UBI – Zwei Beschwerden gutgeheissen

eidgenossenschaftBern, 31.03.2015 – Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im vergangenen Jahr 20 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen eingegangen. Diese richteten sich ausschliesslich gegen Sendungen aus Programmen der SRG. Zweimal hiess die UBI eine Beschwerde gut. Aus Anlass ihres dreissigjährigen Bestehens publizierte sie ein praktisches Handbuch.

Die UBI veröffentlicht ihren Jahresbericht für das Jahr 2014. Im vergangenen Jahr sind 20 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen, zwei mehr als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im gleichen Zeitraum insgesamt 564 Beanstandungen. Nur 3.5 Prozent dieser Fälle mündeten anschliessend in ein Beschwerdeverfahren vor der UBI, was die wichtige Rolle der Ombudsstellen im schweizerischen Aufsichtssystem unterstreicht.

Die bei der UBI 2014 neu eingegangenen Beschwerden richteten sich ausschliesslich gegen Sendungen aus SRG-Programmen. Gegenstand von Beschwerden bildeten im Einzelnen Sendungen von Fernsehen SRF (9), Radio SRF (4), Fernsehen RTS (3), Radio RTS (2) und Fernsehen RSI (1). Eine Beschwerde betraf sowohl Fernsehen SRF als auch Fernsehen RTS. Im Fokus der Beschwerden standen Nachrichten- und andere Informationssendungen wie die „Rundschau“, „10 vor 10″, „Kassensturz“ (alle von Fernsehen SRF), „Espresso“ (von Radio SRF), „19:30 le journal“ oder „Temps présent“ (beide von Fernsehen RTS). Bei den zwei Ausnahmen handelte es sich um satirische Beiträge. Thematisch ging es bei den beanstandeten Sendungen um Konsumentenschutz, die Schweizer Geschichte, die Masseneinwanderungsinitiative, die Jurafrage, die Drogen- und Energiepolitik, die geplante Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen, die Olympischen Winterspiele, eine öffentliche Urteilsberatung des Bundesgerichts, Verfahren gegen einen Walliser Weinhändler sowie die Berichterstattung zu den Konflikten im Nahosten und in der Ukraine.

Bei einem der im Berichtsjahr abgeschlossenen Beschwerdeverfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest. Betroffen war eine morgendliche Informationssendung von Radio RTS La Première zum Syrienkonflikt, welche das Sachgerechtigkeitsgebot verletzte. Im Dezember hiess die UBI zusätzlich eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung „HeuteMorgen“ von Radio SRF 1 zum Wegzug von grossen, internationalen Unternehmen – ebenfalls wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots – gut. Die Eröffnung der schriftlichen Entscheidbegründung an die Parteien erfolgte allerdings erst 2015. Generell stand bei den Beschwerdeverfahren die Frage der Einhaltung des Sachgerechtigkeitsgebots, welches den Schutz der freien Meinungsbildung des Publikums gewährleistet, im Zentrum.

Aus Anlass ihres dreissigjährigen Jubiläums publizierte die UBI 2014 das Handbuch „Zwischen Medienfreiheit und Publikumsschutz. Die Medienregulierung in der Schweiz und die Praxis der UBI“. Es soll zum besseren Verständnis der Tätigkeit der UBI, des Beschwerdeverfahrens, der Rechtsprechung und der Medienregulierung beitragen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Medienschaffenden und Medienverantwortlichen eine praktische Hilfe bieten.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird von Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen (z.B. Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, Jugendschutz, Beachtung der Grundrechte) verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos. Jährlich hat sie dem Bundesrat einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.

«Da Vinci – Die Welt des Wissens» neu auf TeleZüri, Tele M1, TeleBärn und TV24

telezueri-tv24Zürich, 30. März 2015 – Mit «Da Vinci – Die Welt des Wissens» erhält die Schweizer Fernsehlandschaft ab dem 
14. April ein neues Wissensmagazin, welches den Zuschauer auf eine spannende und informative Reise mitnimmt. Vermittelt wird Wissenswertes aus aller Welt – von alltäglichen Phänomenen über komplexe wissenschaftliche Fragen bis hin zu kuriosen Entdeckungen und aktuellen Erkenntnissen.

