Unzulässige Wahlbeeinflussung durch den „Kassensturz“

logo_suisseBern, 20.06.2016 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen den Beitrag der Sendung „Kassensturz“ von Fernsehen SRF zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien gutgeheissen. Die im Vorfeld von Wahlen geltenden erhöhten Sorgfaltspflichten wurden nicht eingehalten. Fünf andere Beschwerden hat die UBI an den öffentlichen Beratungen vom letzten Freitag abgewiesen.

Am 15. September 2015 strahlte Fernsehen SRF im Konsumentenmagazin „Kassensturz“ den Beitrag „Parteien im Konsumenten-Check: Diese fallen durch“ aus, welcher im Rahmen eines Tests zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien Bezug auf die bevorstehenden eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015 nahm. Wahlrelevante Sendungen müssen fair, ausgewogen und unparteiisch sein, um die Chancengleichheit der kandidierenden Parteien und Gruppierungen zu gewährleisten. Diese aus dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot abgeleiteten Anforderungen erfüllte der Beitrag nicht. Er fokussierte in einseitig negativer Weise auf die SVP, die als „konsumentenfeindlichste Partei“ bezeichnet wurde. Die Kommentare der Redaktion kamen einer negativen Wahlempfehlung gegenüber der SVP gleich. Der Beitrag beeinflusste die Meinungsbildung der Wahlberechtigten in unzulässiger Weise. Die UBI hiess aus diesen Gründen die dagegen erhobene Beschwerde der SVP-Nationalräte Rickli und Rutz mit 7 zu 2 Stimmen gut.

Die Berichterstattung des „Regionaljournals Bern“ von Radio SRF zu den Ständeratswahlen im Kanton Bern bildete Gegenstand einer weiteren Beschwerde. Gerügt wurde die Benachteiligung der Kandidaten der nicht etablierten Parteien. Da letztere sich aber ebenfalls in einer Sendung vorstellen konnten und die unterschiedliche Behandlung der kandidierenden Personen auf sachlichen Kriterien beruhte, erachtete die UBI die Berichterstattung insgesamt als programmrechtskonform. Kontrovers diskutierte sie über die ausgestrahlte Podiumsdiskussion mit den sieben Kandidaten der etablierten Parteien, weil in der Anmoderation nicht darauf hingewiesen wurde, dass zusätzlich noch vier andere Kandidaten zur Wahl standen. Da der Moderator dies nach dem Zwischenruf eines dieser von der Podiumsdiskussion ausgeschlossenen Kandidaten der nicht etablierten Parteien jedoch richtigstellte, wies die UBI mit 6 zu 3 Stimmen auch die Beschwerde gegen diese einzelne Sendung ab.

Eine Beschwerde aus Kreisen der Redaktionsleitung vom „Infosperber“ richtete sich gegen das Konzept und mehrere Ausstrahlungen der Sendung „SRF Börse“. Es ist allerdings der UBI verwehrt, das Konzept einer Sendung infrage zuzustellen, welches Teil der Programmautonomie der Rundfunkveranstalter bildet. Im Rahmen ihrer programmrechtlichen Beurteilung kam die UBI im Übrigen zum Schluss, dass Fernsehen SRF in der relevanten Zeit nicht in einseitig positiver oder beschönigender Weise über das Börsengeschehen berichtet hat. Da die explizit beanstandeten Beiträge überdies das Sachgerechtigkeitsgebot respektierten, wies die UBI die Beschwerde ab.

