Marcel Rohr wird neuer Chefredaktor der Basler Zeitung

Marcel Rohr wird neuer Chefredaktor der «BaZ». Er übernimmt diese Funktion von Markus Somm, der nach einer Auszeit bei Tamedia als Autor tätig sein wird. 

Zürich, 31. Oktober 2018 – Wie angekündigt, verlässt der bisherige Verleger und Chefredaktor Markus Somm die Basler Zeitung spätestens per Ende Jahr. Auf ihn folgt Marcel Rohr als Chefredaktor.

Die Basler Zeitung wird wie bisher mit ihrer eigenständigen Redaktion in Basel über das lokale, regionale und kantonale Geschehen inklusive Wirtschaft, Kultur und Sport berichten. Sie wird die Perspektive beider Basel zukünftig auch in das Zeitungsnetzwerk von Tamedia einbringen und soll dadurch an nationaler Ausstrahlung gewinnen. Gleichzeitig wird die Basler Zeitung von der Berichterstattung der gemeinsamen Redaktion Tamedia über nationale und internationale Themen profitieren und diese aus Basler Sicht einordnen.

 

Marcel Rohr als neuer Chefredaktor der «BaZ» wird dabei zusammen mit der Redaktionsleitung eine wichtige Rolle spielen. Der 51-Jährige Rohr arbeitet seit 2005 bei der Basler Zeitung, wo er als Sportchef eingestiegen ist und zunehmend als Blattmacher tätig wurde. Zuvor war er 12 Jahre als Redaktor und Fussballchef beim Blick und Sonntagsblick tätig. Marcel Rohr startete seine Karriere im kaufmännischen Bereich, ehe er ab 1988 das journalistische Handwerk als Redaktor bei der Wochenzeitung Doppelstab der Basler Woche Verlags AG erlernte.

Tamedia Verleger Pietro Supino zur Ernennung: «Mit Marcel Rohr wird ein führender Kopf der Redaktion spätestens per Anfang 2019 die Funktion als Chefredaktor von Markus Somm übernehmen. Wir freuen uns über die interne Nachfolge. Gemeinsam mit der neuen Redaktionsleitung prüfen wir nun Möglichkeiten, um den Standort Basel zu stärken.»

Neben Markus Somm, der nach einer Auszeit als Autor für Tamedia tätig wird, wird auch Raphael Suter die Basler Zeitung verlassen. Nach fast 30 Jahren im Print- und Radiojournalismus hat sich Raphael Suter entschieden, die BaZ zu verlassen. Seine Entscheidung hat er unabhängig von der Ernennung der neuen Chefredaktion getroffen. Mit der Leitung einer Kulturstiftung bietet sich Raphael Suter eine einmalige Chance ausserhalb des Journalismus, die ihn fasziniert und die er wahrnehmen möchte. Seine Nachfolge als Ressortleiter Kultur steht noch nicht fest.

Der Verwaltungsrat sowie die Unternehmensleitung von Tamedia wünschen Marcel Rohr viel Freude und Erfolg in seiner Funktion als Chefredaktor der Basler Zeitung. Gleichzeitig freuen Sie sich auf die neue Form der Zusammenarbeit mit Markus Somm und wünschen Raphael Suter alles Gute für seine berufliche Zukunft. Beiden danken sie für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr grosses Engagement.

12 Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission wollen einen Werbekonsumzwang beim Replay-TV

Mit dem am letzten Freitag knapp gefällten Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats soll Werbung im zeitversetzten Fernsehen (Replay-TV) nur noch dann übersprungen werden können, wenn eine Zustimmung der Sender vorliegt. SUISSEDIGITAL wehrt sich gegen diesen konsumentenfeindlichen Gesetzesartikel.

