Öffentliche Beratungen der UBI: 19 Beschlüsse

Bern, 29.01.2021 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat Beschwerden gegen die Corona-Berichterstattung von SRF abgewiesen. In den Beratungen kam jedoch auch Kritik aus Kreisen der Kommission gegen die Darstellung von Corona-Skeptikern zum Ausdruck. Gutgeheissen hat die UBI drei Beschwerden gegen einen Radiobeitrag von RTS über Hilfsdienste von kubanischem Medizinpersonal im Ausland.

Die UBI beriet gestern und heute über neun Eingaben, die Beschwerden zu 19 Publikationen (Fernsehen 10, Online 6 und Radio 3) betrafen. Die behandelten Beschwerden richteten sich ausschliesslich gegen Publikationen von SRF und RTS (Radio Télévision Suisse). Zum ersten Mal führte die Kommission die öffentlichen Beratungen digital durch. 

Drei Beschwerden gegen den Radiobeitrag „Les médecins cubains envoyés à l’étranger en renfort dans la lutte contre le coronavirus“ aus der RTS-Sendung „Tout un monde“ vom 13. Mai 2020 hiess die UBI einstimmig gut (Beschwerden b. 862/866/867). Der einseitige und wesentliche Fakten verschweigende Bericht verunmöglichte dem Publikum, sich eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots zu bilden. (Nähere Erläuterungen dazu und zu den übrigen Publikationen, die RTS betreffen, finden sich in der französischsprachigen Medienmitteilung der UBI).   

Die Mehrzahl der in den letzten Monaten bei der UBI eingegangenen Beschwerden betraf die Corona-Berichterstattung von SRF. Gerügt wird regelmässig eine einseitige Darstellung der Skeptiker von Corona-Massnahmen. In den Beiträgen über entsprechende Gruppierungen würden stets problematische Aspekte wie die Nähe zu Verschwörungstheorien (QAnon) oder zu rechtsextremen Kreisen ins Zentrum gerückt, welche jedoch eine kleine Minderheit betreffe. Über die Mehrheit und deren Anliegen würde nicht berichtet. Diese Kritik wurde auch von Mitgliedern der UBI in Bezug auf einzelne Beiträge zu den Demonstrationen vom 29. August 2020 gegen die Corona-Massnahmen in Berlin geteilt. Nach intensiver Diskussion kam die UBI aber zum Schluss, dass auch der zweiteilige Beitrag in der „Tagesschau“-Hauptausgabe vom 29. August 2020 die programmrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten hat und wies die entsprechende Beschwerde mit sechs zu zwei Stimmen ab (Verfahren b. 868). Einstimmig abgewiesen hat die UBI eine Beschwerde gegen den „Rundschau“-Beitrag vom 9. September 2020 über Corona-Verschwörungstheorien (Verfahren b. 870). Der klar ersichtliche Fokus sowie die transparent vermittelten Informationen erlaubten eine freie Meinungsbildung des Publikums. 

Kontrovers verliefen die Beratungen zu zwei „Schweiz Aktuell“-Beiträgen von Fernsehen SRF vom 7. und 8. Mai 2020 und entsprechenden Online-Artikeln zu Geschäften mit Pensionskassengeldern, die von der Redaktion kritisch beleuchtet wurden. Im Fokus standen dabei namentlich ein im Pensionskassengeschäft tätiges Unternehmen, an welchem die Schwyzer Kantonalbank beteiligt ist, und Letztere selber. Die Mehrheit der UBI befand schliesslich, für das Publikum sei grösstenteils erkennbar gewesen, dass die erhobenen Vorwürfe umstritten sind und noch einer Abklärung bedürfen. Zudem hat die Redaktion die erforderlichen journalistischen Sorgfaltsplichten eingehalten. In der Abstimmung beschloss die UBI bei einem Verhältnis von jeweils fünf zu zwei Stimmen, die Beschwerden abzuweisen (Verfahren b. 856). 

Beraten hat die UBI schliesslich auch über die Beschwerde gegen den Beitrag „Fake-Check: Wie schädlich ist 5G?“ des Nachrichtenmagazins „10 vor 10“ von Fernsehen SRF vom 17. Juni 2020 (Verfahren b. 869). Darin wurden drei Behauptungen in Videos zur Schädlichkeit von 5G von Experten auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde moniert, dass der aktuelle Wissensstand nicht wiedergegeben worden sei. In der Diskussion herrschte aber die Ansicht vor, dass die Gestaltung des Beitrags dem Publikum erlaubte, sich eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen zu bilden. Im Beitrag ging es primär um eine Einschätzung des Wahrheitsgehalts von viral gehenden Videos. Bezüglich der Schädlichkeit von 5G kam zum Ausdruck, dass Vieles noch unklar und zu erforschen ist. Die UBI beschloss daher mit sieben zu eins Stimmen, die Beschwerde abzuweisen. 

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus zurzeit acht nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.