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«No Billag»-Initiative schadet der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz

Bern, 11.12.2017 – Am 4. März 2018 stimmen Volk und Stände über die «No Billag»-Initiative ab. Diese fordert die Abschaffung der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen. Sie verlangt zudem, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen subventioniert. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Denn diese nimmt in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung und erhöht den Einfluss privater Geldgeber und ausländischer Konzerne. „Für ein kleinräumiges, mehrsprachiges Land wie die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie ist ein vielfältiges Medienangebot wichtig“, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

Gemäss Bundesverfassung müssen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen. Sie müssen zudem die Besonderheiten der Schweiz und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Da sich solche Programme in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen allein mit Werbung und Sponsoring nicht finanzieren lassen, gibt es eine Radio- und Fernsehempfangsgebühr. Sie kommt jenen Radio- und TV-Stationen zugute, die den aus der Verfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag erfüllen: Auf nationaler Ebene und in den vier Sprachregionen ist die SRG damit betraut. Auf lokaler Ebene sind es 21 Lokalradios und 13 Regional-TV. Alle diese Stationen haben eine Konzession des Bundes, die den Auftrag präzisiert. Der Erlös aus der Empfangsgebühr betrug 2016 rund 1,37 Milliarden Franken. Mit 1,24 Milliarden Franken floss der grösste Teil an die SRG, Lokalradios und Regional-TV erhielten 61 Millionen Franken.

Abbau des Angebots

Die Initiative will, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abgeschafft wird und der Bund auch aus anderen Mitteln keine Radio- und TV-Stationen subventioniert. Sie verlangt zudem, dass der Bund in Friedenszeiten keine Sender betreibt und Konzessionen regelmässig versteigert. Die Annahme der Initiative würde bei der SRG und den betroffenen Lokalradios und Regional-TV zu grossen finanziellen Einbussen führen: Bei der SRG macht die Gebühr rund 75 Prozent des Budgets aus, bei den Lokalradios und Regional-TV ebenfalls einen entscheidenden Teil. Als Folge könnten viele Sendungen gar nicht mehr oder nicht mehr in der heutigen Qualität produziert werden. Es käme zu einem massiven Abbau des heutigen Angebots.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. „Die Medien spielen für die Schweiz mit ihren unterschiedlichen Sprachen und Kulturen und ihrer direkten Demokratie eine zentrale Rolle“, betonte Bundespräsidentin Leuthard. Sowohl die Zeitungen als auch Radio und Fernsehen leisteten mit ihren Berichten, Recherchen und Analysen einen wichtigen Beitrag. Es sei daher wichtig, weiterhin auf ein qualitativ hochstehendes Angebot zählen zu können. Das sei mit der Initiative gefährdet. „Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nimmt diese in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Viele Sendungen, insbesondere auch über gesellschaftlich und politisch wichtige Themen, würden verschwinden. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung.“

Der Abbau würde zu einer Ausdünnung des Angebots führen. Davon betroffen wären alle Bereiche. In eine besonders schwierige Situation kämen die Randregionen und Sprachminderheiten. Je kleiner das Einzugsgebiet, desto unrealistischer ist es, sich rein kommerziell zu finanzieren. Heute sorgen Gebührengelder dafür, dass Lokalradios, Regional-TV und die SRG landesweit präsent sind. Die SRG ist ausdrücklich verpflichtet, in allen Amtssprachen für ein gleichwertiges, vielfältiges Angebot zu sorgen und TV-Sendungen sowie mindestens ein Radioprogramm für die rätoromanische Schweiz anzubieten. Bei Annahme der Initiative würde dieser Auftrag entfallen. Die Schweiz wäre das erste Land Europas, das den Service public-Auftrag für Radio und Fernsehen abschaffen würde. Die SRG könnte auch nicht mehr für einen internen Ausgleich sorgen und mit Geld aus der Deutschschweiz Programme für die französische, die italienische und rätoromanische Schweiz finanzieren.

Bei einem Ja zur Initiative würden zudem Werbegelder noch stärker als heute von der Schweiz ins Ausland abfliessen und dadurch dem einheimischen Markt entzogen. Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nähme die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen zu und damit stiege auch die Gefahr der politischen Einflussnahme. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Eine vielfältige, gleichwertige Radio- und TV-Berichterstattung in allen Landesteilen ist für die Meinungsbildung in der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie wichtig und bietet Service und Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger.