«Da Vinci – Die Welt des Wissens» wird wöchentlich auf TeleZüri, Tele M1, TeleBärn und TV24 ausgestrahlt und vom bekannten TeleZüri-Gesicht Patricia Schmid moderiert. Die 31-jährige studierte Journalistin ist seit acht Jahren in verschiedenen Rollen bei TeleZüri tätig. Derzeit moderiert sie beim Regionalsender die «ZüriNews» und als Stellvertretung von Patricia Boser die Sendung «LifeStyle».

Die erste Sendung mit dem Titel «Mystery» widmet sich geheimnisvollen Phänomenen wie dem Voodoo-Zauber, alten Mythen und dem menschlichen Aberglauben. Woher kommt Voodoo und wird dieser Kult heutzutage noch praktiziert? Warum fürchten viele die Zahl 13 oder schwarze Katzen? Und bringen Scherben wirklich Glück? 
«Da Vinci» taucht in eine mystische Welt ein und begibt sich auf eine spannende Suche nach Antworten. In der zweiten Sendung «Alles über Sex» geht «Da Vinci» der schönsten Nebensache der Welt nach: Von den bekanntesten Sex-Gerüchten über die viel diskutierten Zahlen und Fakten aus den Schlafzimmern dieser Welt bis hin zu den sagenumwobensten aphrodisierenden Lebensmitteln – dem wissenschaftlichen Auge von «Da Vinci» bleibt nichts verborgen.

«Da Vinci – Die Welt des Wissens» läuft ab dem 14. April jeweils am Dienstagabend um 20.30 Uhr (Wiederholung um 22.30 Uhr) auf TeleZüri und ab dem 15. April jeweils am Mittwochabend um 19.30 Uhr (Wiederholung um 21.30 Uhr) auf Tele M1, um 20.30 Uhr (Wiederholung um 22.30 Uhr) auf TeleBärn sowie ab dem 19. April am Sonntag um 19.50 Uhr auf TV24.

alle 13 Episoden von BLOODLINE in 4K-Auflösung auf Netflix

image003Auf den ersten Blick sind die Protagonisten der neuen Serie BLOODLINE eine ganz normale amerikanische Familie und einer der Pfeiler der Gemeinschaft in ihrer Heimatstadt in Florida. Doch dann kehrt Danny (Ben Mendelsohn), der älteste Sohn und das schwarze Schaf der Familie, anlässlich des 45. Jubiläums des Hotels seiner Eltern in die Stadt zurück. Schon bald droht der Heimkehrer das dunkle Geheimnis und die beschämende Vergangenheit der Rayburns zu enthüllen – und treibt seine Geschwister damit an die Grenzen familiärer Loyalität.

Im bereits veröffentlichtes Featurette oder im Trailer stellt sich die Familie vor. Man kann erahnen welche Konflikte im Laufe der ersten Staffel auf den Zuschauer warten.

BLOODLINE stammt aus der Feder der Emmy- und Golden Globe-nominierten Autoren und Executive Producer Todd A. Kessler, Daniel Zelman und Glenn Kessler. Zur Besetzung gehören Kyle Chandler (Friday Night Lights), Ben Mendelsohn (The Dark Knight Rises), Linda Cardellini (Mad Men), Sam Shepard (Der Stoff aus dem die Helden sind), Sissy Spacek (Carrie), Norbert Leo Butz (Dan – Mitten in Leben!), Jamie McShane (Sons of Anarchy), Jacinda Barrett (Suits) und Enrique Murciano (Without a Trace – Spurlos verschwunden). In weiteren Rollen sind Chloe Sevigny, Steve Pasquale, Mia Kirshner und Katie Finneran zu sehen.

bloodline
Bild: netflix.com

 

 

kritische Aspekte des angekündigten RTVG

Wie bereits an anderer Stelle in diesem Blog berichtet, müsste sich der Staat aus der Medienproduktion zurückziehen. Mit der Demokratisierung der Medien durch das Internet hat sich die Grundlage auf der das RTVG beruht fundamental gewandelt.

