Serafe: Neue Abgabe für Radio und Fernsehen

Biel/Bienne, 27.12.2018 – Wenige Tage vor der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 stellen das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die neue Erhebungsstelle Serafe den Haushalten im Internet alle nützlichen Informationen rund um das neue Erhebungssystem zur Verfügung. In einem Video wird ausserdem die gestaffelte Rechnungsstellung für das Jahr 2019 erklärt. Auch werden mit den Serafe-Rechnungen 2019 die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Erklärung mitgeschickt.

Wer muss die Abgabe bezahlen und wer nicht? Wer kann von der Abgabepflicht befreit werden und unter welchen Bedingungen? Alle Informationen zum neuen Abgabesystem sind auf der Website des BAKOM zu finden. Auch die Serafe, die die Billag als Inkassostelle ablöst, hat alle wichtigen Angaben für Privat- und Kollektivhaushalte online gestellt. Ausserdem werden den Haushalten 2019 zusammen mit den Teil- und Jahresrechnungen der Serafe die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Information mitgeschickt.

Video zur Erklärung der Rechnungsstellung von Serafe

Im ersten Erhebungsjahr erfolgt die Rechnungsstellung in zwei Etappen. Die Schweizer Haushalte wurden dafür in zwölf Abrechnungsgruppen eingeteilt: jeweils eine für jeden Monat des Jahres. Im Januar erhält ein Zwölftel der Haushalte eine Jahresrechnung in der Höhe von 365 Franken, was dem Betrag der neuen Abgabe für zwölf Monate entspricht. Allen anderen Haushalten wird im Januar eine Teilrechnung zugeschickt für den Zeitraum zwischen dem Jahresbeginn und dem Monat, in dem sie ihre Rechnung für die folgenden zwölf Monate bekommen. Ziel dieser Einteilung in zwölf Gruppen ist es, die Rechnungsstellung ab 2020 gleichmässig über das gesamte Kalenderjahr zu verteilen, wie dies bisher der Fall gewesen ist. Um diesen speziellen Ablauf für das Jahr 2019 zu erklären, hat das BAKOM ein Video produziert, das auf seiner Website, aber auch auf jener der Serafe und auf YouTube verfügbar ist.

Meldungen und Befreiungen von Serafe

Die Adressen für die Rechnungsstellung stammen aus den Einwohnerregistern. Da die Einwohnerämter der Serafe auch Änderungen der Adresse oder der Haushaltszusammensetzung melden, müssen die Abgabepflichtigen künftig – im Gegensatz zum alten System – nichts mehr unternehmen.

Personen, die Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV/IV beziehen, finden auf den Websites des BAKOM und der Serafe Informationen, wie sie ihren Haushalt von der Abgabepflicht befreit lassen können. All jene, die keine Möglichkeit haben, Radio- oder Fernsehprogramme zu empfangen, weil sie weder Radio noch Fernseher, Smartphone, Tablet, Computer mit Internetanschluss oder Autoradio besitzen, können nach Erhalt der ersten Rechnung eine Befreiung beantragen. Dazu müssen sie ein Formular ausfüllen, das auf Anfrage bei der Serafe erhältlich ist oder auf dem Internet heruntergeladen werden kann.

Unternehmensabgabe

Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Ein Unternehmen ist abgabepflichtig, wenn es der Mehrwertsteuer unterliegt und einen Umsatz von mindestens 500’000 Franken erzielt. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der ESTV (www.estv.admin.ch).

Gesuch um Opting-out:
Serafe
Postfach
8010 Zürich
058 201 31 67
www.serafe.ch/optingout

Rückblick
Die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe ersetzt die bis Ende 2018 von der Billag erhobene Empfangsgebühr. Sie beträgt jährlich 365 Franken pro Haushalt statt wie bisher 451 Franken. Die Abgabe ist voll geschuldet: Es wird nicht mehr zwischen Radio- und/oder Fernsehempfangsgebühr unterschieden. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem Umsatz: Liegt dieser unter 500’000 Franken, muss das Unternehmen keine Abgabe entrichten. Ab einer halben Million wird ein progressiver Tarif zwischen 365 Franken und 35’590 Franken pro Jahr angewendet.