Nein zur Initiative, …

weil sie den Service public-Auftrag aufhebt,
weil sie viele Radio- und TV-Stationen existenziell gefährdet,
weil sie die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen erhöht,
weil sie der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz schadet.

Wechsel von der Empfangsgebühr zu einer allgemeinen Abgabe

Die Empfangsgebühr für Radio und TV beträgt heute für Haushalte 451 Franken pro Jahr. Mit dem vom Stimmvolk 2015 gutgeheissenen Wechsel zu einer breiter abgestützten, allgemeinen Abgabe sinkt der Betrag für Haushalte ab 2019 auf 365 Franken pro Jahr. Unternehmen zahlen eine nach Umsatz abgestufte Abgabe. Diese wird ab einem Umsatz von 500 000 Franken fällig. Unternehmen mit weniger Umsatz – das sind rund drei Viertel aller Unternehmen – zahlen keine Abgabe. Dass auch Unternehmen einen Beitrag leisten, ist nicht neu. Dies gilt im Grundsatz schon heute so, da auch sie von Radio- und TV-Angeboten profitieren: Radio und TV berichten über neue Produkte und Trends, analysieren Wirtschaftsthemen und bieten national und regional attraktive Werbeplattformen an.

No Billag was spricht dafür?

Die Staatliche Presseförderung geht zurück auf die liberalen Geburtswehen unseres Staates im 18. Jahrhundert. Jede Bürgerin, jeder Bürger sollte die Möglichkeit haben, sich über die Presse zu informieren. Mit der Förderung des Versandes von Zeitungen per Post wurde dieser Anspruch eingelöst.

Bei den elektronischen Medien wie Radio und Fernsehen ware teure Produktions- und Sendeanlagen unabdingbar. Mit den Beiträgen aus den Gebühren konnten diese finanziert werden. Wer ein Gerät hatte, musste diese berechtigte Abgabe bezahlen.

2017 sieht die Situation komplett anders aus. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann sich heute über Internet rasch und umfassend über die unterschiedlichsten Themen seiner Wahl informieren.  Nicht nur das! Über Socialmedia Kanäle, Blogs, Kommentare, etc ist es möglich seine eigene Meinung direkt kund zu tun. Die grosse Masse an Youtuberinnen und Youtubern ist ein untrügliches Indiz, dass die Medienlandschaft heute die demokratischste Ausprängung hat, seit Beginn der elektronischen Medien. Mit Smartphone, einem einfachen App um Filme zu bearbeiten, ist man bereits im Geschäft.

Ein weiterer Aspekt der Medienproduktion liegt in den vielen Medien- und Pressestellen auf den Verwaltungen. Mit Steuern finanzierte Mitarbeiterinnen organisieren Pressekonferenzen, Videobeiträge, Pressebilder und Pressetexte und publizieren diese im Internet unter Medienmitteilungen für alle einsehbar. Warum es nochmals eine zweite staatliche Instanz braucht, die diese wiederum über das gleiche Internet weiterverbreitet ist nicht nachvollziehbar.

Ein weiterer Aspekt ist die Medienkonvergenz. Kaum ein Verlag, der sich nur auf Print beschränkt. Die Einbindung von Video, umfangreichen Bildstrecken, Audiobeiträgen und die Publikation im Internet gehören überall dazu. Damit ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal der staatlichen elektronischen Medien hinfällig.

Es ist daher ein völliger Anachronismus in einem Zeitalter, in dem es noch nie einfacher war Informationen zu beziehen und seine Meinung zu äussern, über eine staatliche Zwangsabgabe ein monolitisches Staatsmedienhaus zu finanzieren.

Es ist daher an der Zeit, dass man die Entwicklung der digitalen Medien berücksichtigt und sich von einer antiquierten Medienlandschaft verabschiedet.

Ein Ja zu «no Billag» schafft Raum für Neues!

