YellowPost – Deutsche Zeitungsverleger prämieren Schülerblog

Schülerzeitungswettbewerb: BDZV prämiert Schülerblog „Yellow Post“ aus Hannover

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), seit diesem Jahr Hauptpartner des Schülerzeitungswettbewerbs der Länder, zeichnet die Schülerzeitungsredaktion der Gesamtschule IGS Roderbruch aus Hannover mit dem Sonderpreis „Ideen. Umsetzen.“ aus.

Die Online-Schülerzeitung „Yellow Post“ hat die Jury mit kreativen Darstellungsformen und zielgruppennahen Projektideen überzeugt. Ein Podcast mit Diskussionen zwischen Lehrern und Schülern zu aktuellen (Schul-)Themen sowie ein Screen, der die Blogeinträge im Schulgebäude für alle Mitschüler sichtbar macht, sind zwei dieser Projekte.

Mit dem Preis prämiert der BDZV außergewöhnliche und innovative Ideen von Schülerzeitungsredaktionen, wie – über die klassische Schülerzeitung hinaus – den Mitschülern Nachrichten und Meinungen auf unterschiedliche Weise nähergebracht werden können. Die „Yellow Post“ ist bereits die elfte Zeitung, die der BDZV im Rahmen des seit 2004 von der Jugendpresse Deutschland (Dachorganisation der Nachwuchsjournalisten) und der Kultusministerkonferenz organisierten Wettbewerbs für herausragende Leistungen ehrt.

In den vergangenen Jahren konnten sich über den mit 1.000 Euro dotierten Preis freuen: „eat&read“ (Gymnasium Allee, Hamburg), „Steinpost“ (Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Oldenburg, Schleswig-Holstein), „Volltreffer“ (Albert-Einstein-Mittelschule Augsburg), „Bunkerblattl“ (Gymnasium Fürstenried in München), „mittelpunkt“ von der Gesamtschule Hardt in Mönchengladbach, „INSIDE“ vom städtischen Gymnasium Sundern, „Innfloh“ vom Ruperti-Gymnasium aus Mühldorf am Inn (Bayern), „Graffiti“ (Realschule im bayerischen Rain), „GAG“ vom Gymnasium Augustinianum in Greven (Nordrhein-Westfalen) und „Wooling“ vom Oberland-Gymnasium im sächsischen Seifhennersdorf.

Die Bundesratspräsidentin und Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, wird die Preisträger am 8. Juni bei einem Festakt im Haus des Bundesrats in Berlin auszeichnen. Am 7. Juni findet der Schülerzeitungskongress der Jugendpresse Deutschland statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.schuelerzeitung.de.

 

Weiterbildung zum Thema Medien

weiterbildung.ch bietet im Medienbereich eine Zusammestellung geeigneter Weiterbildungsangebote an.

Es richtet sich an Personen, die in der Berufswelt mit Medienarbeit beauftragt sind. Angebot reicht von kürzeren Kursen bis zum CAS für professionelle Medienarbeit.

Für bestandene Journalistinnen und Journalisten bieten sich Kurse zur Themaktik SocialMedia an. Diese hat zunehmenden Einfluss auf die Medienarbeit. Auch hier besteht ein umfangreiches Kursangebot mit unterschiedlicher Ausprägung, einerseits mehr unter dem Aspekt der sozialen Kommunikation oder andererseits unter dem Aspekt Marketing.

Neuordnung der Lokalradio-Landschaft ab 2020

 Biel/Bienne, 16.02.2017 – Ab 2020 sollen regionale Radioveranstalter in den städtischen Agglomerationen mehr Autonomie erhalten, da sie keiner Konzessionspflicht mit Leistungsauftrag mehr unterliegen. Dieser Vorschlag ist Teil des Revisionsentwurfs der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), den das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab dem 16. Februar 2017 in die Vernehmlassung schickt. Der neue Text stellt ausserdem die Weichen für den Umstieg der Radioverbreitung über Ultrakurzwellen (UKW) auf die digitale DAB+-Verbreitung. Die Vernehmlassung wird bis am 26. Mai 2017 dauern.

Das UVEK eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren über eine Änderung der RTVV sowie von drei Ausführungsbestimmungen zur Fernmeldegesetzgebung. Laut Vorlage sollen die heutigen Versorgungsgebiete – festgelegt in den RTVV-Anhängen 1 (Radio) und 2 (Fernsehen) – während der Konzessionsdauer bis Ende 2019 unverändert bestehen bleiben. Sie entsprechen nach wie vor den lokal-regionalen Kommunikationsräumen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Zudem soll UKW bis Ende 2019 primäre Radio-Verbreitungstechnologie bleiben.
Keine Konzessionen mit Leistungsauftrag mehr für die Radios in den Agglomerationen

Ab 2020 sollen in den städtischen Agglomerationen keine Konzessionen mit Leistungsauftrag mehr an Radioveranstalter erteilt und die bisherigen Versorgungsgebiete aufgehoben werden. Davon sind die Stationen, die bereits heute keine Empfangsgebühren erhalten, betroffen. Die Knappheit von Frequenzen hatte die Konzessionierung nötig gemacht. Dieses Argument fällt mit der Digitalisierung weg. Die betroffenen Regionen verfügen bereits über ein breites publizistisches Angebot, das mit dem Wegfall der einforderbaren Leistungsaufträge nicht gefährdet wird. Die lokalen kommerziellen Radiostationen werden demnach von den bisherigen Programmauflagen in den Leistungsaufträgen befreit und verfügen über mehr Autonomie. Sie können ihre Programme nach Belieben zusammenstellen und die bestmöglichen Strategien zur Erreichung ihres Zielpublikums wählen.

Die anderen Versorgungsgebiete sollen grundsätzlich unverändert bleiben. Kleine Anpassungen sind aber nötig, weil das Bundesamt für Statistik (BFS) die Agglomerationen geografisch neu definiert hat und verschiedene Kantone ihre Verwaltungseinheiten neu organisiert haben. Die Radio- und Fernsehveranstalter in diesen Regionen sollen auch nach 2020 einen Abgabenanteil erhalten.

Die geltende Definition der lokalen und regionalen Versorgungsgebiete geht auf das Jahr 2007 zurück. Artikel 39 des Radio- und Fernsehgesetzes verlangt eine Überprüfung dieser Versorgungsgebiete nach spätestens 10 Jahren.
DAB+ als primäre Radio-Verbreitungstechnologie ab 2020

Die Radiobranche will UKW bis 2024 durch DAB+ ersetzen. Mit dem vorliegenden Revisionsprojekt werden die Rechtsgrundlagen geschaffen, um diese digitale Migration durchzuführen: DAB+ wird im RTVV-Anhang 1 ab 2020 zur primären Verbreitungsart beim Radio bestimmt. Durch eine Ergänzung der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) können aber die Radios, die bis jetzt über UKW verbreitet werden, ihre Frequenzen während der Übergangsphase ab 2020 bis 2024 weiterhin nutzen. Für diese UKW-Nutzung werden die heutigen Agglomerationsradios ohne Abgabenanteil neu eine Frequenznutzungsgebühr entrichten müssen; dieser Tarif wird in der Fernmelde-Gebührenverordnung (GebV-FMG) festgelegt. Wie für die Veranstalter mit Konzession werden angemessene Massnahmen getroffen, um ihnen einen nachhaltigen Zugang zur DAB+-Verbreitung zu garantieren.