Vorbereitungsmassnahmen zur Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren
Im November hat das Bundesgericht die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Diese wird über eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der Serafe erfolgen. Die Vorbereitungsarbeiten laufen: Das UVEK muss die notwendige Gesetzesgrundlage zuhanden des Parlaments erarbeiten. Letzteres wird auch über den Endbetrag befinden, der etwa 50 Franken pro Haushalt betragen könnte. Die Rückerstattung wird daher noch nicht mit den ersten Rechnungen der Serafe vorgenommen.

Höhere Zustellermässigung für Zeitungen und Zeitschriften

Bern, 07.12.2018 – Im Jahr 2019 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse 25 Rappen pro Exemplar, für die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse 18 Rappen. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post festgelegt.

Per 1. Oktober 2018 erfüllten 146 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 121.5 Mio. Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung im Rahmen der indirekten Presseförderung. Die Zahl der berechtigten Titel stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um sieben Titel, während die Anzahl der förderberechtigten Exemplare um 4.5 Mio. abgenommen hat. Für 2019 wird die Ermässigung auf 25 Rappen pro Exemplar festgesetzt und fällt damit um einen Rappen höher aus als im Jahr 2018. Der Bund fördert die Regional- und Lokalpresse jährlich mit einem Beitrag von 30 Millionen Franken.

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten zum 1. Oktober 2018 total 998 Titel mit einer jährlichen Versandmenge von insgesamt 122.8 Mio. Exemplaren die Voraussetzungen für die indirekte Presseförderung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die berechtigten Titel um 15 und die geförderten Exemplare um 2.4 Mio. gesunken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt für das Jahr 2019 eine Ermässigung von 18 Rappen pro Exemplar (Vorjahr: 17 Rappen pro Exemplar). Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken.

Höhere Ermässigung aufgrund rückläufiger Auflagen

Die Erhöhung des Ermässigungsbetrags um einen Rappen gegenüber dem Vorjahr erklärt sich bei der Regional- und Lokalpresse durch die seit Jahren stetig sinkenden Auflagenzahlen, was auch durch das Hinzukommen von neu geförderten Titeln nicht kompensiert wird.

Bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse sind die Gründe für die sinkenden Titel und Auflagenzahlen und damit für die Erhöhung der Ermässigung um einen Rappen vielfältig. So können beispielsweise die nicht mehr erreichte Mindestanzahl von Abonnenten, die zu geringe Erscheinungshäufigkeit oder die Einstellung der Papierausgabe dazu führen, dass ein Titel die Voraussetzungen der indirekten Presseförderung nicht mehr erfüllt.

In beiden Kategorien wurden damit die in der jüngsten abgeschlossenen Berechnungsperiode zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft. Der Übertrag aus diesen Mitteln wird jeweils zu den gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträgen hinzugerechnet.

Die Zustellermässigungen basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.

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Rückzahlung der Mehrwertsteuer Billag

Bern, 14.11.2018 – In vier Musterfällen hat das Bundesgericht am 2. November 2018 die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Als Folge dieser Urteile schlägt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor, dass der Bund die Mehrwertsteuer an alle Haushalte zurückerstattet. Das UVEK bereitet nun eine gesetzliche Grundlage für eine pauschale Rückzahlung in Form einer Gutschrift an alle Haushalte vor, ohne dass diese aktiv werden müssen.

Das UVEK erarbeitet, wie vom Parlament in der Motion 15.3416 Flückiger verlangt, eine gesetzliche Grundlage, die eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer an alle Haushalte ermöglicht. Dies soll über eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der künftigen Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Die Höhe der Rückzahlung bemisst sich am Betrag der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer und der Anzahl abgabepflichtiger Haushalte zum Zeitpunkt der Rückzahlung. Zwischen 2010 und 2015 wurden rund 170 Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren bezahlt. Gestützt auf eine aktuelle grobe Schätzung wird sich der Rückerstattungsbetrag in der Grössenordnung von 50 Franken pro Haushalt bewegen. Das Parlament wird darüber abschliessend zu befinden haben.

Wer bereits ein Gesuch um Rückerstattung der Mehrwertsteuer eingereicht hat, wird die Rückzahlung ebenfalls als Gutschrift auf die Abgaberechnung erhalten.