Die Argumente im Überblick

  1. Bürgerinnen und Bürger habe Heute vielfältige Möglichkeiten sich umfassend zu informieren.
  2. Teure Produktionsanalgen und Übertragungssysteme sind obsolet. Mit Smartphonetechnologie, Youtube und Internet besteht ein Potenzial, dass alle Ihre Meinungen und Ideen ausstrahlen können.
  3. Der Staaat besitzt heute bereits vielfältige Möglichkeiten mit all seinen Kommunikationsbeauftragten und Pressespechern die Bevölkerung zu informieren.
  4. Die Abstimmungsunterlagen könnten zeitgemässer aufbereitet werden. Nicht nur Text auch Videos im Internet wären denkbar.
  5. Medienkonvergenz
    Fernsehen -> Internet -> Text
    Zeitung -> Text -> Video Internet
    Alle Medienhäuser sind in allen Formen der Inhaltspublikation unterwegs. Es gibt kein Alleinstellungsmerkmal mehr.
  6. Anachronismus: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein durch den Staat betriebenes Medium gegenüber anderen Medienanbietern mit einer Zwangsabgabe finanziert werden soll.
  7. Eine ausgewogene Medienlandschaft lässt sich auch über andere politischen Massnahmen erreichen als über eine Zwangsabgabe, die die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger einschränkt.

 

YellowPost – Deutsche Zeitungsverleger prämieren Schülerblog

Schülerzeitungswettbewerb: BDZV prämiert Schülerblog „Yellow Post“ aus Hannover

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), seit diesem Jahr Hauptpartner des Schülerzeitungswettbewerbs der Länder, zeichnet die Schülerzeitungsredaktion der Gesamtschule IGS Roderbruch aus Hannover mit dem Sonderpreis „Ideen. Umsetzen.“ aus.

Die Online-Schülerzeitung „Yellow Post“ hat die Jury mit kreativen Darstellungsformen und zielgruppennahen Projektideen überzeugt. Ein Podcast mit Diskussionen zwischen Lehrern und Schülern zu aktuellen (Schul-)Themen sowie ein Screen, der die Blogeinträge im Schulgebäude für alle Mitschüler sichtbar macht, sind zwei dieser Projekte.

Mit dem Preis prämiert der BDZV außergewöhnliche und innovative Ideen von Schülerzeitungsredaktionen, wie – über die klassische Schülerzeitung hinaus – den Mitschülern Nachrichten und Meinungen auf unterschiedliche Weise nähergebracht werden können. Die „Yellow Post“ ist bereits die elfte Zeitung, die der BDZV im Rahmen des seit 2004 von der Jugendpresse Deutschland (Dachorganisation der Nachwuchsjournalisten) und der Kultusministerkonferenz organisierten Wettbewerbs für herausragende Leistungen ehrt.

In den vergangenen Jahren konnten sich über den mit 1.000 Euro dotierten Preis freuen: „eat&read“ (Gymnasium Allee, Hamburg), „Steinpost“ (Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Oldenburg, Schleswig-Holstein), „Volltreffer“ (Albert-Einstein-Mittelschule Augsburg), „Bunkerblattl“ (Gymnasium Fürstenried in München), „mittelpunkt“ von der Gesamtschule Hardt in Mönchengladbach, „INSIDE“ vom städtischen Gymnasium Sundern, „Innfloh“ vom Ruperti-Gymnasium aus Mühldorf am Inn (Bayern), „Graffiti“ (Realschule im bayerischen Rain), „GAG“ vom Gymnasium Augustinianum in Greven (Nordrhein-Westfalen) und „Wooling“ vom Oberland-Gymnasium im sächsischen Seifhennersdorf.

Die Bundesratspräsidentin und Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, wird die Preisträger am 8. Juni bei einem Festakt im Haus des Bundesrats in Berlin auszeichnen. Am 7. Juni findet der Schülerzeitungskongress der Jugendpresse Deutschland statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.schuelerzeitung.de.

 

Weiterbildung zum Thema Medien

weiterbildung.ch bietet im Medienbereich eine Zusammestellung geeigneter Weiterbildungsangebote an.

Es richtet sich an Personen, die in der Berufswelt mit Medienarbeit beauftragt sind. Angebot reicht von kürzeren Kursen bis zum CAS für professionelle Medienarbeit.

Für bestandene Journalistinnen und Journalisten bieten sich Kurse zur Themaktik SocialMedia an. Diese hat zunehmenden Einfluss auf die Medienarbeit. Auch hier besteht ein umfangreiches Kursangebot mit unterschiedlicher Ausprägung, einerseits mehr unter dem Aspekt der sozialen Kommunikation oder andererseits unter dem Aspekt Marketing.

