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Catherine Müller und Reto Schlatter neu in der UBI

Bern, 09.12.2013 – Der Bundesrat hat die Rechtsanwältin Catherine Müller und den Journalismus-Ausbildner Reto Schlatter neu in die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gewählt. Sie ersetzen Alice Reichmuth Pfammatter und Heiner Käppeli.

Weil ihre Amtszeit abläuft, scheiden Alice Reichmuth Pfammatter auf Ende 2013 und Heiner Käppeli auf Ende 2014 aus der UBI aus. Alice Reichmuth Pfammatter, frühere Schwyzer Kantonsgerichts-Vizepräsidentin und jetzige Freiburger Datenschutzbeauftragte, und Heiner Käppeli, früherer Vizedirektor des Medienausbildungszentrums Luzern (MAZ) und aktuell Medientrainer, waren bzw. sind gewichtige Stimmen in der UBI.

Der Bundesrat hat nun ihre Nachfolge bestimmt. Catherine Müller (51) ist Rechtsanwältin in Olten. Zuvor war sie Mitbegründerin, Moderatorin und Geschäftsleiterin von „Radio 32“ in Solothurn, Leiterin Programmdienste beim Schweizer Fernsehen SRF, Niederlassungsleiterin der internationalen Film- und Fernsehhandelsfirma Telepool GmbH, auf Medien- und Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwältin bei einer international tätigen Anwaltskanzlei und Mitglied der Geschäftsleitung des Verbands Schweizer Medien. Sie nimmt ihre Arbeit in der UBI am 1. Januar 2014 auf.

Reto Schlatter (49) ist Studienleiter am MAZ in Luzern, wo er für die Weiterbildung und die Führungsausbildung zuständig ist. Daneben arbeitet er als selbständiger Medientrainer und Organisationsberater und wirkt als Dozent an der Hochschule Luzern sowie an der Henri Nannen-Journalistenschule in Hamburg. Zuvor war er Inlandredaktor bei den „Schaffhauser Nachrichten“, Leiter des Inlandressorts der „Neuen Luzerner Zeitung“ und stellvertretender Chefredaktor der „Handelszeitung“. Sein Studium der Rechtswissenschaften hat er mit dem Lizentiat abgeschlossen.  Er wohnt in Wädenswil. Seine Arbeit in der UBI beginnt er am 1. Januar 2015.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen beurteilt. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

UBI weist Mörgeli-Beschwerden ab

Bern, 06.12.2013 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wies drei Beschwerden von Nationalrat und Professor Christoph Mörgeli mit jeweils 8:0 Stimmen ab. Das Fernsehen SRF hat mit den Beiträgen über seine Rolle als „Doktorvater“ das Programmrecht nicht verletzt. Auch Beschwerden des Bistums Chur und eines Bürgers, der dem Fernsehen Hetze gegen Israel vorwarf, erachtete die UBI als unbegründet.

Das Fernsehen SRF berichtete in den Sendungen „Rundschau“ und „10 vor 10“ mehrfach kritisch über die Art und Weise, wie am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich, wo Christoph Mörgeli als Professor wirkte, Dissertationen betreut und angenommen wurden. Christoph Mörgeli rügte in seinen Beschwerden, dass die Beiträge seine berufliche Integrität herabgewürdigt und falsche Informationen vermittelt hätten. Die UBI hielt in der öffentlichen Beratung am Freitag fest, dass Mörgeli in der Sendung seine Sicht der Dinge ausgiebig darstellen konnte. Sie kam auch zum Schluss, dass primär die Wissenschaftlichkeit der Dissertationen und nicht die Person des Doktorvaters kritisiert wurde. Deshalb wies sie alle drei Beschwerden einstimmig ab. Bei der Behandlung dieser Fälle war UBI-Präsident Roger Blum wegen eines Mörgeli-kritischen Tweets in den Ausstand getreten.

