RTVG Fernseh- und Radiogebühr als hoheitlich erhobene Abgabe

eidgenossenschaftBiel/Bienne, 29.04.2015 – Ab dem 1. Mai 2015 wird die Radio- und Fernsehempfangsgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstehen und deshalb von 462 auf 451 Franken gesenkt. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtes, das heute veröffentlicht wurde. Derzeit unterliegen die Empfangsgebühren einem Mehrwertsteuersatz von 2.5%. Allfällige andere Auswirkungen dieses Urteils werden das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nun eingehend prüfen.

Ab Mai 2015 werden die Radio- und Fernsehempfangsgebühren für die Haushalte von 462 auf 451 Franken pro Jahr und jene für die Unternehmen um 2.5% gesenkt (siehe Kasten unten). Das BAKOM und die Billag setzen somit das Urteil des Bundesgerichtes vom 13. April 2015 mit sofortiger Wirkung um. Darin hat das Gericht eine Praxisänderung beschlossen. Demnach wird die Gebühr nicht mehr als Regalabgabe betrachtet, auf die die Mehrwertsteuer erhoben wird.

Das BAKOM und die ESTV werden nun die Folgen des Bundesgerichtsurteils im Detail analysieren.

Dieses Urteil hat keinen Einfluss auf die Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über das Referendum gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Diese Revision beinhaltet eine zusätzliche Senkung der Radio- und Fernsehempfangsgebühr für die Haushalte auf rund 400 Franken sowie eine Befreiung von der Abgabepflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500’000 Franken. Sie sieht ausserdem eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vor, durch die die Erhebung von Mehrwertsteuern auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühren festgelegt wird. Nimmt das Volk die Revision an, wird das neue System ab 2018 oder 2019 angewandt.

Höhe der Empfangsgebühr ab Mai 2015 und bis zum Inkrafttreten eines neuen Systems

Empfangsart: CHF pro Jahr (bisherige Gebühr)

– privater Radio- und Fernsehempfang (Haushalte): 451.10  (462.40)
– gewerblicher oder kommerzieller Radio- und Fernsehempfang I: 597.50 (612.40)
– kommerzieller Radio- und Fernsehempfang II: 995.40 (1020.30)
– kommerzieller Radio- und Fernsehempfang III: 1374.20 (1408.60)

Praxisänderung des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 13. April 2015 eine Änderung der bisher geltenden Auslegung beschlossen. Bis zum Urteil wurde die Radio- und Fernsehempfangsgebühr als Regalabgabe betrachtet. Das Bundesgericht ist nun zum Schluss gekommen, die Empfangsgebühr sei keine Gegenleistung für eine vom Bund erbrachte Dienstleistung, sondern eine hoheitlich erhobene Abgabe. Damit fällt das Merkmal für eine Unterstellung unter die Mehrwertsteuer weg.

Das Bundesgericht kommt aufgrund der Entwicklung des Radio- und Fernsehwesens zu diesem Resultat. Früher war das Post-und Telegrafenwesen Bundessache, und der Betrieb von Radio- und Fernsehempfangsgeräten unterlag einer Konzessionspflicht. Der Gegenwert der Gebühr lag darin, die Sendungen mit einen Radio- oder Fernsehapparat empfangen zu dürfen. Nun stellt das Bundesgericht fest, da das Recht auf Empfang gemäss Verfassung und Gesetz ohnehin allen freistehe, könne dies kein „staatliches Regal“ sein, das den Empfängern vom Bund eingeräumt wird. Damit untersteht die Empfangsgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer.

SRG verliert gegen Tagesanzeiger, ein weiterer Grund RTVG nein

Laut einem Bericht der NZZ vom 27.4.2015 hat das Bundegericht in seinem Urteil 4A_647/2014 Tamedia Recht gegeben. Strittig war die Frage, ob die SRG mit einem Werbespot zur Verteidigung der Empfangsgebühren die geltenden Regelungen überschritten hat. Im Werbespot wurden die TV-Gebühren mit den Tarifen für Zeitungsabos verglichen. Quintessenz der Aussage war, dass sich Gebührengelder eher lohnen als Zeitungsabos, da erstere günstiger seien.  Das Bundesgericht taxierte die Aussage so, dass der Preisvergleich der beiden Medienprodukte  wettbewerbsrechtlich irreführend sein könnte.

