Indirekte Presseförderung: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2016 fest

logo_suisseBern, 04.12.2015 – Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von insgesamt 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung. Damit gewährt die Schweizerische Post Ermässigungen für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen (sog. Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Die Ermässigungen für das Jahr 2016 betragen 25 Rappen beziehungsweise 15 Rappen pro Exemplar.

Der Bundesrat hat die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung der Schweizerischen Post genehmigt. Sie basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Darin geben diese an, ob sie die Voraussetzungen zum Erhalt der Zustellermässigung weiterhin erfüllen. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

Per 1. Oktober 2015 erfüllten 142 Titel der Regional- und Lokalpresse die Voraussetzungen zum Erhalt der indirekten Presseförderung. Die Zahl der berechtigten Titel bleibt damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (-1). Die Versandmenge ist jedoch um 3.4 Millionen Exemplare gesunken. Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse. Für 2016 wird die Ermässigung auf 25 Rappen pro Exemplar festgesetzt und ist somit zwei Rappen höher als 2015.

Mitgliedschafts- und Stiftungspresse

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten per 1. Oktober 2015 insgesamt 1’066 Zeitungen und Zeitschriften die Voraussetzungen, um von der indirekten Presseförderung profitieren zu können. Das sind 53 Titel weniger als im Vorjahr. Die jährliche Versandmenge sinkt auf 133.3 Millionen Exemplare (-6.3 Mio.). Für den Rückgang gibt es verschiedene Gründe: Zusammenlegung mehrerer Titel, zu wenig Abonnentinnen und Abonnenten, ungenügende Erscheinungshäufigkeit, Einstellung der physischen Herausgabe eines Titels. Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt eine Ermässigung von 15 Rappen pro Exemplar. Sie ist somit einen Rappen höher als im Jahr 2015.

Differenzenausgleich und Berechnung der Ermässigung

Da die effektiven Versandmengen der geförderten Titel vorab nicht bekannt sind, werden die jährlichen Ermässigungen pro Exemplar aufgrund der Vorjahresmengen berechnet. Entsprechend fallen bei der Post jedes Jahr Mehr- oder Minderausgaben an, abhängig davon, wie stark die effektiven Versandmengen von den Vorjahresmengen abweichen. In diesem Fall sieht die Postverordnung (VPG) einen Ausgleich der Differenzen vor.

Aufgrund der anhaltenden Tendenz sinkender Auflagezahlen wurden im 2014 die gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträge in beiden Kategorien nicht vollständig ausgeschöpft. Der nicht ausbezahlte Betrag wird zu den jährlich vom Bundesrat geleisteten Subventionsbeiträgen hinzugerechnet. Mittels des verfügbaren Förderbetrags und der tatsächlichen Versandmenge des vorangehenden Jahres wird die Ermässigungsberechnung vorgenommen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.