Eine weitere Beschwerde stammte vom Bistum Chur. Dieses rügte, die „Rundschau“ des Fernsehens SRF habe Bischof Vitus Huonder einseitig ins Zentrum eines Beitrags gestellt, welcher ihm eine Entzweiung der Kirchenbasis vorwirft. Nicht nur er, sondern auch die Bischöfe von Basel und St. Gallen seien nach Rom zitiert worden, und die „Pfarrei-Initiative“ werde von allen drei Bischöfen abgelehnt. In der UBI war umstritten, ob die Sendung das Programmrecht verletzt habe. Mit 6:3 Stimmen wies sie die Beschwerde ab. Die Mehrheit argumentierte, im Fokus des Beitrags habe nicht die „Pfarrei-Initiative“ gestanden, sondern das Dialogverhalten des Churer Bischofs bei verschiedenen Konflikten in der Katholischen Kirche. Als Person des öffentlichen Lebens müsse er die Kritik und Kontrolle der Medien aushalten. Die Minderheit erachtete die Mängel des Beitrags als so schwerwiegend, dass sie die Sachgerechtigkeit als verletzt sah.

Schliesslich hatte die UBI zu entscheiden, ob ein Interview in der Sendung „Sternstunde Religion“ des Fernsehens SRF mit der in Palästina lehrenden Politikprofessorin Helga Baumgarten einseitig israelfeindlich und voller sachlicher Fehler war. Der Beschwerdeführer hatte dem Beitrag systematische Verfälschung der Fakten vorgeworfen, so dass er geeignet gewesen sei, „Antisemitismus und Hass auf den jüdischen Staat“ zu fördern. Die UBI war sich einig darin, dass für das Publikum genügend transparent war, vor welchem Hintergrund die mit einem Palästinenser verheiratete und in Ost-Jerusalem lebende deutsche Professorin argumentierte. Von Hass gegen Israel könne keine Rede sein. Umstritten war, ob die Beschwerde teilweise gutgeheissen werden sollte, weil ein eingestrahlter Film von 1977 die Problematik der jüdischen Einwanderung und Landnahme simplifizierte. Nach eingehender Diskussion beschloss die UBI mit 9:0 Stimmen, den Antisemitismus-Vorwurf der Beschwerde zurückzuweisen, und mit 8:1 Stimmen, auch wegen des eingespielten Films keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots anzunehmen, weil sich das Publikum insgesamt eine eigene Meinung zur Sendung bilden konnte.

Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, können Entscheide der UBI beim Bundesgericht angefochten werden. Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Zeitungstransporte: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2014 fest

Bild: Jon S
Bild: Jon S

Bern, 06.12.2013 – Lokal- und Regionalzeitungen mit Anspruch auf verbilligten Transport erhalten bei der Schweizerischen Post für das Jahr 2014 eine Zustellermässigung von 22 Rappen pro Exemplar. Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten eine Ermässigung von 14 Rappen. Beide Beträge hat der Bundesrat im Rahmen der indirekten Presseförderung genehmigt, wofür der Bund jährlich insgesamt 50 Millionen Franken zur Verfügung stellt.

Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post genehmigt. Sie basieren auf der Beurteilung der Selbstdeklarationen von Verlegern durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Die zur Zeitungstransportermässigung berechtigten Titel sind auf der Webseite des BAKOM publiziert.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

In der Kategorie Lokal- und Regionalpresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 142 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 135.4 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Damit bleibt die Anzahl der berechtigten Titel im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (-1). Innerhalb der Titel kommt es zu Verschiebungen. Kleinere Titel sind weggefallen, dafür solche mit grösseren Auflagen neu dazugekommen. Deshalb steigt die Anzahl der förderberechtigten Exemplare um 1.4 Millionen.

Der Bund leistet einen jährlichen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse. Daraus ergibt sich eine Ermässigung von 22 Rappen pro Exemplar (30 Millionen Franken geteilt durch 135.4 Millionen Exemplare). Die Ermässigung fällt damit gleich hoch aus wie im Vorjahr.

Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse)

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 1’124 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 139.1 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Die Zahl der förderberechtigten Titel hat im Vergleich zum Vorjahr um 42 Titel zugenommen, die Anzahl der geförderten Exemplare ist um 14.3 Millionen gestiegen. Diese Zunahme ist auf die seit dem 1. Januar 2013 eingereichten neuen Gesuche um Erhalt von Presseförderung zurückzuführen, die das BAKOM mehrheitlich positiv beurteilt hat.

Der Bund unterstützt diese Kategorie jährlich mit 20 Millionen Franken. Daraus resultiert eine Ermässigung von 14 Rappen pro Exemplar (20 Millionen Franken geteilt durch 139.1 Millionen Exemplare). Die Ermässigung fällt im Jahr 2014 einen Rappen tiefer aus als im Jahr 2013.

Selbstdeklarationsrunde 2013

Das BAKOM hat im August 2013 alle Verleger der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse, die im Jahr 2013 Presseförderung erhalten haben, aufgefordert, dem BAKOM eine Selbstdeklaration einzureichen, worin sie bestätigen, dass sie die Förderungskriterien weiterhin erfüllen. Das BAKOM hat die Selbstdeklarationen geprüft und den betroffenen Titeln mitgeteilt, ob sie weiterhin Anspruch auf Zustellermässigung haben oder nicht.

Grischa feiert den 25. Geburtstag

grischa25www.radiogrischa.ch

Nach verschiedenen Aktionen und Gratis-Konzerten im laufenden Jahr setzt Radio Grischa zum grossen Schlussakt des Jubiläumsjahres an. Während einer Woche wird auf dem Sender gefeiert, nächtelang moderiert, Wünsche erfüllt, zurück geblickt und zum Abschluss mit einem grossen Live-Konzert der Geburtstag gebührend ausgeklungen.
Mit den Star-DJs Remady & Manu-L wurde das Jubiläumsjahr in Savognin feierlich eröffnet. Es folgten Gratis-Konzerte an der gehla und im Brennerei Club Mels, welche jeweils bis auf den letzten Platz ausverkauft waren. Nun setzt Radio Grischa einen grossen Schlusspunkt und feiert während
einer ganzen Woche. Als krönender Abschluss winkt ein exklusives Live-Konzert am Montag, 9. Dezember im Palazzo in Chur.

Spezielle Radiowoche
Ab dem 2. Dezember dreht sich auf Radio Grischa alles um den 25. Geburtstag. Das beliebte „Grischa-Böckli“ ist täglich im Bündnerland auf Tour. Es besucht Eishockeyspiele, mischt sich unter die Reisenden der Rhätischen Bahn und hilft an der Supermarkt-Kasse beim Einpacken der Einkäufe. Jeweils über Mittag blickt Radio Grischa zudem zurück auf ein Vierteljahrhundert Bündner Radiogeschichte. Am Abend sind dann die ehemaligen Mitarbeiter am Drücker. In der Wunschkonzert-Stunde „Saluti“ jeweils ab 18 Uhr blicken ehemalige Mitarbeiter zurück auf ihre Zeit beim Bündner Lokalsender und plaudern aus dem Nähkästchen.

„Jugend und Medien“ lanciert zwei Facebook-Apps

print_logoBern, 02.12.2013 – Das Nationale Programm Jugend und Medien wartet mit zwei attraktiven Online-Angeboten auf. Ab sofort können Eltern auf der Facebook-Seite des Programms mit einem Quiz ihre Medienkompetenz testen. Wer bis am 13.12. mitmacht, kann attraktive Preise gewinnen.

Ein neuer Online-Ratgeber gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Jugend und digitale Medien. Der Online-Ratgeber ist die elektronische Umsetzung des erfolgreichen Ratgebers Medienkompetenz, welchen das Programm Jugend und Medien gemeinsam mit der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) herausgibt.

Er kann sowohl auf der Facebook-Seite des Programms wie auch auf dessen Website unter www.jugendundmedien.ch konsultiert werden.

