Bundesrat schlägt Massnahmenpaket zur Förderung der Medien vor

Bern, 28.08.2019 – Der Bundesrat hat sich am 28. August 2019 für effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung von Online-Medien und Zeitungen ausgesprochen. Er wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien unterbreiten. Dieses sieht finanzielle Mittel zur Unterstützung der Online-Medien vor. Zudem sollen mehr Tages- und Wochenzeitungen als bisher von der indirekten Presseförderung profitieren. Auf ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet der Bundesrat.

Im letzten Jahr hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (VE-BGeM) durchgeführt. Das Ergebnis ist kontrovers ausgefallen. Sehr viele Teilnehmende haben auf die wirtschaftlich schwierige Situation insbesondere der Presse hingewiesen und dringenden Handlungsbedarf geltend gemacht. Hauptforderungen aus der Vernehmlassung waren die Sicherung des regionalen Service public von Radio und Fernsehen und eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung der Presse. Diese Anliegen sahen sie im Vernehmlassungsentwurf nicht erfüllt. Am 10. Mai 2019 fand zudem ein Austausch zwischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vertreterinnen und Vertretern der Medienbranche und von Behörden statt.

Die Medien spielen in der Schweiz eine wichtige demokratie- und staatspolitische Rolle. Sie versorgen die Bevölkerung mit Informationen und ermöglichen so die für eine direkte Demokratie unerlässlichen Debatten. Die Einnahmen der Zeitungen gehen indes stetig zurück, Redaktionen müssen zusammengelegt und Stellen abgebaut werden. Gleichzeitig müssen die Medienhäuser in die Digitalisierung investieren. Der Bundesrat erachtet daher effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung der Medien als sinnvoll und notwendig. Er hat am 28. August 2019 ein Massnahmenpaket beschlossen, das die Anpassung bestehender Gesetze erfordert. Auf ein Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet er.

Unterstützung von Online-Medien

Der Bundesrat schlägt vor, über das Radio- und Fernsehgesetz auch Online-Medien zu unterstützen. Die Bevölkerung informiert sich zunehmend über Online-Angebote. Deren demokratiepolitische Bedeutung wächst. Allerdings ist die Bereitschaft, für digitale Medienangebote zu bezahlen, weiterhin gering; eine Finanzierung über Abonnemente und Werbung ist schwierig. Deshalb will der Bundesrat die Unterstützung der Online-Medien am Umsatz digitaler Bezahlangebote anknüpfen: Unterstützt wird, wer digitale Medieninhalte verkauft und auf diesem Weg eine längerfristige Finanzierbarkeit der journalistischen Leistungen im Onlinebereich anvisiert. Der Bundesrat geht mittelfristig von einem Finanzbedarf von 50 Millionen Franken pro Jahr aus. Die Unterstützung setzt unter anderem einen bestimmten Anteil an redaktionellen Inhalten, ein kontinuierliches Angebot und die Einhaltung journalistischer Standards voraus. Der Bundesrat hat zudem entschieden, diese Online-Förderung vorerst zeitlich zu befristen und vor dem Auslaufen auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren. Überdies hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, in der Botschaft Förderungskonzepte vergleichbarer Länder auf ihre Tauglichkeit hin für die Schweiz zu prüfen.

Weiter sind im Massnahmenpaket Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen, die den ganzen Mediensektor stärken: Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen, Selbstregulierungsorganisationen und IT-Projekte zugunsten elektronischer Medien. Diese Massnahmen wurden bereits im VE‑BGeM vorgeschlagen und breit begrüsst.

Die SRG und die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter erbringen ebenfalls wichtige publizistische Leistungen. An den Rahmenbedingungen für diese Medien will der Bundesrat nichts ändern. Er sorgt damit für Stabilität.

Ausbau der indirekten Presseförderung

Die Presse erhält schon heute Ermässigungen für die Postzustellung von Zeitungen. Der Bundesrat schlägt vor, den Kreis der anspruchsberechtigten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen zu erweitern. So will er die bestehende Auflagenobergrenze von 40 000 Exemplaren aufheben. Zudem sollen auch Titel von einer Zustellermässigung profitieren, die einem Kopfblattverbund angehören. Von diesen Massnahmen profitieren zusätzlich rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr.

Ausserdem soll die Ermässigung pro Exemplar angehoben werden, so dass auch Zeitungen mit einer kleinen Auflage mehr Unterstützung als heute erhalten. Damit wird auch die Lokal- und Regionalpresse verstärkt unterstützt. Die zusätzliche Förderung erfordert die Erhöhung des Bundesbeitrags von heute 30 Millionen auf 50 Millionen Franken und eine Anpassung des Postgesetzes.

Nicht Gegenstand dieses Vorhabens ist die Subventionierung der Früh- und Sonntagszustellung von Zeitungen. Mit dieser Thematik befasst sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des UVEK.

Parlamentarische Initiativen zur Anpassung der Verfassung

Das Parlament berät derzeit verschiedene parlamentarische Initiativen, welche die Verfassungsgrundlage für die direkte Presseförderung schaffen sollen. Ebenfalls hängig sind parlamentarische Initiativen zum Ausbau der bisherigen indirekten Presseförderung. Der Bundesrat möchte aber nicht zuwarten und hat sich deshalb für Massnahmen entschieden, die mit der geltenden Verfassungsgrundlage rasch umsetzbar sind.



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