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Gebühren für Radio und Fernsehen bleiben unverändert

eidgenossenschaftBern, 28.11.2014 – Die Höhe der Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang bleibt bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems unverändert. Nach dem heutigen Entscheid des Bundesrates werden somit private Haushalte voraussichtlich bis 2018 weiterhin 462 Franken pro Jahr bezahlen müssen. Auch für den gewerblichen und den kommerziellen Empfang bleiben die Gebühren gleich. Die letzte Gebührenerhöhung datiert vom April 2007.

Der Bundesrat überprüft in der Regel alle vier Jahre, ob die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren noch angemessen ist. Der Ertrag der Empfangsgebühren dient insbesondere dazu, die Erfüllung des SRG-Leistungsauftrags zu finanzieren. Die privaten Veranstalter (Lokalradios, Regionalfernsehen) sowie die Nutzungsforschung, die Förderung von neuen Technologien, das BAKOM und die Billag erhalten ebenfalls einen Gebührenanteil. Für die kommenden Jahre bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems bleibt die Höhe der Empfangsgebühren unverändert.

Das Parlament hat in der vergangenen Herbstsession eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschlossen. Dagegen ist aber das Referendum lanciert worden. Die Gesetzesänderung hätte die Einführung eines neuen Abgabesystems zur Folge, das vor­aussichtlich auf Anfang 2019 zu einer spürbaren Senkung der Radio- und Fernsehgebühren für private Haushalte führen würde.

Nach dem Willen des Parlaments sollen mit den Abgaben für Radio und Fernsehen zusätzliche Aufgaben finanziert werden: So kann der Anteil privater konzessionierter Radio- und Fernsehstationen an den Gebühren bis auf 6 Prozent erhöht werden (heute 4 Prozent), die Förderung neuer Technologien wird verbessert und die Untertitelung für sinnesbehinderte Personen bei regionalen TV-Stationen sowie die Rundfunkarchivierung werden künftig aus Gebührengeldern finanziert.

Der Bundesrat erwartet für die Jahre 2015 bis 2018 durchschnittlich 11 Millionen Franken mehr Gebühreneinnahmen pro Jahr, die auf die steigende Anzahl zahlender Haushalte zurückzuführen sind. Mit diesen Mehreinnahmen und mit bestehenden Gebührenüberschüssen aus früheren Jahren sollten bis zur Einführung des neuen Abgabesystems auch die sich aus der beschlossenen Gesetzesrevision zusätzlich ergebenden Aufgaben finanziert werden können.