Bundesamt für Sozialversicherungen

Keine Werbung für SRF im Internet

„Der Bundesrat sieht noch keine Notwendigkeit, der SRG SSR Werbung auf ihren Internetseiten zu gestatten. Hingegen möchte er ihr im Internet mehr publizistische Möglichkeiten einräumen, damit sie auch künftig die Bedürfnisse des Publikums erfüllen und sich im internationalen Umfeld behaupten kann. Er hat das UVEK beauftragt, Vorschläge für eine Konzessionsänderung und für die Einsetzung einer nationalen Medienkommission auszuarbeiten.“ Pressemeldung vom 14.9.2012

Mit dem Verbot von Onlinewerbung bleibt ein kleines Ausgleichselement zu den privaten Medienverlagen erhalten. Ich bin jedoch gespannt wie die Konzessionsänderung aussehen wird. Vermutlich werden die Textbeiträge neben Video und Audio legalisiert, respektive die Erlaubnis erteilt, diesen Bereich weiter auszubauen. Irgendwie ist es schon schräg, dass im Newsbereich des Internets ein mit Gebührengelder finanzierter Anbieter tätig sein kann.

Ich persönlich würde ein Modell mit Microbilling für gelesene Artikel, Tondokumente und Videobeiträge vorziehen. Jeweils vom Newsanbieter meiner Wahl, ohne Abo-Gebühr oder monatlichen Verpflichtungen. Man hätte damit verschiedene Probleme gelöst:

  1. Billag kann man ersatzlos abschaffen, vorbei sind die Zeiten der schnüffelnden Billag Spitzel, die im Quartier den Briefkästen nach schleichen und versuchen sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.
  2. Den volkswirtschaftlich unproduktiven Fakturierungs- und Verwaltungsaufwand für die Rechnungsstellung kann man ebenfalls einsparen.
  3. Es kommt eine Verursacherkomponente mit hinein. Wer viel Informationen bezieht bezahlt auch mehr. Wer viel Filme anschaut, bezahlt auch mehr.
  4. Man wäre nicht mehr so auf einen einzelnen Medienanbieter fixiert. Von meinem Geld, das ich für News einsetze würde ein Teil an SRF, NZZ, TA-Media, Financel Times, Süddeutsche, Zeit etc. gehen.

Vermutlich braucht es etwas Zeit, bis die Digital-Nativs an den Schalthebeln der Macht sitzen, bis sich hier etwas ändert.

Adieu BAZ

Die wirtschaftlichen schwierigen Zeiten wären für die Verleger und Betreiber der BAZ eigentlich schon genug Herausforderung im herbstlichen Blätter sterben. Mit der Meldung, dass die BAZ in der direkten Einflusszone von Christoph Blocher steht, ist aber auch das Innere des Stammes faul. Lässt sich BlocherTV auf einen Alleinunterhalter zugeschnitten betreiben, so ist das bei einem Printtitel wie BAZ sicher fragwürdig. Viele Leser haben das bereits mit Abonnentskündigungen quittiert. Wenigstens fällt jetzt diese Ungewissheit weg für was die BAZ steht. Das ist aber nicht unbedingt eine positive Nachricht sonder eher ein Schritt näher zum Grab.

Journal21 professioneller Web 2.0 Journalismus

Professioneller Web 2.0  Journalismus ist mit der Website Journal21.ch nun online. Internet sei Dank, fallen die Kosten für den Vertrieb nichtmehr bei den Informationsproduzenten, sondern bei den Leserinnen und Lesern an. Was bleibt ist die Informationsproduktion. Mit Journal21 haben sich verschiedene renomierte Journalistinnen und Journalisten eine Plattform geschaffen auf der in wohltuender Breite Hintergrundberichte zu verschiedenen Themen aus Politik, Kultur, Wirtschaft etc. publiziert werden. Die Beiträge heben sich deutlich ab vom 20 Minuten und Abend Blick Kurzfutter.

Das journalistische Spektrum der Personen reicht von freischaffenden Journalistinnen und Journalisten bis zu pensonierten Fachleuten, die eine Meinung haben und diese kundtun wollen.

