Erhöhung der Zustellermässigung für Zeitungen

Bern, 13.12.2019 – Im Jahr 2020 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse 27 Rappen pro Exemplar – zwei Rappen mehr als im Jahr 2019. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten weiterhin 18 Rappen. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post festgelegt.

Per 1. Oktober 2019 erfüllten 142 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 115,8 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung im Rahmen der indirekten Presseförderung. Damit verkleinerte sich im Vergleich zum Vorjahr der Förderkreis um drei Titel und die Anzahl der förderberechtigten Exemplare nahm um 5,7 Millionen ab. Für 2020 wird die Ermässigung auf 27 Rappen pro Exemplar festgesetzt und fällt damit um zwei Rappen höher aus als im Jahr 2019. Der Bund fördert die Regional- und Lokalpresse jährlich mit einem Beitrag von 30 Millionen Franken.

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten zum 1. Oktober 2019 total 985 Titel mit einer jährlichen Versandmenge von insgesamt 119 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für die indirekte Presseförderung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die berechtigten Titel um 13 und die geförderten Exemplare um 3,8 Millionen gesunken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt für das Jahr 2020 erneut eine Ermässigung von 18 Rappen pro Exemplar. Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken.

Höhere Ermässigung aufgrund rückläufiger Auflagen

Die Erhöhung des Ermässigungsbetrags um zwei Rappen gegenüber dem Vorjahr erklärt sich bei der Regional- und Lokalpresse zum einen mit dem Wegfall dreier Titel und zum anderen mit den seit Jahren sinkenden Auflagenzahlen.

Auch bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ist seit längerem ein Rückgang bei den förderberechtigten Titeln und Exemplaren erkennbar. Es wird erwartet, dass diese Tendenz anhalten wird. Die Gründe für die sinkenden Titel und Auflagenzahlen sind vielfältig. So können beispielsweise die nicht mehr erreichte Mindestanzahl von Abonnenten, die zu geringe Erscheinungshäufigkeit oder die Einstellung der Papierausgabe dazu führen, dass ein Titel die Voraussetzungen der indirekten Presseförderung nicht mehr erfüllt.

In beiden Kategorien wurden die in der jüngsten abgeschlossenen Berechnungsperiode zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft. Der Übertrag aus diesen Mitteln wird jeweils zu den gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträgen hinzugerechnet.

Die Zustellermässigungen basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.

Ausbau der indirekten Presseförderung geplant

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. August 2019 für rasch umsetzbare Massnahmen zu Gunsten der Schweizer Medien ausgesprochen. Das Massnahmenpaket sieht unter anderem vor, die bestehende Auflagenobergrenze von 40’000 Exemplaren und das Kopfblattkriterium für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften der Kategorie Regional- und Lokalpresse aufzuheben. Damit die bisher geförderten Titel der Regional- und Lokalpresse durch die Ausweitung des Förderkreises im Vergleich zu heute nicht schlechter gestellt werden, soll der Bundesbeitrag um 20 Millionen Franken erhöht werden. Das Massnahmenpaket wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 unterbreitet.

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