeweils 8 zu 1 Stimmen ab. Problematisch erachtete die UBI allerdings den Grad der Ungleichbehandlung zwischen den im Parlament bereits etablierten Parteien und den Herausforderern.

Einstimmig wies die UBI Beschwerden gegen zwei Beiträge des Politmagazins „Rundschau“ von Fernsehen SRF ab. Sowohl ein Bericht mit anschliessendem Studiogespräch vom 6. Mai 2015 über die Rasergesetzgebung als auch ein Beitrag über die öffentliche Zugänglichkeit von Seeufern vom 20. Mai 2015 waren aufgrund der im Wesentlichen korrekt vermittelten Fakten und der transparenten Darstellung sachgerecht. Die festgestellten Mängel betrafen Nebenpunkte, welche die freie Meinungsbildung des Publikums nicht verunmöglichten.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung innert 30 Tage beim Bundesgericht angefochten werden.

Noch keine neuen Werbemöglichkeiten für die SRG

eidgenossenschaftBiel/Bienne, 16.12.2015 – Die SRG darf noch nicht von den neuen Werbemöglichkeiten des Joint Ventures mit Swisscom und Ringier profitieren. Das BAKOM hat ihr mittels einer vorsorglichen Massnahme Marktauftritte und neue Werbeaktivitäten innerhalb des Joint Ventures untersagt. Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens des BAKOM, spätestens aber bis zum 31. März 2016.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat den Zusammenschluss des Joint Ventures von Swisscom, SRG und Ringier aus kartellrechtlicher Sicht genehmigt. Die rundfunkrechtliche Überprüfung der Beteiligung der SRG am Joint Venture durch das BAKOM ist noch im Gang. Das BAKOM prüft insbesondere, ob das von der SRG mitgetragene Joint Venture die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtigt und/oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt.  Gegebenenfalls könnte das BAKOM dem UVEK konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen.

Mit der vorsorglichen Verfügung will das BAKOM nun sicherstellen, dass die laufende Prüfung weitergeführt werden kann, ohne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

Die SRG kann die vorsorgliche Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Sollte das UVEK bis zum 31. März 2016 noch nicht über allfällige Auflagen entschieden haben, so könnten erneut vorsorgliche Massnahmen geprüft werden.

Zitterpartie für das RTVG Tendenz Ablehnung eher Nein

Für das RTVG wird es gemäss gfs eng, wie die nachfolgende Meldung zeigt. Was die Gründe für den Sinneswandel sind, bleibt vorerst offen. Der Kampagne der Gegner entsprechend, lässt sich vermuten, dass das Steuerargument zieht. Ein weiterer Antreiber ist vermutlich das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Niemand bezahlt gerne für eine Leistung, die er nicht bezieht.

Schade hat der Bundesrat keinen grösseren Schritt ins digitale Zeitalter unternommen. Der Leitmedienwechsel wird munter weitergehen, unabhängig wie schlussendlich die Abstimmung ausgeht.

„Wäre bereits am 26. Mai 2015 über die vier Vorlagen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 entschieden worden, wären die beiden Volksinitiativen abgelehnt worden.

Beide Behördenvorlagen hätten keine eindeutigen Mehrheitsverhältnisse gekannt. Beim Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (43:47) hätte die Gegnerschaft einen leichten Vorteil gehabt, bei der Präimplantationsdiagnostik (46:40) die Befürworterschaft. Die Entscheidung fällt aber erst in der Schlussphase.

An der Abstimmung beteiligt hätten sich stabile 44 Prozent.

Bei allen nachfolgenden Zahlen ist ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund 3 Prozentpunkten plus/minus auf den gemachten Angaben mitzudenken, davon ausgenommen sind reale Veränderungen in den Stimmabsichten über die Zeit“

Auszug aus der Forschungsarbeit von gfs.bern

SRG verliert gegen Tagesanzeiger, ein weiterer Grund RTVG nein

Laut einem Bericht der NZZ vom 27.4.2015 hat das Bundegericht in seinem Urteil 4A_647/2014 Tamedia Recht gegeben. Strittig war die Frage, ob die SRG mit einem Werbespot zur Verteidigung der Empfangsgebühren die geltenden Regelungen überschritten hat. Im Werbespot wurden die TV-Gebühren mit den Tarifen für Zeitungsabos verglichen. Quintessenz der Aussage war, dass sich Gebührengelder eher lohnen als Zeitungsabos, da erstere günstiger seien.  Das Bundesgericht taxierte die Aussage so, dass der Preisvergleich der beiden Medienprodukte  wettbewerbsrechtlich irreführend sein könnte.