Besonders hervorzuheben ist der Umgang mit dem Copy-Right. „Alle Artikel und Beiträge von „Journal 21“ können mit Quellenangabe („Journal 21″ und Name der Autoren) kostenfrei abgedruckt werden.“

Ich bin gespannt, wie sich die Plattform weiterentwickelt. Der Start ist auf jeden Fall gelungen.

Jahrbuch 2010 „Qualität der Medien – Schweiz Suisse Svizzera“ Qualitätsverlust der Medien belastet die Demokratie

Die schweizerischen Medien befinden sich mitten in einem fundamentalen Transformationsprozess: Die Verschiebung der Mediennutzung zu einer Gratiskultur Online und Offline fördert zusammen mit der massiv verschlechterten finanziellen Situation eine Qualitätserosion in der grossen Tradition der schweizerischen Publizistik. Ein Wandel, der auch auf die Qualität demokratischer Auseinandersetzungen durchschlägt. Dies zeigt das erste Jahrbuch ‚Qualität der Medien – Schweiz Suisse Svizzera‘, das am 13.8.2010 in Bern der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Das vom fög – Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich erstmals herausgegebene Jahrbuch 2010 ‚Qualität der Medien – Schweiz Suisse Svizzera‘ kommt zu einem insgesamt ernüchternden Befund:
Im einstigen ‚Presseland Schweiz‘ verlieren die in publizistischer Hinsicht zentralen Abonnementszeitungen bezüglich Auflagen, Nutzung und Einnahmen deutlich an Terrain und die redaktionellen Ressourcen schwinden. Gleichzeitig hat die Gratiskultur mit den Onlinemedien und den Pendlerzeitungen auf Seiten der Konsumenten das Kostenbewusstsein für professionellen Journalismus zerstört. Dies unterminiert die Qualität der Informationsmedien, befördert den Konzentrationsprozess, schwächt das Berufsprestige und erhöht die Unzufriedenheit unter den Journalisten. Ausserdem ergeben sich durch das Qualitätsgefälle zwischen schwindenden Bezahl- und wachsenden Gratismedien unterschiedliche Aufmerksamkeitslandschaften für die entsprechenden Publikumsgruppen. Durch diese Entwicklungen wird der wichtigste Service Public in der Demokratie geschwächt: Denn die Qualität der demokratischen Auseinandersetzung ist von den Vermittlungsleistungen der Informationsmedien abhängig.
Qualitätsschwache Medien im Vormarsch
Die publizistische Versorgung durch qualitätsschwache Gratismedien Online wie Offline hat in der Schweiz markant zugenommen, während die Kaufpresse in einer grundsätzlichen Finanzierungskrise steckt. Die Nutzung von Gratiszeitungen und Onlinemedien wird im Vergleich zur Abonnementspresse, sowie dem öffentlichem Radio und Fernsehen weiter zunehmen, da vor allem jüngere Altersgruppen zwischen 15 und 34 in einer Gratiskultur sozialisiert wurden, in der das Episodische und der Human Interest ein ungleich höheres Gewicht hat. Dies gilt gerade auch für die Online-Newssites, die von der Reputation der Medientitel leben, aber nicht über genügende Ressourcen verfügen, um journalistischen Qualitätsanforderungen zu genügen.
Minarettinitiative: Form statt Inhalt
Dass der Qualitätsverlust der Medien in der Schweiz negative Folgen für die Qualität demokratischer Diskurse zeitigt, wurde unter anderem in der Vertiefungsstudie zur Minarettinitiative deutlich. Auffallend ist die Ungleichvertretung zwischen den das Verbot befürwortenden Parteien (drei Viertel der Parteienresonanz) und den ablehnenden Parteien (ein Viertel der
Parteienresonanz). Damit kehren sich in der Medienberichterstattung die Mehrheitsverhältnisse im Parlament exakt um. PR-Aktionen wie das Minarettplakat oder das Minarettspiel erreichen intensive mediale Beachtung. Entsprechend ist die Diskussion stark durch eine Fokussierung auf Formfragen (Stil, Tabubrüche) anstatt auf Inhalte charakterisiert.
Wachsende Binnenorientierung auf Kosten der Auslandberichterstattung
Ausgerechnet im Zeitalter der Globalisierung und zum Zeitpunkt der globalen Wirtschaftskrise schwindet die Weltbeobachtung zugunsten einer Bedeutungsaufwertung des Nationalen und vor allem des Regionalen. Die Binnenorientierung der schweizerischen Medien auf Kosten der Auslandsberichterstattung hat im Zeitverlauf bemerkenswert zugenommen. Die öffentlichen Rundfunkprogramme, vor allem das Radio, sowie die überregionalen Abonnementszeitungen tragen noch am meisten zu einer relevanten Auslandsberichterstattung bei. Allerdings ist auch hier die in der schweizerischen Publizistik traditionsreiche intensive Beobachtung des Weltgeschehens aus drei Sprachräumen heraus deutlich kleiner geworden.
Die neuen Medien – Gratiszeitungen und die Newssites –, jedoch auch die Privatradios und viele Abonnementszeitungen reduzieren die Welt auf Agenturmeldungen. Nutzergruppen, die diese Medien konsumieren, nehmen eine Welt jenseits der Schweiz zur Kenntnis, die nur noch aus einer Abfolge von Krisen, Kriegen, Katastrophen und Affären besteht. Bei der regionalen Orientierung im privaten Rundfunk und auch bei der regionalen Abonnementspresse ist darüber hinaus eine journalistische Orientierung festzustellen, die dem Human Interest und dem Sport im Vergleich überdimensionale Bedeutung verleiht.
Finanzkrise: Versagen der seismographischen Funktion
Die seismografische Funktion, frühzeitig vor der Finanzmarktkrise zu warnen, wurde von der Wirtschaftsberichterstattung nicht erfüllt. Die Krise wurde erst sehr spät, d.h. seit der zweiten Hälfte 2007 erkannt. Erst dann fand eine intensive Inflation der Krisenthematisierung statt, die jedoch nach den ersten positiven Quartalsabschlüssen im Finanzsektor einer noch rascheren Deflation der Berichterstattung weicht, obwohl grundlegende Probleme nicht gelöst sind. Schuld daran ist nicht zuletzt der Wechsel von einer an gesamtgesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Belangen interessierten Wirtschaftsberichterstattung zu einer Fokussierung von einzelnen Unternehmen, ihrer Performance und ihrem Führungspersonal seit den 1990er Jahren. Der Wirtschaftsjournalismus hat sich auf Quartalsabschlüsse geeicht und übergreifende Entwicklungen aus dem Blick verloren.
Untersuchungsanlage: Publizistische Versorgung und inhaltliche Qualitätsvalidierung
Diese Untersuchung der Qualität der Medien vollzieht sich auf zwei Ebenen. Erstens wird die publizistische Versorgung, d.h. die Nutzung, die Abdeckung, die Einnahmen und die Besitzverhältnisse der Informationsmedien in der Schweiz, untersucht. Im Jahre 2009 handelte es sich hierbei um 137 Medientitel. Zweitens werden die bedeutendsten Titel aller Mediengattungen (Presse, Radio, Fernsehen, Online) einer inhaltlichen Qualitätsvalidierung unterzogen. Dies betrifft ein Teilsample der 46 bedeutendsten Medientitel der Mediengattungen Presse, Radio, Fernsehen und Online in den drei grossen Sprachregionen der Schweiz.