„12 Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission wollen einen Werbekonsumzwang beim Replay-TV. Im Zeitalter der vielbeschworenen Digitalisierung ist dies nicht nur ein Anachronismus, sondern vor allem auch kultur- und konsumentenfeindlich“, sagt SUISSEDIGITAL-Geschäftsführer Simon Osterwalder zu dem für ihn überraschenden Entscheid, einen von den TV-Sendern portierten Artikel zur Einschränkung von Replay-TV mit 12 zu 9 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) anzunehmen. SUISSEDIGITAL lehnt diesen Artikel aus folgenden Gründen ab:

  • Es wird in das bewährte Recht auf Privatkopie bei in der Schweiz frei empfangbaren TV-Sendern eingegriffen. Konnte man bis jetzt – unabhängig von der technischen Lösung (früher via VHS-Rekorder, heute via Replay-TV-Plattform) – selber entscheiden, ob und wie man die TV-Werbung überspringen will, bedarf dies in Zukunft der expliziten Zustimmung jedes einzelnen Senders. Selbstverständlich werden sich die TV-Sender diese Zustimmung etwas kosten lassen.
  • Replay-TV in der heutigen Form wird es nicht mehr geben, denn die Werbung wird nicht mehr bei allen, sondern nur noch bei bestimmten Sendern übersprungen werden können. Damit sinken die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften, was vor allem die Kulturschaffenden trifft, die aus Privatkopie-Tarifen finanziert werden.
  • Für die Konsumenten wird Replay-TV trotz Einschränkungen teurer werden, da sich die grossen Sender für die Erteilung der Erlaubnis, Werbung überspringen zu dürfen, fürstlich bezahlen lassen werden. Daneben sind weiterhin die üblichen Urheberrechtstarife geschuldet. Ein wichtiges Ziel der Urheberrechtsrevision, nämlich die Abschaffung von solchen Doppelvergütungen, wird zu Gunsten von gebührenfinanzierten Schweizer Sendeunternehmen und finanzstarken ausländischen Medienkonzernen torpediert.

Fazit: Vom neuen Artikel profitieren nur die Sender, und zwar zu Lasten der …

Konsumenten: Für sie wird Replay-TV weniger attraktiv sein und zudem teurer werden.

Kulturschaffenden: Für sie wird weniger Geld zur Verfügung stehen.

Verbreiter: Für sie wird es kompliziert – und für kleine Anbieter wegen des grossen Aufwands gar unmöglich – sein, Replay-TV in attraktiver Form weiterhin anbieten zu können.

Symbolbild: Foto von Rene Asmussen von Pexels

Redaktionelle Kooperationen bedrohen die publizistische Vielfalt

Redaktionelle Verbundsysteme haben in der Schweiz in jüngster Zeit stark an Bedeutung gewonnen. Dadurch wird der publizistische Wettbewerb als unverzichtbare Voraussetzung für Qualität einge-schränkt. Denn immer öfter werden dieselben Inhalte verbreitet. Das zeigt ein automatisierter Text-vergleich der Schweizer Medienberichterstattung. Im demokratiepolitisch sensitiven Bereich der na-tionalen Politikberichterstattung erscheinen bereits 54% der Beiträge in mindestens zwei Zeitungen gleichzeitig.

Der automatisierte Vergleich mittels Jaccard-Koeffizient belegt, dass die Anteile geteilter Beiträge zwi-schen Medien aus dem gleichen Verbund sehr hoch sind. Der Tages-Anzeiger, der Bund und die Berner Zeitung zählen seit diesem Jahr zur neu geschaffenen Deutschschweizer Zentralredaktion der Tamedia. Nach Einführung der Kooperation stiegen die Anteile geteilter redaktioneller Beiträge in diesen drei Zeitungen um 17 Prozentpunkte auf aktuell 55%. Innerhalb von meinungsbetonten Formaten wie Leit-artikeln oder Kommentaren sind die Anteilswerte an identischer Berichterstattung sogar von 40% auf ganze 68% gestiegen. Damit werden vor Urnengängen vermehrt dieselben Abstimmungs- oder Wahl-empfehlungen abgegeben, was aus demokratiepolitischer Sicht problematisch ist. Redaktionelle Ver-bundsysteme fördern eine gleichförmige Themen- und Perspektivensetzung in der Medienarena. Die Gefahr publizistischer Fehlleistungen steigt, weil die Kontrollfunktion zwischen den Medien ge-schwächt wird. Zu diesen und weiteren Befunden kommt das fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich in seiner neunten Ausgabe des Jahrbuchs Qualität der Medien.

