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«No Billag»-Initiative schadet der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz

Bern, 11.12.2017 – Am 4. März 2018 stimmen Volk und Stände über die «No Billag»-Initiative ab. Diese fordert die Abschaffung der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen. Sie verlangt zudem, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen subventioniert. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Denn diese nimmt in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung und erhöht den Einfluss privater Geldgeber und ausländischer Konzerne. „Für ein kleinräumiges, mehrsprachiges Land wie die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie ist ein vielfältiges Medienangebot wichtig“, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

Gemäss Bundesverfassung müssen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen. Sie müssen zudem die Besonderheiten der Schweiz und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Da sich solche Programme in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen allein mit Werbung und Sponsoring nicht finanzieren lassen, gibt es eine Radio- und Fernsehempfangsgebühr. Sie kommt jenen Radio- und TV-Stationen zugute, die den aus der Verfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag erfüllen: Auf nationaler Ebene und in den vier Sprachregionen ist die SRG damit betraut. Auf lokaler Ebene sind es 21 Lokalradios und 13 Regional-TV. Alle diese Stationen haben eine Konzession des Bundes, die den Auftrag präzisiert. Der Erlös aus der Empfangsgebühr betrug 2016 rund 1,37 Milliarden Franken. Mit 1,24 Milliarden Franken floss der grösste Teil an die SRG, Lokalradios und Regional-TV erhielten 61 Millionen Franken.

Abbau des Angebots

Die Initiative will, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abgeschafft wird und der Bund auch aus anderen Mitteln keine Radio- und TV-Stationen subventioniert. Sie verlangt zudem, dass der Bund in Friedenszeiten keine Sender betreibt und Konzessionen regelmässig versteigert. Die Annahme der Initiative würde bei der SRG und den betroffenen Lokalradios und Regional-TV zu grossen finanziellen Einbussen führen: Bei der SRG macht die Gebühr rund 75 Prozent des Budgets aus, bei den Lokalradios und Regional-TV ebenfalls einen entscheidenden Teil. Als Folge könnten viele Sendungen gar nicht mehr oder nicht mehr in der heutigen Qualität produziert werden. Es käme zu einem massiven Abbau des heutigen Angebots.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. „Die Medien spielen für die Schweiz mit ihren unterschiedlichen Sprachen und Kulturen und ihrer direkten Demokratie eine zentrale Rolle“, betonte Bundespräsidentin Leuthard. Sowohl die Zeitungen als auch Radio und Fernsehen leisteten mit ihren Berichten, Recherchen und Analysen einen wichtigen Beitrag. Es sei daher wichtig, weiterhin auf ein qualitativ hochstehendes Angebot zählen zu können. Das sei mit der Initiative gefährdet. „Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nimmt diese in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Viele Sendungen, insbesondere auch über gesellschaftlich und politisch wichtige Themen, würden verschwinden. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung.“

Der Abbau würde zu einer Ausdünnung des Angebots führen. Davon betroffen wären alle Bereiche. In eine besonders schwierige Situation kämen die Randregionen und Sprachminderheiten. Je kleiner das Einzugsgebiet, desto unrealistischer ist es, sich rein kommerziell zu finanzieren. Heute sorgen Gebührengelder dafür, dass Lokalradios, Regional-TV und die SRG landesweit präsent sind. Die SRG ist ausdrücklich verpflichtet, in allen Amtssprachen für ein gleichwertiges, vielfältiges Angebot zu sorgen und TV-Sendungen sowie mindestens ein Radioprogramm für die rätoromanische Schweiz anzubieten. Bei Annahme der Initiative würde dieser Auftrag entfallen. Die Schweiz wäre das erste Land Europas, das den Service public-Auftrag für Radio und Fernsehen abschaffen würde. Die SRG könnte auch nicht mehr für einen internen Ausgleich sorgen und mit Geld aus der Deutschschweiz Programme für die französische, die italienische und rätoromanische Schweiz finanzieren.

Bei einem Ja zur Initiative würden zudem Werbegelder noch stärker als heute von der Schweiz ins Ausland abfliessen und dadurch dem einheimischen Markt entzogen. Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nähme die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen zu und damit stiege auch die Gefahr der politischen Einflussnahme. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Eine vielfältige, gleichwertige Radio- und TV-Berichterstattung in allen Landesteilen ist für die Meinungsbildung in der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie wichtig und bietet Service und Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger.

Nein zur Initiative, …

weil sie den Service public-Auftrag aufhebt,
weil sie viele Radio- und TV-Stationen existenziell gefährdet,
weil sie die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen erhöht,
weil sie der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz schadet.