In der laufenden Debatte bezüglich Medienkonvergenz ist dieser Werbespott ein Schuss in den eigenen Fuss. Zudem zeigt sich, dass Angebote auf dem Informationsmarkt von etablierten Medienkonzernen wie Tamedia, Rignier, NZZ, etc. sich mit dem Angebot der SRG zunehmend angleichen.  Die Aussage, dass pro Haushalt ein Angebot genügen würde, ist im Werbespott sinngemäss sicher richtig dargestellt. Der Schluss allerdings, dass es mit dem neuen RTVG zwingend die SRG sein muss ist sicher falsch.

RTVG Nein – Skizze für eine Alternative

Die Vorlage des Bundesrates scheint auf den ersten Blick eine bessere Lösung als die bisherige Regelung. Sie berücksichtigt aber die aktuellen Entwicklungen im digitalen Raum nur marginal. Mit der Grundannahme, dass mit einem Computer und einem Smartphone heute jede Person ein Radio oder Fernsehgerät betreibt und somit Konsument des gebührenpflichtigen Fernsehens und Radio ist, ist ein totaler Fehlschluss.

Aus dieser Perspektive ist die Ablehnung des neuen RTVG mehr als nur gerechtfertigt. Mit der vorgeschlagenen Lösung wird eine asoziale Kopfsteuer installiert. Weiter ist eine eklatante Verzerrung des Informationsmarktes der sich weiter im Online-Bereich akzentuiert die Folge. Es ist nicht nachvollziehbar warum TV-Beiträge von Blocher-TV und FCZ-TV privat finanziert und für Glanz und Gloria öffentliche Gebührengelder eingesetzt werden.

Bereits der Name Radio und TV Gesetzt ist im heutigen Informationsmarkt überholt. Sinnvoller wäre vermutlich, wenn man ein Informationsmarkt- oder Medienmarktgesetz erstellen würde. Die Unterscheidung von Audio-, Film- und Wortbeiträgen ist obsolet. Die Presseförderung könnte man ebenfalls in diesem Bereich neu regeln.

Den Service Public lässt sich auch sehr eng fassen und auf die Aspekte politische Information und Information der Bevölkerung in Notfällen beschränken.

Die Verbreitung politischer Informationen, die bei Abstimmungen Orientierungshilfe geben sollen, könnte man neu gestalten. Das Abstimmungsbüchlein wäre neu in Form von Audio-, Film- und Textbeiträgen im Internet verfügbar. Jeder hat ja einen Computer oder ein Smartphone.

Dringende Informationen an die Bevölkerung in Notfällen könnte man über gesetzliche Rahmenbedingungen sicherstellen. Die Informationsmarktteilnehmer mit einer gewissen Reichweite, wären verpflichtet die Meldungen zu publizieren, z.B.: Störfall Atomkraftwerk, Warnung bei Stürmen, Mobilmachung, Erdbeben, Naturereignisse etc.

Als Grundsatz wären alle Informationsmarkt-Teilnehmer gleichzustellen, egal, ob die historischen Wurzeln im Radio, Fernsehen oder Printbereich liegen. Die SRG kann als selbstfinanzierte Institution bestehen bleiben. Ihr stünden die gleichen Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung zur Verfügung wie den anderen Marktteilnehmern: Abo, Werbung, Paywall, Sponsoring, Spenden, kostenpflichtige Telefon-Servicenummern etc.

Die Bürgerinnen und Bürger haben aber grundsätzlich die Wahl, welche Medien sie auf freiwilliger Basis unterstützen oder abonnieren wollen.

Weiter wären im Gesetz ein paar weitere Aspekte zu regeln. Werbung, Sponsoring, Konzessionen, Anspruch auf Fördergelder, Qualitäts- und Unabhängigkeitsaspekte der Informationsmarkt-Teilnehmer.

