Studie zu Radio und Fernsehen: Private TV-Programme teilweise zufriedenstellend

Biel/Bienne, 20.12.2013 – Knapp die Hälfte der Schweizer Bevölkerung ist mit den Programmen der Regionalfernsehen zufrieden. Die Fernsehprogramme der SRG SSR und der Lokalradios sagen rund 60 Prozent der befragten Personen zu. Spitzenreiter im gesamten Rundfunkbereich sind die Radioprogramme der SRG, die rund 75 Prozent der Befragten gefallen. Dies ergab eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), für die im Frühjahr 2013 rund 3600 Interviews durchgeführt wurden.

Die privaten Fernsehprogramme kommen bei knapp der Hälfte des ansässigen Publikums gut an. Einbussen bei der Publikumsgunst haben die privaten TV-Stationen bei der Qualität der Herstellung ihrer Programme sowie ihrem Unterhaltungswert zu verzeichnen: Bei fast allen erhobenen Qualitäts-Merkmalen schneiden sie schlechter ab als die Radio- und Fernsehprogramme der SRG und die privaten Lokalradioprogramme. Die Regionalfernsehen werden als weniger professionell, weniger informativ und weniger ausgewogen eingeschätzt als diejenigen der Radio- und Fernsehkonkurrenz. Zudem werden die Regionalfernsehen von allen beurteilten Rundfunkprogrammen als die am wenigsten unterhaltsamen eingestuft. Bei einem Merkmal sind die Regionalfernsehprogramme der Radio- und Fernsehkonkurrenz jedoch überlegen: Beim Stellenwert des Lokalen, den ihre Programme in den Augen des Publikums haben. Hier liegen sie vor der Konkurrenz. Mit ihrem starken Bezug zum lokal-regionalen Geschehen erfüllen sie den Auftrag des Bundes beziehungsweise ihrer Konzession.

Lokal-regionale Information

Eine Studie zu den Regionalfernsehprogrammen aus dem Jahr 2012 bestätigt, dass die meisten Nachrichtensendungen der konzessionierten Regionalfernsehen die Ereignisse ihrer Umgebung stark berücksichtigen. Im Durchschnitt haben mehr als acht von zehn Beiträgen einen Bezug zum konzessionierten Sendegebiet und erfüllen damit ihren Auftrag. Überdurchschnittliche Regionalbezüge wurden für die Sender Canal Alpha, TeleBielingue, TeleTicino, Léman Bleu, Canal 9, Tele 1 und TeleBasel festgestellt.

Nutzung von Radio und TV-Programmen in der Schweiz 2013 (IPMZ):
Die Repräsentativbefragung des Schweizer Medienpublikums 2013 wurde an der Universität Zürich im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation im Rahmen der kontinuierlichen Begleitforschung unter der Leitung von Prof. Heinz Bonfadelli und Dr. Benjamin Fretwurst durchgeführt. Die Feldarbeit besorgte das Institut Demoscope mittels Telefoninterviews (CATI). Die Stichprobenziehung erfolgte im Zufallsverfahren mit Quoten nach Alter, Geschlecht und Lokalräumen. Zwischen dem 12. Februar und dem 30. März 2013 wurden insgesamt 3607 Interviews durchgeführt. Inhaltlich fokussiert die Studie auf Qualitätsbeurteilungen der Schweizer Radio- und Fernsehprogramme durch das Publikum. Die Studie 2013 kostete 162‘900.- Franken.

Kontinuierliche Fernsehprogrammforschung in der Schweiz 2012 (Universität Freiburg):
Die Analyse der Programme der Regionalfernsehstationen 2012 wurde durch die Universität Freiburg im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation im Rahmen der kontinuierlichen Programmbeobachtung unter der Leitung von Prof. Steffen Kolb erstellt. Die Programme der konzessionierten Stationen sowie des meldepflichtigen TeleZüri wurden in der Woche vom 26. März bis 1. April und in der Woche vom 8. bis 14. Oktober 2012 untersucht. Die Programmanalysen des Regionalfernsehens beschränken sich auf die Informationsangebote während der Hauptsendezeit. Die Information ist der einzige regulierte Bereich des Regionalfernsehens (siehe unten). Die Studie kostete 118‘879.- Franken.

Die Studien sind Teil eines Forschungspakets zur Beobachtung der Programmqualität von Radio und Fernsehen. Das Forschungsprogramm soll die öffentliche Diskussion über die Leistungen der Radio- und Fernsehsender anregen.

