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UBI Beschwerden nur gegen die SRG

eidgenossenschaftBern, 25.03.2014 – Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im vergangenen Jahr 18 neue Beschwerden eingegangen. Sie betrafen ausschliesslich Radio- und Fernsehprogramme der SRG. Im eben veröffentlichten Jahresbericht setzt sich UBI-Präsident Roger Blum mit der Kritik an der UBI aus Lausanne und aus Bern auseinander.

Die UBI hat ihren Tätigkeitsbericht 2013 veröffentlicht. Danach gingen im vergangenen Jahr 18 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter ein, zwei weniger als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im gleichen Zeitraum 237 Beanstandungen. Das sind 34 mehr als 2012. Die Ombudsstellen erledigten damit über 92 Prozent der Streitfälle endgültig.

Die Beschwerden visierten ausschliesslich Sendungen aus Programmen der SRG. Gegenstand von Beschwerden bildeten Sendungen von Fernsehen SRF (10), Radio SRF (4), Fernsehen Radio Télévision Suisse RTS (2), Radio RTS (1), Radio und Fernsehen RTS (1). Meist beanstandete Sendung war die „Rundschau“ von Fernsehen SRF mit vier Beschwerden.

Die neu eingegangenen Beschwerden betrafen mit einer Ausnahme – einem Werbespot – Informationssendungen. Mehrfach gerügt wurden kritische Sendungen über Nationalrat Christoph Mörgeli im Zusammenhang mit dessen Rolle bei der Betreuung von Dissertationen. Die angeblich einseitige Berichterstattung über den Nahostkonflikt zu Lasten von Israel bildete ebenfalls Gegenstand von mehreren Beschwerden.

Bei zwei der im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest, im Vorjahr waren es noch vier. Ein „News“-Beitrag von Telebärn, gegen welchen Ende 2012 eine Beschwerde erhoben wurde, erachtete die UBI als nicht sachgerecht. Es ging dabei um einen Bericht über ein angeblich finanziell stark angeschlagenes Unternehmen aus dem Berner Seeland. Die Pleite-These der Redaktion beruhte jedoch auf unzureichenden Belegen, was für das Publikum nicht erkennbar war. Die von Telebärn danach ergriffenen Vorkehren – der Sender betrieb  interne Weiterbildung und löschte den Beitrag aus dem elektronischen Archiv – erachtete die UBI als genügend, um das Verfahren einzustellen. Bei der Diskussionssendung „Arena“ von Fernsehen SRF über die eidgenössische Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ kam die UBI ebenfalls zum Schluss, das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden. Die dagegen erhobene Beschwerde der SRG hiess das Bundesgericht aber gut und hob den Entscheid der UBI auf.

Im Vorwort zum Jahresbericht nimmt UBI-Präsident Roger Blum Stellung zur Kritik, die gegenüber der UBI vom Bundesgericht in Lausanne und vom Parlament in Bern geäussert wurde. Dabei stellt er klar, dass die UBI alles, was aus Lausanne kommt, ernst nimmt, weil das Bundesgericht institutionell die obere Instanz ist, dass sie aber gegenüber der politischen Kritik aus dem Parlament auf ihre Unabhängigkeit pocht.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen (z.B. Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, Jugendschutz, Beachtung der Grundrechte) verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos.

UBI – Nur Fernsehsendungen beschäftigten Ombudsstellen

eidgenossenschaftBern, 03.03.2014 – Vor den Ombudsstellen für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter der Schweiz gab es 2013 Beanstandungen ausschliesslich gegen Fernsehsendungen – und nur in der deutschen Schweiz. Dies geht aus den Jahresberichten der drei sprachregionalen Ombudsstellen hervor, die die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) genehmigt hat.