Wechsel von der Empfangsgebühr zu einer allgemeinen Abgabe

Die Empfangsgebühr für Radio und TV beträgt heute für Haushalte 451 Franken pro Jahr. Mit dem vom Stimmvolk 2015 gutgeheissenen Wechsel zu einer breiter abgestützten, allgemeinen Abgabe sinkt der Betrag für Haushalte ab 2019 auf 365 Franken pro Jahr. Unternehmen zahlen eine nach Umsatz abgestufte Abgabe. Diese wird ab einem Umsatz von 500 000 Franken fällig. Unternehmen mit weniger Umsatz – das sind rund drei Viertel aller Unternehmen – zahlen keine Abgabe. Dass auch Unternehmen einen Beitrag leisten, ist nicht neu. Dies gilt im Grundsatz schon heute so, da auch sie von Radio- und TV-Angeboten profitieren: Radio und TV berichten über neue Produkte und Trends, analysieren Wirtschaftsthemen und bieten national und regional attraktive Werbeplattformen an.

No Billag was spricht dafür?

Die Staatliche Presseförderung geht zurück auf die liberalen Geburtswehen unseres Staates im 18. Jahrhundert. Jede Bürgerin, jeder Bürger sollte die Möglichkeit haben, sich über die Presse zu informieren. Mit der Förderung des Versandes von Zeitungen per Post wurde dieser Anspruch eingelöst.

Bei den elektronischen Medien wie Radio und Fernsehen ware teure Produktions- und Sendeanlagen unabdingbar. Mit den Beiträgen aus den Gebühren konnten diese finanziert werden. Wer ein Gerät hatte, musste diese berechtigte Abgabe bezahlen.

2017 sieht die Situation komplett anders aus. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann sich heute über Internet rasch und umfassend über die unterschiedlichsten Themen seiner Wahl informieren.  Nicht nur das! Über Socialmedia Kanäle, Blogs, Kommentare, etc ist es möglich seine eigene Meinung direkt kund zu tun. Die grosse Masse an Youtuberinnen und Youtubern ist ein untrügliches Indiz, dass die Medienlandschaft heute die demokratischste Ausprängung hat, seit Beginn der elektronischen Medien. Mit Smartphone, einem einfachen App um Filme zu bearbeiten, ist man bereits im Geschäft.

Ein weiterer Aspekt der Medienproduktion liegt in den vielen Medien- und Pressestellen auf den Verwaltungen. Mit Steuern finanzierte Mitarbeiterinnen organisieren Pressekonferenzen, Videobeiträge, Pressebilder und Pressetexte und publizieren diese im Internet unter Medienmitteilungen für alle einsehbar. Warum es nochmals eine zweite staatliche Instanz braucht, die diese wiederum über das gleiche Internet weiterverbreitet ist nicht nachvollziehbar.

Ein weiterer Aspekt ist die Medienkonvergenz. Kaum ein Verlag, der sich nur auf Print beschränkt. Die Einbindung von Video, umfangreichen Bildstrecken, Audiobeiträgen und die Publikation im Internet gehören überall dazu. Damit ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal der staatlichen elektronischen Medien hinfällig.

Es ist daher ein völliger Anachronismus in einem Zeitalter, in dem es noch nie einfacher war Informationen zu beziehen und seine Meinung zu äussern, über eine staatliche Zwangsabgabe ein monolitisches Staatsmedienhaus zu finanzieren.

Es ist daher an der Zeit, dass man die Entwicklung der digitalen Medien berücksichtigt und sich von einer antiquierten Medienlandschaft verabschiedet.

Ein Ja zu «no Billag» schafft Raum für Neues!

Die Argumente im Überblick

  1. Bürgerinnen und Bürger habe Heute vielfältige Möglichkeiten sich umfassend zu informieren.
  2. Teure Produktionsanalgen und Übertragungssysteme sind obsolet. Mit Smartphonetechnologie, Youtube und Internet besteht ein Potenzial, dass alle Ihre Meinungen und Ideen ausstrahlen können.
  3. Der Staaat besitzt heute bereits vielfältige Möglichkeiten mit all seinen Kommunikationsbeauftragten und Pressespechern die Bevölkerung zu informieren.
  4. Die Abstimmungsunterlagen könnten zeitgemässer aufbereitet werden. Nicht nur Text auch Videos im Internet wären denkbar.
  5. Medienkonvergenz
    Fernsehen -> Internet -> Text
    Zeitung -> Text -> Video Internet
    Alle Medienhäuser sind in allen Formen der Inhaltspublikation unterwegs. Es gibt kein Alleinstellungsmerkmal mehr.
  6. Anachronismus: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein durch den Staat betriebenes Medium gegenüber anderen Medienanbietern mit einer Zwangsabgabe finanziert werden soll.
  7. Eine ausgewogene Medienlandschaft lässt sich auch über andere politischen Massnahmen erreichen als über eine Zwangsabgabe, die die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger einschränkt.