Ein Beitrag der Informationssendung „Il Quotidiano“ von Fernsehen RSI vom 27. April 2015 über die „Krise der Tessiner SP“ beinhaltete zwar eine irreführende Grafik. Dieser Mangel verunmöglichte aber die freie Meinungsbildung des Publikums zum behandelten Thema nicht. Die UBI wies diese Beschwerde deshalb wie diejenigen gegen die Sendungen „Glanz & Gloria“ von Fernsehen SRF und „Persönlich“ von Radio SRF ab. Ein kurzer, offensichtlich nicht ernsthaft gemeinter Beitrag im People-Magazin „Glanz & Gloria“ vom 11. Dezember 2015 war nicht geeignet, die Meinungsbildung des Publikums zur „No-Billag“-Initiative zu beeinträchtigen. Auch abfällige Bemerkungen von Marco Rima gegen Christoph Mörgeli und dessen Ansichten zur Geschichte der schweizerischen Neutralität in der Sendung „Persönlich“ vom 27. Dezember 2015 verletzten das Sachgerechtigkeitsgebot nicht. Sie waren ohne weiteres als persönliche Meinungsäusserungen des Komikers und Schauspielers erkennbar.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von Vincent Augustin präsidiert wird. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung innert 30 Tage beim Bundesgericht angefochten werden.

Service public im Medienbereich an die Digitalisierung anpassen

eidgenossenschaftBern, 17.06.2016 – Die Schweiz ist auch im Zeitalter des Internet und der Digitalisierung auf einen unabhängigen und umfassenden Service public im Medienbereich angewiesen. Um diesem Anspruch weiterhin gerecht zu werden, sollen die Rahmenbedingungen für die konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter auf nationaler und regionaler Ebene angepasst werden. Der Bundesrat kommt in seinem heute publizierten Bericht zum Schluss, dass sich für unsere von sprachlicher und kultureller Verschiedenartigkeit geprägte direkte Demokratie das bestehende Modell mit der SRG als grosser, in allen Sprachregionen verankerter Anbieterin bewährt hat und dieses den Service public in hoher Qualität gewährleistet. Das Modell eignet sich auch für die Zukunft am besten. Die Anforderungen an die SRG sollen – bei gleichem Budget – jedoch geschärft werden. Sie muss auch die Jungen, welche sich dem Internet zuwenden, besser erreichen.

Mit dem Postulat 14.3298 hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates den Bundesrat beauftragt, die Service-public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der privaten Rundfunkanbieter zu überprüfen und darzustellen. Der Bericht zeichnet das Bild einer Medienlandschaft, die sich in einem tiefgreifenden Wandel befindet. Die Digitalisierung hat die Mediennutzungsgewohnheiten verändert und die Medienangebote haben sich vervielfacht. Vor allem die junge Generation wendet sich zunehmend von den klassischen Medien ab. Junge Leute nutzen demnach die Service-public-Programme in deutlich geringerem Ausmass als ältere Menschen. Beispielsweise erreicht Fernsehen SRF nur zwei von zehn Menschen unter 24 Jahren, aber sieben von zehn in der Generation 60+.

Gebührenfinanzierter Service public weiterhin unerlässlich

Nebst den konzessionierten Service-public-Veranstaltern gibt es heute aufgrund der vereinfachten Verbreitungsmöglichkeiten eine Vielzahl an Radio- und Fernsehangeboten. Sie müssen keinen Leistungsauftrag erfüllen und erhalten keine Gebührengelder. Deren kommerzielle Programme sind in der Regel auf Unterhaltung ausgerichtet. Aus dem Werbemarkt lassen sich hingegen ressourcenintensive Angebote aus den Bereichen Information, Kultur oder Bildung ohne Gebührenunterstützung nicht finanzieren.

Aus staatspolitischen Gründen und in Erfüllung des Verfassungsauftrags ist es für den Bundesrat unerlässlich, dass die Schweiz auch in Zukunft über einen mit einem solidarischen Gebührensystem finanzierten unabhängigen und umfassenden Service public verfügt. Unser föderalistisches, mehrsprachiges Land braucht eine alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigende audiovisuelle Landschaft. Diese ist ein wesentlicher Faktor für die Integration aller gesellschaftlichen Gruppierungen (Sprachgemeinschaften, Menschen mit Sinnesbehinderungen, die verschiedenen Generationen, Personen mit Migrationshintergrund) und für das Funktionieren der direkten Demokratie. Gerade im Zeitalter des Internet mit seinem globalen, nahezu unüberschaubaren Angebot bilden qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote des nationalen Service public eine wichtige Orientierungshilfe für die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz. Deshalb braucht es attraktive Inhalte, die ausländische Programme konkurrenzieren können.

