Archiv der Kategorie: Mobile

RTVG Nein – Skizze für eine Alternative

Die Vorlage des Bundesrates scheint auf den ersten Blick eine bessere Lösung als die bisherige Regelung. Sie berücksichtigt aber die aktuellen Entwicklungen im digitalen Raum nur marginal. Mit der Grundannahme, dass mit einem Computer und einem Smartphone heute jede Person ein Radio oder Fernsehgerät betreibt und somit Konsument des gebührenpflichtigen Fernsehens und Radio ist, ist ein totaler Fehlschluss.

Aus dieser Perspektive ist die Ablehnung des neuen RTVG mehr als nur gerechtfertigt. Mit der vorgeschlagenen Lösung wird eine asoziale Kopfsteuer installiert. Weiter ist eine eklatante Verzerrung des Informationsmarktes der sich weiter im Online-Bereich akzentuiert die Folge. Es ist nicht nachvollziehbar warum TV-Beiträge von Blocher-TV und FCZ-TV privat finanziert und für Glanz und Gloria öffentliche Gebührengelder eingesetzt werden.

Bereits der Name Radio und TV Gesetzt ist im heutigen Informationsmarkt überholt. Sinnvoller wäre vermutlich, wenn man ein Informationsmarkt- oder Medienmarktgesetz erstellen würde. Die Unterscheidung von Audio-, Film- und Wortbeiträgen ist obsolet. Die Presseförderung könnte man ebenfalls in diesem Bereich neu regeln.

Den Service Public lässt sich auch sehr eng fassen und auf die Aspekte politische Information und Information der Bevölkerung in Notfällen beschränken.

Die Verbreitung politischer Informationen, die bei Abstimmungen Orientierungshilfe geben sollen, könnte man neu gestalten. Das Abstimmungsbüchlein wäre neu in Form von Audio-, Film- und Textbeiträgen im Internet verfügbar. Jeder hat ja einen Computer oder ein Smartphone.

Dringende Informationen an die Bevölkerung in Notfällen könnte man über gesetzliche Rahmenbedingungen sicherstellen. Die Informationsmarktteilnehmer mit einer gewissen Reichweite, wären verpflichtet die Meldungen zu publizieren, z.B.: Störfall Atomkraftwerk, Warnung bei Stürmen, Mobilmachung, Erdbeben, Naturereignisse etc.

Als Grundsatz wären alle Informationsmarkt-Teilnehmer gleichzustellen, egal, ob die historischen Wurzeln im Radio, Fernsehen oder Printbereich liegen. Die SRG kann als selbstfinanzierte Institution bestehen bleiben. Ihr stünden die gleichen Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung zur Verfügung wie den anderen Marktteilnehmern: Abo, Werbung, Paywall, Sponsoring, Spenden, kostenpflichtige Telefon-Servicenummern etc.

Die Bürgerinnen und Bürger haben aber grundsätzlich die Wahl, welche Medien sie auf freiwilliger Basis unterstützen oder abonnieren wollen.

Weiter wären im Gesetz ein paar weitere Aspekte zu regeln. Werbung, Sponsoring, Konzessionen, Anspruch auf Fördergelder, Qualitäts- und Unabhängigkeitsaspekte der Informationsmarkt-Teilnehmer.

Der Bund könnte nach wie vor Fördergelder sprechen:

  • Randregionen
  • Schwerpunktthemen
  • Bildung

Analog zum Nationalfond wäre ein Medienfond zu installieren. Mit diesem liessen sich Themen ausschreiben, Bildung und Weiterbildung in den Medien fördern oder allenfalls Randregionen unterstützten.

Bedingung wäre, dass die mit Fördergelder erstellten Inhalte frei verfügbar und nutzbar sind.

Informationsmarkt-Teilnehmer, die auf die Verbreitung des Programms auf Funkinfrastruktur wie DAB oder DVB zurückgreifen wollen, müssten sich um eine entsprechende Konzession mit den entsprechenden Verpflichtungen bemühen.

kritische Aspekte des angekündigten RTVG

Wie bereits an anderer Stelle in diesem Blog berichtet, müsste sich der Staat aus der Medienproduktion zurückziehen. Mit der Demokratisierung der Medien durch das Internet hat sich die Grundlage auf der das RTVG beruht fundamental gewandelt.