Der Bund könnte nach wie vor Fördergelder sprechen:

  • Randregionen
  • Schwerpunktthemen
  • Bildung

Analog zum Nationalfond wäre ein Medienfond zu installieren. Mit diesem liessen sich Themen ausschreiben, Bildung und Weiterbildung in den Medien fördern oder allenfalls Randregionen unterstützten.

Bedingung wäre, dass die mit Fördergelder erstellten Inhalte frei verfügbar und nutzbar sind.

Informationsmarkt-Teilnehmer, die auf die Verbreitung des Programms auf Funkinfrastruktur wie DAB oder DVB zurückgreifen wollen, müssten sich um eine entsprechende Konzession mit den entsprechenden Verpflichtungen bemühen.

UNSER PLANET – Gemeinsames Projekt von Netflix, Silverback Films und WWF

image003Netflix, Silverback Films und der WWF arbeiten an der Serie UNSER PLANET, einem spektakulären Nachfolger der bahnbrechenden naturgeschichtlichen Reihe Planet Erde zusammen

Die achtteilige Serie, die 2019 auf die Bildschirme kommt, verbindet atemberaubende Aufnahmen des Planeten Erde mit nie zuvor da gewesenen Einblicken in die letzten verbliebenen Wildnisgebiete unseres Planeten und die Lebensweise ihrer tierischen Bewohner.

Beverly Hills, Kalifornien – 15. April 2015 – Die außergewöhnliche neue naturgeschichtliche Reihe UNSER PLANET (engl. Originaltitel „Our Planet“) von den Machern der bei Kritikern und Zuschauern gleichermaßen beliebten Serie Planet Erde wird 2019 in Zusammenarbeit mit Silverback Films und dem WWF auf Netflix in sämtlichen Gebieten, in denen der weltweit führende Internet-TV-Anbieter verfügbar ist, Premiere feiern.

Dieses ehrgeizige, auf vier Jahre angelegte Projekt – das bis dato größte seiner Art – entführt die Zuschauer in nie zuvor gefilmte Wildnisgebiete, von den Polkappen und der Tiefsee bis hin zu Wüsten und entlegenen Urwäldern. Dabei werden die wertvollsten Arten und Orte vorgestellt, die dem Einfluss der Menschheit standhalten müssen, damit diese Schätze der Natur auch zukünftigen Generationen noch erhalten bleiben. Gefilmt mit hochmoderner 4K-Kameratechnologie, bringt die Serie und eine Reihe von speziell produzierten Inhalten für multimediale Plattformen Millionen von Menschen in direkten, engen Kontakt mit einigen der seltensten Tiere und wertvollsten natürlichen Lebensräume dieser Welt.

Die Serie wird von Silverback Films unter der Leitung von Alastair Fothergill und Keith Scholey produziert, den Machern von Planet Erde, Eisige Welten und Unser blauer Planet für BBC, sowie den Disneynature-Filmen Unsere Erde – Der Film, Bären, Im Reich der Raubkatzen und Schimpansen. Der WWF, die weltweit führende Naturschutzorganisation mit über 5 Millionen Mitgliedern, die in mehr als 100 Ländern aktiv ist, ermöglicht dem Silverback-Team beispiellosen Zugang zu seinen Projekten in Naturschutzgebieten auf der ganzen Welt und arbeitet mit ihm an der multimedialen Vermittlung auf ihren Internet- und anderen Plattformen zusammen.

„Netflix ist stolz darauf, dem bislang wahrscheinlich ambitioniertesten Projekt von Silverback ein Zuhause bieten zu dürfen“, erklärt Lisa Nishimura, Vice President, Netflix Original Documentaries. „Die Planet-Projekte erfreuen sich auf Netflix größter Beliebtheit und haben dazu beigetragen, neuen Technologien für den Medienkonsum zu Hause den Weg zu ebnen. Wir denken, dass es für unsere Mitglieder ein unvergessliches Erlebnis sein wird, die Dokureihe UNSER PLANET ganz nach Belieben auf Abruf in 4K sehen zu können.“