Hintergrund

In einem ersten Verfahren hatte das Bundesgericht im April 2015 entschieden, dass die Empfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterstehen. Seither wird auf den Radio- und Fernsehgebühren keine Mehrwertsteuer mehr erhoben. Die Frage der Rückzahlung liess das Bundesgericht im ersten Entscheid offen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Konsumentenorganisationen verlangten anschliessend in einem weiteren Verfahren die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die Zeit von 2005 bis 2015. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Anspruch in seinem Urteil vom 6. März 2017, das Bundesgericht hat ihn nun aber wegen der mehrwertsteuerrechtlichen Verjährung auf die Zeit ab Januar 2010 begrenzt. Es bestätigte im Grundsatz ein bereits im September 2018 veröffentlichtes Urteil in einem Einzelfall.

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Medienmonitor zeigt Einfluss der Medien auf die Meinungsbildung

Biel/Bienne, 13.11.2018 – Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 13. November 2018 erstmals den Medienmonitor Schweiz präsentiert. In Form einer interaktiven Website wird das Potenzial der verschiedenen Mediengattungen – Print, Radio, TV, Online – für die Meinungsbildung dargestellt. Die Untersuchung zeigt, dass das Fernsehen den grössten Einfluss auf die Meinungsbildung hat, vor der Presse, Radio und Onlinemedien. Der Medienmonitor Schweiz gibt ausserdem Auskunft über Besitzverhältnisse und unternehmerische Verflechtungen im Schweizer Medienmarkt.

Auf www.medienmonitor-schweiz.ch, der dreisprachigen Webseite des Medienmonitors Schweiz, kann das Meinungsbildungspotenzial für die gesamte Schweiz und verschiedene Regionen angezeigt werden. Ebenfalls ersichtlich sind die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse der grossen Schweizer Medienunternehmen. Die Webseite umfasst auch einen wissenschaftlichen Bericht, der eine Gesamtinterpretation der zahlreichen Detailergebnisse enthält.

Wie die Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2017 zeigen, dominiert das Fernsehen die Meinungsbildung vor allem in der lateinischen Schweiz: In der französischen Schweiz hat es die deutlich grössere Meinungsmacht als die Presse, deren Beeinflussungspotenzial in diesem Landesteil etwa gleich gross ist wie dasjenige des Radios. In der italienischen Schweiz ist die Führungsrolle des Fernsehens noch grösser. Hier liegt die Presse hinter dem Radio auf Platz drei der einflussreichsten meinungsbildenden Medien. Online-Angebote liegen nach den Untersuchungen der Studie in allen drei Landesteilen an letzter Stelle. Auch in der deutschen Schweiz hat das Fernsehen als Gattung insgesamt das grösste Beeinflussungspotenzial, Print ist in diesem Landesteil aber stärker als in den lateinischen Sprachregionen.

Diese Angaben beziehen sich auf die allgemeine Informationsnutzung. Sie wird breit verstanden und beinhaltet neben Politik auch Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport. Über die punktuelle Informationsnutzung bei politischen Ereignissen, wie zum Beispiel vor und über Abstimmungen und Wahlen gibt der Medienmonitor keine Auskunft.

Das einflussreichste Medienunternehmen ist die SRG SSR, gefolgt von Tamedia. Die einflussreichsten Einzelmedien sind die Gratis-Pendlerzeitungen «20 Minuten / 20 minutes / 20 minuti», vor den Radio- und Fernsehprogrammen der SRG SSR. Je nach Alter variiert die Bedeutung der verschiedenen Mediengattungen. Während bei jüngeren Medienkonsumentinnen und

-konsumenten vor allem «20 Minuten» für die Meinungsbildung beigezogen wird, dominieren bei den ältesten Publikumsgruppen die Fernseh- und Radioprogramme der SRG SSR.

Der Medienmonitor Schweiz basiert auf Daten, die aus drei aufeinander abgestimmten Forschungsmodulen stammen. Im ersten Modul wurde die Rolle der verschiedenen Medien bei der individuellen Meinungsbildung der Schweizer Bevölkerung mittels einer Repräsentativbefragung erhoben. Im zweiten Modul werteten die Forscher Daten aus etablierten Studien der angewandten Medienforschung aus, um das Gewicht der verschiedenen Medien im Publikumsmarkt festzustellen. In einem dritten Modul wurden schliesslich anhand von Geschäftsberichten, Branchenstudien und laufender Marktbeobachtung die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse im Schweizer Medienmarkt erhoben und in einer Datenbank dargestellt. Diese wird laufend aktualisiert.