Programmauftrag der konzessionierten Regionalfernsehstationen:
Die Konzessionärin veranstaltet ein tagesaktuelles regionales Fernsehprogramm, das vorwiegend über die relevanten lokalen und regionalen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge informiert sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beiträgt.

Die Konzessionärin stellt werktags während den Hauptsendezeiten (18 bis 23 Uhr) sicher, dass ihre lokalen und regionalen Informationsangebote:
a. in erster Linie relevante Informationen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport beinhalten;
b. thematisch vielfältig sind;
c. eine Vielfalt an Meinungen und Interessen wiedergeben;
d. eine Vielfalt von Personen beziehungsweise Personengruppen zu Wort kommen lassen und
e. das gesamte Versorgungsgebiet berücksichtigen.

AZ Medien lancieren 2014 neuen TV-Sender «TV24»

azmedienAZ Medien investieren weiter in das private TV-Geschäft und lancieren 2014 den neuen Sender «TV24».
Der neue TV-Sender wird sowohl Schweizer Eigenproduktionen, Dokumentationen, Serien und Spielfilme als auch lokale und überregionale News aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Sport ausstrahlen. «TV24» ergänzt das vorhandene TV-Portfolio der AZ Medien mit den Sendern TeleZüri, Tele M1 und TeleBärn und profitiert von deren langjähriger Erfahrung in den Bereichen Vermarktung, Programm, Technik und Distribution.

Mit der Lancierung von «TV24»  bekräftigen AZ Medien ihr Bekenntnis zum privaten TV-Geschäft und setzen vermehrt auf die digitale TV-Nutzung.

Der Sendestart ist für das 2. Quartal 2014 geplant.

Catherine Müller und Reto Schlatter neu in der UBI

Bern, 09.12.2013 – Der Bundesrat hat die Rechtsanwältin Catherine Müller und den Journalismus-Ausbildner Reto Schlatter neu in die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gewählt. Sie ersetzen Alice Reichmuth Pfammatter und Heiner Käppeli.

Weil ihre Amtszeit abläuft, scheiden Alice Reichmuth Pfammatter auf Ende 2013 und Heiner Käppeli auf Ende 2014 aus der UBI aus. Alice Reichmuth Pfammatter, frühere Schwyzer Kantonsgerichts-Vizepräsidentin und jetzige Freiburger Datenschutzbeauftragte, und Heiner Käppeli, früherer Vizedirektor des Medienausbildungszentrums Luzern (MAZ) und aktuell Medientrainer, waren bzw. sind gewichtige Stimmen in der UBI.

Der Bundesrat hat nun ihre Nachfolge bestimmt. Catherine Müller (51) ist Rechtsanwältin in Olten. Zuvor war sie Mitbegründerin, Moderatorin und Geschäftsleiterin von „Radio 32“ in Solothurn, Leiterin Programmdienste beim Schweizer Fernsehen SRF, Niederlassungsleiterin der internationalen Film- und Fernsehhandelsfirma Telepool GmbH, auf Medien- und Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwältin bei einer international tätigen Anwaltskanzlei und Mitglied der Geschäftsleitung des Verbands Schweizer Medien. Sie nimmt ihre Arbeit in der UBI am 1. Januar 2014 auf.

Reto Schlatter (49) ist Studienleiter am MAZ in Luzern, wo er für die Weiterbildung und die Führungsausbildung zuständig ist. Daneben arbeitet er als selbständiger Medientrainer und Organisationsberater und wirkt als Dozent an der Hochschule Luzern sowie an der Henri Nannen-Journalistenschule in Hamburg. Zuvor war er Inlandredaktor bei den „Schaffhauser Nachrichten“, Leiter des Inlandressorts der „Neuen Luzerner Zeitung“ und stellvertretender Chefredaktor der „Handelszeitung“. Sein Studium der Rechtswissenschaften hat er mit dem Lizentiat abgeschlossen.  Er wohnt in Wädenswil. Seine Arbeit in der UBI beginnt er am 1. Januar 2015.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen beurteilt. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

UBI weist Mörgeli-Beschwerden ab

Bern, 06.12.2013 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wies drei Beschwerden von Nationalrat und Professor Christoph Mörgeli mit jeweils 8:0 Stimmen ab. Das Fernsehen SRF hat mit den Beiträgen über seine Rolle als „Doktorvater“ das Programmrecht nicht verletzt. Auch Beschwerden des Bistums Chur und eines Bürgers, der dem Fernsehen Hetze gegen Israel vorwarf, erachtete die UBI als unbegründet.