Berichterstattungsqualität trotz Vielfaltsverlust noch hoch
Über die 66 untersuchten Informationsmedien betrachtet, bleibt die Berichterstattungsqualität in der Schweiz hoch. Im Untersuchungsjahr 2017 erzielen die 35 Titel zwischen 6,1 und 8,3 von maximal 10 Qualitätspunkten. Die neu erfasste Wochenzeitung (WoZ) schafft es auf Anhieb auf den vierten Platz des Gesamtrankings und egalisiert den Score der NZZ. Rund ein Drittel aller Medien kann die Qualität im Vorjahresvergleich aber nicht halten. Einbussen zeigen sich in der Vielfaltsdimension, aber auch bei der Einordnungsleistung. Der Ressourcenabbau in der Schweizer Informationspublizistik zeigt Wir-kung.

Personeller Braindrain im Journalismus und Zuwachs im PR-Sektor
Die wachsende Ertragsschwäche im Informationsjournalismus hat zur Folge, dass die Anzahl Medien-schaffender im Newssektor laufend abnimmt. Zwischen 2011 und 2016 gingen im Bereich Online- und Pressemedien 3000 Stellen verloren (-19%). Im selben Zeitraum hat die Beschäftigtenzahl im PR-Sektor
um 16% zugenommen. Auch die Anzahl selbständiger Journalistinnen und Journalisten ist seit 2011 um 20% gestiegen. Die prekäre Finanzierungslage im Informationsjournalismus fördert eine Tendenz, wonach immer mehr Journalisten entweder «die Seite wechseln», d.h. im PR-Sektor einer neuen Be-schäftigung nachgehen, oder sich ihr Glück als Freischaffende suchen, unter zumeist prekären, weil langfristig unsicheren Bedingungen.

News-Deprivierte zeigen niedrige Zahlungsbereitschaft
Seit 2009 nimmt die Zahl der News-Deprivierten stetig zu. News-Deprivierte sind heute die mit Abstand grösste Nutzergruppe in der Schweiz. Das Publikum, das zu diesem Mediennutzungstyp zählt, konsu-miert wenig News und wenn, dann in qualitätsschwachen Informationsmedien, vorab via Social Media. Von allen Nutzergruppen ist jene der News-Deprivierten seit 2009 mit Abstand am stärksten gewach-sen (+15 Prozentpunkte). 2018 zählt mehr als jeder dritte Mediennutzer (36%) zu diesem Nutzertyp. Unter den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 53%. Da die Zahlungsbereitschaft unmittelbar mit dem Newsinteresse verknüpft ist, legt mit den News-Deprivierten genau jene Gruppe am meisten zu, die am wenigsten gewillt ist, für Informationspublizistik zu bezahlen.

Neues Mediengesetz (BGeM): Vorschläge reichen zu wenig weit
In Anbetracht dessen, dass dem professionellen Informationsjournalismus ein zukunftsfähiges Ge-schäftsmodell fehlt und unvermindert finanzielle und personelle Ressourcen wegbrechen, gehen die Vorschläge zum Ausbau der Medienförderung im neuen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) zu wenig weit. Erstens sollten neben Onlineanbietern, die audiovisuelle Inhalte produzieren, auch Onlinetextmedien gefördert werden können, die sich auf die Produktion von Hintergrundinfor-mationen spezialisieren. Zweitens müssen mehr Gelder für die direkte Medienförderung für private Medienanbieter vorgesehen werden, damit der publizistische Vielfaltsschwund in der Schweiz wirk-sam aufgehalten wird. Damit genügend Mittel für die SRG und die direkte Medienförderung zur Ver-fügung stehen, ist die absolute Summe der Medienabgabe genügend hoch anzusetzen und darf in den Folgejahren nicht weiter gesenkt werden.

Untersuchungsanlage, Methodik und weiterführende Informationen
Die Analysen des Jahrbuchs und der Studien Qualität der Medien basieren auf folgenden Daten:

Inhaltsanalyse:
Die Bewertung der Berichterstattungsqualität basiert auf einer Zufallsstichprobe aus dem Jahr 2017. Insgesamt wurden 26’444 Beiträge aus 66 reichweitenstarken Informationsangeboten aus der Deutschschweiz, der Suisse romande und der Svizzera italiana untersucht. Leitend für die Qualitäts-analyse sind die Dimensionen Relevanz, Vielfalt, Einordnungsleistung und Professionalität.