Der Medienmonitor Schweiz ist Teil der BAKOM-Medienforschung, mit der insbesondere die Programmleistungen und die Publikumsakzeptanz der Schweizer Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag untersucht werden. Der Medienmonitor Schweiz wurde vom BAKOM in einem offenen Verfahren nach WTO öffentlich ausgeschrieben. Für die ersten vier Untersuchungsjahre erhielt das Forschungsbüro Publicom AG in Kilchberg den Zuschlag.

Nathalie Wappler wird Direktorin von SRF

Der Verwaltungsrat der SRG SSR ist dem Vorschlag des Regionalvorstandes der SRG Deutschschweiz einstimmig gefolgt und hat Nathalie Wappler an seiner Sitzung vom 5. November zur neuen Direktorin von SRF gewählt. Die heutige Programmdirektorin beim Mitteldeutschen Rundfunk MDR wird ihre neue Funktion im Frühjahr 2019 übernehmen.

Für die Wahl der Direktion SRF ist der Verwaltungsrat SRG SSR zuständig. Er wählt auf Vorschlag der SRG Deutschschweiz. Nathalie Wappler überzeugte die Mitglieder des Ausschusses im Nominationsverfahren neben ihrer breiten und langjährigen Erfahrung im Mediengeschäft mit ihrer Strategiekompetenz, ihrer analytischen Denkweise, ihrem guten Gespür für die Herausforderungen, die auf den medialen Service public warten und ihrem Verständnis für die gesellschaftspolitischen Abläufe und Realitäten in der Schweiz. Zudem überzeugte Nathalie Wappler durch ihre Führungskompetenz.

Nathalie Wappler übernimmt die Direktion SRF im Frühjahr 2019. Bis dahin wird Ruedi Matter, 65, das Unternehmen leiten. Die Organisation der Übergabe wird in den kommenden Wochen zusammen mit SRG-Generaldirektor Gilles Marchand definiert.

Nathalie Wappler Hagen wurde 1968 in St. Gallen geboren. Sie schloss ihr Studium der Geschichte, der politischen Wissenschaften und der Germanistik in den 1990er-Jahren an der Universität Konstanz mit dem Magister Artium ab. Auslandsstudien führten sie an die Universität von Bristol in Grossbritannien und an die Stanford Universität in Kalifornien.

Ihre ersten Berufsjahre verbrachte sie als Redaktorin bei ARD (WDR), ZDF und als Chef vom Dienst bei 3sat. Von 2005 bis zum Wechsel zum Mitteldeutschen Rundfunk MDR war Nathalie Wappler in verschiedenen Funktionen bei SRF tätig. Ab 2009 begleitete sie als Projektmanagerin in verantwortlicher Funktion verschiedene Veränderungsprozesse bei SRF, entwickelte Strategien für ein modernes Kulturradio, neue Film- und Serienstrategien und trimediale Arbeitsplatzmodelle. Als Abteilungsleiterin Kultur SRF war sie danach Mitglied der SRF-Geschäftsleitung sowie Mitglied der Geschäftsleitung des deutschsprachigen Gemeinschaftssenders 3sat und Verwaltungsrätin des internationalen Programmvermarktungsunternehmens Telepool. Seit 2016 ist Nathalie Wappler Programmdirektorin beim Mitteldeutschen Rundfunk MDR.

Andreas Schefer, Präsident der SRG Deutschschweiz und SRG-Verwaltungsrat: «Seitens der Trägerschaft freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit Nathalie Wappler, und als Mitglied des Verwaltungsrates bin ich überzeugt, dass wir die richtige Wahl getroffen haben.»

SRG-Generaldirektor Gilles Marchand: «Ich freue mich, Nathalie Wappler neu in der Geschäftsleitung der SRG begrüssen zu dürfen. Ihre Erfahrung, ihr Fachwissen und ihre Kenntnisse der Schweizer Verhältnisse werden in dieser Phase der tiefgreifenden Transformation von SRG und SRF von grossem Nutzen sein. Und wir sind uns bezüglich der Werte und Herausforderungen des Service public ganz und gar einig.»

Nathalie Wappler zu ihrer Wahl: «Ich freue mich sehr, die Leitung von SRF übernehmen zu dürfen und für einen starken medialen Service public in der Schweiz einzustehen.»