Das Fernsehen SRF berichtete in den Sendungen „Rundschau“ und „10 vor 10“ mehrfach kritisch über die Art und Weise, wie am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich, wo Christoph Mörgeli als Professor wirkte, Dissertationen betreut und angenommen wurden. Christoph Mörgeli rügte in seinen Beschwerden, dass die Beiträge seine berufliche Integrität herabgewürdigt und falsche Informationen vermittelt hätten. Die UBI hielt in der öffentlichen Beratung am Freitag fest, dass Mörgeli in der Sendung seine Sicht der Dinge ausgiebig darstellen konnte. Sie kam auch zum Schluss, dass primär die Wissenschaftlichkeit der Dissertationen und nicht die Person des Doktorvaters kritisiert wurde. Deshalb wies sie alle drei Beschwerden einstimmig ab. Bei der Behandlung dieser Fälle war UBI-Präsident Roger Blum wegen eines Mörgeli-kritischen Tweets in den Ausstand getreten.

Eine weitere Beschwerde stammte vom Bistum Chur. Dieses rügte, die „Rundschau“ des Fernsehens SRF habe Bischof Vitus Huonder einseitig ins Zentrum eines Beitrags gestellt, welcher ihm eine Entzweiung der Kirchenbasis vorwirft. Nicht nur er, sondern auch die Bischöfe von Basel und St. Gallen seien nach Rom zitiert worden, und die „Pfarrei-Initiative“ werde von allen drei Bischöfen abgelehnt. In der UBI war umstritten, ob die Sendung das Programmrecht verletzt habe. Mit 6:3 Stimmen wies sie die Beschwerde ab. Die Mehrheit argumentierte, im Fokus des Beitrags habe nicht die „Pfarrei-Initiative“ gestanden, sondern das Dialogverhalten des Churer Bischofs bei verschiedenen Konflikten in der Katholischen Kirche. Als Person des öffentlichen Lebens müsse er die Kritik und Kontrolle der Medien aushalten. Die Minderheit erachtete die Mängel des Beitrags als so schwerwiegend, dass sie die Sachgerechtigkeit als verletzt sah.

Schliesslich hatte die UBI zu entscheiden, ob ein Interview in der Sendung „Sternstunde Religion“ des Fernsehens SRF mit der in Palästina lehrenden Politikprofessorin Helga Baumgarten einseitig israelfeindlich und voller sachlicher Fehler war. Der Beschwerdeführer hatte dem Beitrag systematische Verfälschung der Fakten vorgeworfen, so dass er geeignet gewesen sei, „Antisemitismus und Hass auf den jüdischen Staat“ zu fördern. Die UBI war sich einig darin, dass für das Publikum genügend transparent war, vor welchem Hintergrund die mit einem Palästinenser verheiratete und in Ost-Jerusalem lebende deutsche Professorin argumentierte. Von Hass gegen Israel könne keine Rede sein. Umstritten war, ob die Beschwerde teilweise gutgeheissen werden sollte, weil ein eingestrahlter Film von 1977 die Problematik der jüdischen Einwanderung und Landnahme simplifizierte. Nach eingehender Diskussion beschloss die UBI mit 9:0 Stimmen, den Antisemitismus-Vorwurf der Beschwerde zurückzuweisen, und mit 8:1 Stimmen, auch wegen des eingespielten Films keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots anzunehmen, weil sich das Publikum insgesamt eine eigene Meinung zur Sendung bilden konnte.

Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, können Entscheide der UBI beim Bundesgericht angefochten werden. Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Zeitungstransporte: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2014 fest

Bild: Jon S
Bild: Jon S

Bern, 06.12.2013 – Lokal- und Regionalzeitungen mit Anspruch auf verbilligten Transport erhalten bei der Schweizerischen Post für das Jahr 2014 eine Zustellermässigung von 22 Rappen pro Exemplar. Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten eine Ermässigung von 14 Rappen. Beide Beträge hat der Bundesrat im Rahmen der indirekten Presseförderung genehmigt, wofür der Bund jährlich insgesamt 50 Millionen Franken zur Verfügung stellt.

Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post genehmigt. Sie basieren auf der Beurteilung der Selbstdeklarationen von Verlegern durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Die zur Zeitungstransportermässigung berechtigten Titel sind auf der Webseite des BAKOM publiziert.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

In der Kategorie Lokal- und Regionalpresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 142 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 135.4 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Damit bleibt die Anzahl der berechtigten Titel im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (-1). Innerhalb der Titel kommt es zu Verschiebungen. Kleinere Titel sind weggefallen, dafür solche mit grösseren Auflagen neu dazugekommen. Deshalb steigt die Anzahl der förderberechtigten Exemplare um 1.4 Millionen.