Digitales Lesen über den Wolken – Lufthansa mit großem Angebot

Eine riesige Magazin- und Zeitungs-Auswahl, jederzeit verfügbar und nie vergriffen:
Lufthansa setzt beim Leseangebot für ihre Fluggäste auf eJournals. Ob Sport, Nachrichten oder Autos, ob Reise, Buntes, Musik oder Kulinarik – die Themenvielfalt der angebotenen Zeitschriften und Zeitungen ist groß. Aktuell stehen mehr als 250 digitale Titel, darunter auch einige für Kinder, in 18 Sprachen zur Wahl und sind für Lufthansa-Gäste schon drei Tage vor ihrem Flug jederzeit verfügbar. Das Angebot soll künftig noch ausgebaut werden.

Der Download des digitalen Lesematerials funktioniert ganz einfach: Mit der Eingabe des Buchungs­codes oder der Ticketnummer und des Namens auf lh.com/eJournals oder Zugriff über die Lufthansa-App können Lufthansa-Passagiere den oder die Lieblingstitel auswählen, herunterladen und auf dem eigenen elektroni­schen Gerät speichern. Die Lektüre steht ihnen auch nach Ende ihres Fluges als PDF-Datei unbegrenzt lange zur Verfügung.

Abhängig von der Buchungsklasse und dem Vielfliegerstatus stehen Lufthansa-Fluggästen ab drei Tage vor dem Flug und bis zum Reiseende zwischen einem und 20 digitale Exemplare pro Flug zum kostenlosen Download zur Verfügung. Zusätzlich können sie, weitere Digital-Zeitungen oder -Zeitschriften gegen eine Gebühr erwerben.

Lufthansa bietet mit der Umstellung auf digitales Lesematerial durch die wesentlich größere Bandbreite von Zeitungen und Magazinen in deutlich mehr Genres und Sprachen als bisher nicht nur ihren Fluggästen Vorteile sondern schont auch die Umwelt. Die eJournals sind nachhaltiger, da kein Papier, keine Druckfarben und keine Logistik für die Distribution benötigt werden. Die Reduzierung des Print-Lese­materials bedeutet zugleich weniger Gewicht an Bord und damit einen geringeren Kerosinverbrauch.

In den Lufthansa-Lounges und in der First-Class auf Langstreckenflügen ist nach wie vor das gewohnte, gedruckte  Lese­material zu finden. In der Business-Class auf Interkontinen­tal­­flügen werden auch weiterhin Magazine angeboten. Außerdem gibt es an den Lufthansa-Drehkreuzen Frankfurt und München sowie an den Flughäfen in Berlin, Stuttgart, Hamburg und Düsseldorf jeweils an mehreren zentralen Punkten ein Zeitungs-Angebot für alle Lufthansa-Fluggäste.

Bild: Lufthansa Bildarchiv, FRA CI/P

Kein qualitativ hochwertiger Service public ohne Radio- und Fernsehgebühren

eidgenossenschaftBern, 19.10.2016 – Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die eidgenössische Volksinitiative „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)“ abzulehnen. An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2016 hat er die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Wie der Bundesrat am 17. Juni 2016 in seinem Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public dargelegt hat, braucht die Schweiz in allen Sprachregionen des Landes einen Service public in guter Qualität. Die Abschaffung der Gebühren würde dazu führen, dass die SRG und die privaten Veranstalter, die einen Teil davon erhalten, ihren Auftrag nicht mehr erfüllen können.

Gerade in einem kleinen, mehrsprachigen Land wie der Schweiz braucht es unabhängige und qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen. Diese sind wichtig für das Funktionieren der direkten Demokratie und tragen massgeblich zur Integration aller gesellschaftlichen Gruppierungen (Sprachgemeinschaften, Menschen mit Sinnesbehinderungen, die verschiedenen Generationen, Personen mit Migrationshintergrund) bei, betont der Bundesrat in seiner Botschaft. Von der Annahme der Initiative wären die kleineren Sprachgemeinschaften besonders stark betroffen. Denn nur dank des SRG-internen Finanzausgleichs können heute in allen Amtssprachen gleichwertige Radio- und Fernsehprogramme produziert werden. Von den gesamten Einnahmen der SRG, die sich hauptsächlich aus Empfangsgebühren sowie aus Werbe- und Sponsoringeinnahmen zusammensetzen, stammen 24,5 % aus der Westschweiz, 4,5 % aus der italienischen Schweiz und der Rest aus der Deutschschweiz. Diese Mittel werden solidarisch auf die Sprachregionen aufgeteilt, sodass die französischsprachigen Sender der SRG davon 32,7 % und die italienischsprachigen 21,8 % erhalten.