Am Anfang der Radio und Fernsehen Geschichte konnte ein empfangbereites Gerät eines Hörer oder einer Zuschauerin meistens nur auf die Angebote der staatlichen Sender zugreifen. Der Schluss, dass wer ein Gerät hat, auch die erbrachten Leistungen bezieht, war damit gerechtfertigt. Frau Leuthard argumentiert in ihrer Lancierung des neuen RTVG damit, dass heute praktisch jeder ein empfangbares Gerät hat. Ihr Schluss, dass er damit automatisch auch die Leistungen der Staatssender beansprucht ist etwas wagemutig und stimmt so sicher nicht.

Gemäss Mediapulse Zahlen zweites Semester 2014 nutzen 87.6% der Altergruppe über 15 Jahre das Radio. Bei einer Grundgesamtheit von 4’810’000 sind das 4’212’400 Personen. Das heisst 590’000 Personen werden nicht erreicht. Es sind also nicht ein paar Tausend Personen, sondern ein paar Hunderttausend, die neu betroffen sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese die Abgabe für etwas zahlen müssen, das sie nicht konsumieren. Betrachtet man das Medienverhalten der Jugendlichen, dann kommt die These, dass praktisch jeder die Staatsmedien konsumiert nochmals schlechter weg. Die Jamesstudie 2014 ergab für die mediale Freizeitgestaltung für 19 Jährige bei der Fernsehnutzung einen Anteil von 77% und beim Radiohören 64%. Im Vergleich dazu liegen die Handy-Nutzung bei 99% und die Nutzung des Internet bei 97%. Bedenkt man, dass diese Altersgruppe bis zur Einführung des neuen RTVG einen Haushalt gründen wird, so ist es noch weniger nachvollziehbar, warum man einen erheblichen Anteil dieser Bevölkerungsgruppe mit einer Zwangsabgabe abstraft.

Zusätzlich kommt hinzu, dass die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur von den Sendern an die Hörerinnen und Zuschauer übergegangen sind. Mit den Tarifen für Internet via Handy und Breitbandinternetanschlüsse haben die Medienkonsumentinnen und Konsumenten die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur praktisch zu 100% übernommen.

Weiter werden mit Steuergeldern, Pressesprecher, Presseräume, Medienverantwortliche in der Verwaltung finanziert. Deren Beiträge werden dann von Radio und Fernsehen ausgestrahlt. Das heisst der Konsument bezahlt hier bereits doppelt.

Ein weiterer Makel ist, dass mit dem Kauf eines Smartphones Urheberrechtsabgaben für Datenleerträger fällig sind (Gemeinsame Tarif 4e). Der Mediennutzer zahlt also nochmals. Als nächstes kommen Abgaben auf Cloudservices wie onedrive, dropbox, googledrive etc.

Vom Parlament wünschte ich mir ein RTVG, das die aktuellen und künftigen Entwicklungen in der Medienszene berücksichtigt und nicht eine Medienlandschaft zementiert, die vor Hundert Jahren entstanden ist.

RTVG-Revision – asoziale Kopfsteuer für eine subventionierte rückständige Medienkultur

eidgenossenschaftBern, 16.03.2015 – Am 14. Juni 2015 kann das Stimmvolk über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) abstimmen. Damit soll die heutige geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe abgelöst und dem technologischen Wandel angepasst werden. Da die Finanzierung so auf mehr Schultern verteilt wird, kann die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte von 462 auf rund 400 Franken pro Jahr gesenkt werden. Für die Unternehmen wird sie nach Umsatz abgestuft, wobei Firmen mit tiefem Umsatz keine Abgabe mehr zahlen müssen. Das neue System ist einfach und gerecht, betonte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute in Bern bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. Die RTVG-Revision stärkt ausserdem die lokalen Radio- und Fernsehstationen mit Service public-Auftrag.

Heute müssen Haushalte und Unternehmen, die über ein betriebsbereites Gerät für Radio oder Fernsehen verfügen, eine Empfangsgebühr bezahlen. Damit werden die SRG und lokale Radio- und Fernsehstationen mit Service public-Auftrag unterstützt. Diese Erhebungsart stammt aus einer Zeit, als es noch kein Internet gab. Inzwischen haben aber fast alle Haushalte und Unternehmen einen Internet-Zugang. Dank Handy, Tablet und Computer können Radio und Fernsehen auch ohne ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät empfangen werden. Aufgrund dieser Entwicklung haben Bundesrat und Parlament entschieden, die geräteabhängige Gebühr durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen und das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) entsprechend zu ändern.