Am Anfang der Radio und Fernsehen Geschichte konnte ein empfangbereites Gerät eines Hörer oder einer Zuschauerin meistens nur auf die Angebote der staatlichen Sender zugreifen. Der Schluss, dass wer ein Gerät hat, auch die erbrachten Leistungen bezieht, war damit gerechtfertigt. Frau Leuthard argumentiert in ihrer Lancierung des neuen RTVG damit, dass heute praktisch jeder ein empfangbares Gerät hat. Ihr Schluss, dass er damit automatisch auch die Leistungen der Staatssender beansprucht ist etwas wagemutig und stimmt so sicher nicht.

Gemäss Mediapulse Zahlen zweites Semester 2014 nutzen 87.6% der Altergruppe über 15 Jahre das Radio. Bei einer Grundgesamtheit von 4’810’000 sind das 4’212’400 Personen. Das heisst 590’000 Personen werden nicht erreicht. Es sind also nicht ein paar Tausend Personen, sondern ein paar Hunderttausend, die neu betroffen sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese die Abgabe für etwas zahlen müssen, das sie nicht konsumieren. Betrachtet man das Medienverhalten der Jugendlichen, dann kommt die These, dass praktisch jeder die Staatsmedien konsumiert nochmals schlechter weg. Die Jamesstudie 2014 ergab für die mediale Freizeitgestaltung für 19 Jährige bei der Fernsehnutzung einen Anteil von 77% und beim Radiohören 64%. Im Vergleich dazu liegen die Handy-Nutzung bei 99% und die Nutzung des Internet bei 97%. Bedenkt man, dass diese Altersgruppe bis zur Einführung des neuen RTVG einen Haushalt gründen wird, so ist es noch weniger nachvollziehbar, warum man einen erheblichen Anteil dieser Bevölkerungsgruppe mit einer Zwangsabgabe abstraft.

Zusätzlich kommt hinzu, dass die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur von den Sendern an die Hörerinnen und Zuschauer übergegangen sind. Mit den Tarifen für Internet via Handy und Breitbandinternetanschlüsse haben die Medienkonsumentinnen und Konsumenten die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur praktisch zu 100% übernommen.

Weiter werden mit Steuergeldern, Pressesprecher, Presseräume, Medienverantwortliche in der Verwaltung finanziert. Deren Beiträge werden dann von Radio und Fernsehen ausgestrahlt. Das heisst der Konsument bezahlt hier bereits doppelt.

Ein weiterer Makel ist, dass mit dem Kauf eines Smartphones Urheberrechtsabgaben für Datenleerträger fällig sind (Gemeinsame Tarif 4e). Der Mediennutzer zahlt also nochmals. Als nächstes kommen Abgaben auf Cloudservices wie onedrive, dropbox, googledrive etc.

Vom Parlament wünschte ich mir ein RTVG, das die aktuellen und künftigen Entwicklungen in der Medienszene berücksichtigt und nicht eine Medienlandschaft zementiert, die vor Hundert Jahren entstanden ist.

Alertswiss: der Bund und die Kantone alarmieren auch über Socialmedia und Apps

alertswissSirenentest 2015: BABS lanciert Informationskanäle Alertswiss
Bern, 03.02.2015 – Parallel zum diesjährigen Sirenentest lanciert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS neue Kanäle zur Information der Bevölkerung über Katastrophen und Notlagen. Unter der Bezeichnung Alertswiss werden in einem ersten Schritt ab heute Informationen zur Verbesserung der individuellen Notfallvorsorge publiziert. Nach weiteren Ausbauschritten soll Alertswiss für die breite Bevölkerung zur Plattform für umfassende Informationen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen werden.