35 Beanstandungen gingen bei der Ombudsstelle für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter der deutschen und rätoromanischen Schweiz im Jahr 2013 ein. In der überwiegenen Mehrzahl wurde eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots geltend gemacht.  Andere Beanstandungen betrafen die Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit, den Jugendschutz, die Achtung der Menschenwürde, die Gewaltverharmlosung bzw. -verherrlichung und unentgeltiche Schleichwerbung. Die materiell behandelten Beanstandungen richteten sich auschliesslich gegen Fernsehsendungen, am häufigsten gegen solche von „Tele M1“ und „Tele Züri“. Die Beanstandungen wurden alle durch die Ombudsleute endgültig erledigt, ohne anschliessende Beschwerde an die UBI.

Keine einzige Beanstandung registrierten die Ombudsstellen der privaten Radio- und Fernsehveranstalter in den französischen und italienischen Sprachregionen. Ein Grund dafür kann das ungenügende Wissen über die Möglichkeit zur Beanstandung von Radio- und Fernsehsendungen sein. UBI und Ombudsstellen sind seit längerem bestrebt, die Information  zu verstärken. Die Ombudsstelle für die italienischsprachige Schweiz hat zudem auf die prekäre Situation der italienischsprachigen Berichterstattung im privaten Rundfunk Graubündens hingewiesen.

Es ist Aufgabe der Ombudsstellen, Beanstandungen gegen Radio- und Fernsehsendungen zu behandeln. Sie vermitteln zwischen den beteiligten Parteien. Erst nach Abschluss des Verfahrens vor der Ombudsstelle kann allenfalls Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Die UBI übt die Aufsicht über die Ombudsstellen der drei sprachregional aufgeteilten privaten Radio- und Fernsehveranstalter aus. An ihrer letzten Sitzung hat sie deren Tätigkeitsberichte  für 2013 geprüft und genehmigt.

Catherine Müller und Reto Schlatter neu in der UBI

Bern, 09.12.2013 – Der Bundesrat hat die Rechtsanwältin Catherine Müller und den Journalismus-Ausbildner Reto Schlatter neu in die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gewählt. Sie ersetzen Alice Reichmuth Pfammatter und Heiner Käppeli.

Weil ihre Amtszeit abläuft, scheiden Alice Reichmuth Pfammatter auf Ende 2013 und Heiner Käppeli auf Ende 2014 aus der UBI aus. Alice Reichmuth Pfammatter, frühere Schwyzer Kantonsgerichts-Vizepräsidentin und jetzige Freiburger Datenschutzbeauftragte, und Heiner Käppeli, früherer Vizedirektor des Medienausbildungszentrums Luzern (MAZ) und aktuell Medientrainer, waren bzw. sind gewichtige Stimmen in der UBI.

Der Bundesrat hat nun ihre Nachfolge bestimmt. Catherine Müller (51) ist Rechtsanwältin in Olten. Zuvor war sie Mitbegründerin, Moderatorin und Geschäftsleiterin von „Radio 32“ in Solothurn, Leiterin Programmdienste beim Schweizer Fernsehen SRF, Niederlassungsleiterin der internationalen Film- und Fernsehhandelsfirma Telepool GmbH, auf Medien- und Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwältin bei einer international tätigen Anwaltskanzlei und Mitglied der Geschäftsleitung des Verbands Schweizer Medien. Sie nimmt ihre Arbeit in der UBI am 1. Januar 2014 auf.

Reto Schlatter (49) ist Studienleiter am MAZ in Luzern, wo er für die Weiterbildung und die Führungsausbildung zuständig ist. Daneben arbeitet er als selbständiger Medientrainer und Organisationsberater und wirkt als Dozent an der Hochschule Luzern sowie an der Henri Nannen-Journalistenschule in Hamburg. Zuvor war er Inlandredaktor bei den „Schaffhauser Nachrichten“, Leiter des Inlandressorts der „Neuen Luzerner Zeitung“ und stellvertretender Chefredaktor der „Handelszeitung“. Sein Studium der Rechtswissenschaften hat er mit dem Lizentiat abgeschlossen.  Er wohnt in Wädenswil. Seine Arbeit in der UBI beginnt er am 1. Januar 2015.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen beurteilt. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

UBI weist Mörgeli-Beschwerden ab

Bern, 06.12.2013 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wies drei Beschwerden von Nationalrat und Professor Christoph Mörgeli mit jeweils 8:0 Stimmen ab. Das Fernsehen SRF hat mit den Beiträgen über seine Rolle als „Doktorvater“ das Programmrecht nicht verletzt. Auch Beschwerden des Bistums Chur und eines Bürgers, der dem Fernsehen Hetze gegen Israel vorwarf, erachtete die UBI als unbegründet.