Publikumsbefragungen:
Erstens wurden in diesem Jahr erneut die Daten des «Reuters Digital News Report» berücksichtigt. Der globale Bericht enthält repräsentative Umfragedaten zum digitalen Newsnutzungsverhalten (über 74 000 Interviews) der Bevölkerung in 37 Ländern, inklusive der Schweiz. Das fög – Forschungs-institut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich ist die Schweizer Partnerorganisation die-ser Grossstudie, die vom Reuters Institute for the Study of Journalism an der University of Oxford durchgeführt wird. Befragt wurden Anfang 2018 rund 2000 Internetnutzer der Deutschschweiz und
der Suisse romande. Auf der Basis von Onlinepanels wurden Stichproben gezogen, die für Internet-nutzer ab 18 Jahren repräsentativ sind.
Zweitens flossen Umfragedaten aus einer alljährlich durchgeführten, repräsentativen Mediennut-zungsstudie des fög in Zusammenarbeit mit GfK Switzerland in die Analysen ein. Im Rahmen dieser Studie werden seit 2009 rund 3400 Onlineinterviews jeweils zum Jahresbeginn durchgeführt. Der Kern der Befragung ist seit 2009 unverändert, sodass die Datenreihe inzwischen über zehn Jahre reicht.
Drittens stützt sich dieses Jahrbuch unter anderem auf Befragungsdaten des Stiftervereins für Medi-enqualität, welcher im Jahr 2016 erstmals das sogenannte Medienqualitätsrating (MQR) herausgab. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Medienqualität in der Schweiz zu fördern. Das fög ist verantwortlich für ein Teilmodul. Dabei geht es darum, die Berichterstattungsqualität von 50 Schweizer Informati-onsangeboten inhaltsanalytisch zu messen. Das zweite Teilmodul wird von der Universität Fribourg verantwortet. Dabei geht es um die Qualitätswahrnehmung des Publikums. Diese wurde anhand ei-ner Onlinebefragung (rund 1600 Interviews) in der Deutschschweiz und in der Suisse romande ermit-telt. Die erste Befragung wurde im Februar/März 2016, die zweite im Februar/März 2018 durchge-führt.

Kennwerte aus der Medienbranche:
Um die Veränderung der Nutzung, der Finanzierung und der Besitzverhältnisse von Informationsme-dien analysieren zu können, werden Sekundärdaten verwendet. Quellen sind unter anderem: WEMF, Net-Metrix, Mediapulse, Media Focus und Stiftung Webestatistik Schweiz.

Kontakt
fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich
Andreasstrasse 15
CH-8050 Zürich
Tel. +41 (0)44 635 21 11
E-Mail kontakt@foeg.uzh.ch

WEKO genehmigt Übernahme der Basler Zeitung durch Tamedia

Bern, 11.10.2018 – Die Wettbewerbskommission (WEKO) erhebt keine Einwände gegen die Übernahme der Basler Zeitung durch Tamedia. Mit dieser Übernahme wird Tamedia ihre Marktposition zwar weiter festigen. Es besteht jedoch nicht die Gefahr einer Wettbewerbsbeseitigung.

Tamedia erwirbt von der Zeitungshaus AG die Basler Zeitung AG und verkauft der Zeitungshaus AG im Gegenzug die Tagblatt der Stadt Zürich AG und die FZ Furttaler Zeitung AG. Von der WEKO wurde allerdings nur die Übernahme der Basler Zeitung AG durch Tamedia geprüft.

Nach einer vertieften Prüfung bestehen zwar Anhaltspunkte, dass die Übernahme der Basler Zeitung im Lesermarkt für Tageszeitungen im Raum Basel (WEMF-Wirtschaftsgebiet 31) und in verschiedenen Märkten für Rubrikanzeigen sowohl im Raum Basel als auch in der Deutschschweiz eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte, dies zusammen mit der NZZ/AZ-Gruppe und der Ringier-Gruppe. Durch den Eigentümerwechsel bei der Basler Zeitung verändern sich die Marktverhältnisse allerdings kaum. Die Übernahme führt zu keiner Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs.

Damit sind die hohen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung angesetzten Hürden (Möglichkeit der Beseitigung des Wettbewerbs) für eine Intervention der WEKO nicht gegeben. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass in der Zusammenschlusskontrolle nach Kartellgesetz rein wirtschaftliche, das heisst wettbewerbliche und keine medienpolitischen Aspekte, wie etwa die Medienvielfalt, zu prüfen sind. Der Übernahme steht damit aus kartellrechtlicher Sicht kein Hindernis mehr im Weg.