„UNSER PLANET wird neue Maßstäbe für unvergessliche naturgeschichtliche Sendungen setzen“, bekräftigt Alastair Fothergill, ausführender Produzent, Silverback Films. „Wir offenbaren die erstaunlichsten Orte der Welt und zeigen sie auf eine Art und Weise, wie sie nie zuvor zu sehen waren. Die Partnerschaft mit Netflix und dem WWF ermöglicht es uns, ein globales Publikum zu erreichen und es für die Wunder und die Bedeutung der Natur zu begeistern.“

„UNSER PLANET“ stellt in einer visionären Serie mit Hilfe von innovativen multimedialen Inhalten die wertvollsten Arten und anfälligsten Lebensräume dieses Planeten vor und kann so Millionen von Menschen auf der ganzen Welt inspirieren“, meint Colin Butfield, ausführender Produzent, WWF. „In dieser für den Naturschutz so kritischen Zeit ist es für uns eine Ehre mit Silverback und Netflix auf so einzigartige Weise zusammenarbeiten zu können.“

Über Netflix

Netflix ist mit über 57 Millionen Mitgliedern in mehr als 50 Ländern, die täglich über hundert Millionen Stunden Filme und TV-Serien – darunter auch Originale – genießen, der größte Internet-TV-Anbieter weltweit. Mitglieder können Filme und Serien jederzeit, überall und mit fast jedem beliebigen internetfähigen Endgerät unbegrenzt streamen, ohne dauerhafte Verpflichtungen einzugehen. Die Wiedergabe der ausgewählten Titel kann dabei ganz ohne Werbeunterbrechungen jederzeit gestartet, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Über Silverback Films

Silverback Films ist auf die Produktion von hochwertigen Naturfilmen für Film und Fernsehen spezialisiert. Die 2012 von Alastair Fothergill und Keith Scholey gegründete Firma bringt Naturfilmer von Weltformat in einem Team zusammen, um naturgeschichtliche Filme von höchster Qualität zu realisieren. Die Firma arbeitet derzeit an „The Hunt“, einer bahnbrechenden Serie für BBC One, und an Spielfilmen für Disneynature.

Über den WWF

Der WWF ist eine der größten unabhängigen Naturschutzorganisationen der Welt und ist in über 100 Ländern aktiv. Weltweit unterstützen ihn mehr als fünf Millionen Förderer. In unserer Arbeit mit Unternehmen, Regierungen und der Öffentlichkeit steht die Bewahrung der Natur und die Lösung der dringendsten Umweltprobleme unseres Planeten im Vordergrund, um zum Wohlergehen von Mensch und Natur beizutragen. Mehr über unsere aktuelle und vergangene Arbeit erfahren Sie auf panda.org

BlickTV wird abgeschaltet

blicktvNeben Zattoo und Teleboy war BlickTV ein Angebot verschiedene TV-Sender via Smartphone, Tablett oder Computer zu sehen. Zu Beginn war der Funktionsumfang der Applikation sehr fortschrittlich im Vergleich mit den Mitbewerbern.

Nachfolgend das Abschiedsmail:

„Sehr geehrter BlickTV-Nutzer
Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass BlickTV auf den 31. Mai 2015 eingestellt wird. Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihre Treue.
Blick wird sich von einem eigenen TV-Angebot verabschieden und künftig mit einem starken Partner zusammenarbeiten. Dieser Partner heisst Zattoo und ist der Marktführer im Bereich Internetfernsehen in der Schweiz.
Gerne schenken wir Ihnen einen Gutschein für Zattoo, um Ihnen bei unserem neuen Partner den Einstieg zu versüssen. Sie können damit eine Woche lang sämtliche Sendungen der letzten 7 Tage aufzeichnen und schauen – wann immer Sie Zeit und Lust haben!“

Über die Gründe, die zum Ende geführt haben lässt sich nur spekulieren.

  • Viele Sender (auch staatliche) haben ihr Online-Videoangebot massiv ausgebaut, so dass ein dediziertes App schlicht überflüssig ist.
  • Der Schweizer Markt ist zu klein für drei Anbieter.
  • Mit Fernsehen lässt sich kein Geld verdienen.
  • TV ist kein Markt mehr. Die Zuschauerinnen und Zuschauer wenden sich Anbietern wie Netflix, Youtube oder anderen Online-Streamingplattformen  zu.
  • etc.