Archiv der Kategorie: Radio

SRG verliert gegen Tagesanzeiger, ein weiterer Grund RTVG nein

Laut einem Bericht der NZZ vom 27.4.2015 hat das Bundegericht in seinem Urteil 4A_647/2014 Tamedia Recht gegeben. Strittig war die Frage, ob die SRG mit einem Werbespot zur Verteidigung der Empfangsgebühren die geltenden Regelungen überschritten hat. Im Werbespot wurden die TV-Gebühren mit den Tarifen für Zeitungsabos verglichen. Quintessenz der Aussage war, dass sich Gebührengelder eher lohnen als Zeitungsabos, da erstere günstiger seien.  Das Bundesgericht taxierte die Aussage so, dass der Preisvergleich der beiden Medienprodukte  wettbewerbsrechtlich irreführend sein könnte.

In der laufenden Debatte bezüglich Medienkonvergenz ist dieser Werbespott ein Schuss in den eigenen Fuss. Zudem zeigt sich, dass Angebote auf dem Informationsmarkt von etablierten Medienkonzernen wie Tamedia, Rignier, NZZ, etc. sich mit dem Angebot der SRG zunehmend angleichen.  Die Aussage, dass pro Haushalt ein Angebot genügen würde, ist im Werbespott sinngemäss sicher richtig dargestellt. Der Schluss allerdings, dass es mit dem neuen RTVG zwingend die SRG sein muss ist sicher falsch.

RTVG Nein – Skizze für eine Alternative

Die Vorlage des Bundesrates scheint auf den ersten Blick eine bessere Lösung als die bisherige Regelung. Sie berücksichtigt aber die aktuellen Entwicklungen im digitalen Raum nur marginal. Mit der Grundannahme, dass mit einem Computer und einem Smartphone heute jede Person ein Radio oder Fernsehgerät betreibt und somit Konsument des gebührenpflichtigen Fernsehens und Radio ist, ist ein totaler Fehlschluss.

Aus dieser Perspektive ist die Ablehnung des neuen RTVG mehr als nur gerechtfertigt. Mit der vorgeschlagenen Lösung wird eine asoziale Kopfsteuer installiert. Weiter ist eine eklatante Verzerrung des Informationsmarktes der sich weiter im Online-Bereich akzentuiert die Folge. Es ist nicht nachvollziehbar warum TV-Beiträge von Blocher-TV und FCZ-TV privat finanziert und für Glanz und Gloria öffentliche Gebührengelder eingesetzt werden.

Bereits der Name Radio und TV Gesetzt ist im heutigen Informationsmarkt überholt. Sinnvoller wäre vermutlich, wenn man ein Informationsmarkt- oder Medienmarktgesetz erstellen würde. Die Unterscheidung von Audio-, Film- und Wortbeiträgen ist obsolet. Die Presseförderung könnte man ebenfalls in diesem Bereich neu regeln.

Den Service Public lässt sich auch sehr eng fassen und auf die Aspekte politische Information und Information der Bevölkerung in Notfällen beschränken.

Die Verbreitung politischer Informationen, die bei Abstimmungen Orientierungshilfe geben sollen, könnte man neu gestalten. Das Abstimmungsbüchlein wäre neu in Form von Audio-, Film- und Textbeiträgen im Internet verfügbar. Jeder hat ja einen Computer oder ein Smartphone.

Dringende Informationen an die Bevölkerung in Notfällen könnte man über gesetzliche Rahmenbedingungen sicherstellen. Die Informationsmarktteilnehmer mit einer gewissen Reichweite, wären verpflichtet die Meldungen zu publizieren, z.B.: Störfall Atomkraftwerk, Warnung bei Stürmen, Mobilmachung, Erdbeben, Naturereignisse etc.

Als Grundsatz wären alle Informationsmarkt-Teilnehmer gleichzustellen, egal, ob die historischen Wurzeln im Radio, Fernsehen oder Printbereich liegen. Die SRG kann als selbstfinanzierte Institution bestehen bleiben. Ihr stünden die gleichen Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung zur Verfügung wie den anderen Marktteilnehmern: Abo, Werbung, Paywall, Sponsoring, Spenden, kostenpflichtige Telefon-Servicenummern etc.