Morgen Mittwoch, 4. Februar 2015 wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Dabei werden die Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Programm zur Verbesserung der Information über Katastrophen

Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln. Dazu müssen die relevanten Informationen verfügbar sein. Im Ergebnis können damit Schäden verhindert oder begrenzt werden.

Parallel zum diesjährigen Sirenentest lanciert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS neue Inhalte und Kanäle zur Information über den Schutz bei Katastrophen und Notlagen. Unter der Bezeichnung Alertswiss werden insbesondere praktische Informationen zur Verbesserung der individuellen Notfallvorsorge publiziert. Im Zentrum steht dabei ein konkreter Notfallplan: Mit wenig Aufwand kann damit die persönliche Vorsorge für den Fall einer Katastrophe massgeblich verbessert werden. Ab heute ist die neue Website www.alertswiss.ch online. Die dazugehörige Alertswiss-App kann im Apple Store und von Google Play kostenlos heruntergeladen werden.

Verstärkte Nutzung von Social Media

Für die Verbreitung von Informationen zum Katastrophenschutz nutzt das BABS künftig gezielt Social-Media-Kanäle: Auf der Alertswiss-Website werden regelmässig Blog-Beiträge zu aktuellen Themen publiziert; auf einer Social Wall werden zudem interessante Beiträge von Partnern im Bevölkerungsschutz und aus diversen Medien zu Themen rund um das Thema Katastrophenschutz verlinkt. Ausserdem werden ausgewählte Information den Alertswiss-Twitter-Account (@alertswiss) verbreitet.

Die Lancierung der Alertswiss-Kanäle ist ein erster Schritt im Rahmen eines umfassenden Programms zur Verbesserung der Information der Bevölkerung über Katastrophen und Notlagen. Nach weiteren Ausbauschritten sollen die Alertswiss-Kanäle künftig genutzt werden, um die Bevölkerung auch im Falle eines konkreten Ereignisses rascher, zielgenauer und umfassender zu informieren: von der Warnung und Alarmierung über detaillierte Ereignisinformation bis hin zu konkreten Verhaltensanweisungen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Partnern im Bevölkerungsschutz erforderlich, insbesondere mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen.

Ja zu tieferen Gebühren und mehr Fairness

Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) entlastet 75 Prozent der Schweizer Unternehmen von den Gebühren und lässt die Gebühren für alle Haushalte sinken. Ausserdem beendet sie einen unhaltbaren Zustand. Heute verfügen nahezu alle Haushalte und Unternehmen über Empfangsgeräte, aber lange nicht alle bezahlen die Gebühren. Das revidierte RTVG macht damit Schluss und entlastet die ehrlichen Gebührenzahlenden. Das Gesetz führt zu tieferen Gebühren und mehr Fairness.

Der Gewerbeverband hat heute sein Referendum gegen das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) eingereicht. Die Kritiker der Revision sprechen von neuen Steuern für Unternehmen. Das ist jedoch falsch. Heute sind auch die kleinsten Unternehmen gebührenpflichtig, wenn sie Empfangsgeräte besitzen. Mit dem neuen RTVG werden aber neu 75 Prozent der Schweizer Unternehmen von den Gebühren befreit. Neun Prozent der Unternehmen zahlen weniger als bisher. Davon profitiert insbesondere das Gewerbe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Daher spricht sich beispielsweise der Verband der Gastronomiebranche GastroSuisse für das neue RTVG aus. Die Gebühren dienen der Finanzierung der Programme der SRG wie auch der privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Letztere erhalten mit dem neuen Gesetz mehr Geld, das sie dringend benötigen. Das neue Gesetz entlastet die ehrlichen Gebührenzahler. Sie zahlen weniger. Die Jahresgebühr pro Haushalt sinkt gemäss Bundesrat von heute 462 auf rund 400 Franken.
Die Gesetzesrevision, über die voraussichtlich am 14. Juni 2015 abgestimmt wird, ist die notwendige Anpassung an den Wandel von Technologie und Mediennutzung. Die Zahl der möglichen Empfangsgeräte ist explodiert und nahezu alle Unternehmen und Haushalte besitzen sie. Die Radio- und Fernsehsendungen der privaten Sender und der SRG können heute via Computer, Tablet oder Smartphone fast überall empfangen werden. Eine pauschale Medienabgabe ist deshalb gerechter als eine Gebühr, die nur die Ehrlichen bezahlen. Das revidierte Gesetz senkt zudem den bürokratischen Aufwand. Niemand muss sich mehr über lästige Billag-Kontrollen ärgern, denn diese werden überflüssig.
Das überparteiliche Komitee „Ja zum RTVG“ setzt sich deshalb dafür ein, dass die heute unhaltbar gewordene Gebühr durch eine Medienabgabe abgelöst wird. Die Revision ist dringlich und nötig, damit alle Haushalte und ein Grossteil der Unternehmen entlastet werden. JA zum RTVG!