Das Fernsehen SRF berichtete in den Sendungen „Rundschau“ und „10 vor 10“ mehrfach kritisch über die Art und Weise, wie am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich, wo Christoph Mörgeli als Professor wirkte, Dissertationen betreut und angenommen wurden. Christoph Mörgeli rügte in seinen Beschwerden, dass die Beiträge seine berufliche Integrität herabgewürdigt und falsche Informationen vermittelt hätten. Die UBI hielt in der öffentlichen Beratung am Freitag fest, dass Mörgeli in der Sendung seine Sicht der Dinge ausgiebig darstellen konnte. Sie kam auch zum Schluss, dass primär die Wissenschaftlichkeit der Dissertationen und nicht die Person des Doktorvaters kritisiert wurde. Deshalb wies sie alle drei Beschwerden einstimmig ab. Bei der Behandlung dieser Fälle war UBI-Präsident Roger Blum wegen eines Mörgeli-kritischen Tweets in den Ausstand getreten.

Eine weitere Beschwerde stammte vom Bistum Chur. Dieses rügte, die „Rundschau“ des Fernsehens SRF habe Bischof Vitus Huonder einseitig ins Zentrum eines Beitrags gestellt, welcher ihm eine Entzweiung der Kirchenbasis vorwirft. Nicht nur er, sondern auch die Bischöfe von Basel und St. Gallen seien nach Rom zitiert worden, und die „Pfarrei-Initiative“ werde von allen drei Bischöfen abgelehnt. In der UBI war umstritten, ob die Sendung das Programmrecht verletzt habe. Mit 6:3 Stimmen wies sie die Beschwerde ab. Die Mehrheit argumentierte, im Fokus des Beitrags habe nicht die „Pfarrei-Initiative“ gestanden, sondern das Dialogverhalten des Churer Bischofs bei verschiedenen Konflikten in der Katholischen Kirche. Als Person des öffentlichen Lebens müsse er die Kritik und Kontrolle der Medien aushalten. Die Minderheit erachtete die Mängel des Beitrags als so schwerwiegend, dass sie die Sachgerechtigkeit als verletzt sah.

Schliesslich hatte die UBI zu entscheiden, ob ein Interview in der Sendung „Sternstunde Religion“ des Fernsehens SRF mit der in Palästina lehrenden Politikprofessorin Helga Baumgarten einseitig israelfeindlich und voller sachlicher Fehler war. Der Beschwerdeführer hatte dem Beitrag systematische Verfälschung der Fakten vorgeworfen, so dass er geeignet gewesen sei, „Antisemitismus und Hass auf den jüdischen Staat“ zu fördern. Die UBI war sich einig darin, dass für das Publikum genügend transparent war, vor welchem Hintergrund die mit einem Palästinenser verheiratete und in Ost-Jerusalem lebende deutsche Professorin argumentierte. Von Hass gegen Israel könne keine Rede sein. Umstritten war, ob die Beschwerde teilweise gutgeheissen werden sollte, weil ein eingestrahlter Film von 1977 die Problematik der jüdischen Einwanderung und Landnahme simplifizierte. Nach eingehender Diskussion beschloss die UBI mit 9:0 Stimmen, den Antisemitismus-Vorwurf der Beschwerde zurückzuweisen, und mit 8:1 Stimmen, auch wegen des eingespielten Films keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots anzunehmen, weil sich das Publikum insgesamt eine eigene Meinung zur Sendung bilden konnte.

Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, können Entscheide der UBI beim Bundesgericht angefochten werden. Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.