 

Neues Radio- und Fernsehgesetz für den Ballenberg

Die Legislative (Ständerat und Nationalrat) hat ein Gesetz verabschiedet, das bestens in die historische Umgebung des Ballenberg passt.

Es wird für Private und Firmen eine Zwangsabgabe oder Kopfsteuer eingeführt, unabhängig davon, ob die entsprechenden Medien konsumiert werden oder nicht. Eine Kopfsteuer ist per se asozial. Für Leute mit geringem Einkommen sind auch 400.- CHF sehr viel Geld pro Jahr.

Ganz gegen den Trend läuft auch der Ansatz, dass ich mit einer Pauschalgebühr Inhalte finanzieren muss, die mich gar nicht interessieren.

  • Wozu soll ich teure TV-Rechte an Fussball Live-Sendungen mitfinanzieren, wenn meine sportlichen Neigungen eher bei Skateboard liegen?
  • Warum muss ich für die blamablen Rate- und Quiz-Sendungen zahlen, die im Vorabend Programm laufen?
  • Interessiert mich welcher Promi Hämorrhoiden hat?

Bis jetzt habe ich von den Politikerinnen und Politiker noch keine sinnvolle Antwort erhalten.

Der Staat inszeniert hier eine Mediendiktatur, die im Zeitalter der Informationsgesellschaft völlig quer in der Landschaft liegt. Der Trend geht ganz klar von den etablierten Medien Radio und Fernsehen weg zu Formaten, die via Internet abrufbar sind.
Es ist eklatant, dass die alten Medien in dieser Form unterstützt werden und neue Formate im Internet gehen leer aus. Suisa, Swissimage und ProLitteris hätten hier auch noch ein paar Aufgaben zu lösen. Warum bekommt ein erfolgreicher Autor, der in einem Blog publiziert keine Kopierentschädigungen. Wird der gleiche Artikel in einer abonnierten Zeitschrift abgedruckt, werden Kopierentschädigungen bezahlt!?
Der Staat kann seine Informationsaufgabe gegenüber der Bürgerin und dem Bürger auch in anderer Form erfüllen. Dazu benötigt man kein Staatsradio oder Staatsfernsehen. Jede grössere Verwaltungseinheit hat heute eine Medienbeauftragte. Zu vielen wichtigen Projekten gibt es Medienveranstaltungen mit Medien-Dossiers. Die Pressemeldungen und Ankündigungen der Verwaltung sind fast ausnahmslos auf deren Webpage verfügbar. Zum Teil gibt es sogar Videomittschnitte, die via Internet abrufbar sind. Dazu braucht es keine SRG.
Vollends nachvollziehbar wird dieser Gedanke, wenn man sich überlegt, wie sich die Finanzierung der Übertragungsinfrastruktur verschoben hat. Früher finanzierten TV- und Radio-Sender teure Sendeanlagen. Heute finanziert die Kundin oder der Kunde die Übertragungstechnik, Internet-Anschluss, DSL-Modem, Router, Internetabo etc. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die anvisierten Inhalte in der Regel nicht in der Schweiz, z.B. Serien, Musikvideos etc. Für diese Inhalte ist der Vertriebskanal eines staatlichen Radio und Fernsehens obsolet. Das gleiche gilt auch für die privaten Betreiber.
Höchste Zeit also, dass man den Servicepublic neu definiert,

  • sozial verträglich
  • Service Public eng gefasst
  • individualisiert
  • Kosten nach Konsum verrechnet

Abstimmungs- und Wahlinfos soll die Verwaltung analog FCB-TV, FCZ-TV, Quartier-TV selber produzieren. Abstimmungsunterlagen auf Papier in Ehren, aber ohne QR-Code mit Link auf einen Videobeitrag, wo alles erklärt wird, sind sie obsolet. Das alles wäre mit einem Bruchteil des jetzigen SRG-Budgets möglich und könnte über die Steuern finanziert werden. Damit wäre die Servicepublicaufgabe erfüllt.

Sport-Livesendungen sollten per Pay per View verfügbar sein. So wie das in einzelnen Sportverbänden in der USA teilweise gehandhabt wird.

Unterhaltung, Film, News zu aktuellen Geschehen in der Welt und in dem Land kann man den etablierten Verlagen überlassen. Mit der heutigen Medienkonvergenz ist sowieso jede Zeitung auch ein Videojournal.

Das Staatsfernsehen und –radio in der heutigen Form und mit dem heutigen Finanzierungsmodell darf man getrost in den Ballenberg verabschieden.

Das würde den Blick frei machen auf künftige Medienentwicklungen und die Rolle des Staates in der digitalen Medienlandschaft könnte darin neu gedacht werden.