Weitere Infos unter: http://rtvg-ja.ch/

Q3 Global Video Index von Ooyala: Mobilisierung des Fernsehkonsums mit unterschiedlichen Tageszeitenpeaks

oyalaDer Internet-TV-Konsum über Mobiltelefone oder Tablets ist seit 2013 um 400 Prozent gestiegen. Es bestehen regionale und tageszeitlich bedingte Unterschiede bei der Gerätenutzung. Auch Premium-Inhalte werden unterwegs betrachtet.

SANTA CLARA, Kalifornien, 9. Dezember 2014 – Internet-Fernsehen wird mobil – und findet je nach Tageszeit vor verschiedenen Bildschirmen statt. Das ist das Ergebnis des Global Video Index für das dritte Quartal 2014, den Ooyala, eine Tochtergesellschaft von Telstra und Innovationsführer im Bereich hochwertiger Video-Verlags-, Analyse- und Monetarisierungslösungen, heute vorgestellt hat. Die Auswertung der Sehgewohnheiten von fast 150 Millionen Zuschauern in beinahe jedem Land der Welt – täglich einigen Milliarden von Video-Ereignissen – belegt, dass im Auswertungszeitraum 30 Prozent aller Online-Videos in diesem Quartal (114 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum) über Mobiltelefone und Tablets angeschaut wurden. Sollte dieser Trend unverändert anhalten, erwarten die Experten von Ooyala, das bis Ende 2015 jedes zweite Online-Video über Mobiltelefone und Tablets konsumiert wird. 2012 lag der Anteil des Video-Konsums auf Smartphone und Tablet noch bei gerade einmal 6 Prozent und ist seitdem um 400 Prozent gestiegen.

Tagesrhythmus für Internet-TV
Zusätzlich ist interessant, dass je nach Tageszeit und Wochentag in den verschiedenen Regionen der Zugriff von unterschiedlichen Geräten aus erfolgt. Morgens und auf dem Weg zur Arbeit werden Smartphones und Tablets besonders intensiv genutzt. Mit Arbeitsantritt vor dem PC geht sie zurück, um nach Feierabend auf dem Heimweg und vor allem abends ihren Höhepunkt zu erreichten. Dieses Muster gilt weltweit mit überwiegend nur leichten Abweichungen, mit Ausnahme von Lateinamerika, wo tagsüber relativ wenige Videos über Telefon und Tablets angeschaut werden. Tablets sind vor allem abends weltweit das bevorzugte Wiedergabegerät für Internet-Videos, an Wochenenden werden sie jedoch nur geringfügig häufiger genutzt als Computer und Mobiltelefone.

Die bislang noch nie da gewesenen Wachstumsraten beim Internet-Fernsehen werden insbesondere durch den besseren Zugang zu Premium- und Live-Videoinhalten begünstigt. Wachstumsmotor sind dabei internationale Sportveranstaltungen und Nachrichtensendungen aller Art. Das gilt besonders für reife Märkte, in denen videofähige Geräte und Breitband-WLAN weit verbreitet sind. Sendeanstalten und Verlage haben eine einzigartige Gelegenheit, von diesem Trend zu profitieren, sofern ihnen Zugriffstatistiken für ihre Inhalte vorliegen.