Die Bürgerinnen und Bürger haben aber grundsätzlich die Wahl, welche Medien sie auf freiwilliger Basis unterstützen oder abonnieren wollen.

Weiter wären im Gesetz ein paar weitere Aspekte zu regeln. Werbung, Sponsoring, Konzessionen, Anspruch auf Fördergelder, Qualitäts- und Unabhängigkeitsaspekte der Informationsmarkt-Teilnehmer.

Der Bund könnte nach wie vor Fördergelder sprechen:

  • Randregionen
  • Schwerpunktthemen
  • Bildung

Analog zum Nationalfond wäre ein Medienfond zu installieren. Mit diesem liessen sich Themen ausschreiben, Bildung und Weiterbildung in den Medien fördern oder allenfalls Randregionen unterstützten.

Bedingung wäre, dass die mit Fördergelder erstellten Inhalte frei verfügbar und nutzbar sind.

Informationsmarkt-Teilnehmer, die auf die Verbreitung des Programms auf Funkinfrastruktur wie DAB oder DVB zurückgreifen wollen, müssten sich um eine entsprechende Konzession mit den entsprechenden Verpflichtungen bemühen.

UBI – Zwei Beschwerden gutgeheissen

eidgenossenschaftBern, 31.03.2015 – Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im vergangenen Jahr 20 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen eingegangen. Diese richteten sich ausschliesslich gegen Sendungen aus Programmen der SRG. Zweimal hiess die UBI eine Beschwerde gut. Aus Anlass ihres dreissigjährigen Bestehens publizierte sie ein praktisches Handbuch.

Die UBI veröffentlicht ihren Jahresbericht für das Jahr 2014. Im vergangenen Jahr sind 20 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen, zwei mehr als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im gleichen Zeitraum insgesamt 564 Beanstandungen. Nur 3.5 Prozent dieser Fälle mündeten anschliessend in ein Beschwerdeverfahren vor der UBI, was die wichtige Rolle der Ombudsstellen im schweizerischen Aufsichtssystem unterstreicht.

Die bei der UBI 2014 neu eingegangenen Beschwerden richteten sich ausschliesslich gegen Sendungen aus SRG-Programmen. Gegenstand von Beschwerden bildeten im Einzelnen Sendungen von Fernsehen SRF (9), Radio SRF (4), Fernsehen RTS (3), Radio RTS (2) und Fernsehen RSI (1). Eine Beschwerde betraf sowohl Fernsehen SRF als auch Fernsehen RTS. Im Fokus der Beschwerden standen Nachrichten- und andere Informationssendungen wie die „Rundschau“, „10 vor 10″, „Kassensturz“ (alle von Fernsehen SRF), „Espresso“ (von Radio SRF), „19:30 le journal“ oder „Temps présent“ (beide von Fernsehen RTS). Bei den zwei Ausnahmen handelte es sich um satirische Beiträge. Thematisch ging es bei den beanstandeten Sendungen um Konsumentenschutz, die Schweizer Geschichte, die Masseneinwanderungsinitiative, die Jurafrage, die Drogen- und Energiepolitik, die geplante Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen, die Olympischen Winterspiele, eine öffentliche Urteilsberatung des Bundesgerichts, Verfahren gegen einen Walliser Weinhändler sowie die Berichterstattung zu den Konflikten im Nahosten und in der Ukraine.

Bei einem der im Berichtsjahr abgeschlossenen Beschwerdeverfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest. Betroffen war eine morgendliche Informationssendung von Radio RTS La Première zum Syrienkonflikt, welche das Sachgerechtigkeitsgebot verletzte. Im Dezember hiess die UBI zusätzlich eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung „HeuteMorgen“ von Radio SRF 1 zum Wegzug von grossen, internationalen Unternehmen – ebenfalls wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots – gut. Die Eröffnung der schriftlichen Entscheidbegründung an die Parteien erfolgte allerdings erst 2015. Generell stand bei den Beschwerdeverfahren die Frage der Einhaltung des Sachgerechtigkeitsgebots, welches den Schutz der freien Meinungsbildung des Publikums gewährleistet, im Zentrum.

