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Zeitungstransporte: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2014 fest

Bild: Jon S
Bild: Jon S

Bern, 06.12.2013 – Lokal- und Regionalzeitungen mit Anspruch auf verbilligten Transport erhalten bei der Schweizerischen Post für das Jahr 2014 eine Zustellermässigung von 22 Rappen pro Exemplar. Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten eine Ermässigung von 14 Rappen. Beide Beträge hat der Bundesrat im Rahmen der indirekten Presseförderung genehmigt, wofür der Bund jährlich insgesamt 50 Millionen Franken zur Verfügung stellt.

Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post genehmigt. Sie basieren auf der Beurteilung der Selbstdeklarationen von Verlegern durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Die zur Zeitungstransportermässigung berechtigten Titel sind auf der Webseite des BAKOM publiziert.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

In der Kategorie Lokal- und Regionalpresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 142 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 135.4 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Damit bleibt die Anzahl der berechtigten Titel im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (-1). Innerhalb der Titel kommt es zu Verschiebungen. Kleinere Titel sind weggefallen, dafür solche mit grösseren Auflagen neu dazugekommen. Deshalb steigt die Anzahl der förderberechtigten Exemplare um 1.4 Millionen.

Der Bund leistet einen jährlichen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse. Daraus ergibt sich eine Ermässigung von 22 Rappen pro Exemplar (30 Millionen Franken geteilt durch 135.4 Millionen Exemplare). Die Ermässigung fällt damit gleich hoch aus wie im Vorjahr.

Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse)

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 1’124 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 139.1 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Die Zahl der förderberechtigten Titel hat im Vergleich zum Vorjahr um 42 Titel zugenommen, die Anzahl der geförderten Exemplare ist um 14.3 Millionen gestiegen. Diese Zunahme ist auf die seit dem 1. Januar 2013 eingereichten neuen Gesuche um Erhalt von Presseförderung zurückzuführen, die das BAKOM mehrheitlich positiv beurteilt hat.

Der Bund unterstützt diese Kategorie jährlich mit 20 Millionen Franken. Daraus resultiert eine Ermässigung von 14 Rappen pro Exemplar (20 Millionen Franken geteilt durch 139.1 Millionen Exemplare). Die Ermässigung fällt im Jahr 2014 einen Rappen tiefer aus als im Jahr 2013.

Selbstdeklarationsrunde 2013

Das BAKOM hat im August 2013 alle Verleger der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse, die im Jahr 2013 Presseförderung erhalten haben, aufgefordert, dem BAKOM eine Selbstdeklaration einzureichen, worin sie bestätigen, dass sie die Förderungskriterien weiterhin erfüllen. Das BAKOM hat die Selbstdeklarationen geprüft und den betroffenen Titeln mitgeteilt, ob sie weiterhin Anspruch auf Zustellermässigung haben oder nicht.

„Jugend und Medien“ lanciert zwei Facebook-Apps

print_logoBern, 02.12.2013 – Das Nationale Programm Jugend und Medien wartet mit zwei attraktiven Online-Angeboten auf. Ab sofort können Eltern auf der Facebook-Seite des Programms mit einem Quiz ihre Medienkompetenz testen. Wer bis am 13.12. mitmacht, kann attraktive Preise gewinnen.

Ein neuer Online-Ratgeber gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Jugend und digitale Medien. Der Online-Ratgeber ist die elektronische Umsetzung des erfolgreichen Ratgebers Medienkompetenz, welchen das Programm Jugend und Medien gemeinsam mit der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) herausgibt.

Er kann sowohl auf der Facebook-Seite des Programms wie auch auf dessen Website unter www.jugendundmedien.ch konsultiert werden.

Bundesamt für Sozialversicherungen

Keine Werbung für SRF im Internet

„Der Bundesrat sieht noch keine Notwendigkeit, der SRG SSR Werbung auf ihren Internetseiten zu gestatten. Hingegen möchte er ihr im Internet mehr publizistische Möglichkeiten einräumen, damit sie auch künftig die Bedürfnisse des Publikums erfüllen und sich im internationalen Umfeld behaupten kann. Er hat das UVEK beauftragt, Vorschläge für eine Konzessionsänderung und für die Einsetzung einer nationalen Medienkommission auszuarbeiten.“ Pressemeldung vom 14.9.2012

Mit dem Verbot von Onlinewerbung bleibt ein kleines Ausgleichselement zu den privaten Medienverlagen erhalten. Ich bin jedoch gespannt wie die Konzessionsänderung aussehen wird. Vermutlich werden die Textbeiträge neben Video und Audio legalisiert, respektive die Erlaubnis erteilt, diesen Bereich weiter auszubauen. Irgendwie ist es schon schräg, dass im Newsbereich des Internets ein mit Gebührengelder finanzierter Anbieter tätig sein kann.