Negative Auswirkungen der Annahme der Volksinitiative

Die Annahme der Volksinitiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren und der damit verbundenen Finanzierung von Radio und Fernsehen hätte nach Einschätzung des Bundesrates eine drastische Reduktion des Leistungsangebots der konzessionierten, bislang gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehveranstalter zur Folge. Um weiterhin gute Programme anbieten zu können, sind die gebührenfinanzierten Veranstalter auf diese Einnahmen angewiesen. Heute wird die SRG etwa zu drei Vierteln über Gebühren finanziert, die privaten Lokalradios und regionalen Fernsehen bis zu zwei Dritteln. Da der Wegfall der Gebühreneinnahmen angesichts der Situation auf dem Werbemarkt nicht durch Werbeeinnahmen kompensiert werden könnte, müssten all diese Veranstalter massiv bei ihren Angeboten sparen. Zudem sind rein kommerzielle Radio- und Fernsehangebote aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel unterhaltungsorientiert, zu Lasten von Information, Bildung und Kultur.

Vergleichbare Angebote in den Sprachregionen

Wie in der Schweiz wird der Service public im Medienbereich in den meisten europäischen Staaten mit öffentlichen Mitteln bzw. über Gebühren finanziert. Im Gegensatz zu diesen Staaten werden in der Schweiz jedoch drei vollwertige Programme in den Amtssprachen sowie teilweise auf Rätoromanisch produziert.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Vorlage ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er ist überzeugt, dass die Schweiz auch künftig eigenständige, in allen Sprachregionen vergleichbare, qualitativ gute, unabhängige und einforderbare Radio- und Fernsehangebote braucht und dafür die entsprechenden öffentlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen die bisherigen Radio- und Fernsehgebühren bis zum Wechsel auf das neue Abgabesystem, voraussichtlich im Jahr 2019, stabil bleiben. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, mit dem Systemwechsel die Haushaltsabgabe auf unter 400 Franken festzulegen.

Gericht: ARD Tagesschau-App ist presseähnlich

Zeitungsverleger begrüßen Entscheidung des OLG Köln/ Keine Revision zugelassen

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, wonach das nichtsendungsbezogene Angebot der ARD Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich ist und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Geklagt hatten acht Zeitungsverlage.

„Das Kölner OLG verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit diesem Urteil, sich künftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Köln. Damit bestätige das Gericht eindrucksvoll den Willen des Gesetzgebers. Zwar sei es der ARD selbstverständlich unbenommen, eine Tagesschau-App anzubieten. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es aber nicht geben.
Zuvor hatte bereits der BGH entschieden, dass das Verbot der Presseähnlichkeit von nichtsendungsbezogenen öffentlich-rechtlichen Internetangeboten mit Blick auf jede einzelne Ausgabe zu beachten ist.

Die Bedeutung des heutigen Urteils reiche, so der BDZV, weit über das streitgegenständliche App-Angebot vom 15. Juni 2011 hinaus. „Mit neuen Nachrichten-Apps wie RBB24, BR24 oder ARDText haben die Landesrundfunkanstalten ihr Textangebot im Internet in einer Weise ausgeweitet, die mit der heutigen Entscheidung des OLG Köln unvereinbar ist“, erklärte Wolff. Im Vordergrund dieser Angebote stünden umfangreiche presseähnliche Textbeiträge ohne Sendungsbezug, die nicht nur gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen, sondern einen gezielten Angriff auf die Vielfalt der Presselandschaft darstellen. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nun in der Pflicht, sein Textangebot im Internet nachhaltig zurückzufahren“. Andernfalls seien, so Wolff, weitere Schritte unumgänglich.

Pietätloser Investigativ-Journalismus – Ringier bekommt die Quittung

Der Medienkonzern Ringier bekommt für seine Gier nach Meldungen, die gute Verkaufsargumente für die Titel liefern die Quittung. Investigativ-Journalismus potenziert mit Beiträgen von Passantinnen und Pasanten führt oftmals zu einem ungeniessbaren Informationsbrei.

Die von Heinz de Specht besungene Medienkritik an Ringier trifft den Nagel auf den Kopf.

