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Social Media werden wichtiger für die Meinungsbildung

Biel/Bienne, 29.09.2020 – Die sozialen Netzwerke und journalistische Onlinemedien gewinnen in der Schweiz an Einfluss auf die Meinungsbildung. Dies gilt insbesondere für die französischsprachige Bevölkerung und für jüngere Personen. Zu diesen Ergebnissen gelangt der Medienmonitor Schweiz für das Jahr 2019, den das BAKOM am 29. September 2020 publiziert hat.

Social Media prägen vermehrt die Meinungsbildung der jungen Menschen in der Schweiz: Mit 34 Prozent der Meinungsmacht, die Social Media auf sich vereinen, haben sie von allen Mediengattungen den grössten Einfluss auf die Meinungsbildung der jungen Bevölkerung zwischen 15 und 29 Jahren, noch vor Radio (21%), journalistischen Onlinemedien (18%), Print (16%) und Fernsehen (11%). Noch stärker zeigt sich dies in der Romandie, wo soziale Medien in dieser Altersgruppe fast die Hälfte (45%) der Meinungsmacht auf sich vereinen.

Der Einfluss journalistischer Onlinemedien auf die Meinungsbildung junger Personen hat sich in den Sprachregionen unterschiedlich entwickelt. Während journalistische Onlinemedien in der italienischsprachigen Schweiz gegenüber 2018 um acht Prozentpunkte zulegen konnten (von 14% auf 22%), nahm ihre Relevanz in der französischsprachigen Schweiz lediglich um einen Prozentpunkt zu (von 11% auf 12%). In der deutschsprachigen Schweiz sank ihr Anteil am Meinungsbildungspotential sogar: von 22% (2018) auf 19% (2019).

Gesamtbevölkerung: TV bleibt vorläufig die meinungsmächtigste Mediengattung

Für die Gesamtbevölkerung ist das Fernsehen das wichtigste Medium für die Meinungsbildung. Es vereint im Jahr 2019 28% des relativen Meinungsbildungspotenzials auf sich. An zweiter Stelle steht Radio (22%), gefolgt von Print (20%), journalistischen Onlinemedien (17%) und Social Media (13%).

Medienkonzentration – abnehmende Vielfalt trotz weniger Marktaustritten

Der Medienmonitor erhebt auch die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse im Schweizer Medienmarkt. Im Jahr 2019 wurden drei Marktaustritte festgestellt, im Vergleich zu sechs im Jahr 2018. Der Bevölkerung in der ganzen Schweiz stehen somit nach wie vor genügend verschiedene Medien zur Verfügung, um ihren Informationsbedarf bei unterschiedlichen Quellen decken zu können. Allerdings dürfte die Zusammenlegung von Redaktionen (Mantelredaktionen TX Group, Zentralisierung bei der SRG SSR) oder ganzer Organisationsgeflechte (CH Media) zu einer Reduktion der inhaltlichen Vielfalt zumindest bei überregionalen Informationen geführt haben. Eine Entwicklung, „die für die ausgewogene Meinungsbildung wenig begrüssenswert ist“, wie die Autoren der Studie schreiben.

Angaben zur Studie

Der Medienmonitor Schweiz erhebt seit 2017 das Potenzial für die Meinungsbildung von journalistischen Medienmarken und Mediengattungen (Print, Radio, TV, Online) sowie von ausgewählten Social-Media-Angeboten auf drei geografischen Ebenen (Schweiz, Sprachregionen und 14 lokal-regionale Medienräume). Er wird von Publicom erstellt und ist Teil der BAKOM-Medienforschung, mit der insbesondere die Programmleistungen und die Publikumsakzeptanz der Schweizer Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag untersucht werden.

Die Meinungsmacht ist eine zentrale Untersuchungsgrösse des Medienmonitors, in welche die Reichweite eines Mediums und die ihm durch das Publikum zugeschriebene Qualität einfliesst. Die Studie misst nicht eine absolute Wirkung, sondern vergleicht das relative Einflusspotenzial von unterschiedlichen Medien auf die Meinungsbildung. Die Zahlen geben also ein Bild davon, wie stark die Medien im Vergleich untereinander die Meinungsbildung beeinflussen können.

