ipad revolutioniert die Medienlandschaft

Die in vielen redaktionellen Bereichen der Print und elektronischen Medien angekündigte Präsentation des Tablett Gerätes von Apple ist in zweifacher Hinsicht eine Revolution.

Das Gerät selber, das eine Lücke zwischen PDA und Computer schliesst. Die Verfügbarkeit von bezahlten Inhalten, Zeitungen, etc. in einer Form, die sich gut aufnehmen lässt. Die Integration der verschiedenen Apps, die Integration in den AppStore etc. Dass Apple Grenzen sprengt und neue Gedanken denkt, ist man sich in der Zwischenzeit fast gewohnt. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Präsentation des ipad verdient daher besondere Beachtung. Dieser ist vermutlich ebenso revolutionär und wird die TV-Landschaft nachhaltig durcheinander wirbeln.

User generated Livestream! Blogbeiträge, Kommentare zu Artikeln, vom Publikum eingesandte Bilder und Videos sind für die digitale Generation schon fast Alltag. Auf der Suche nach Livestreams zu einem solchen Ereignis bin ich erstmals bei Google fündig geworden. Bei den offiziellen TV-Anstalten habe ich keine Hinweise gefunden.
Aber einem Zuschauer vor Ort sei Dank, der vermutlich über ein iphone die Präsentation live ins Internet übertragen hat, konnte ich auch daran teilhaben. Ich habe keine Ahnung, ob eine Sendeerlaubnis vorliegt, überhaupt darum angefragt wurde. Ob das ein Sachverhalt ist, den man juristisch regeln muss.

Auf jeden Fall konnte ich so etwas Atmospähre aufschnappen und der Präsentation folgen.

twit.tv

Stadt Mannheim mahnt Twitter-User ab

Wieder einmal treibt das Deutsche Rechtssystem seltsame Blüten, wie in einem Artikel von Pressetext publiziert wurde.
Ins Schussfeld ist der Twitter-User mit dem Benutzernamen Mannheim geraten. Er sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.  Ist der Namensschutz bei Domainnamen nachvollziehbar, so sprengt diese Forderung nun doch den Rahmen.
Die Argumentation, dass Personen hinter der Bezeichnung www.twitter.com/mannheim die Stadt Mannheim erwarten, ist wohl etwas optimistisch. Kaum jemand würde erwarten, dass Mannheim so fortschrittlich ist, dass sie einen eigenen Twitterfeed betreiben würden. Dass sie es nicht sind, zeigen sie übrigens direkt mit ihrem Vorgehen. Weitere Details dazu im Artikel vom Inhaber des Twitter-Accounts.
Als Websitebetreiber stellt sich mir natürlich die Frage, darf ich als Nachfolgendes Element eines Domain-Namens einen Städtenamen führen, z.B:

www.medien.ch/mannheim.

Wer käme auf die Idee, dass hinter dieser Adresse die Stadt Mannheim steckt.
Ich finde es sollte die Regel gelten first come first serve. Wenn die Mannheimer Stadt-Behörde es verschlampt hat rechtzeitig den Twitter-Account zu registrieren, sorry, dann sind sie selber Schuld.
Was gar nicht geht, ist ohne ein Gespräch zu suchen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufahren. Die alte Welt präsentiert sich so ziemlich barbarisch, aus dem letzten Jahrtausend eben. Die digitale Kultur ist aber eine andere.