Anpassung der Konzessionen

Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich ein solcher unabhängiger und umfassender Service public praktisch nur mit einer grossen, in allen Sprachregionen verankerten Anbieterin sowie mit privaten Veranstaltern in den Regionen gewährleisten lässt. Das bestehende Modell hat sich bewährt und erfüllt die Anforderungen; es muss aber an die digitalen Verhältnisse angepasst werden.

Die Neukonzessionierungen im Jahr 2019 bieten die Gelegenheit, konkrete Anpassungen vorzunehmen. Bei den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen sind präzisere Vorgaben zu verankern, um regionale Informationsleistungen einzufordern. Von der SRG erwartet der Bundesrat, dass sich ihre Programme und Online-Angebote in Zukunft noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheiden. In der Konzession der SRG sollen der breite Umfang und das hohe Niveau bei der Information weiterhin den zentralen Pfeiler bilden. Bei der Unterhaltung sind Vorgaben anzustreben, welche die publizistische Leitbildfunktion der SRG sowie die Unterscheidbarkeit des Service public gegenüber rein kommerziellen Sendern sicherstellen. Ferner sollen die Anforderungen an die Integrationsleistungen der SRG erhöht werden. Sie soll mit ihren Angeboten da präsent sein, wo das Publikum – gerade auch das junge – ist.

Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsumfangs

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die heute der SRG zufliessenden Mittel ausreichen, um den Service public sicherzustellen. Sollte der Ertrag aus den Empfangsgebühren aufgrund des Bevölkerungswachstums weiter zunehmen, wird er eine Senkung der Gebührenhöhe für die Haushalte prüfen. Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, ist die SRG gefordert, bei Produktion und Verbreitung auf Wesentliches zu fokussieren und ihre Mittel noch effizienter einzusetzen.

Rücksichtnahme auf die privaten Medien

Damit die Schweizer Medien weiterhin im Wettbewerb bestehen können, unterstützt der Bundesrat Kooperationen zwischen der SRG und privaten Medien wie auch zwischen den konzessionierten Regionalfernsehveranstaltern. Die aktuellen Werbeeinschränkungen, auch jene im Online-Bereich, sollen vorderhand bestehen bleiben. Damit wird ein gewisser wirtschaftlicher Ausgleich gegenüber den privaten Medien geschaffen.

Legitimation stärken

Der Bundesrat erwartet, dass sich der Service public als Dienst an der Gesellschaft in Zukunft besser legitimiert und seinen Mehrwert für die Gesellschaft deutlicher aufzeigt. In diesem Sinne ist ein verstärkter Dialog mit der Öffentlichkeit und der Politik unabdingbar.

Mittelfristig konvergentes Gesetz

Mittelfristig möchte der Bundesrat angesichts der Digitalisierung und der veränderten Mediennutzung das heutige Radio- und Fernsehgesetz zu einem Gesetz über elektronische Medien weiterentwickeln. Denn ein Gesetz, das nur Radio und Fernsehen umfasst, ist nicht mehr zeitgemäss.

Glasfaserkabelnetze übertragen EURO 2016 in Ultra-HD

suissedigitalDie meisten Kunden der bei SUISSEDIGITAL zusammengeschlossenen   Glasfaserkabelnetze haben die Möglichkeit, das Eröffnungsspiel sowie   die Spiele ab den Viertelfinals der Fussball-Europameisterschaften   2016 in Ultra-HD-Qualität zu geniessen. Voraussetzung ist ein entsprechend ausgerüstetes TV-Gerät.

