12 Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission wollen einen Werbekonsumzwang beim Replay-TV

Mit dem am letzten Freitag knapp gefällten Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats soll Werbung im zeitversetzten Fernsehen (Replay-TV) nur noch dann übersprungen werden können, wenn eine Zustimmung der Sender vorliegt. SUISSEDIGITAL wehrt sich gegen diesen konsumentenfeindlichen Gesetzesartikel.

„12 Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission wollen einen Werbekonsumzwang beim Replay-TV. Im Zeitalter der vielbeschworenen Digitalisierung ist dies nicht nur ein Anachronismus, sondern vor allem auch kultur- und konsumentenfeindlich“, sagt SUISSEDIGITAL-Geschäftsführer Simon Osterwalder zu dem für ihn überraschenden Entscheid, einen von den TV-Sendern portierten Artikel zur Einschränkung von Replay-TV mit 12 zu 9 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) anzunehmen. SUISSEDIGITAL lehnt diesen Artikel aus folgenden Gründen ab:

  • Es wird in das bewährte Recht auf Privatkopie bei in der Schweiz frei empfangbaren TV-Sendern eingegriffen. Konnte man bis jetzt – unabhängig von der technischen Lösung (früher via VHS-Rekorder, heute via Replay-TV-Plattform) – selber entscheiden, ob und wie man die TV-Werbung überspringen will, bedarf dies in Zukunft der expliziten Zustimmung jedes einzelnen Senders. Selbstverständlich werden sich die TV-Sender diese Zustimmung etwas kosten lassen.
  • Replay-TV in der heutigen Form wird es nicht mehr geben, denn die Werbung wird nicht mehr bei allen, sondern nur noch bei bestimmten Sendern übersprungen werden können. Damit sinken die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften, was vor allem die Kulturschaffenden trifft, die aus Privatkopie-Tarifen finanziert werden.
  • Für die Konsumenten wird Replay-TV trotz Einschränkungen teurer werden, da sich die grossen Sender für die Erteilung der Erlaubnis, Werbung überspringen zu dürfen, fürstlich bezahlen lassen werden. Daneben sind weiterhin die üblichen Urheberrechtstarife geschuldet. Ein wichtiges Ziel der Urheberrechtsrevision, nämlich die Abschaffung von solchen Doppelvergütungen, wird zu Gunsten von gebührenfinanzierten Schweizer Sendeunternehmen und finanzstarken ausländischen Medienkonzernen torpediert.

Fazit: Vom neuen Artikel profitieren nur die Sender, und zwar zu Lasten der …

Konsumenten: Für sie wird Replay-TV weniger attraktiv sein und zudem teurer werden.

Kulturschaffenden: Für sie wird weniger Geld zur Verfügung stehen.

Verbreiter: Für sie wird es kompliziert – und für kleine Anbieter wegen des grossen Aufwands gar unmöglich – sein, Replay-TV in attraktiver Form weiterhin anbieten zu können.

Symbolbild: Foto von Rene Asmussen von Pexels