Mit der RTVG-Revision wird die Finanzierung insgesamt breiter abgestützt. Dadurch kann die Abgabe für die Haushalte gesenkt werden: Diese zahlen für Radio und TV wie in der Botschaft an das Parlament dargelegt nur noch rund 400 statt 462 Franken pro Jahr. Für Unternehmen hängt die Abgabe vom Umsatz ab, wobei Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500’000 Franken pro Jahr keine Abgabe entrichten müssen. Von dieser Freigrenze werden rund 75 Prozent profitieren, also drei Viertel aller Unternehmen. Für weitere rund 9 Prozent der Unternehmen wird die Abgabe bei 400 Franken pro Jahr liegen. Heute beträgt die Empfangsgebühr pro Betriebsstätte je nach Nutzung zwischen 612 und 1409 Franken pro Jahr. Da auch Unternehmen von Radio- und Fernsehangeboten profitieren, etwa von Wirtschaftssendungen oder Werbeplattformen, erachtet es der Bundesrat als richtig, dass sich wie bisher auch die Wirtschaft an der Finanzierung beteiligt.

Um Härtefällen Rechnung zu tragen, sieht die neue Regelung verschiedene Ausnahmen vor: Wer zur AHV/IV Ergänzungsleistungen erhält oder wer beispielsweise in einem Alters- und Pflegeheim, einem Erziehungs- oder Studentenwohnheim lebt, muss die Abgabe nicht zahlen. Wer kein Empfangsgerät hat, kann sich nach Einführung der Abgabe noch bis fünf Jahre davon befreien lassen (opting out). Dank der Umsatzgrenze von 500‘000 Franken müssen auch Gewerbebetriebe mit geringem Umsatz keine Abgabe zahlen. Der Systemwechsel erfolgt ertragsneutral und dient nicht dazu, den Gesamtertrag zu erhöhen.

Die neue Abgabe ist einfach und gerecht. Schwarzseher und Schwarzhörerinnen werden in die Pflicht genommen. Die Finanzierung wird auf mehr Schultern verteilt, weil heute praktisch alle Haushalte und Unternehmen Radio und Fernsehen empfangen können. Zudem sinkt der Erhebungsaufwand und aufwendige Kontrollen entfallen. Bei den Haushalten erfolgt die An- und Abmeldung neu automatisch gestützt auf das Einwohnerregister, bei den Unternehmen gestützt auf das Mehrwertsteuerregister.

Mit der RTVG-Revision werden ausserdem 21 Radio- und 13 Fernsehstationen mit lokalem Service public-Auftrag gestärkt. Heute erhalten diese insgesamt rund 54 Millionen Franken pro Jahr. Neu wird ihr Anteil um bis zu 27 Millionen Franken erhöht und sie werden bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden und bei der Digitalisierung besser unterstützt. Darum befürworten auch deren Verbände die Revision. Die Gesetzesänderung verpflichtet die regionalen TV-Stationen, ihre Hauptinformationssendungen zu untertiteln. Damit erfolgt ein weiterer Ausbau des Angebots für hörbehinderte Menschen.

Der Service public von Radio und Fernsehen ist für Gesellschaft und Demokratie wichtig. Ein gutes Angebot in allen Sprachregionen stärkt nach Ansicht des Bundesrats den Zusammenhalt der Schweiz: Die SRG und die lokalen Radio- und Fernsehstationen mit Informationsauftrag berichten täglich über das nationale und lokale Geschehen. Davon profitieren alle – darum sollen auch alle, Bevölkerung und Wirtschaft, einen Beitrag dazu leisten.

Bei einem Ja des Stimmvolks zur RTVG-Revision wird sie voraussichtlich auf Mitte 2016 in Kraft gesetzt. Der Wechsel zur allgemeinen Abgabe erfolgt auf Mitte 2018 oder Anfang 2019.