Etliche Mitglieder von SUISSEDIGITAL, darunter auch UPC und   Quickline, bieten ihren Kunden ein TV-Erlebnis der besonderen Art:   Sie übertragen die auf SRF zwei in Ultra-HD-Qualität (UHD) gesendeten  Fussballspiele der EURO 2016. Es handelt sich dabei um das   Eröffnungsspiel Frankreich gegen Rumänien sowie um alle Spiele ab den  Viertelfinals (total 8 Spiele).

TV-Gerät mit HEVC/H.265 als Voraussetzung

Voraussetzung für den Empfang von UHD ist ein TV-Gerät mit   integriertem Decoder für HEVC/H.265 oder eine entsprechend   ausgerüstete Set-Top-Box. Die zurzeit eingesetzten Set-Top-Boxen im   Feld sind in der Regel nicht UHD-fähig. Am einfachsten ist der   Empfang, wenn das UHD-fähige TV-Gerät direkt an die Kabeldose   angeschlossen wird. „Dies ist ein grosser Vorteil, den nur die   Glasfaserkabelnetze bieten“, sagt Simon Osterwalder, Geschäftsführer   von SUISSEDIGITAL. So müssen zum Beispiel die Kunden von Swisscom TV   eine neue Set-Top-Box kaufen, um UHD zu empfangen. Ein weiterer   Vorteil ist die Leistungsfähigkeit des Kabelanschlusses:   Gleichzeitiges Telefonieren und Surfen im Internet sind   uneingeschränkt möglich; das Fernsehvergnügen wird dabei nicht   beeinträchtigt.

Eine Liste mit Glasfaserkabelnetzen, welche die EURO-Spiele in UHD   übertragen, findet sich auf der Internetseite von SUISSEDIGITAL:   http://ots.ch/MbbMe

SUISSEDIGITAL ist der Wirtschaftsverband der Schweizer   Kommunikationsnetze. Ihm sind 200 privatwirtschaftlich wie auch   öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die rund  2.5 Millionen Haushalte mit Radio, TV, HDTV, Internet, Telefonie und   weiteren Angeboten versorgen.

Auslandsangebot der SRG neu geregelt

swissinfo.chBern, 03.06.2016 – Der Bundesrat schliesst mit der SRG eine neue vierjährige Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland ab. Bestandteile sind die zehnsprachige Internetplattform swissinfo.ch, die italienischsprachige Website tvsvizzera.it sowie die Zusammenarbeit mit den internationalen Fernsehsendern TV5 und 3sat. Der Bund beteiligt sich von 2017 bis 2020 mit knapp 20 Millionen Franken pro Jahr. Die SRG hat den gesetzlichen Auftrag, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über Aktuelles in unserem Land zu informieren und die mediale Präsenz der Schweiz im Ausland zu fördern.

Die neue Leistungsvereinbarung gilt für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Hauptbestandteil bildet die Internet-Plattform swissinfo.ch mit ihren Texten, Bild-, Audio- und Videobeiträgen in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch und Russisch. Mit Abstimmungs- und Wahldossiers ermöglicht swissinfo.ch den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern auch weiterhin, ihre politischen Rechte in der Schweiz wahrzunehmen.

Mit der italienischsprachigen Internet-Plattform tvsvizzera.it richtet sich die SRG an die südliche Grenzregion und die Grenzgänger, aber auch an alle italienischsprachigen Personen. Die SRG wird zudem ihre bisherige Zusammenarbeit mit den internationalen Fernsehprogrammen TV5 (Französisch) und 3sat (Deutsch) weiterführen. Mit dieser Kooperation können in über 210 Ländern Fernsehsendungen mit Schweiz-Bezug ausgestrahlt werden.

Das Radio- und Fernsehgesetz verlangt vom Bundesrat und der SRG, dieses Angebot und die Finanzierung in periodischen Verträgen zu regeln. Mindestens die Hälfte der Kosten trägt der Bund. Im Vergleich zur ablaufenden Periode (2013 bis 2016) fallen die Bundesbeiträge in den nächsten vier Jahren rund 1,6 Millionen Franken tiefer aus.

