Erstmals Handbuch zur Radio-TV-Beschwerdepraxis

eidgenossenschaftBern, 12.12.2014 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) feiert 2014 ihr 30-jähriges Jubiläum. Sie veröffentlicht aus diesem Anlass ein Handbuch über ihre Tätigkeit und über die Medienregulierung in der Schweiz.

Bei der Behandlung von Beschwerden hat die UBI grundsätzlich eine Abwägung zwischen der Medienfreiheit und dem gebotenen Schutz des Publikums vorzunehmen. Die Medienfreiheit ist für eine Demokratie von zentraler Bedeutung. Wie alle Grundrechte unterliegt aber auch die Radio- und Fernsehfreiheit Schranken. Das schweizerische Rundfunkrecht sieht Mindestanforderungen an den Programminhalt vor, um die freie Meinungsbildung des Publikums zu gewährleisten und zu dessen Schutz vor unzulässigen Ausstrahlungen. Dazu gehören etwa Informationsgrundsätze wie das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot, die Beachtung der Grundrechte mit dem Diskriminierungsverbot und der Achtung der Menschenwürde, das Verbot von Gewaltverherrlichung bzw. Gewaltverharmlosung oder der Schutz Minderjähriger. Das Publikum nimmt im ganzen Aufsichtsverfahren eine zentrale Rolle ein, entscheidet es doch darüber, in welchen Fällen die UBI und die ihr vorgelagerten Ombudsstellen tätig werden dürfen.

„Zwischen Medienfreiheit und Publikumsschutz“ lautet auch der Titel eines Buchs, das die UBI zu ihrem 30-Jahr-Jubiläum veröffentlicht. Es besteht aus zwei Aufsätzen: Roger Blum, der Präsident der UBI, ermöglicht in seinem Beitrag einen Überblick über die vielfältige Medienregulierung in der Schweiz. Der Sekretariatsleiter Pierre Rieder stellt in seinem Aufsatz die UBI vor und fasst ihre Rechtsprechung anhand von Fallbeispielen zusammen. Die Schrift soll der interessierten Öffentlichkeit und namentlich Radio- und Fernsehkonsumentinnen und -konsumenten, Medienschaffenden und Medienverantwortlichen eine praktische Hilfe bieten. Sie ist kostenlos und kann beim Sekretariat der UBI bestellt oder von der UBI-Website heruntergeladen werden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Auf Beschwerde hin hat sie festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos.

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