Aus Anlass ihres dreissigjährigen Jubiläums publizierte die UBI 2014 das Handbuch „Zwischen Medienfreiheit und Publikumsschutz. Die Medienregulierung in der Schweiz und die Praxis der UBI“. Es soll zum besseren Verständnis der Tätigkeit der UBI, des Beschwerdeverfahrens, der Rechtsprechung und der Medienregulierung beitragen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Medienschaffenden und Medienverantwortlichen eine praktische Hilfe bieten.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird von Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen (z.B. Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, Jugendschutz, Beachtung der Grundrechte) verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos. Jährlich hat sie dem Bundesrat einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.

kritische Aspekte des angekündigten RTVG

Wie bereits an anderer Stelle in diesem Blog berichtet, müsste sich der Staat aus der Medienproduktion zurückziehen. Mit der Demokratisierung der Medien durch das Internet hat sich die Grundlage auf der das RTVG beruht fundamental gewandelt.

Am Anfang der Radio und Fernsehen Geschichte konnte ein empfangbereites Gerät eines Hörer oder einer Zuschauerin meistens nur auf die Angebote der staatlichen Sender zugreifen. Der Schluss, dass wer ein Gerät hat, auch die erbrachten Leistungen bezieht, war damit gerechtfertigt. Frau Leuthard argumentiert in ihrer Lancierung des neuen RTVG damit, dass heute praktisch jeder ein empfangbares Gerät hat. Ihr Schluss, dass er damit automatisch auch die Leistungen der Staatssender beansprucht ist etwas wagemutig und stimmt so sicher nicht.

Gemäss Mediapulse Zahlen zweites Semester 2014 nutzen 87.6% der Altergruppe über 15 Jahre das Radio. Bei einer Grundgesamtheit von 4’810’000 sind das 4’212’400 Personen. Das heisst 590’000 Personen werden nicht erreicht. Es sind also nicht ein paar Tausend Personen, sondern ein paar Hunderttausend, die neu betroffen sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese die Abgabe für etwas zahlen müssen, das sie nicht konsumieren. Betrachtet man das Medienverhalten der Jugendlichen, dann kommt die These, dass praktisch jeder die Staatsmedien konsumiert nochmals schlechter weg. Die Jamesstudie 2014 ergab für die mediale Freizeitgestaltung für 19 Jährige bei der Fernsehnutzung einen Anteil von 77% und beim Radiohören 64%. Im Vergleich dazu liegen die Handy-Nutzung bei 99% und die Nutzung des Internet bei 97%. Bedenkt man, dass diese Altersgruppe bis zur Einführung des neuen RTVG einen Haushalt gründen wird, so ist es noch weniger nachvollziehbar, warum man einen erheblichen Anteil dieser Bevölkerungsgruppe mit einer Zwangsabgabe abstraft.

Zusätzlich kommt hinzu, dass die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur von den Sendern an die Hörerinnen und Zuschauer übergegangen sind. Mit den Tarifen für Internet via Handy und Breitbandinternetanschlüsse haben die Medienkonsumentinnen und Konsumenten die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur praktisch zu 100% übernommen.

Weiter werden mit Steuergeldern, Pressesprecher, Presseräume, Medienverantwortliche in der Verwaltung finanziert. Deren Beiträge werden dann von Radio und Fernsehen ausgestrahlt. Das heisst der Konsument bezahlt hier bereits doppelt.

Ein weiterer Makel ist, dass mit dem Kauf eines Smartphones Urheberrechtsabgaben für Datenleerträger fällig sind (Gemeinsame Tarif 4e). Der Mediennutzer zahlt also nochmals. Als nächstes kommen Abgaben auf Cloudservices wie onedrive, dropbox, googledrive etc.

Vom Parlament wünschte ich mir ein RTVG, das die aktuellen und künftigen Entwicklungen in der Medienszene berücksichtigt und nicht eine Medienlandschaft zementiert, die vor Hundert Jahren entstanden ist.