Radiosendung „Espresso“ verletzt Sachgerechtigkeitsgebot

eidgenossenschaftBern, 13.03.2015 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins „Espresso“ von Radio SRF gutgeheissen. Beschwerden gegen die Sendungen „Rundschau“ und „Sternstunde Philosophie“ von Fernsehen SRF wies sie dagegen ab.

Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen vom Freitag beriet die UBI über einen kritischen Beitrag des Konsumentenmagazins „Espresso“ von Radio SRF 1. Im Zentrum stand der Verkauf eines rund 600 Franken teuren Nahrungsergänzungsmittels an eine über 80-jährige Frau. Ein Konsumentenmagazin darf zwar Missbräuche im Telemarketing in anwaltschaftlicher Weise anprangern. Bei ihrer Prüfung kam die UBI jedoch zum Schluss, dass das Verkaufsgespräch im Beitrag unzutreffend wiedergegeben wurde. Weder versprach die Verkäuferin der Kundin eine „wundersame Heilung“ noch empfahl sie ihr „grobfahrlässig“ den Verzicht auf Medikamente. Journalistische Sorgfaltspflichten wurden verletzt, indem Radio SRF nicht transparent und fair über das Verkaufsgespräch berichtete. Die festgestellten Mängel beeinträchtigten den Gesamteindruck massgeblich und verunmöglichten der Zuhörerschaft, sich eine eigene Meinung über das thematisierte Verkaufsgespräch zu bilden. Die UBI hat deshalb die Beschwerde des betroffenen Telemarketingunternehmens mit 6:1 Stimmen gutgeheissen.

Einstimmig wies die UBI dagegen Beschwerden gegen die anderen an den öffentlichen Beratungen behandelten Sendungen ab. Im Beitrag „Neue Drohnen für die Schweiz“ berichtete das Politmagazin „Rundschau“ von Fernsehen SRF transparent über die kontroversen Meinungen von Schweizer Parlamentariern zur geplanten Beschaffung von israelischen Drohnen durch die Schweizer Armee. Eine etwas unglücklich eingebettete kritische Bemerkung eines Parlamentariers zu den Folgen der Anwendung von Drohnen im Nahostkonflikt stellte einen Mangel im Nebenpunkt dar. Dieser begründete aber ebenso wenig eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots wie die beanstandete einseitige Zusammensetzung der Diskussionsrunde bei der Sendung „Sternstunde Philosophie“ von Fernsehen SRF zum Thema „Nationalismus und Populismus – wohin steuert die Schweiz?“. Die Medienfreiheit und die Programmautonomie erlauben auch polit-philosophische Diskussionssendungen mit einem einseitigen Fokus, soweit dieser für das jeweilige Publikum erkennbar ist. Entsprechende Ausstrahlungen müssen im Gegensatz zu Wahl- und Abstimmungssendungen keine besonderen Anforderungen an die Ausgewogenheit erfüllen.

Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung beim Bundesgericht angefochten werden. Bei gutgeheissenen Beschwerden hat die betroffene Veranstalterin die UBI innert 30 Tagen über die getroffenen Massnahmen zur Behebung des Mangels bzw. zur Vermeidung ähnlicher Verletzungen in der Zukunft zu orientieren.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird von Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

RiC legt bei Unitymedia und KabelBW einen Traumstart hin

RiC_LogoMünchen, 09.03.2015 – Der Free-TV-Familiensender RiC hat eine weitere Fanmeile für sich gewonnen: RiC avanciert zum Publikumsmagneten in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen und die Your Family Entertainment AG erlebt einen überwältigenden Ansturm.

RiC erlebt seit seinem Start bei Unitymedia und KabelBW einen unglaublichen Zuspruch: die Your Family Entertainment AG erfährt durchweg positives Feedback von seinen neuen Fans aus Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Zuschauer zeigen sich überaus begeistert von dem kindgerechten, qualitativ hochwertigen Konzept. Dies bestätigt die YFE in ihrer konzeptionellen und strategischen Arbeit.

