Zeitungstransporte: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2014 fest

Bild: Jon S
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Bern, 06.12.2013 – Lokal- und Regionalzeitungen mit Anspruch auf verbilligten Transport erhalten bei der Schweizerischen Post für das Jahr 2014 eine Zustellermässigung von 22 Rappen pro Exemplar. Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten eine Ermässigung von 14 Rappen. Beide Beträge hat der Bundesrat im Rahmen der indirekten Presseförderung genehmigt, wofür der Bund jährlich insgesamt 50 Millionen Franken zur Verfügung stellt.

Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post genehmigt. Sie basieren auf der Beurteilung der Selbstdeklarationen von Verlegern durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Die zur Zeitungstransportermässigung berechtigten Titel sind auf der Webseite des BAKOM publiziert.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

In der Kategorie Lokal- und Regionalpresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 142 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 135.4 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Damit bleibt die Anzahl der berechtigten Titel im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (-1). Innerhalb der Titel kommt es zu Verschiebungen. Kleinere Titel sind weggefallen, dafür solche mit grösseren Auflagen neu dazugekommen. Deshalb steigt die Anzahl der förderberechtigten Exemplare um 1.4 Millionen.

Der Bund leistet einen jährlichen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse. Daraus ergibt sich eine Ermässigung von 22 Rappen pro Exemplar (30 Millionen Franken geteilt durch 135.4 Millionen Exemplare). Die Ermässigung fällt damit gleich hoch aus wie im Vorjahr.

Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse)

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 1’124 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 139.1 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Die Zahl der förderberechtigten Titel hat im Vergleich zum Vorjahr um 42 Titel zugenommen, die Anzahl der geförderten Exemplare ist um 14.3 Millionen gestiegen. Diese Zunahme ist auf die seit dem 1. Januar 2013 eingereichten neuen Gesuche um Erhalt von Presseförderung zurückzuführen, die das BAKOM mehrheitlich positiv beurteilt hat.

Der Bund unterstützt diese Kategorie jährlich mit 20 Millionen Franken. Daraus resultiert eine Ermässigung von 14 Rappen pro Exemplar (20 Millionen Franken geteilt durch 139.1 Millionen Exemplare). Die Ermässigung fällt im Jahr 2014 einen Rappen tiefer aus als im Jahr 2013.

Selbstdeklarationsrunde 2013

Das BAKOM hat im August 2013 alle Verleger der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse, die im Jahr 2013 Presseförderung erhalten haben, aufgefordert, dem BAKOM eine Selbstdeklaration einzureichen, worin sie bestätigen, dass sie die Förderungskriterien weiterhin erfüllen. Das BAKOM hat die Selbstdeklarationen geprüft und den betroffenen Titeln mitgeteilt, ob sie weiterhin Anspruch auf Zustellermässigung haben oder nicht.