RTVG-Revision – asoziale Kopfsteuer für eine subventionierte rückständige Medienkultur

eidgenossenschaftBern, 16.03.2015 – Am 14. Juni 2015 kann das Stimmvolk über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) abstimmen. Damit soll die heutige geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe abgelöst und dem technologischen Wandel angepasst werden. Da die Finanzierung so auf mehr Schultern verteilt wird, kann die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte von 462 auf rund 400 Franken pro Jahr gesenkt werden. Für die Unternehmen wird sie nach Umsatz abgestuft, wobei Firmen mit tiefem Umsatz keine Abgabe mehr zahlen müssen. Das neue System ist einfach und gerecht, betonte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute in Bern bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. Die RTVG-Revision stärkt ausserdem die lokalen Radio- und Fernsehstationen mit Service public-Auftrag.

Heute müssen Haushalte und Unternehmen, die über ein betriebsbereites Gerät für Radio oder Fernsehen verfügen, eine Empfangsgebühr bezahlen. Damit werden die SRG und lokale Radio- und Fernsehstationen mit Service public-Auftrag unterstützt. Diese Erhebungsart stammt aus einer Zeit, als es noch kein Internet gab. Inzwischen haben aber fast alle Haushalte und Unternehmen einen Internet-Zugang. Dank Handy, Tablet und Computer können Radio und Fernsehen auch ohne ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät empfangen werden. Aufgrund dieser Entwicklung haben Bundesrat und Parlament entschieden, die geräteabhängige Gebühr durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen und das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) entsprechend zu ändern.

Mit der RTVG-Revision wird die Finanzierung insgesamt breiter abgestützt. Dadurch kann die Abgabe für die Haushalte gesenkt werden: Diese zahlen für Radio und TV wie in der Botschaft an das Parlament dargelegt nur noch rund 400 statt 462 Franken pro Jahr. Für Unternehmen hängt die Abgabe vom Umsatz ab, wobei Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500’000 Franken pro Jahr keine Abgabe entrichten müssen. Von dieser Freigrenze werden rund 75 Prozent profitieren, also drei Viertel aller Unternehmen. Für weitere rund 9 Prozent der Unternehmen wird die Abgabe bei 400 Franken pro Jahr liegen. Heute beträgt die Empfangsgebühr pro Betriebsstätte je nach Nutzung zwischen 612 und 1409 Franken pro Jahr. Da auch Unternehmen von Radio- und Fernsehangeboten profitieren, etwa von Wirtschaftssendungen oder Werbeplattformen, erachtet es der Bundesrat als richtig, dass sich wie bisher auch die Wirtschaft an der Finanzierung beteiligt.

Um Härtefällen Rechnung zu tragen, sieht die neue Regelung verschiedene Ausnahmen vor: Wer zur AHV/IV Ergänzungsleistungen erhält oder wer beispielsweise in einem Alters- und Pflegeheim, einem Erziehungs- oder Studentenwohnheim lebt, muss die Abgabe nicht zahlen. Wer kein Empfangsgerät hat, kann sich nach Einführung der Abgabe noch bis fünf Jahre davon befreien lassen (opting out). Dank der Umsatzgrenze von 500‘000 Franken müssen auch Gewerbebetriebe mit geringem Umsatz keine Abgabe zahlen. Der Systemwechsel erfolgt ertragsneutral und dient nicht dazu, den Gesamtertrag zu erhöhen.

Die neue Abgabe ist einfach und gerecht. Schwarzseher und Schwarzhörerinnen werden in die Pflicht genommen. Die Finanzierung wird auf mehr Schultern verteilt, weil heute praktisch alle Haushalte und Unternehmen Radio und Fernsehen empfangen können. Zudem sinkt der Erhebungsaufwand und aufwendige Kontrollen entfallen. Bei den Haushalten erfolgt die An- und Abmeldung neu automatisch gestützt auf das Einwohnerregister, bei den Unternehmen gestützt auf das Mehrwertsteuerregister.

Mit der RTVG-Revision werden ausserdem 21 Radio- und 13 Fernsehstationen mit lokalem Service public-Auftrag gestärkt. Heute erhalten diese insgesamt rund 54 Millionen Franken pro Jahr. Neu wird ihr Anteil um bis zu 27 Millionen Franken erhöht und sie werden bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden und bei der Digitalisierung besser unterstützt. Darum befürworten auch deren Verbände die Revision. Die Gesetzesänderung verpflichtet die regionalen TV-Stationen, ihre Hauptinformationssendungen zu untertiteln. Damit erfolgt ein weiterer Ausbau des Angebots für hörbehinderte Menschen.