In der neuen Leistungsvereinbarung werden auch qualitative und quantitative Vorgaben für die einzelnen Angebote formuliert. Zudem wird die SRG verpflichtet, über ihre Internet-Plattformen und die Kooperation mit TV5 und 3sat jährlich umfassend Bericht zu erstatten

Promotionskampagne zum Umstieg auf DAB+

logo_suisseBiel/Bienne, 01.06.2016 – In den nächsten Jahren werden Radioprogramme digital über DAB+ (Digital Audio Broadcasting) verbreitet werden. Diese Art der Verbreitung soll den Empfang über Ultrakurzwelle (UKW) ersetzen. Um diesen Übergang zu begleiten, wird das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine Informationskampagne lancieren. Das Mandat für die Ausarbeitung einer nationalen Kampagne hat es öffentlich ausgeschrieben.

DAB+ bekannter machen, das Hören von Digitalradio fördern und die Zahl der DAB+-tauglichen Radioempfangsgeräte in den Haushalten und Fahrzeugen erhöhen – das sind die Ziele der Informationskampagne, die 2017 und 2018 laufen wird. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wird das BAKOM ein Unternehmen damit beauftragen, die schweizweite Kampagne zu führen. Dafür wurde ein Budget von 4 Millionen Franken für zwei Jahre vorgesehen. Dieser Betrag wird gemäss Artikel 109a des am 1. Juli 2016 in Kraft tretenden revidierten Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) aus den Gebührenanteilen entrichtet, die in den letzten Jahren nicht an Veranstalter lokal-regionaler Programme verteilt werden konnten. Die Kommunikationskampagne wird in enger Zusammenarbeit mit der Radiobranche durchgeführt, welche die Kampagne auch in ihren eigenen Programmen unterstützt. Die Auftragsvergabe ist für November 2016 vorgesehen. Die Kampagne dürfte spätestens Anfang 2017 starten.
Gesetzlicher Auftrag
Die Kommunikationskampagne stützt sich auf Artikel 58 des revidierten RTVG. Dieser sieht vor, dass das BAKOM mit externen Unternehmen zusammenarbeiten kann, um die Öffentlichkeit über neue Technologien im Bereich der elektronischen Medien zu informieren. Ausserdem wird so dem Wunsch der Radiobranche aus dem Jahr 2014 entsprochen, die Verbreitung über Ultrakurzwelle (UKW) spätestens 2024 einzustellen. Die Branche hatte der Bundesrätin Doris Leuthard damals Vorschläge zur Umsetzung dieser Migration vorgelegt. Die Kommunikationsmassnahmen sollen dazu beitragen, die Übergangsphase so kurz wie möglich zu halten. Ein parallel geführtes Angebot von UKW und DAB+ erhöht die Verbreitungskosten für die Veranstalter. Mit dem neuen, ab 1. Juli geltenden RTVG wird die Unterstützung des Bundes bei der Entwicklung neuer Technologien verstärkt. Der Umstieg auf die digitale Radioverbreitung soll in zwei Phasen erfolgen: Bis Ende 2019 sollen alle UKW-Programme auch digital auf einer DAB+-Plattform verfügbar sein. Schritt für Schritt soll anschliessend die UKW-Übertragung eingestellt werden, wobei insbesondere berücksichtigt wird, wie hoch die Nutzungsrate von Digitalradio in den Haushalten ist.

Vorteile von DAB+
Für die digitale Migration spricht insbesondere der technische Fortschritt. DAB+ erlaubt einen stabilen, klaren Empfang in hoher Qualität. Ausserdem können die Veranstalter ihre Radioprogramme mit Texten, Grafiken, interaktiven Diensten und Serviceleistungen wie beispielsweise Wetter- oder Verkehrsinformationen ergänzen. Die Frequenzen werden zudem effizienter genutzt und ermöglichen die Verbreitung von mehr Programmen in grösseren Sendegebieten.