Biel/Bienne, 02.10.2019 – Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 49 Veranstalterkonzessionen von Lokalradios und Regionalfernsehen bis Ende 2024 verlängert. Sie treten am 1. Januar 2020 in Kraft. In der aktuellen Übergangsphase, die vom laufenden Umstieg von UKW auf DAB+ und von der Debatte über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist, erhöht dies die Planungssicherheit für die betroffenen Veranstalter.
Die heutigen Konzessionen der Lokalradios
und Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag laufen Ende 2019 ab. Bereits
im November 2018 hat das UVEK die konzessionierten Veranstalter über die
Möglichkeit einer Konzessionsverlängerung informiert und ihnen die
Bedingungen für die Gesucheinreichung dargelegt. 49 Lokalradios und
Regionalfernsehen haben ihre Gesuche in der Folge fristgerecht bis Ende
April 2019 eingereicht. Bis Ende September 2019 hat das Departement alle
beantragten Verlängerungen gutgeheissen. Für seine Beurteilung war die
Einhaltung der gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen entscheidend. Bei
der Prüfung stand unter anderem die Finanzierbarkeit des
Leistungsauftrags im Fokus.
Unveränderter Auftrag – punktuell angepasste Konzessionsbestimmungen
Der
Programmauftrag der Lokalradios und Regionalfernsehen bleibt für die
Phase der Konzessionsverlängerung unverändert. Nach wie vor sollen sie
über regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im
Versorgungsgebiet beitragen. Komplementären nicht gewinnorientierten
Radios in Agglomerationen kommt der Auftrag zu, in ihren Programmen
insbesondere auch die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in ihrem
Sendegebiet zu berücksichtigen. Für diese Leistungen erhalten die
Veranstalter ein Zugangsrecht. Demnach müssen die DAB+-Plattform- und
die Kabelnetzbetreiber die Programme dieser Veranstalter in den
entsprechenden Versorgungsverbieten verbreiten. 21 Lokalradios und 13
Regional-TV haben ferner Anspruch auf einen Anteil aus der Abgabe für
Radio und Fernsehen.
Das UVEK hat die Konzessionsverlängerungen
zum Anlass genommen, einzelne Vorgaben anzupassen. Bei den Anpassungen
handelt es sich teils um formelle und redaktionelle Änderungen, teils um
Präzisierungen von Pflichten, die den Konzessionärinnen bereits bisher
oblagen. Neu ist in den Veranstalterkonzessionen der Lokalradios DAB+
der Hauptverbreitungsvektor. Bei allen kommerziellen Lokalradios und
Regional-TV hat das UVEK neu eine quantitative Mindestvorgabe für die
Regionalinformation eingeführt. Bei den Regional-TV wird zusätzlich neu
die Untertitelung in der Konzession geregelt.
Unverändert
bleiben hingegen die finanzielle Unterstützung der Lokalradios und
Regional-TV. Sie wurde per 1.1.2019 auf sechs Prozent des Ertrags der
Abgabe für Radio und Fernsehen erhöht und bleibt bis Ende 2024
unverändert.
Sechs Lokalradios haben auf ihre Konzession verzichtet
Seit
Mitte 2018 haben sechs Lokalradios aus städtischen Grossagglomerationen
auf ihre Veranstalterkonzession verzichtet, bzw. sie haben keine
Verlängerung ihrer Konzession beantragt. Diese Radios, Radio 24, Radio
Argovia, Radio FM1, Radio Pilatus sowie Radio One FM und Radio Rouge FM,
sind seither beim BAKOM als meldepflichtige Radios registriert. Sie
haben keinen Leistungsauftrag mehr zu erfüllen.
Nächste öffentliche Ausschreibung 2023
Die aktuelle Verlängerung der Veranstalterkonzessionen erfolgt in einer Übergangsphase, die durch den Umstieg von UKW auf DAB+ sowie die Debatten über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist. In dieser Phase wird den Veranstaltern Planungssicherheit gewährt. Eine öffentliche Ausschreibung wird das UVEK für die Konzessionsphase ab 2024 durchführen. Sie wird voraussichtlich 2023 lanciert.
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