MySports: Der neue Sportsender für die Schweiz

1363882085205Neuer Sender überträgt ab 2017 für fünf Saisons die Spiele der Schweizer Eishockey Ligen und der Nationalmannschaft

Mit dem Aufbau eines neuen Sportsenders kommt es zu einer fundamentalen Veränderung bei der Fernsehübertragung von Live-Sport in der Schweiz. MySports heisst der neue Sender, der aufgrund des Zuschlags der medialen Verwertungsrechte durch die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) an die UPC Schweiz GmbH ab der Saison 2017/2018 verbreitet wird. Der Sender bietet ab Sommer 2017 qualitativ hochwertige und innovative Live-Sport-Unterhaltung mit eigenen Redaktionen. Dank eines kombinierten Basic- und Premium-Modells und Partnern für die schweizweite Verbreitung, wie Quickline, net+ oder der Stadt Lausanne mit Citycable und weiteren Kommunikationsnetzen, welche zusammen mit UPC Mitglied beim Verband SUISSEDIGITAL sind, erhalten damit mehr als 3 Millionen Kunden Zugang zum Schweizer Eishockeysport. Durch die Rechtevergabe wird UPC Lizenz-Vertragspartner der Swiss Ice Hockey Federation.

„Dass die SIHF auf unsere Pläne vertraut und in uns den optimalen Partner für eine mehrjährige Verbreitung der Eishockeyspiele sieht, freut uns. Das bisherige System im Schweizer Live-Sport wird damit neu durchmischt, und dank MySports erhält der Schweizer Sport ein grösseres Publikum. Für UPC und unseren Branchenverband SUISSEDIGITAL ist das ein sehr wichtiger Moment, der uns sehr stolz macht. Wir starten eine neue Ära für den TV Sport und bringen frischen Wind in den Markt. Wir danken auch unseren Distributionspartnern für ihr Vertrauen in die MySports-Vision“, so Eric Tveter, CEO von UPC. „Wir freuen uns über das Bekenntnis von UPC zu unserem Sport. Einerseits hat uns das Distributionskonzept von UPC überzeugt, andererseits die geplante Umsetzung und die Berichterstattung. Die Hockeyfans und das Schweizer Eishockey sind die grossen Gewinner dieser neuen Partnerschaft“, so Florian Kohler, CEO der Swiss Ice Hockey Federation.

MySports kombiniert Basic- und Premium-Kanäle

„Der Sender wird in allen Regionen der Schweiz zu sehen sein und in drei Sprachen verbreitet. Der Mix aus einem Basic-Kanal, der in jedem Angebot enthalten ist, und mehreren Premium-Kanälen über Zusatzabonnemente macht MySports einzigartig. Der Basic-Kanal ist Teil jedes Grundangebots und kann ohne Zusatzkosten empfangen werden; das ist uns sehr wichtig“, so Roger Feiner, Vice President Content Strategy von UPC. „Zu Beginn starten wir mit dem Fokus auf Eishockey. Der Schweizer Eishockeysport hat eine grosse Strahlkraft, insbesondere ausserhalb grosser Zentren. Das passt zu unserer Philosophie, auch regional in eine Top-Versorgung mit unserem Breitband-Kommunikationsnetz zu investieren.

Das Potential für noch mehr Sport ist auf jeden Fall da. Wir wollen mit MySports zunächst Eishockey in der Schweiz auf das nächste Level heben; sehen den Sender in Zukunft aber auch als Plattform für andere Sportarten, die den Weg ins Fernsehen bislang nicht oder nur schwer gefunden haben.“

MySports möchte mit Live-Eishockey bei den Zuschauern ebenso punkten, wie durch kurzweilige Talks und sportnah sorgfältig recherchierte Hintergrundberichte zu Athleten, Taktik, Technik oder Material. Es wird neuartige Spiel-Analysen und Grafiken geben sowie spannende Kameraeinstellungen und Statistiken. Neu ist, dass neben allen NLA-Spielen und wöchentlichen NLB-Spielen auch Matches der Schweizer Herren- und Damen-A-Nationalmannschaft und sogar der U-20 Nationalmannschaft live angeboten werden. „Wir sind neuer Medienpartner für das Schweizer Eishockey – im Grossen und im Kleinen. Regionale Spiele (inkl. Swiss Regio League) bekommen ebenso Sendezeit wie das – dafür stehen gerade auch unsere Partner von SUISSEDIGITAL“, meint Feiner.