Jahrbuch 2010: Qualität der Medien − Schweiz Suisse Svizzera
Wozu dieses Jahrbuch? Das Ziel dieses Jahrbuchs ist die Stärkung des Qualitätsbewusstseins für die Medien. Das Jahrbuch bildet eine Quelle für Medienschaffende, Akteure aus Politik und Wirtschaft, die Wissenschaft und für alle Interessierte, die sich mit der Entwicklung der Medien und ihren Inhalten auseinandersetzen. Anstoss für dieses Jahrbuch bildet die Einsicht, dass die Qualität der Demokratie von der Qualität der medienvermittelten öffentlichen Kommunikation abhängt. Das Jahrbuch will einen Beitrag dazu beisteuern, dass die Qualität der Medien ein wichtiges Thema öffentlicher Kommunikation ist.
Wer zeichnet für dieses Jahrbuch verantwortlich? Das Jahrbuch wird erarbeitet und herausgegeben durch den fög – Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft/Universität Zürich (www.foeg.uzh.ch). Folgende Autoren sind am Jahrbuch beteiligt (in alphabetischer Reihenfolge): Seyhan Bayraktar, Pascal Bürgis, Urs Christen, Mark Eisenegger, Patrik Ettinger, Kurt Imhof, Esther Kamber, Jens Lucht, Jörg Schneider, Mario Schranz, Linards Udris.
Es wird gefördert durch die Stiftung Öffentlichkeit und Gesellschaft (www.oeffentlichkeit.ch). Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus: Christine Egerszegi-Obrist, Gabriele M. Paltzer-Lang, Kurt Imhof, Yves Kugelmann, Oswald Sigg, Roger de Weck (bis Juni 2010).
Wer finanziert und unterstützt dieses Jahrbuch? Die Finanzierung für das Jahrbuch wird durch die gemeinnützige Stiftung Öffentlichkeit und Gesellschaft (www.oeffentlichkeit.ch) eingebracht. Die Stiftung verdankt die Mittel für das Projekt insbesondere folgenden Donatoren (in alphabetischer Reihenfolge): Allreal Holding AG, Anne Frank Fonds, Credit Suisse Foundation, Paul Schiller Stiftung, Prof. Otto Beisheim Stiftung, der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, der Schweizerischen Post, Stiftung für Gesellschaft, Kultur und Presse, Schweiz, Stiftung Qualitätsjournalismus Ostschweiz, Swiss Re, Vontobel-Stiftung, Zürcher Kantonalbank und verschiedenen Einzeldonatoren.
Wo wird dieses Jahrbuch publiziert? Das Jahrbuch erscheint im Schwabe Verlag (ISBN 978-3-7965-2688-6). Die Resultate können zusätzlich im Internet abgerufen werden (www.qualitaet-der-medien.ch). Auf dieser Plattform publiziert der fög regelmässig ergänzende Untersuchungen.