Bild: Nathalie Wappler (SRG / Mirco Rederlechner)

Mascha Santschi Kallay neu Präsidentin der UBI

Bern, 07.11.2018 – An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat Mascha Santschi Kallay, Rechtsanwältin und bisheriges Mitglied der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI, zur neuen Präsidentin gewählt. Sie ersetzt per 1. Januar 2019 den bisherigen Präsidenten Vincent Augustin, der ab demselben Termin die SRG SSR Svizra Rumantscha, den Trägerverein des rätoromanischen Radios und Fernsehens, präsidieren wird. Der Bundesrat hat per 1. Januar 2019 zudem Armon Vital als neues Mitglied für die UBI gewählt.

Dr. Mascha Santschi Kallay ist selbstständig praktizierende Rechtsanwältin und seit 2016 Mitglied der UBI. Der Bundesrat hat sie aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Arbeit sowie ihrer Tätigkeit als Kommunikationsberaterin und ihrer journalistischen Erfahrungen zur UBI-Präsidentin gewählt. Mascha Santschi Kallay wird die neue Funktion am 1. Januar 2019 übernehmen.

Gleichzeitig wird Armon Vital als neues Mitglied der UBI eingesetzt. Der selbstständig praktizierende Advokat und Notar aus dem Unterengadin war mehrere Jahre nebenamtlicher Richter am Kantonsgericht Graubünden. Der Bundesrat dankt dem scheidenden Präsidenten, Dr. Vincent Augustin, für die geleisteten Dienste und sein Engagement.

Die UBI ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Sie besteht aus neun vom Bundesrat ernannten Mitgliedern und beschäftigt sich schwergewichtig mit Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter sowie gegen das übrige publizistische Angebot der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. Die UBI bestimmt und beaufsichtigt überdies die drei sprachregionalen Ombudsstellen für Nicht-SRG-Veranstalter.

Die Tageswoche stellt ihren Betrieb ein

Der Stiftungsrat der Stiftung für Medienvielfalt hat entschieden, die TagesWoche einzustellen. Er tut das schweren Herzens und in grosser Anerkennung für die Arbeit aller Mitarbeitenden. Ein grosser Dank geht auch an alle Leserinnen und Leser. Die Stiftung wird ihr Engagement für Basel fortsetzen.

Nach dem barfi.ch am 18. August 2018 die Segel gestrichen hat, verschwindet ein weiteres News Portal in Basel von der Bildfläche. Bei der Übernahme der Baslerzeitung durch die Tamedia wird man bezüglich Medienvielfalt auch nicht richtig froh.

Schade, mit einer zeitgemässen Medienförderung, die nicht nur auf die alten Ladenhüter wie Fernsehen, Radio oder Papierdruck setzt, hätte man sicher etwas bewegen können. Bei schwindenden Werbeeinnahmen, abnehmenden Aboeinnahmen wird es sehr schwierig für lokale Onlineportale.  Wenn ich die Wahl hätte, wie meine Gebührengelder investiert werden sollten, so würde ich solche Newsanbieter vor dem Staatsrundfunk bevorzugen.

Keine Fake News bei SRF

Bern, 02.11.2018 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI hat die Beschwerde gegen einen Beitrag der „Tagesschau“ von Fernsehen SRF über einen vermeintlichen Stimmungswandel zu einem Rahmenabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union abgewiesen. Die Mehrheit der Kommission kam zum Schluss, dass die Mängel bei der Anmoderation noch keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots begründeten.

Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen befand die UBI über einen Beitrag der Nachrichtensendung „Tagesschau“ von Fernsehen SRF vom 1. Mai 2018. Im Zentrum von diesem stand eine Momentaufnahme der Stimmung zu einem Rahmenabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union (EU). In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde moniert, der Beitrag habe Fake News vermittelt, indem in sachlich unzutreffender Weise aus Ergebnissen einer Meinungsumfrage eine Kehrtwendung der Stimmung zu einem Rahmenabkommen abgeleitet worden sei. Wie die Beschwerdeführerin kam auch die UBI zum Schluss, dass die Anmoderation mangelhaft und unsorgfältig war. Ergebnisse einer Meinungsumfrage zu den Beziehungen der Schweiz mit der EU wurden in überspitzter und nicht transparenter Weise wiedergegeben. Der nachfolgende Filmbericht, in welchem sich der Bundespräsident, der EU- und andere Botschafter sowie Teilnehmer eines Podiumsgesprächs zur Stimmungslage sowie zu den Verhandlungen um ein Rahmenabkommen äusserten, trug aber massgeblich zu einer freien Meinungsbildung des Publikums bei. Die UBI kam deshalb nach intensiver Diskussion mit sechs zu drei Stimmen zum Schluss, dass der Beitrag insgesamt das Sachgerechtigkeitsgebot trotz der mangelhaften Anmoderation nicht verletzt hat.