„All die positiven Stimmen beflügeln uns. Wir sind sehr erfreut zu sehen, dass RiC unter Unitymedia KabelBW ein Zuhause gefunden hat, in dem er gut aufgehoben ist“, so Armin Schnell, Director Sales RiC. „Es erfüllt uns mit Stolz, zu beobachten wie stark sich unser liebenswerter Rabe entwickelt hat. Dieser Meilenstein bildet eine optimale Grundlage für weitere erfolgreiche Kooperationen, auf die ich mich jetzt schon freue.“

Mit dem bedeutenden Auftakt in 2015 schaffte die YFE mit der Einspeisung bei Unitymedia KabelBW eine Erweiterung von 6 Millionen Haushalten. In der Summe kommt sie auf eine Reichweite von über 30 Millionen Haushalten, die den Raben und seine Freunde bei ihren Abenteuern fortan begleiten werden.
Über RiC

RiC ist der Kinderkanal für den deutschsprachigen Raum mit beliebten, europäischen Programmen, der
unverschlüsselt über Astra 19.2 im Free-TV viele Kabelkanäle und via Live-Stream unter www.rictv.de, rictv.at und rictv.ch abrufbar ist. RiC startete im September 2012 und gehört zur Your Family Entertainment AG, deren Vorstand Dr. Stefan Piëch den Sender gegründet hat. Zielgruppe: Kinder von 3-13 Jahren und Haushaltsführende.

Durch das umfangreiche Knowhow und die sorgsam getroffene Auswahl an hochwertigen Inhalten positioniert
RiC sich als das dritte private Kinder-und Familienprogramm im deutschsprachigen Raum. Sowohl die kindgerechte Senderpräsentation, als auch die entschleunigten Inhalte machen RiC zu einem Gegenpol im vorherrschend amerikanisch und asiatisch geprägten Angebot. Ein Markenzeichen ist der rote Vorhang, der das Bild kindgerecht umrahmt.

Empfang
Astra-Satellit, Deutsche Telekom, H3G, A1 Telekom Austria, AWE, Cable Link/Salzburg AG, kabelplus, LIWEST, LKG, Magine, Neu.SW, Ost Tel Com, R-KOM, S+K Halle, Stadtwerke Judenburg, Swisscom, Unitymedia und KabelBW, UPC Austria, Vodafone MobileTV, Willy.tel, Wilhelm.tel, Zattoo.

Über Your Family Entertainment AG
Die Your Family Entertainment AG mit Sitz in München (kurz: YFE) hat eine langjährige Expertise im TV-Markt: Das Unternehmen war Gründungsgesellschafter des ersten deutschen Privatsenders Sat.1 im Jahre 1984, hat zum Aufbau des Kinder-Vormittagsprogramms bei Super RTL beigetragen und ist Gründungsmitglied des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). YFE ist Produzent und Lizenzhändler von qualitativ hochwertigen Unterhaltungsprogrammen für Kinder und die ganze Familie. Das Unternehmen verfügt über eine der größten senderunabhängigen Programmbibliotheken für Kinder-und Familienunterhaltung in Europa. Zum Programmstock gehören bekannte und beliebte Serien wie ‚Enid Blyton‘, ‚Fix & Foxi‘, ‚Urmel‘ oder ‚Altair‘. YFE betreibt seit 2007 erfolgreich den preisgekrönten Pay-TV-Sender, der sich seit Dezember 2014 „Fix&Foxi“ nennt und betreibt zudem auch in Afrika und dem Nahen Osten einen Pay-TV Sender. Im September 2012 nahm der Free-TV-Sender RiC den Sendebetrieb auf. Darüber hinaus betreibt die YFE über 20 Mobil-TV-Sender auf der TV-Plattform von Hutchison 3. Geleitet wird YFE durch Vorstand Dr. Stefan Piëch. (WKN: 540891, ISIN: DE0005408918, Kürzel: RTV)
Kontakt Your Family Entertainment AG
YFE Presse:  Anja Pohl  anja.pohl@yfe.tv
YFE Investor Relations:  Stefan Höh  stefan.hoeh@yfe.tv
Your Family Entertainment AG
Nordendstr. 64
80801 München
Tel.: +49 (0) 89 99 72 71-0
Fax: +49 (0) 89 99 72 71 91
Website: www.yfe.tv