Roger de Weck – neuer Generaldirektor der SRG

Nun ist das Geheimnis gelüftet, wer die SRG finanziell sanieren soll, wer die verschiedenen Medienbereiche TV, Radio und Web zusammenführt, Stellen abbaut, Redaktionsstandorte aufgibt, medienpolitisch höhere Radio- und TV-Gebühren durchbringt und nebenbei journlistisch hochstehende Produkte herstellen kann.

Einige sind erstaunt, dass Roger de Weck die Person sein soll, die obige Aufgaben erfüllen kann. Laut verschiedenen Rückmeldungen fehlen ihm die Topmanager Qualitäten eines grossen Wirtschaftskapitäns.

Ich wage zu behaupten, dass es auf dem Markt keine Person gibt, die obige Kriterien erfüllen würde. Das tönt nach Eierlegendenwollmichsau. Erfreulich, dass man sich auf die Kernaufgaben fokussiert hat und eine Person wählte mit einem Journalistischen Leistungsausweis.

Vermutlich ist das einfach ein Rückzug auf Bewährtes. Personen, die erfolgreich Radiostationen, TV-Anstalten und Web zusammengeführt haben gibt es noch nicht. Es ist zu hoffen, dass Roger de Weck das gelingt.

Allerdings muss er sich warm anziehen. Die Zeitungsverlage holen auf, was die Bewegtbildbeiträge betrifft. Auf dem NZZ-Webportal tauchen immer mehr Videobeiträge auf und die NewYork Times produziert seit einiger Zeit einen täglichen TimesCast.

Mit der Finanzierung durch die Radio- und TV-Gebühren hat Roger de Weck aber nach wie vor einen wichtigen Vorteil auf seiner Seite.