UBI Beschwerden nur gegen die SRG

eidgenossenschaftBern, 25.03.2014 – Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im vergangenen Jahr 18 neue Beschwerden eingegangen. Sie betrafen ausschliesslich Radio- und Fernsehprogramme der SRG. Im eben veröffentlichten Jahresbericht setzt sich UBI-Präsident Roger Blum mit der Kritik an der UBI aus Lausanne und aus Bern auseinander.

Die UBI hat ihren Tätigkeitsbericht 2013 veröffentlicht. Danach gingen im vergangenen Jahr 18 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter ein, zwei weniger als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im gleichen Zeitraum 237 Beanstandungen. Das sind 34 mehr als 2012. Die Ombudsstellen erledigten damit über 92 Prozent der Streitfälle endgültig.

Die Beschwerden visierten ausschliesslich Sendungen aus Programmen der SRG. Gegenstand von Beschwerden bildeten Sendungen von Fernsehen SRF (10), Radio SRF (4), Fernsehen Radio Télévision Suisse RTS (2), Radio RTS (1), Radio und Fernsehen RTS (1). Meist beanstandete Sendung war die „Rundschau“ von Fernsehen SRF mit vier Beschwerden.

Die neu eingegangenen Beschwerden betrafen mit einer Ausnahme – einem Werbespot – Informationssendungen. Mehrfach gerügt wurden kritische Sendungen über Nationalrat Christoph Mörgeli im Zusammenhang mit dessen Rolle bei der Betreuung von Dissertationen. Die angeblich einseitige Berichterstattung über den Nahostkonflikt zu Lasten von Israel bildete ebenfalls Gegenstand von mehreren Beschwerden.

Bei zwei der im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest, im Vorjahr waren es noch vier. Ein „News“-Beitrag von Telebärn, gegen welchen Ende 2012 eine Beschwerde erhoben wurde, erachtete die UBI als nicht sachgerecht. Es ging dabei um einen Bericht über ein angeblich finanziell stark angeschlagenes Unternehmen aus dem Berner Seeland. Die Pleite-These der Redaktion beruhte jedoch auf unzureichenden Belegen, was für das Publikum nicht erkennbar war. Die von Telebärn danach ergriffenen Vorkehren – der Sender betrieb  interne Weiterbildung und löschte den Beitrag aus dem elektronischen Archiv – erachtete die UBI als genügend, um das Verfahren einzustellen. Bei der Diskussionssendung „Arena“ von Fernsehen SRF über die eidgenössische Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ kam die UBI ebenfalls zum Schluss, das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden. Die dagegen erhobene Beschwerde der SRG hiess das Bundesgericht aber gut und hob den Entscheid der UBI auf.

Im Vorwort zum Jahresbericht nimmt UBI-Präsident Roger Blum Stellung zur Kritik, die gegenüber der UBI vom Bundesgericht in Lausanne und vom Parlament in Bern geäussert wurde. Dabei stellt er klar, dass die UBI alles, was aus Lausanne kommt, ernst nimmt, weil das Bundesgericht institutionell die obere Instanz ist, dass sie aber gegenüber der politischen Kritik aus dem Parlament auf ihre Unabhängigkeit pocht.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen (z.B. Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, Jugendschutz, Beachtung der Grundrechte) verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos.