kritische Aspekte des angekündigten RTVG

Wie bereits an anderer Stelle in diesem Blog berichtet, müsste sich der Staat aus der Medienproduktion zurückziehen. Mit der Demokratisierung der Medien durch das Internet hat sich die Grundlage auf der das RTVG beruht fundamental gewandelt.

Am Anfang der Radio und Fernsehen Geschichte konnte ein empfangbereites Gerät eines Hörer oder einer Zuschauerin meistens nur auf die Angebote der staatlichen Sender zugreifen. Der Schluss, dass wer ein Gerät hat, auch die erbrachten Leistungen bezieht, war damit gerechtfertigt. Frau Leuthard argumentiert in ihrer Lancierung des neuen RTVG damit, dass heute praktisch jeder ein empfangbares Gerät hat. Ihr Schluss, dass er damit automatisch auch die Leistungen der Staatssender beansprucht ist etwas wagemutig und stimmt so sicher nicht.

Gemäss Mediapulse Zahlen zweites Semester 2014 nutzen 87.6% der Altergruppe über 15 Jahre das Radio. Bei einer Grundgesamtheit von 4’810’000 sind das 4’212’400 Personen. Das heisst 590’000 Personen werden nicht erreicht. Es sind also nicht ein paar Tausend Personen, sondern ein paar Hunderttausend, die neu betroffen sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese die Abgabe für etwas zahlen müssen, das sie nicht konsumieren. Betrachtet man das Medienverhalten der Jugendlichen, dann kommt die These, dass praktisch jeder die Staatsmedien konsumiert nochmals schlechter weg. Die Jamesstudie 2014 ergab für die mediale Freizeitgestaltung für 19 Jährige bei der Fernsehnutzung einen Anteil von 77% und beim Radiohören 64%. Im Vergleich dazu liegen die Handy-Nutzung bei 99% und die Nutzung des Internet bei 97%. Bedenkt man, dass diese Altersgruppe bis zur Einführung des neuen RTVG einen Haushalt gründen wird, so ist es noch weniger nachvollziehbar, warum man einen erheblichen Anteil dieser Bevölkerungsgruppe mit einer Zwangsabgabe abstraft.

Zusätzlich kommt hinzu, dass die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur von den Sendern an die Hörerinnen und Zuschauer übergegangen sind. Mit den Tarifen für Internet via Handy und Breitbandinternetanschlüsse haben die Medienkonsumentinnen und Konsumenten die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur praktisch zu 100% übernommen.

Weiter werden mit Steuergeldern, Pressesprecher, Presseräume, Medienverantwortliche in der Verwaltung finanziert. Deren Beiträge werden dann von Radio und Fernsehen ausgestrahlt. Das heisst der Konsument bezahlt hier bereits doppelt.

Ein weiterer Makel ist, dass mit dem Kauf eines Smartphones Urheberrechtsabgaben für Datenleerträger fällig sind (Gemeinsame Tarif 4e). Der Mediennutzer zahlt also nochmals. Als nächstes kommen Abgaben auf Cloudservices wie onedrive, dropbox, googledrive etc.

Vom Parlament wünschte ich mir ein RTVG, das die aktuellen und künftigen Entwicklungen in der Medienszene berücksichtigt und nicht eine Medienlandschaft zementiert, die vor Hundert Jahren entstanden ist.