Ich persönlich würde ein Modell mit Microbilling für gelesene Artikel, Tondokumente und Videobeiträge vorziehen. Jeweils vom Newsanbieter meiner Wahl, ohne Abo-Gebühr oder monatlichen Verpflichtungen. Man hätte damit verschiedene Probleme gelöst:

  1. Billag kann man ersatzlos abschaffen, vorbei sind die Zeiten der schnüffelnden Billag Spitzel, die im Quartier den Briefkästen nach schleichen und versuchen sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.
  2. Den volkswirtschaftlich unproduktiven Fakturierungs- und Verwaltungsaufwand für die Rechnungsstellung kann man ebenfalls einsparen.
  3. Es kommt eine Verursacherkomponente mit hinein. Wer viel Informationen bezieht bezahlt auch mehr. Wer viel Filme anschaut, bezahlt auch mehr.
  4. Man wäre nicht mehr so auf einen einzelnen Medienanbieter fixiert. Von meinem Geld, das ich für News einsetze würde ein Teil an SRF, NZZ, TA-Media, Financel Times, Süddeutsche, Zeit etc. gehen.

Vermutlich braucht es etwas Zeit, bis die Digital-Nativs an den Schalthebeln der Macht sitzen, bis sich hier etwas ändert.

Journal21 professioneller Web 2.0 Journalismus

Professioneller Web 2.0  Journalismus ist mit der Website Journal21.ch nun online. Internet sei Dank, fallen die Kosten für den Vertrieb nichtmehr bei den Informationsproduzenten, sondern bei den Leserinnen und Lesern an. Was bleibt ist die Informationsproduktion. Mit Journal21 haben sich verschiedene renomierte Journalistinnen und Journalisten eine Plattform geschaffen auf der in wohltuender Breite Hintergrundberichte zu verschiedenen Themen aus Politik, Kultur, Wirtschaft etc. publiziert werden. Die Beiträge heben sich deutlich ab vom 20 Minuten und Abend Blick Kurzfutter.

Das journalistische Spektrum der Personen reicht von freischaffenden Journalistinnen und Journalisten bis zu pensonierten Fachleuten, die eine Meinung haben und diese kundtun wollen.

Besonders hervorzuheben ist der Umgang mit dem Copy-Right. „Alle Artikel und Beiträge von „Journal 21“ können mit Quellenangabe („Journal 21″ und Name der Autoren) kostenfrei abgedruckt werden.“

Ich bin gespannt, wie sich die Plattform weiterentwickelt. Der Start ist auf jeden Fall gelungen.

Veränderungen in den TV-Rechten bei Sportveranstaltungen

Bisher waren die TV-Rechte an Sportveranstaltungen ein lukrativer Markt. Die TV-Gesellschaften bezahlen für exklusive Verträge grosse Summen. Mit entsprechenden Werbeverträgen in einem attraktiven Werbeumfeld, wurden die Investitionen wieder reingespielt.

Nun verändert sich der Markt aber langsam. Ein grosser Teil des Publikums bewegt sich nun im Internet. Vermehrt wird Fernsehen auch im Internet konsumiert. Das ist aber vermutlich nur eine Übergangslösung. Ich vermute, dass sich die etablierten Rundfunkgesellschaften mit der Zeit auflösen werden. Der Trend geht Richtung Livestreams im Internet. Die SRG praktiziert diese Strategie bereits bei Sportveranstaltungen. Nebst der Ausstrahlung der Sendungen auf den Senderketten, SF1, SF2, TSR1, TSR2, TSI1, TSI2 und SFinfo laufen parallel noch zusätzlich zwei Livestreams im Internet von Sportveranstaltungen. Damit hat SF de facto weitere Senderketten geschaffen. Einen Sportkanal für Eishockey und einen Sportkanal für Fussball.

Ein Blick über die Landesgrenze zeigt, dass auch alternative Modelle bei der Vergabe von Lizenzen für die Ausstrahlung von Spielen möglich sind.

