NZZ, National- und Zentralbibliothek publizieren fast alle Ausgaben seit 1780 digital

Bern, 17.10.2019 – Ab 2021 wird erstmals eine deutschsprachige Tageszeitung von weltweiter Ausstrahlung über einen Schweizerischen Bibliotheksservice frei verfügbar. Dank einer Kooperation der NZZ, der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) und der Zentralbibliothek Zürich (ZB) wird die NZZ voll-ständig digitalisiert auf e-newspaperarchives.ch (e-npa.ch) mit Ausnahme der jeweils letzten 25 Jahre zugänglich gemacht werden. Dieses prestigeträchtige Projekt wird mit einer halben Million Franken vom Lotteriefonds des Kantons Zürich unterstützt.

Zürich/Bern, 17.10.2019. Ca. 1,9 Mio. Zeitungsseiten der NZZ sind bis heute publiziert worden. Nun soll diese enorme Menge digitalisiert und online frei verfügbar gemacht werden. Für ein Forschungsprojekt des Instituts für Computerlinguistik (UZH) hat die Zentralbibliothek Zürich 2019 bereits die Jahrgänge 1780-1950 gescannt. Jetzt kann die ZB und ihre Partner auch die restlichen Ausgaben der NZZ digitalisieren. Inklusive der ab 2001 digital vorhandenen Jahrgänge wird damit von Ende 2021 an die gesamte Zeitung ab 1780 der breiten Öffentlichkeit sowie der Forschung und Wissenschaft auf e-newspaperarchives.ch zur Verfügung stehen. Die Plattform wird von der NB betrieben.

Kosten von insgesamt einer Million Franken

Die Digitalisierung und Aufschaltung aller NZZ-Jahrgänge wird gesamthaft ca. eine Million Franken kosten. Der Lotteriefonds des Kantons Zürich übernimmt mit seinem Beitrag in der Höhe von CHF 500’000 die Hälfte der Kosten, die Schweizerische Nationalbibliothek und die Zentralbibliothek Zürich übernehmen je 20 Prozent, die UBS Kulturstiftung beteiligt sich an diesem bedeutsamen Digitalisierungsprojekt mit 100’000 CHF.

Verlängerung der Konzessionen der Lokalradios und Regional-TV

Biel/Bienne, 02.10.2019 – Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 49 Veranstalterkonzessionen von Lokalradios und Regionalfernsehen bis Ende 2024 verlängert. Sie treten am 1. Januar 2020 in Kraft. In der aktuellen Übergangsphase, die vom laufenden Umstieg von UKW auf DAB+ und von der Debatte über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist, erhöht dies die Planungssicherheit für die betroffenen Veranstalter.

Die heutigen Konzessionen der Lokalradios und Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag laufen Ende 2019 ab. Bereits im November 2018 hat das UVEK die konzessionierten Veranstalter über die Möglichkeit einer Konzessionsverlängerung informiert und ihnen die Bedingungen für die Gesucheinreichung dargelegt. 49 Lokalradios und Regionalfernsehen haben ihre Gesuche in der Folge fristgerecht bis Ende April 2019 eingereicht. Bis Ende September 2019 hat das Departement alle beantragten Verlängerungen gutgeheissen. Für seine Beurteilung war die Einhaltung der gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen entscheidend. Bei der Prüfung stand unter anderem die Finanzierbarkeit des Leistungsauftrags im Fokus.

Unveränderter Auftrag – punktuell angepasste Konzessionsbestimmungen

Der Programmauftrag der Lokalradios und Regionalfernsehen bleibt für die Phase der Konzessionsverlängerung unverändert. Nach wie vor sollen sie über regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beitragen. Komplementären nicht gewinnorientierten Radios in Agglomerationen kommt der Auftrag zu, in ihren Programmen insbesondere auch die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in ihrem Sendegebiet zu berücksichtigen. Für diese Leistungen erhalten die Veranstalter ein Zugangsrecht. Demnach müssen die DAB+-Plattform- und die Kabelnetzbetreiber die Programme dieser Veranstalter in den entsprechenden Versorgungsverbieten verbreiten. 21 Lokalradios und 13 Regional-TV haben ferner Anspruch auf einen Anteil aus der Abgabe für Radio und Fernsehen.

Das UVEK hat die Konzessionsverlängerungen zum Anlass genommen, einzelne Vorgaben anzupassen. Bei den Anpassungen handelt es sich teils um formelle und redaktionelle Änderungen, teils um Präzisierungen von Pflichten, die den Konzessionärinnen bereits bisher oblagen. Neu ist in den Veranstalterkonzessionen der Lokalradios DAB+ der Hauptverbreitungsvektor. Bei allen kommerziellen Lokalradios und Regional-TV hat das UVEK neu eine quantitative Mindestvorgabe für die Regionalinformation eingeführt. Bei den Regional-TV wird zusätzlich neu die Untertitelung in der Konzession geregelt.

Unverändert bleiben hingegen die finanzielle Unterstützung der Lokalradios und Regional-TV. Sie wurde per 1.1.2019 auf sechs Prozent des Ertrags der Abgabe für Radio und Fernsehen erhöht und bleibt bis Ende 2024 unverändert.

Sechs Lokalradios haben auf ihre Konzession verzichtet

Seit Mitte 2018 haben sechs Lokalradios aus städtischen Grossagglomerationen auf ihre Veranstalterkonzession verzichtet, bzw. sie haben keine Verlängerung ihrer Konzession beantragt. Diese Radios, Radio 24, Radio Argovia, Radio FM1, Radio Pilatus sowie Radio One FM und Radio Rouge FM, sind seither beim BAKOM als meldepflichtige Radios registriert. Sie haben keinen Leistungsauftrag mehr zu erfüllen.

Nächste öffentliche Ausschreibung 2023

Die aktuelle Verlängerung der Veranstalterkonzessionen erfolgt in einer Übergangsphase, die durch den Umstieg von UKW auf DAB+ sowie die Debatten über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist. In dieser Phase wird den Veranstaltern Planungssicherheit gewährt. Eine öffentliche Ausschreibung wird das UVEK für die Konzessionsphase ab 2024 durchführen. Sie wird voraussichtlich 2023 lanciert.

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