Ebenfalls Gegenstand einer Beschwerde bildete die „Samstagsrundschau“ von Radio SRF vom 10. März 2018, in welchem der AXPO-CEO befragt wurde. Anlass des Gesprächs bildete der Entscheid der Aufsichtsbehörde ENSI, dass das Atomkraftwerk Beznau 1 nach einem längeren Unterbruch seinen Betrieb wieder aufnehmen kann. Gegen das Interview mit dem AXPO-Exponenten erhoben Vertreter der ENSI-Mahnwache Beschwerde. Ihre Rügen, wonach der Moderator Aussagen seines Gastes zu wenig hinterfragt habe und die Sendung eine Plattform für den Exponenten der Atomwirtschaft gewesen sei, erachtete die UBI aber als unbegründet. Der Moderator konfrontierte den AXPO-CEO mit zahlreichen Kritikpunkten und hinterfragte dessen Antworten häufig. Umstrittene Aussagen des Gastes kamen mit einer Ausnahme zum Ausdruck. Bei einer Diskussionssendung sind die Anforderungen an die Sachgerechtigkeit zudem nicht gleich hoch wie bei rein redaktionell aufbereiteten Sendungen. Die UBI wies die Beschwerde einstimmig ab.

Als unbegründet erachtete die UBI ebenfalls eine Beschwerde gegen die Diskussionssendung „Arena“ vom 13. April 2018. Thema der Sendung mit dem Titel „Entwaffnete Schweiz“ war das geplante neue Waffenrecht. Die wesentlichen Fakten zur Vorlage des Bundesrats sowie die Positionen von Befürwortern und Gegnern wurden korrekt und in transparenter Weise vermittelt. Der in der Popularbeschwerde behauptete angebliche tendenziöse Charakter zu Gunsten eines schärferen Waffenrechts stellte die UBI nicht fest. Sie wies die Beschwerde gegen die Sendung daher einstimmig ab wie auch diejenige gegen die ebenfalls gerügte Sendungsankündigung auf der Website. Diese Ankündigung enthielt zwar einen etwas irreführenden Satz, welcher aber alleine nicht geeignet war, eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots zu begründen.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die vom Bündner Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Marcel Rohr wird neuer Chefredaktor der Basler Zeitung

Marcel Rohr wird neuer Chefredaktor der «BaZ». Er übernimmt diese Funktion von Markus Somm, der nach einer Auszeit bei Tamedia als Autor tätig sein wird. 

Zürich, 31. Oktober 2018 – Wie angekündigt, verlässt der bisherige Verleger und Chefredaktor Markus Somm die Basler Zeitung spätestens per Ende Jahr. Auf ihn folgt Marcel Rohr als Chefredaktor.

Die Basler Zeitung wird wie bisher mit ihrer eigenständigen Redaktion in Basel über das lokale, regionale und kantonale Geschehen inklusive Wirtschaft, Kultur und Sport berichten. Sie wird die Perspektive beider Basel zukünftig auch in das Zeitungsnetzwerk von Tamedia einbringen und soll dadurch an nationaler Ausstrahlung gewinnen. Gleichzeitig wird die Basler Zeitung von der Berichterstattung der gemeinsamen Redaktion Tamedia über nationale und internationale Themen profitieren und diese aus Basler Sicht einordnen.

 

Marcel Rohr als neuer Chefredaktor der «BaZ» wird dabei zusammen mit der Redaktionsleitung eine wichtige Rolle spielen. Der 51-Jährige Rohr arbeitet seit 2005 bei der Basler Zeitung, wo er als Sportchef eingestiegen ist und zunehmend als Blattmacher tätig wurde. Zuvor war er 12 Jahre als Redaktor und Fussballchef beim Blick und Sonntagsblick tätig. Marcel Rohr startete seine Karriere im kaufmännischen Bereich, ehe er ab 1988 das journalistische Handwerk als Redaktor bei der Wochenzeitung Doppelstab der Basler Woche Verlags AG erlernte.