Der Service public von Radio und Fernsehen ist für Gesellschaft und Demokratie wichtig. Ein gutes Angebot in allen Sprachregionen stärkt nach Ansicht des Bundesrats den Zusammenhalt der Schweiz: Die SRG und die lokalen Radio- und Fernsehstationen mit Informationsauftrag berichten täglich über das nationale und lokale Geschehen. Davon profitieren alle – darum sollen auch alle, Bevölkerung und Wirtschaft, einen Beitrag dazu leisten.

Bei einem Ja des Stimmvolks zur RTVG-Revision wird sie voraussichtlich auf Mitte 2016 in Kraft gesetzt. Der Wechsel zur allgemeinen Abgabe erfolgt auf Mitte 2018 oder Anfang 2019.

Radiosendung „Espresso“ verletzt Sachgerechtigkeitsgebot

eidgenossenschaftBern, 13.03.2015 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins „Espresso“ von Radio SRF gutgeheissen. Beschwerden gegen die Sendungen „Rundschau“ und „Sternstunde Philosophie“ von Fernsehen SRF wies sie dagegen ab.

Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen vom Freitag beriet die UBI über einen kritischen Beitrag des Konsumentenmagazins „Espresso“ von Radio SRF 1. Im Zentrum stand der Verkauf eines rund 600 Franken teuren Nahrungsergänzungsmittels an eine über 80-jährige Frau. Ein Konsumentenmagazin darf zwar Missbräuche im Telemarketing in anwaltschaftlicher Weise anprangern. Bei ihrer Prüfung kam die UBI jedoch zum Schluss, dass das Verkaufsgespräch im Beitrag unzutreffend wiedergegeben wurde. Weder versprach die Verkäuferin der Kundin eine „wundersame Heilung“ noch empfahl sie ihr „grobfahrlässig“ den Verzicht auf Medikamente. Journalistische Sorgfaltspflichten wurden verletzt, indem Radio SRF nicht transparent und fair über das Verkaufsgespräch berichtete. Die festgestellten Mängel beeinträchtigten den Gesamteindruck massgeblich und verunmöglichten der Zuhörerschaft, sich eine eigene Meinung über das thematisierte Verkaufsgespräch zu bilden. Die UBI hat deshalb die Beschwerde des betroffenen Telemarketingunternehmens mit 6:1 Stimmen gutgeheissen.

Einstimmig wies die UBI dagegen Beschwerden gegen die anderen an den öffentlichen Beratungen behandelten Sendungen ab. Im Beitrag „Neue Drohnen für die Schweiz“ berichtete das Politmagazin „Rundschau“ von Fernsehen SRF transparent über die kontroversen Meinungen von Schweizer Parlamentariern zur geplanten Beschaffung von israelischen Drohnen durch die Schweizer Armee. Eine etwas unglücklich eingebettete kritische Bemerkung eines Parlamentariers zu den Folgen der Anwendung von Drohnen im Nahostkonflikt stellte einen Mangel im Nebenpunkt dar. Dieser begründete aber ebenso wenig eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots wie die beanstandete einseitige Zusammensetzung der Diskussionsrunde bei der Sendung „Sternstunde Philosophie“ von Fernsehen SRF zum Thema „Nationalismus und Populismus – wohin steuert die Schweiz?“. Die Medienfreiheit und die Programmautonomie erlauben auch polit-philosophische Diskussionssendungen mit einem einseitigen Fokus, soweit dieser für das jeweilige Publikum erkennbar ist. Entsprechende Ausstrahlungen müssen im Gegensatz zu Wahl- und Abstimmungssendungen keine besonderen Anforderungen an die Ausgewogenheit erfüllen.

Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung beim Bundesgericht angefochten werden. Bei gutgeheissenen Beschwerden hat die betroffene Veranstalterin die UBI innert 30 Tagen über die getroffenen Massnahmen zur Behebung des Mangels bzw. zur Vermeidung ähnlicher Verletzungen in der Zukunft zu orientieren.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird von Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Jugendsender RadioChico schafft Sprung aus „nur“ Internet zu IPTV

LogoRCSRadioChico ist ein Jugendförderungsprojekt mit dem Ziel, jungen Menschen positive Nachrichten und ein interessantes Radioprogramm näher zu bringen.

Die DOSA film und fernsehproduktion fand, dass dies ein super Projekt ist und wollte den Radiosender dabei unterstützen, die Verbreitung zu vergrössern. Nach einigen Gesprächen und einigem technischen Aufwand hat es die DOSA nun geschafft, den
Sender auf anderen Wegen als „nur“ im Internet Verfügbar zu machen. RadioChico ist per sofort ab heute beim Provider „Green.ch“ zu empfangen, in dessen TV Produkt im Grundpacket.

Interview mit Annemarie Koch, Projektleiterin Radio Chico.
<<Frau Koch, RadioChico Schweiz hat heute einen weiteren Schritt gemacht vom ’nur‘ Internetradio zum IPTV-Sender. Wie kam es dazu?>>
RadioChico hat schon längere Zeit versucht, noch besser mit den Jugendlichen und deren Eltern verbunden zu sein. Mit dieser Aufschaltung wird es für die Zuhörerinnen und Zuhörer viel
einfacher. Dank der Initiative der Firma DOSA ist es heute soweit.
<<Radio Chico ist nun über den Anbieter green.ch in der ganzen Schweiz per IPTV empfangbar. Was ist das für ein Gefühl?>>
Das ist natürlich ein tolles Gefühl, eröffnet es doch vorallem für Eltern, Grosseltern, Verwandte und all die RadioChico Freunde einen Zugang ohne, dass ein Computer eingeschaltet werden muss.
<< Was sind Ihre Ziele mit der neuen Verbreitung?>>
Noch bessere, weiter angelegte Verbreitung. Noch mehr Menschen nachhaltig mit guten Nachrichten und interessanten Radiosendungen von Jugendlichen zu erreichen.
<< Sind weitere Verbreitungswege / Aufschaltungen geplant?>>
Eine weiteere Verbreitung ist natürlich jederzeit anzustreben. Vor allem auch die Möglichkeiten
über das normale Radio empfangen zu werden.
<< Für die, die es nicht kennen, was ist RadioChico Schweiz?>>
RadioChico ist ein Jugendförderungsprojekt mit dem Ziel, jungen Menschen positive Nachrichten und ein interessantes Radioprogramm näher zu bringen. Im Hauptstudio bietet es Jugendlichen die Möglichkeit für ein Praktikum und mit dem mobilen Studio geht die junge Radiocrew direkt ins Schulzimmer für Radioprojektwochen. Daselbst werden die Schülerinnen und Schüler praktisch ins Radiomachen eingeführt. So lernen sie spielerisch mit Mikrofon, Mischpult, Telefon und ihren Sprachen auf Sendung zu gehen. Weil RadioChico weder Sensationen noch negative Nachrichten bringt, werden die Schülerinen und
Schüler auf das stets vorhandene positive Umfeld aufmerksam gemacht. Das hinterlässt einen nachhaltig guten Gesamteindruck.
<<Herr Meyer, die DOSA half stark mit, den Sender onair zu bringen, wieso?>>
Nun, wir haben RadioChico und das gesamte Projekt genau untersucht und sind zum Schluss gekommen, dass man so was in der heutigen Zeit unterstützen und fördern muss, daher haben wir
uns dazu entschieden, dem Projekt unter die Arme zu greifen.
<<Der Sender ist nun auf green.ch zu empfangen, wieso gerade dieser Anbieter?>>
Wir haben eine gute und länger andauernde Zusammenarbeit zwischen uns und green.ch. Wir finden auch die Produkte von green sind super, günstig und fair und das TV Produkt ist
sensationell. Daher wollten wir dies mit green angehen.
<<Sind weitere Aufschaltungen geplant?>>
Ja, wir haben einerseits eigene Partner, mit denen wir bereits im Gespräch sind, andererseits kann sich aber auch jeder interessiere Provider bei uns melden.
<<Können Sie etwas zum technischen Aufwand / Ablauf erzählen?>>
Wir greifen den Radiostream von RadioChico ab einem IceCast Server ab. Das Signal wird dann zu unseren Servern ins CoLo Zürich transportiert. Von dort aus geht es zu einem weiteren Partner.
Dort wird aus dem Audio ein Transportstream erstellt. Dieser wird über einen Transcoder geschickt, wo auch eine Videoschlaufe (animiertes Logo) dazu gestreamt wird. Das ganze geht dann
weiter zu den Endkunden.

Alertswiss: der Bund und die Kantone alarmieren auch über Socialmedia und Apps

alertswissSirenentest 2015: BABS lanciert Informationskanäle Alertswiss
Bern, 03.02.2015 – Parallel zum diesjährigen Sirenentest lanciert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS neue Kanäle zur Information der Bevölkerung über Katastrophen und Notlagen. Unter der Bezeichnung Alertswiss werden in einem ersten Schritt ab heute Informationen zur Verbesserung der individuellen Notfallvorsorge publiziert. Nach weiteren Ausbauschritten soll Alertswiss für die breite Bevölkerung zur Plattform für umfassende Informationen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen werden.

Morgen Mittwoch, 4. Februar 2015 wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Dabei werden die Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Programm zur Verbesserung der Information über Katastrophen

Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln. Dazu müssen die relevanten Informationen verfügbar sein. Im Ergebnis können damit Schäden verhindert oder begrenzt werden.

Parallel zum diesjährigen Sirenentest lanciert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS neue Inhalte und Kanäle zur Information über den Schutz bei Katastrophen und Notlagen. Unter der Bezeichnung Alertswiss werden insbesondere praktische Informationen zur Verbesserung der individuellen Notfallvorsorge publiziert. Im Zentrum steht dabei ein konkreter Notfallplan: Mit wenig Aufwand kann damit die persönliche Vorsorge für den Fall einer Katastrophe massgeblich verbessert werden. Ab heute ist die neue Website www.alertswiss.ch online. Die dazugehörige Alertswiss-App kann im Apple Store und von Google Play kostenlos heruntergeladen werden.

Verstärkte Nutzung von Social Media

Für die Verbreitung von Informationen zum Katastrophenschutz nutzt das BABS künftig gezielt Social-Media-Kanäle: Auf der Alertswiss-Website werden regelmässig Blog-Beiträge zu aktuellen Themen publiziert; auf einer Social Wall werden zudem interessante Beiträge von Partnern im Bevölkerungsschutz und aus diversen Medien zu Themen rund um das Thema Katastrophenschutz verlinkt. Ausserdem werden ausgewählte Information den Alertswiss-Twitter-Account (@alertswiss) verbreitet.

Die Lancierung der Alertswiss-Kanäle ist ein erster Schritt im Rahmen eines umfassenden Programms zur Verbesserung der Information der Bevölkerung über Katastrophen und Notlagen. Nach weiteren Ausbauschritten sollen die Alertswiss-Kanäle künftig genutzt werden, um die Bevölkerung auch im Falle eines konkreten Ereignisses rascher, zielgenauer und umfassender zu informieren: von der Warnung und Alarmierung über detaillierte Ereignisinformation bis hin zu konkreten Verhaltensanweisungen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Partnern im Bevölkerungsschutz erforderlich, insbesondere mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen.