Im Basic-Kanal von MySports wird wöchentlich mindestens ein Live-Spiel der Schweizer Eishockeyliga zu sehen sein; ebenso Analysen und Studiogespräche. Mit Zusatzoptionen oder über On-Demand können sich sportbegeisterte Kunden in Form von Abonnements oder Einzelabrufen noch mehr Live-Unterhaltung in die Wohnzimmer holen – empfangbar über TV, Internet und Mobile; jederzeit und überall.

MySports wird für alle Kunden von UPC sowie seiner Verbreitungspartner auch mobil über Handy oder Tablet frei verfügbar sein. Bei UPC erfolgt dies im Internet über www.horizon.tv und die Horizon Go App. Die Preise für die Zusatzoptionen sind noch nicht festgelegt, es werden aber attraktive Endkundenpreise im Markt angestrebt. „Unsere nächsten Schritte sind jetzt der Aufbau des Senders und der eigenen Redaktionen in den drei Landessprachen sowie die Planung der neuen Studios in den Sprachregionen“, so Feiner abschliessend.

MySports steht für Live-Sport für möglichst viele Zuschauer

Im Hinblick auf die Neuvergabe der Rechte hat UPC bereits mit 14 Mitgliedern des Verbands SUISSEDIGITAL Verbreitungsverträge für MySports abgeschlossen und geht damit bei der Verbreitung von MySports für die Schweiz einen neuartigen Weg. Dies eröffnet dem Schweizer Sport eine neue und grössere Plattform als bisher. „Nach vielen Jahren der Abhängigkeit haben wir nun in der Schweiz die Möglichkeit, unseren Kunden mit MySports ein eigenes Sportprogramm anzubieten. Es ist eine Chance, selbst am Markt aktiv zu sein und das Fernsehen rund um das Schweizer Eishockey mitzugestalten“, freut sich Nicolas Perrenoud, CEO der Quickline Group und Vorstandsmitglied von SUISSEDIGITAL.

 

Neue Beschwerdemöglichkeiten vor der UBI

logo_suisse Bern, 04.07.2016 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI ist neu auch für Beschwerden gegen Online-Inhalte und weitere publizistische Angebote der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG zuständig. Der rechtliche Rahmen für diese zusätzliche Aufsichtstätigkeit ist weitgehend der gleiche wie für Verfahren gegen Radio- und Fernsehprogramme.

Die UBI war bis anhin ausschliesslich für die Behandlung von Beschwerden gegen Radio- und Fernsehprogramme schweizerischer Veranstalter zuständig. Ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und die Verweigerung des Zugangs zum Programm konnten beanstandet werden. Mit dem Inkrafttreten von Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes sind seit dem 1. Juli zusätzlich Beschwerden gegen Online-Inhalte und gegen weitere publizistische Angebote der SRG, die, wie der Teletext und die Informationsplattform Swissinfo, ebenfalls Teil des Programmauftrags bilden, möglich.

Das Verfahren entspricht weitgehend demjenigen für Radio- und Fernsehsendungen. Innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung der Publikation oder nach der Ablehnung eines Begehrens um Zugang kann eine Beanstandung bei der zuständigen Ombudsstelle eingereicht werden. Die Ombudsstellen vermitteln zwischen den Beteiligten und orientieren in einem Bericht über die Ergebnisse ihrer Abklärungen. Nach Abschluss des Verfahrens vor der Ombudsstelle kann Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Diese hat zu beurteilen, ob das einschlägige Rundfunkrecht verletzt wurde. Dazu gehören insbesondere die Informationsgrundsätze wie das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot, die Beachtung der Grundrechte (z.B. Schutz der Menschenwürde, Diskriminierungsverbot) und der Schutz Minderjähriger.

Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung bringt zudem eine Erweiterung der Beschwerdelegitimation vor der UBI. Bei persönlicher Betroffenheit sind neu sowohl in- wie auch ausländische Personen beschwerdebefugt. Nach wie vor beschränkt auf Personen mit Schweizer Bürgerrecht bzw. mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bleibt die Beschwerdelegitimation bei der Popularbeschwerde.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie ist gerichtsähnlich organisiert und wird vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert. Die Beratungen der UBI sind in der Regel öffentlich und ihre Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden. Das Verfahren vor der UBI ist wie dasjenige vor den Ombudsstellen grundsätzlich kostenlos.