In der laufenden Debatte bezüglich Medienkonvergenz ist dieser Werbespott ein Schuss in den eigenen Fuss. Zudem zeigt sich, dass Angebote auf dem Informationsmarkt von etablierten Medienkonzernen wie Tamedia, Rignier, NZZ, etc. sich mit dem Angebot der SRG zunehmend angleichen.  Die Aussage, dass pro Haushalt ein Angebot genügen würde, ist im Werbespott sinngemäss sicher richtig dargestellt. Der Schluss allerdings, dass es mit dem neuen RTVG zwingend die SRG sein muss ist sicher falsch.

Medienförderung im digitalen Zeitalter – eine andere Rolle für die SRG

An einer Pressekonferenz hat heute Avenir Suisse die Reformagenda für einen technologie- und wettbewerbsneutralen Service public vorgestellt. Die wichtigsten Punkte:

  • Die SRG soll zum Public-Content-Provider werden
  • Sie darf keine eigenen Plattformen mehr unterhalten
  • Private könne unentgeltlich die Inhalte übernehmen
  • Werbung und Sponsoring würden abgeschafft
  • Der Dienst soll weiter über Gebühren finanziert sein

Das ist sicher ein spannender Ansatz. Wie weit er Fuss fasst und sich in den Köpfen der Politikerinnen und Politiker ausbreitet wird man sehen. Eine Realisierung eines solchen Konzeptes hätte verschiedene Änderungen auf Verfassungs und Gesetzesebene zur Folge.

Den ganzen Bericht findet man unter folgendem Link: www.avenir-suisse.ch

 

 

UBI Beschwerden nur gegen die SRG

eidgenossenschaftBern, 25.03.2014 – Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im vergangenen Jahr 18 neue Beschwerden eingegangen. Sie betrafen ausschliesslich Radio- und Fernsehprogramme der SRG. Im eben veröffentlichten Jahresbericht setzt sich UBI-Präsident Roger Blum mit der Kritik an der UBI aus Lausanne und aus Bern auseinander.

Die UBI hat ihren Tätigkeitsbericht 2013 veröffentlicht. Danach gingen im vergangenen Jahr 18 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter ein, zwei weniger als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im gleichen Zeitraum 237 Beanstandungen. Das sind 34 mehr als 2012. Die Ombudsstellen erledigten damit über 92 Prozent der Streitfälle endgültig.

Die Beschwerden visierten ausschliesslich Sendungen aus Programmen der SRG. Gegenstand von Beschwerden bildeten Sendungen von Fernsehen SRF (10), Radio SRF (4), Fernsehen Radio Télévision Suisse RTS (2), Radio RTS (1), Radio und Fernsehen RTS (1). Meist beanstandete Sendung war die „Rundschau“ von Fernsehen SRF mit vier Beschwerden.

Die neu eingegangenen Beschwerden betrafen mit einer Ausnahme – einem Werbespot – Informationssendungen. Mehrfach gerügt wurden kritische Sendungen über Nationalrat Christoph Mörgeli im Zusammenhang mit dessen Rolle bei der Betreuung von Dissertationen. Die angeblich einseitige Berichterstattung über den Nahostkonflikt zu Lasten von Israel bildete ebenfalls Gegenstand von mehreren Beschwerden.

Bei zwei der im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest, im Vorjahr waren es noch vier. Ein „News“-Beitrag von Telebärn, gegen welchen Ende 2012 eine Beschwerde erhoben wurde, erachtete die UBI als nicht sachgerecht. Es ging dabei um einen Bericht über ein angeblich finanziell stark angeschlagenes Unternehmen aus dem Berner Seeland. Die Pleite-These der Redaktion beruhte jedoch auf unzureichenden Belegen, was für das Publikum nicht erkennbar war. Die von Telebärn danach ergriffenen Vorkehren – der Sender betrieb  interne Weiterbildung und löschte den Beitrag aus dem elektronischen Archiv – erachtete die UBI als genügend, um das Verfahren einzustellen. Bei der Diskussionssendung „Arena“ von Fernsehen SRF über die eidgenössische Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ kam die UBI ebenfalls zum Schluss, das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden. Die dagegen erhobene Beschwerde der SRG hiess das Bundesgericht aber gut und hob den Entscheid der UBI auf.

Im Vorwort zum Jahresbericht nimmt UBI-Präsident Roger Blum Stellung zur Kritik, die gegenüber der UBI vom Bundesgericht in Lausanne und vom Parlament in Bern geäussert wurde. Dabei stellt er klar, dass die UBI alles, was aus Lausanne kommt, ernst nimmt, weil das Bundesgericht institutionell die obere Instanz ist, dass sie aber gegenüber der politischen Kritik aus dem Parlament auf ihre Unabhängigkeit pocht.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen (z.B. Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, Jugendschutz, Beachtung der Grundrechte) verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos.