Stärkere finanzielle Unterstützung der lokalen Radio- und TV-Stationen

logo_suisseBern, 25.05.2016 – Ab 1. Juli 2016 erhalten die lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr finanzielle Mittel. Auf dieses Datum hin setzt der Bundesrat das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft. Mit der Revision wird zudem die Umstellung auf die digitale Verbreitung der privaten Radioprogramme unterstützt und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden gefördert.

Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 angenommen wurde, und die dazugehörige Verordnung (RTVV) treten mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates am 1. Juli 2016 in Kraft. Davon profitieren die privaten Radio- und Fernsehstationen mit einem lokal-regionalen Leistungsauftrag: Sie erhalten zukünftig 13,5 Millionen Franken mehr aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Zudem werden Mittel für die Rundfunkarchivierung, die Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien und die Vorbereitung des neuen Abgabesystems zur Verfügung stehen. Die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren bleibt bis zur Einführung des neuen Abgabesystems – spätestens 2019 – unverändert.

Bessere Rahmenbedingungen für private Stationen

Der Gebührenanteil für die 21 lokalen Radio- und die 13 regionalen TV-Stationen steigt von 4 auf 5 Prozent des Gesamtertrags, d. h. von 54 auf 67,5 Millionen Franken. Zusätzlich wird die Untertitelung der Hauptinformationssendungen der Regionalfernsehstationen eingeführt und aus der Empfangsgebühr finanziert. Weiter werden die Radioveranstalter motiviert, die Umstellung von der analogen (UKW) zur digitalen Verbreitung (Digital Audio Broadcasting, DAB+) ihrer Programme zu beschleunigen. Die DAB+-Verbreitungskosten werden bis zu 80 Prozent subventioniert. Für die Stationen mit Gebührenanteil stehen für die Digitalisierung und die Aus- und Weiterbildung 45 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus früheren Gebühreneinnahmen für die lokal-regionalen Stationen, die bisher nicht verwendet werden konnten.

Von der Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Abgabe
Mit der Inkraftsetzung des revidierten RTVG werden zudem die nötigen Grundlagen für den Systemwechsel von der heutigen Radio- und Fernsehempfangsgebühr zur geräteunabhängigen Abgabe geschaffen. Der Wechsel erfolgt spätestens Anfang 2019. Zu den Vorbereitungen gehört die Ausschreibung des heute von der Billag wahrgenommenen Mandats für die Erhebung der Haushaltabgabe, die Bestimmung der Erhebungsstelle, sowie Aufbau und Tests bei der Erhebungsstelle und bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), welche künftig die Unternehmensabgabe erheben wird. Das neue Abgabesystem entlastet die meisten Haushalte, sinkt doch auf diesen Zeitpunkt die Abgabe von 451 Franken auf maximal 400 Franken. Die Höhe der Abgabe legt der Bundesrat erst kurz vor dem Systemwechsel fest, damit die Berechnung auf möglichst aktuellen Daten zu Haushalten und Unternehmen basiert. Auch für die meisten Unternehmen gibt es künftig Erleichterungen: Firmen mit einem Jahresumsatz von voraussichtlich weniger als einer halben Million Franken werden keine Abgabe entrichten müssen – davon profitieren drei Viertel aller Schweizer Unternehmen. Unter einer Million Umsatz kann eine Firma um Befreiung von der Abgabe ersuchen, falls sie Verlust macht oder die Abgabe mehr als 10 Prozent ihres Gewinnes betragen würde.

SUISSEDIGITAL begrüsst und kritisiert Entscheid der WEKO zu Sportübertragungen

suissedigitalDie Wettbewerbskommission büsst die Swisscom mit CHF 71,8 Millionen  wegen dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Sportübertragungen. SUISSEDIGITAL begrüsst diesen Entscheid im Grundsatz, kritisiert jedoch die Inkonsequenz bei der Festlegung der Sanktionen.

„Wir sind froh, dass die Wettbewerbskommission den von uns seit
Jahren gerügten Missbrauch durch die Swisscom festgestellt und sanktioniert hat“, sagt Pierre Kohler, Präsident von SUISSEDIGITAL. „Dieser Entscheid ist vor allem im Interesse aller Sportinteressierten in diesem Land.“ SUISSEDIGITAL appelliert an den Sportsgeist der Swisscom und fordert sie zu Fairplay auf. Kohler: „Wir bitten die Swisscom, auf juristisches Geplänkel zu verzichten und nun allen Anbietern eine faire Offerte für die Sportübertragungen zu unterbreiten.“ Dies sei auch für die Swisscom attraktiv, da sie die Gruppe der potenziellen Kunden für ihr Sportangebot auf einen Schlag verdreifachen könne, sagt Kohler. So bieten alleine die Mitglieder von SUISSEDIGITAL Zugang zu rund 2.5 Millionen Haushalten.

Klarer Sachentscheid mit inkonsequenter Sanktionierung

Obwohl der Missbrauch durch die Swisscom in der WEKO-Verfügung klar bestätigt wird, fehlt eine Massnahme zur raschen Beseitigung dieses Missbrauchs. Kohler: „Es ist sehr irritierend, dass die WEKO den herrschenden Missstand – der noch dazu von einem Staatsunternehmen verursacht wird – zwar feststellt, aber nicht beseitigen will und dann gleich noch die vom eigenen Sekretariat berechnete Busse um 50% reduziert.“ So wird die Swisscom nicht dazu verpflichtet, den anderen Anbietern per sofort einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Sportübertragungen zu ermöglichen. „Dies ist bei einem so klaren juristischen Befund inkonsequent und zeugt von der Mutlosigkeit der Kommission, mit ihrem Entscheid tatsächlich einen Missbrauch bei einem Staatsunternehmen wirksam beseitigen zu wollen.“

Koppelung der Übertragungen an TV-Angebot

Hintergrund des heute bekannt gegebenen Entscheids ist die Tatsache, dass nur Kunden von Swisscom TV Zugang zum gesamten Sportangebot von Teleclub haben. Kunden von anderen TV-Anbietern wie upc cablecom, Sunrise TV oder Quickline müssen sich mit einem reduzierten Angebot begnügen. Hinter dieser restriktiven Geschäftspolitik steht die Swisscom als Eigentümerin von Teleclub. Durch die Koppelung der Übertragung von Fussball- und Eishockeyspielen mit ihrem TV-Angebot versucht die Swisscom, andere Anbieter von Telekommunikationsinfrastrukturen aus dem Markt zu drängen.

SUISSEDIGITAL: Zahlen erstes Quartal 2016

suissedigitalDie bei SUISSEDIGITAL zusammengeschlossenen Kommunikationsnetze haben in den letzten 12 Monaten in der Telefonie 93’500 Abonnenten und beim Breitbandinternet 37’400 Abonnenten gewonnen. Damit konnte der  Verlust im Fernsehen (-4.8%) ausgeglichen werden.

„Bemerkenswert ist, dass unsere Mitglieder in der Telefonie und im  Internet trotz gesättigten und hart umkämpften Märkten gewachsen  sind“, kommentiert Simon Osterwalder, Geschäftsführer des  Wirtschaftsverbands SUISSEDIGITAL, die neusten Zahlen. Diese zeigen  gegenüber dem Vorjahr für den Bereich Telefonie ein erfreuliches  Wachstum von 93’500 Abonnenten, wobei 52’900 davon auf die Mobil- und 40’600 auf die Festnetztelefonie entfallen.

Ein etwas kleineres Wachstum wurde beim Breitbandinternet  verzeichnet, wo die Abonnentenzahl um 37’400 auf 1’217’400 gesteigert werden konnte (+3.2%). Die Durchdringung mit Breitbandinternet bei  den TV-Kunden der Kommunikationsnetze lag damit bei knapp 49%. Dank  dem Wachstum in den Bereichen Telefonie und Internet konnte der  Rückgang beim Fernsehen (-4.8%) ausgeglichen werden.

Zahlen erstes Quartal 2016 (Tabelle): => Siehe PDF-Dokument

SUISSEDIGITAL ist der Wirtschaftsverband der Schweizer  Kommunikationsnetze. Ihm sind 200 privatwirtschaftlich wie auch  öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die rund 2.5 Millionen Haushalte mit Radio, TV, HDTV, Internet, Telefonie und  weiteren Angeboten versorgen.

Ergänzende Informationen sind abrufbar unter
http://www.presseportal.ch/de/pm/100010502/100787446

SRG SSR publiziert Sendungskosten von Radio und Fernsehen

SRGLogoMit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2015 setzt die SRG ein weiteres Zeichen der Transparenz gegenüber dem Publikum: Nachdem SRF im letzten Herbst seine TV-Sendungskosten offengelegt hat, folgen nun die Sender der französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz. Zudem weisen alle Regionen die Kosten ihrer Radiosender aus. Mit dem ausgebauten Kapitel «Service public in Zahlen» gibt die SRG einen vertieften Einblick in ihre Einnahmen und Ausgaben. Daneben werden Zahlen und Fakten zu Löhnen und Mitarbeitenden transparent gemacht. Die Delegierten des Vereins SRG haben den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2015 anlässlich ihrer Delegiertenversammlung verabschiedet.

Die Unternehmenseinheiten der SRG legen neu die Kosten von Nachrichten-, Magazin- und Talksendungen, von Spielfilmen und Serien, von Unterhaltungs- und Musiksendungen von Dokumentarfilmen und Reportagen sowie Sportsendungen offen. Zudem publizieren alle Sender die Kosten ihrer Radiosender.  Die Kosten und Programmprofile von SRF, RTS, RSI und RTR sind unter den folgenden Links abrufbar:

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF): www.srf.ch/sendungskosten
Radio Télévision Suisse (RTS): www.rtsentreprise.ch/emissions-couts
Radiotelevisione svizzera (RSI): www.rsi.ch/costi
Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR): www.rtr.ch/custs

SRG-Delegierte verabschieden Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht 2015 stellt Einnahmen und Ausgaben in übersichtlichen Grafiken dar, begleitet von erläuternden Kommentaren. Die SRG veröffentlicht zudem erstmals die Ausgaben nach Audio und Video, die Kosten für Technik und Informatik sowie für Immobilien. Im Vergleich zu den Vorjahren hat die SRG das Kapitel «Mitarbeitende» stark erweitert und vertieft: Neu ausgewiesen sind detaillierte Zahlen und Fakten zu Löhnen und Mitarbeitenden.  Unter dem Präsidium von Viktor Baumeler haben die Delegierten aus allen Regionen der Schweiz den Geschäftsbericht und die Rechnung 2015 an der Delegiertenversammlung vom 29. April 2016 verabschiedet. Der Geschäftsbericht ist ab sofort online abrufbar unter: www.srgssr.ch/gb2015 . Neben dem verstärkten Transparenzreporting widmet sich der Geschäftsbericht den Schwerpunktthemen Qualität und Service public. Die Jahresrechnung 2015 schliesst mit einem Minus von 90 Millionen Franken ab (vgl. Medienmitteilung vom 7. April 2016 ). Gründe für das Defizit sind tiefere Werbeeinnahmen und zwei ausserordentliche Ereignisse – die Senkung des technischen Zinssatzes der Pensionskasse und das Bundesgerichtsurteil zur Mehrwertsteuer. Für 2016 erwartet die SRG wieder schwarze Zahlen. Die 2015 eingeleiteten Sparmassnahmen sichern gesunde Finanzen und legen die Grundlage für ausgeglichene Ergebnisse in den kommenden Jahren.

Austausch über mediale Zukunftsszenarien mit EMEK-Präsident Otfried Jarren

Die Delegiertenversammlung (DV) als oberstes SRG-Gremium und Teil der Trägerschaft hat den Auftrag, die Diskussion rund um den Service public zu führen und zu fördern. Otfried Jarren, Präsident der Eidgenössischen Medienkommission EMEK präsentierte den Bericht «Service public der Medien in der Schweiz». Er diskutierte mit den Delegierten über mediale Zukunftsszenarien im digitalen Zeitalter, den unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag der SRG und ihre wichtige Rolle im demokratischen Meinungsbildungsprozess.
Neue Revisionsstelle BDO AG

Die DV hat auf Antrag des Verwaltungsrats die Schweizerische Treuhandgesellschaft BDO AG ab 2016 zur neuen externen Revisionsstelle gewählt. BDO löst Ernst & Young AG ab, die dieses Mandat während der vergangenen sieben Jahre erfüllt hat. Simon Denoth, Mediensprecher, 079 266 09 74, medienstelle.srg(at)srgssr.ch