Die Major League Baseball (mlb.com) verkauft via Internet unter (mlb.tv) Einzel WebTV-Zugänge zu 2430 regular season Spielen. Der Preis beträgt 109.95$ für das Premium Angebot. Allerdings gibt es noch eine Crude Blackout Regel. Befindet man sich in einem „Club’s home television territory“ mit seinem Wohnsitz, so ist das Livespiel nicht verfügbar.
Damit schützt man die lokalen TV-Gesellschaften, die die Spiele live übertragen. Ich kann mir vorstellen, dass mit der Zeit diese Regel aufgeweicht wird.

Mich interessierte die Frage, wie das in der Schweiz aussieht und habe mal bei Swiss Ice Hockey nachgefragt. Laut Lukas Hammer sind die Rechte exklusiv bei der SRG und bei Cinetrade (Teleclub). Eine Internet-Lizenz könnte nur als Sublizenzierung im Einverständnis mit den beiden Vertragspartnern geschehen. Der aktuelle Vertrag läuft noch für zwei weitere Saisons. Ich bin gespannt, ob nach Ablauf des Vertrags neben den TV-Lizenzen auch eine Lizenz für Livestreams im Internet zu haben ist.

Vermutlich werden sich Sportarten, die nicht so ein grosses TV-Publikum haben und keinen Sendeplatz bei den etablierten TV-Anstalten bekommen, rascher für die Internet-Variante entscheiden. z.B. www.xfloor.tv

ipad revolutioniert die Medienlandschaft

Die in vielen redaktionellen Bereichen der Print und elektronischen Medien angekündigte Präsentation des Tablett Gerätes von Apple ist in zweifacher Hinsicht eine Revolution.

Das Gerät selber, das eine Lücke zwischen PDA und Computer schliesst. Die Verfügbarkeit von bezahlten Inhalten, Zeitungen, etc. in einer Form, die sich gut aufnehmen lässt. Die Integration der verschiedenen Apps, die Integration in den AppStore etc. Dass Apple Grenzen sprengt und neue Gedanken denkt, ist man sich in der Zwischenzeit fast gewohnt. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Präsentation des ipad verdient daher besondere Beachtung. Dieser ist vermutlich ebenso revolutionär und wird die TV-Landschaft nachhaltig durcheinander wirbeln.

User generated Livestream! Blogbeiträge, Kommentare zu Artikeln, vom Publikum eingesandte Bilder und Videos sind für die digitale Generation schon fast Alltag. Auf der Suche nach Livestreams zu einem solchen Ereignis bin ich erstmals bei Google fündig geworden. Bei den offiziellen TV-Anstalten habe ich keine Hinweise gefunden.
Aber einem Zuschauer vor Ort sei Dank, der vermutlich über ein iphone die Präsentation live ins Internet übertragen hat, konnte ich auch daran teilhaben. Ich habe keine Ahnung, ob eine Sendeerlaubnis vorliegt, überhaupt darum angefragt wurde. Ob das ein Sachverhalt ist, den man juristisch regeln muss.

Auf jeden Fall konnte ich so etwas Atmospähre aufschnappen und der Präsentation folgen.

twit.tv

Stadt Mannheim mahnt Twitter-User ab

Wieder einmal treibt das Deutsche Rechtssystem seltsame Blüten, wie in einem Artikel von Pressetext publiziert wurde.
Ins Schussfeld ist der Twitter-User mit dem Benutzernamen Mannheim geraten. Er sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.  Ist der Namensschutz bei Domainnamen nachvollziehbar, so sprengt diese Forderung nun doch den Rahmen.
Die Argumentation, dass Personen hinter der Bezeichnung www.twitter.com/mannheim die Stadt Mannheim erwarten, ist wohl etwas optimistisch. Kaum jemand würde erwarten, dass Mannheim so fortschrittlich ist, dass sie einen eigenen Twitterfeed betreiben würden. Dass sie es nicht sind, zeigen sie übrigens direkt mit ihrem Vorgehen. Weitere Details dazu im Artikel vom Inhaber des Twitter-Accounts.
Als Websitebetreiber stellt sich mir natürlich die Frage, darf ich als Nachfolgendes Element eines Domain-Namens einen Städtenamen führen, z.B:

www.medien.ch/mannheim.

Wer käme auf die Idee, dass hinter dieser Adresse die Stadt Mannheim steckt.
Ich finde es sollte die Regel gelten first come first serve. Wenn die Mannheimer Stadt-Behörde es verschlampt hat rechtzeitig den Twitter-Account zu registrieren, sorry, dann sind sie selber Schuld.
Was gar nicht geht, ist ohne ein Gespräch zu suchen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufahren. Die alte Welt präsentiert sich so ziemlich barbarisch, aus dem letzten Jahrtausend eben. Die digitale Kultur ist aber eine andere.