UBI Mehr Beschwerden als im Vorjahr

logo_suisseBern, 22.03.2016 – 26 neue Beschwerden sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) im vergangenen Jahr eingegangen. Im Rahmen der im gleichen Zeitraum erledigten 23 Verfahren hiess die UBI drei Beschwerden gut.

Nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat veröffentlicht die UBI ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015. 26 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter sind eingegangen, sechs mehr als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im gleichen Zeitraum insgesamt 237 Beanstandungen. 11 Prozent dieser Fälle mündeten damit in ein Beschwerdeverfahren vor der UBI. Die Ombudsstellen, welche zwischen Publikum und Veranstaltern zu vermitteln haben, nehmen eine wichtige Rolle in der Aufsicht über Radio- und Fernsehprogramme ein.

Die 26 neu eingegangenen Beschwerden richteten sich mit einer Ausnahme – Radio Top – gegen Sendungen aus Programmen der SRG. Gegenstand von Beschwerden bildeten im Einzelnen Sendungen von Fernsehen SRF (9), Radio SRF (7), Fernsehen RTS (5) sowie je eine von Radio RTS, Fernsehen RSI, Radio RSI und Radio Top. Eine Beschwerde betraf sowohl Sendungen von Radio als auch von Fernsehen RTS. Auffallend sind der relativ hohe Anteil von beanstandeten Radiosendungen und die weiter steigende Zahl von Beschwerden aus dem französischsprachigen Raum. Die Beschwerden verteilten sich auf 19 unterschiedliche Sendegefässe und betrafen in der grossen Mehrheit Nachrichten- und andere Informationssendungen wie Polit-, Konsumenten-, Wirtschafts-, Wissens- oder Kulturmagazine sowie Diskussionsformate. Satirische Radiobeiträge bildeten Gegenstand von zwei Beschwerden. Die beanstandeten Sendungen behandelten unterschiedliche Themen wie die eidgenössischen Wahlen, die Erbschaftssteuerinitiative, die Agrarpolitik, die Sozialhilfe, die Rasergesetzgebung, die Alterspflege, den Klimawandel, den Automobilsalon in Genf, Ostern, einen Roman oder die Konflikte in Syrien und Gaza.

Bei drei der im Berichtsjahr abgeschlossenen Beschwerdeverfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung, namentlich eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Gutgeheissen hat die UBI Beschwerden gegen zwei Beiträge von Radio SRF. Die Nachrichtensendung „HeuteMorgen“ vermittelte einen falschen Eindruck über die Gründe des Wegzugs von grossen Unternehmen aus der Schweiz. Im Rahmen eines kritischen Beitrags über ein Telemarketingunternehmen wurde im Konsumentenmagazin „Espresso“ ein Verkaufsgespräch in unzutreffender Weise zusammengefasst. Nicht sachgerecht erachtete die UBI schliesslich einen Beitrag des Konsumentenmagazins „Kassensturz“ von Fernsehen SRF über „Zahnarztpfusch“, weil wesentliche Fakten nicht erwähnt wurden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird seit Anfang 2016 von Vincent Augustin präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen (z.B. Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, Jugendschutz, Beachtung der Grundrechte) verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Ihre Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos.

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