Weniger Zapping –  längere Premium-Inhalte an Tablet und Mobiltelefon
Der Global Video Index zeigt außerdem, dass der Konsum längerer Inhalte über alle Bildschirme hinweg zugenommen hat. Inhalte mit einer Dauer über 10 Minuten werden vorzugsweise über Smart-TV oder über Fernseher, die über Spielekonsolen oder andere Geräte mit dem Internet verbunden sind, betrachtet. Die Zuschauer sahen sich diese Inhalte viermal häufiger hier als auf Tablets an und fast zehnmal häufiger als auf dem Mobiltelefon.

Dennoch nimmt überraschenderweise der Konsum dieser langen Inhalte auf allen Geräten zu. 68 Prozent des TV-Konsums auf Tablets – 48 Prozent bei Mobiltelephonen – widmen sich Inhalten mit einer Länge über 10 Minuten. 23 Prozent der Inhalte auf Tablet PCs waren sogar zwischen 30 und 60 Minuten lang. Tablets können offenbar Fernsehgeräte bei der Wiedergabe längerer Videos mittlerweile nahezu ersetzen. Meist handelte es sich dabei um Premium-Inhalte wie Fernsehsendungen, Filme, Nachrichten und Sportveranstaltungen. Dieser Trend zeigt neue Monetarisierungschanchen  für Premium-Video-Publisher auf.

„Das cloudbasierte Fernsehen ist zur Realität geworden. Sender und Inhaltsanbieter erkennen, dass über Internet bereitgestellte Inhalte im Vergleich zum klassischen linearen Fernsehen beim Aufbau und der Monetarisierung von Zugriffen durch die jeweilige Zielgruppe effizienter sind und eine höhere Rendite erzielen können“, stellt Jay Fulcher, CEO von Ooyala fest. „Erstaunlich ist vor allem die Geschwindigkeit, mit der viele der bekanntesten Unternehmen aus der Branche an Innovationen arbeiten, um die Zuschauer dort abzuholen, wo sie sind – mit den Inhalten, die sie wirklich sehen möchten, auf dem richtigen Gerät, zur richtigen Zeit und mit einer ausgesprochen angenehmen Nutzungserfahrung.“

Informationen zum Global Index Report von Ooyala
Der Global Video Index von Ooyala erfasst anonymisiert die Sehgewohnheiten von fast 150 Millionen Zuschauern in fast jedem Land der Welt. Dabei verarbeitet Ooyala täglich Milliarden von Videoanalyse-Ereignissen und liefert so detaillierte Einblick in das Video-Abspielverhalten auf sämtlichen internetfähigen Geräten. Die branchenführende Analysetechnologie des Unternehmens und eine Echtzeit-Big Data-Architektur helfen Medienunternehmen, Sendern, Dienstleistungsanbietern und Marken, mehr Geld mit mobilem Multi-Screen-Video zu verdienen.

Über Ooyala
Ooyala, eine Tochter der Telstra Corporation Limited, bietet personalisierte Fernseh-Erlebnisse auf allen Bildschirmen. Ooyala ist ein führender Anbieter von Lösungen zur Online Video-Management, -Publishing, -Analyse und -Monetarisierung. Die integrierte Technologie-Suite und Dienstleistungen von Ooyala bieten den Eigentümern von Inhalten die Möglichkeit, das Publikum durch die tiefgehende Analyse des Zugriffsverhaltens auszuweiten sowie die Zuschauerbindung und den mit Fernsehen generierten Umsatz erhöhen. Zu den Unternehmen, die Ooyala-Technologie verwenden, gehören Univision, Foxtel, Comedy Central, NBC Universal, Telstra, ESPN, Telegraph Media Group, The North Face, Rolling Stone, Dell und Sephora. Ooyala hat seinen Hauptgeschäftssitz in Silicon Valley sowie Zweigstellen in New York City, London, Sydney, Tokio und Guadalajara, Mexiko. Das Unternehmen arbeitet mit führenden Vertriebs- und Technologiepartnern in ganz Amerika, Europa, Afrika, Japan und der Asien-Pazifik-Region. Weitere Informationen unter www.ooyala.com.