Der Bund leistet einen jährlichen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse. Daraus ergibt sich eine Ermässigung von 22 Rappen pro Exemplar (30 Millionen Franken geteilt durch 135.4 Millionen Exemplare). Die Ermässigung fällt damit gleich hoch aus wie im Vorjahr.

Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse)

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 1’124 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 139.1 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Die Zahl der förderberechtigten Titel hat im Vergleich zum Vorjahr um 42 Titel zugenommen, die Anzahl der geförderten Exemplare ist um 14.3 Millionen gestiegen. Diese Zunahme ist auf die seit dem 1. Januar 2013 eingereichten neuen Gesuche um Erhalt von Presseförderung zurückzuführen, die das BAKOM mehrheitlich positiv beurteilt hat.

Der Bund unterstützt diese Kategorie jährlich mit 20 Millionen Franken. Daraus resultiert eine Ermässigung von 14 Rappen pro Exemplar (20 Millionen Franken geteilt durch 139.1 Millionen Exemplare). Die Ermässigung fällt im Jahr 2014 einen Rappen tiefer aus als im Jahr 2013.

Selbstdeklarationsrunde 2013

Das BAKOM hat im August 2013 alle Verleger der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse, die im Jahr 2013 Presseförderung erhalten haben, aufgefordert, dem BAKOM eine Selbstdeklaration einzureichen, worin sie bestätigen, dass sie die Förderungskriterien weiterhin erfüllen. Das BAKOM hat die Selbstdeklarationen geprüft und den betroffenen Titeln mitgeteilt, ob sie weiterhin Anspruch auf Zustellermässigung haben oder nicht.

Grischa feiert den 25. Geburtstag

grischa25www.radiogrischa.ch

Nach verschiedenen Aktionen und Gratis-Konzerten im laufenden Jahr setzt Radio Grischa zum grossen Schlussakt des Jubiläumsjahres an. Während einer Woche wird auf dem Sender gefeiert, nächtelang moderiert, Wünsche erfüllt, zurück geblickt und zum Abschluss mit einem grossen Live-Konzert der Geburtstag gebührend ausgeklungen.
Mit den Star-DJs Remady & Manu-L wurde das Jubiläumsjahr in Savognin feierlich eröffnet. Es folgten Gratis-Konzerte an der gehla und im Brennerei Club Mels, welche jeweils bis auf den letzten Platz ausverkauft waren. Nun setzt Radio Grischa einen grossen Schlusspunkt und feiert während
einer ganzen Woche. Als krönender Abschluss winkt ein exklusives Live-Konzert am Montag, 9. Dezember im Palazzo in Chur.

Spezielle Radiowoche
Ab dem 2. Dezember dreht sich auf Radio Grischa alles um den 25. Geburtstag. Das beliebte „Grischa-Böckli“ ist täglich im Bündnerland auf Tour. Es besucht Eishockeyspiele, mischt sich unter die Reisenden der Rhätischen Bahn und hilft an der Supermarkt-Kasse beim Einpacken der Einkäufe. Jeweils über Mittag blickt Radio Grischa zudem zurück auf ein Vierteljahrhundert Bündner Radiogeschichte. Am Abend sind dann die ehemaligen Mitarbeiter am Drücker. In der Wunschkonzert-Stunde „Saluti“ jeweils ab 18 Uhr blicken ehemalige Mitarbeiter zurück auf ihre Zeit beim Bündner Lokalsender und plaudern aus dem Nähkästchen.

„Jugend und Medien“ lanciert zwei Facebook-Apps

print_logoBern, 02.12.2013 – Das Nationale Programm Jugend und Medien wartet mit zwei attraktiven Online-Angeboten auf. Ab sofort können Eltern auf der Facebook-Seite des Programms mit einem Quiz ihre Medienkompetenz testen. Wer bis am 13.12. mitmacht, kann attraktive Preise gewinnen.

Ein neuer Online-Ratgeber gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Jugend und digitale Medien. Der Online-Ratgeber ist die elektronische Umsetzung des erfolgreichen Ratgebers Medienkompetenz, welchen das Programm Jugend und Medien gemeinsam mit der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) herausgibt.

Er kann sowohl auf der Facebook-Seite des Programms wie auch auf dessen Website unter www.jugendundmedien.ch konsultiert werden.

Bundesamt für Sozialversicherungen