Exklusiv bei Netflix: THE RETURNED ab 10. März international verfügbar

image003Beverly Hills (5. März 2015) – Der weltweit führende Internet-TV-Anbieter Netflix Inc. und die Produktionsgesellschaft FremantleMedia International haben eine wichtige globale Vereinbarung getroffen. Die beiden Unternehmen werden anlässlich der Ausstrahlung von THE RETURNED miteinander kooperieren. The Returned ist eine spannungsgeladene neue Drama-Serie, die auf der Emmy-prämierten und von der Kritik hochgelobten französischen Mystery-Reihe Les Revenants basiert. Als Executive Producer waren Carlton Cuse (Lost, Bates Motel) und Raelle Tucker (True Blood) an THE RETURNED beteiligt. Die neue Netflix-Originalserie wird international ab 10. März 2015 verfügbar sein. Eine Ausnahme bilden Kanada und die USA, wo THE RETURNED erst im Laufe des Jahres auf Netflix starten wird. Allen Netflix-Abonnenten außerhalb Kanadas und der USA wird jede Woche eine neue Folge der Serie per Stream zur Verfügung stehen. Abrufbar wird die neue Episode jeweils innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ausstrahlung auf dem US-amerikanischen Sender A&E sein.

THE RETURNED erzählt von den mysteriösen Ereignissen, die eines Tages in dem kleinen Bergdorf Caldwell im US-Bundesstaat Washington ihren Lauf nehmen. Verstorbene Menschen tauchen dort plötzlich wieder im Kreise ihrer Angehörigen auf und bringen sowohl positive als auch negative Erinnerungen mit sich. Die Wiedervereinigung der Familien stellt das Leben derer, die zurückgelassen wurden, auf physischer und emotionaler Ebene in Frage. Zwischenmenschliche Beziehungen, geprägt durch Intrigen und Macht, offenbaren seltsame Phänomene.

„Netflix ist ein Unternehmen, das für qualitativ absolut hochwertigen Content steht und das mit seinem innovativen Konzept ganz neue Möglichkeiten eröffnet. Für THE RETURNED ist der Anbieter damit die ideale Plattform“, sagt Jens Richter, CEO von FremantleMedia International. „Dank Carlton Cuses brillanter Arbeit durchleben die Charaktere der Serie eine Geschichte voll unerwarteter Wendungen, deren Faszination sich die Zuschauer nicht werden entziehen können. Wie würden wir wohl selbst reagieren, wenn ein geliebter und verlorener Mensch plötzlich wieder auftaucht? Ich bin sicher, dass viele Zuschauer sich genau diese Frage stellen werden.“

„Carlton und Raelle sind unglaublich talentierte Geschichtenerzähler. Lost und True Blood, ihre vorherigen Serien, haben Zuschauer auf der ganzen Welt in ihren Bann gezogen. Wir können es kaum erwarten, Carltons und Raelles persönliche Interpretation von THE RETURNED zu erleben. Wir sind überzeugt davon, dass Netflix für dieses Serien-Highlight genau der richtige Rahmen ist“, so Erik Barmack, Vice President of Global Independent Content bei Netflix.

THE RETURNED basiert auf der erfolgreichen französischen Mystery-Serie Les Revenants von Regisseur und Autor Fabrice Gobert. Die Inspiration zur Geschichte fand Gobert in Robin Campillos Spielfilm gleichen Namens. Als Schauspieler sind Mary Elizabeth Winstead (Scott Pilgrim gegen den Rest der Welt, Smashed), Mark Pellegrino (Lost), Jeremy Sisto (Suburgatory, Six Feet Under), India Ennenga (Treme), Sandrine Holt (House of Cards), Agnes Bruckner (24), Sophie Lowe (Once Upon a Time in Wonderland), Tandi Wright (Nothing Trivial), Mat Vairo (Revolution), Kevin Alejandro (True Blood), Dylan Kingwell (The Tomorrow People), Aaron Douglas (Battlestar Galactica), Dakota Guppy (Rush), Leah Gibson (Eclipse – Biss zum Abendrot), Michelle Forbes (The Killing), Rhys Ward (The Strain), Scott Hylands (V – Die Besucher), Terry Chen (Bates Motel) und Roger Cross (24) zu sehen.