UBI – Zwei Beschwerden gutgeheissen

eidgenossenschaftBern, 31.03.2015 – Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im vergangenen Jahr 20 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen eingegangen. Diese richteten sich ausschliesslich gegen Sendungen aus Programmen der SRG. Zweimal hiess die UBI eine Beschwerde gut. Aus Anlass ihres dreissigjährigen Bestehens publizierte sie ein praktisches Handbuch.

Die UBI veröffentlicht ihren Jahresbericht für das Jahr 2014. Im vergangenen Jahr sind 20 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen, zwei mehr als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im gleichen Zeitraum insgesamt 564 Beanstandungen. Nur 3.5 Prozent dieser Fälle mündeten anschliessend in ein Beschwerdeverfahren vor der UBI, was die wichtige Rolle der Ombudsstellen im schweizerischen Aufsichtssystem unterstreicht.

Die bei der UBI 2014 neu eingegangenen Beschwerden richteten sich ausschliesslich gegen Sendungen aus SRG-Programmen. Gegenstand von Beschwerden bildeten im Einzelnen Sendungen von Fernsehen SRF (9), Radio SRF (4), Fernsehen RTS (3), Radio RTS (2) und Fernsehen RSI (1). Eine Beschwerde betraf sowohl Fernsehen SRF als auch Fernsehen RTS. Im Fokus der Beschwerden standen Nachrichten- und andere Informationssendungen wie die „Rundschau“, „10 vor 10″, „Kassensturz“ (alle von Fernsehen SRF), „Espresso“ (von Radio SRF), „19:30 le journal“ oder „Temps présent“ (beide von Fernsehen RTS). Bei den zwei Ausnahmen handelte es sich um satirische Beiträge. Thematisch ging es bei den beanstandeten Sendungen um Konsumentenschutz, die Schweizer Geschichte, die Masseneinwanderungsinitiative, die Jurafrage, die Drogen- und Energiepolitik, die geplante Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen, die Olympischen Winterspiele, eine öffentliche Urteilsberatung des Bundesgerichts, Verfahren gegen einen Walliser Weinhändler sowie die Berichterstattung zu den Konflikten im Nahosten und in der Ukraine.

Bei einem der im Berichtsjahr abgeschlossenen Beschwerdeverfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest. Betroffen war eine morgendliche Informationssendung von Radio RTS La Première zum Syrienkonflikt, welche das Sachgerechtigkeitsgebot verletzte. Im Dezember hiess die UBI zusätzlich eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung „HeuteMorgen“ von Radio SRF 1 zum Wegzug von grossen, internationalen Unternehmen – ebenfalls wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots – gut. Die Eröffnung der schriftlichen Entscheidbegründung an die Parteien erfolgte allerdings erst 2015. Generell stand bei den Beschwerdeverfahren die Frage der Einhaltung des Sachgerechtigkeitsgebots, welches den Schutz der freien Meinungsbildung des Publikums gewährleistet, im Zentrum.

Aus Anlass ihres dreissigjährigen Jubiläums publizierte die UBI 2014 das Handbuch „Zwischen Medienfreiheit und Publikumsschutz. Die Medienregulierung in der Schweiz und die Praxis der UBI“. Es soll zum besseren Verständnis der Tätigkeit der UBI, des Beschwerdeverfahrens, der Rechtsprechung und der Medienregulierung beitragen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Medienschaffenden und Medienverantwortlichen eine praktische Hilfe bieten.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird von Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen (z.B. Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, Jugendschutz, Beachtung der Grundrechte) verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos. Jährlich hat sie dem Bundesrat einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.