Tamedia Verleger Pietro Supino zur Ernennung: «Mit Marcel Rohr wird ein führender Kopf der Redaktion spätestens per Anfang 2019 die Funktion als Chefredaktor von Markus Somm übernehmen. Wir freuen uns über die interne Nachfolge. Gemeinsam mit der neuen Redaktionsleitung prüfen wir nun Möglichkeiten, um den Standort Basel zu stärken.»

Neben Markus Somm, der nach einer Auszeit als Autor für Tamedia tätig wird, wird auch Raphael Suter die Basler Zeitung verlassen. Nach fast 30 Jahren im Print- und Radiojournalismus hat sich Raphael Suter entschieden, die BaZ zu verlassen. Seine Entscheidung hat er unabhängig von der Ernennung der neuen Chefredaktion getroffen. Mit der Leitung einer Kulturstiftung bietet sich Raphael Suter eine einmalige Chance ausserhalb des Journalismus, die ihn fasziniert und die er wahrnehmen möchte. Seine Nachfolge als Ressortleiter Kultur steht noch nicht fest.

Der Verwaltungsrat sowie die Unternehmensleitung von Tamedia wünschen Marcel Rohr viel Freude und Erfolg in seiner Funktion als Chefredaktor der Basler Zeitung. Gleichzeitig freuen Sie sich auf die neue Form der Zusammenarbeit mit Markus Somm und wünschen Raphael Suter alles Gute für seine berufliche Zukunft. Beiden danken sie für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr grosses Engagement.

12 Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission wollen einen Werbekonsumzwang beim Replay-TV

Mit dem am letzten Freitag knapp gefällten Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats soll Werbung im zeitversetzten Fernsehen (Replay-TV) nur noch dann übersprungen werden können, wenn eine Zustimmung der Sender vorliegt. SUISSEDIGITAL wehrt sich gegen diesen konsumentenfeindlichen Gesetzesartikel.

„12 Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission wollen einen Werbekonsumzwang beim Replay-TV. Im Zeitalter der vielbeschworenen Digitalisierung ist dies nicht nur ein Anachronismus, sondern vor allem auch kultur- und konsumentenfeindlich“, sagt SUISSEDIGITAL-Geschäftsführer Simon Osterwalder zu dem für ihn überraschenden Entscheid, einen von den TV-Sendern portierten Artikel zur Einschränkung von Replay-TV mit 12 zu 9 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) anzunehmen. SUISSEDIGITAL lehnt diesen Artikel aus folgenden Gründen ab:

  • Es wird in das bewährte Recht auf Privatkopie bei in der Schweiz frei empfangbaren TV-Sendern eingegriffen. Konnte man bis jetzt – unabhängig von der technischen Lösung (früher via VHS-Rekorder, heute via Replay-TV-Plattform) – selber entscheiden, ob und wie man die TV-Werbung überspringen will, bedarf dies in Zukunft der expliziten Zustimmung jedes einzelnen Senders. Selbstverständlich werden sich die TV-Sender diese Zustimmung etwas kosten lassen.
  • Replay-TV in der heutigen Form wird es nicht mehr geben, denn die Werbung wird nicht mehr bei allen, sondern nur noch bei bestimmten Sendern übersprungen werden können. Damit sinken die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften, was vor allem die Kulturschaffenden trifft, die aus Privatkopie-Tarifen finanziert werden.
  • Für die Konsumenten wird Replay-TV trotz Einschränkungen teurer werden, da sich die grossen Sender für die Erteilung der Erlaubnis, Werbung überspringen zu dürfen, fürstlich bezahlen lassen werden. Daneben sind weiterhin die üblichen Urheberrechtstarife geschuldet. Ein wichtiges Ziel der Urheberrechtsrevision, nämlich die Abschaffung von solchen Doppelvergütungen, wird zu Gunsten von gebührenfinanzierten Schweizer Sendeunternehmen und finanzstarken ausländischen Medienkonzernen torpediert.

Fazit: Vom neuen Artikel profitieren nur die Sender, und zwar zu Lasten der …

Konsumenten: Für sie wird Replay-TV weniger attraktiv sein und zudem teurer werden.

Kulturschaffenden: Für sie wird weniger Geld zur Verfügung stehen.

Verbreiter: Für sie wird es kompliziert – und für kleine Anbieter wegen des grossen Aufwands gar unmöglich – sein, Replay-TV in attraktiver Form weiterhin anbieten zu können.

Symbolbild: Foto von Rene Asmussen von Pexels