Das RTVG wurde mit einem Zufallsmehr angenommen. Ob der politische Entscheid so akzeptiert wird, oder ob auf juristischem Wege eine Nachzählung verlangt wird, ist noch offen.
Damit hat der Bundesrat erfolgreich eine Kopf-Mediensteuer implementiert.
Paradox ist, dass der Zürcher Regierungsrat und verschiedene Gemeindevertreter gleichzeitg erfolgreich die kantonale Gebührteninitiative abgewerht haben. Wichtigstes schlagkräftiges Argument: „Gebühren werden nur dort erhoben wo die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vom Staat eine Zusatzleistung erwarten. Die Gebühren sind immer Verursacher bezogen“. Schade, der Bund hätte hier etwas lernen können.