Über 80% hören täglich Radio

mediapulse03.02.2015 – In allen Landesteilen schalten täglich deutlich über 80% der Bevölkerung Radioprogramme ein. Die Nutzungsdauer nimmt im 2. Semester 2014 leicht zu und liegt in der Deutschschweiz bei zwei Stunden täglich.
Die Schweizerinnen und Schweizer sind ein Volk von Radiohörern: Jeden Tag hören in den drei Sprachregionen zwischen 83.9 und 87.8% Radio, wie die heute veröffentlichten Zahlen zum zweiten Semester 2014 von Mediapulse zeigen. Im Tessin hört mit 87.8% täglich der grösste Anteil der Bevölkerung Radio. In der Deutschschweiz (87.6%) und in der Romandie (83.9%) liegen die Werte etwas tiefer.
Sowohl die tägliche Reichweite des Mediums Radio wie auch die Nutzungsdauer bleiben über die Jahre auf hohem Niveau, mit einer Tendenz zu einem leichten Rückgang. Mit täglich 120.5 Minuten in der Deutschschweiz, 101.5 Minuten in der Romandie und 118.3 Minuten im Tessin verbringen die Schweizerinnen und Schweizer aber immer noch jeden Tag rund zwei Stunden vor den Radioempfängern.
Herausforderung mit synchronen Ausstrahlungen gelöst
Mediapulse misst und vermarktet in der Schweiz die offiziellen Radiohörerzahlen. Die täglichen Daten aus dem Mediapulse Radiopanel werden von den Radiosendern für die Programmoptimierung und von der Werbewirtschaft für den zielgruppengerechten Verkauf von Werbespots verwendet. Seit 2013 erfasst die Messung auch die Verbreitung von Radioprogrammen über das Internet (Webstreams).
Im 2014 stellte sich der Nutzungsforschung die Herausforderung, dass verschiedene Sender zeitweise und über längere Strecken dasselbe Audiosignal senden (synchrone Ausstrahlungen). Für den korrekten Umgang mit diesen Sequenzen wurde das Messsystem weiterentwickelt (siehe dazu Medienmitteilung vom 27.01.2015). Sämtliche Daten zum 2. Semester 2014 werden korrekt ausgewiesen.

Ja zu tieferen Gebühren und mehr Fairness

Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) entlastet 75 Prozent der Schweizer Unternehmen von den Gebühren und lässt die Gebühren für alle Haushalte sinken. Ausserdem beendet sie einen unhaltbaren Zustand. Heute verfügen nahezu alle Haushalte und Unternehmen über Empfangsgeräte, aber lange nicht alle bezahlen die Gebühren. Das revidierte RTVG macht damit Schluss und entlastet die ehrlichen Gebührenzahlenden. Das Gesetz führt zu tieferen Gebühren und mehr Fairness.

Der Gewerbeverband hat heute sein Referendum gegen das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) eingereicht. Die Kritiker der Revision sprechen von neuen Steuern für Unternehmen. Das ist jedoch falsch. Heute sind auch die kleinsten Unternehmen gebührenpflichtig, wenn sie Empfangsgeräte besitzen. Mit dem neuen RTVG werden aber neu 75 Prozent der Schweizer Unternehmen von den Gebühren befreit. Neun Prozent der Unternehmen zahlen weniger als bisher. Davon profitiert insbesondere das Gewerbe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Daher spricht sich beispielsweise der Verband der Gastronomiebranche GastroSuisse für das neue RTVG aus. Die Gebühren dienen der Finanzierung der Programme der SRG wie auch der privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Letztere erhalten mit dem neuen Gesetz mehr Geld, das sie dringend benötigen. Das neue Gesetz entlastet die ehrlichen Gebührenzahler. Sie zahlen weniger. Die Jahresgebühr pro Haushalt sinkt gemäss Bundesrat von heute 462 auf rund 400 Franken.
Die Gesetzesrevision, über die voraussichtlich am 14. Juni 2015 abgestimmt wird, ist die notwendige Anpassung an den Wandel von Technologie und Mediennutzung. Die Zahl der möglichen Empfangsgeräte ist explodiert und nahezu alle Unternehmen und Haushalte besitzen sie. Die Radio- und Fernsehsendungen der privaten Sender und der SRG können heute via Computer, Tablet oder Smartphone fast überall empfangen werden. Eine pauschale Medienabgabe ist deshalb gerechter als eine Gebühr, die nur die Ehrlichen bezahlen. Das revidierte Gesetz senkt zudem den bürokratischen Aufwand. Niemand muss sich mehr über lästige Billag-Kontrollen ärgern, denn diese werden überflüssig.
Das überparteiliche Komitee „Ja zum RTVG“ setzt sich deshalb dafür ein, dass die heute unhaltbar gewordene Gebühr durch eine Medienabgabe abgelöst wird. Die Revision ist dringlich und nötig, damit alle Haushalte und ein Grossteil der Unternehmen entlastet werden. JA zum RTVG!

Weitere Infos unter: http://rtvg-ja.ch/