«No Billag»-Initiative schadet der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz

Bern, 11.12.2017 – Am 4. März 2018 stimmen Volk und Stände über die «No Billag»-Initiative ab. Diese fordert die Abschaffung der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen. Sie verlangt zudem, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen subventioniert. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Denn diese nimmt in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung und erhöht den Einfluss privater Geldgeber und ausländischer Konzerne. „Für ein kleinräumiges, mehrsprachiges Land wie die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie ist ein vielfältiges Medienangebot wichtig“, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

Gemäss Bundesverfassung müssen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen. Sie müssen zudem die Besonderheiten der Schweiz und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Da sich solche Programme in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen allein mit Werbung und Sponsoring nicht finanzieren lassen, gibt es eine Radio- und Fernsehempfangsgebühr. Sie kommt jenen Radio- und TV-Stationen zugute, die den aus der Verfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag erfüllen: Auf nationaler Ebene und in den vier Sprachregionen ist die SRG damit betraut. Auf lokaler Ebene sind es 21 Lokalradios und 13 Regional-TV. Alle diese Stationen haben eine Konzession des Bundes, die den Auftrag präzisiert. Der Erlös aus der Empfangsgebühr betrug 2016 rund 1,37 Milliarden Franken. Mit 1,24 Milliarden Franken floss der grösste Teil an die SRG, Lokalradios und Regional-TV erhielten 61 Millionen Franken.

Abbau des Angebots

Die Initiative will, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abgeschafft wird und der Bund auch aus anderen Mitteln keine Radio- und TV-Stationen subventioniert. Sie verlangt zudem, dass der Bund in Friedenszeiten keine Sender betreibt und Konzessionen regelmässig versteigert. Die Annahme der Initiative würde bei der SRG und den betroffenen Lokalradios und Regional-TV zu grossen finanziellen Einbussen führen: Bei der SRG macht die Gebühr rund 75 Prozent des Budgets aus, bei den Lokalradios und Regional-TV ebenfalls einen entscheidenden Teil. Als Folge könnten viele Sendungen gar nicht mehr oder nicht mehr in der heutigen Qualität produziert werden. Es käme zu einem massiven Abbau des heutigen Angebots.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. „Die Medien spielen für die Schweiz mit ihren unterschiedlichen Sprachen und Kulturen und ihrer direkten Demokratie eine zentrale Rolle“, betonte Bundespräsidentin Leuthard. Sowohl die Zeitungen als auch Radio und Fernsehen leisteten mit ihren Berichten, Recherchen und Analysen einen wichtigen Beitrag. Es sei daher wichtig, weiterhin auf ein qualitativ hochstehendes Angebot zählen zu können. Das sei mit der Initiative gefährdet. „Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nimmt diese in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Viele Sendungen, insbesondere auch über gesellschaftlich und politisch wichtige Themen, würden verschwinden. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung.“

Der Abbau würde zu einer Ausdünnung des Angebots führen. Davon betroffen wären alle Bereiche. In eine besonders schwierige Situation kämen die Randregionen und Sprachminderheiten. Je kleiner das Einzugsgebiet, desto unrealistischer ist es, sich rein kommerziell zu finanzieren. Heute sorgen Gebührengelder dafür, dass Lokalradios, Regional-TV und die SRG landesweit präsent sind. Die SRG ist ausdrücklich verpflichtet, in allen Amtssprachen für ein gleichwertiges, vielfältiges Angebot zu sorgen und TV-Sendungen sowie mindestens ein Radioprogramm für die rätoromanische Schweiz anzubieten. Bei Annahme der Initiative würde dieser Auftrag entfallen. Die Schweiz wäre das erste Land Europas, das den Service public-Auftrag für Radio und Fernsehen abschaffen würde. Die SRG könnte auch nicht mehr für einen internen Ausgleich sorgen und mit Geld aus der Deutschschweiz Programme für die französische, die italienische und rätoromanische Schweiz finanzieren.

Bei einem Ja zur Initiative würden zudem Werbegelder noch stärker als heute von der Schweiz ins Ausland abfliessen und dadurch dem einheimischen Markt entzogen. Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nähme die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen zu und damit stiege auch die Gefahr der politischen Einflussnahme. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Eine vielfältige, gleichwertige Radio- und TV-Berichterstattung in allen Landesteilen ist für die Meinungsbildung in der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie wichtig und bietet Service und Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger.

Nein zur Initiative, …

weil sie den Service public-Auftrag aufhebt,
weil sie viele Radio- und TV-Stationen existenziell gefährdet,
weil sie die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen erhöht,
weil sie der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz schadet.

Wechsel von der Empfangsgebühr zu einer allgemeinen Abgabe

Die Empfangsgebühr für Radio und TV beträgt heute für Haushalte 451 Franken pro Jahr. Mit dem vom Stimmvolk 2015 gutgeheissenen Wechsel zu einer breiter abgestützten, allgemeinen Abgabe sinkt der Betrag für Haushalte ab 2019 auf 365 Franken pro Jahr. Unternehmen zahlen eine nach Umsatz abgestufte Abgabe. Diese wird ab einem Umsatz von 500 000 Franken fällig. Unternehmen mit weniger Umsatz – das sind rund drei Viertel aller Unternehmen – zahlen keine Abgabe. Dass auch Unternehmen einen Beitrag leisten, ist nicht neu. Dies gilt im Grundsatz schon heute so, da auch sie von Radio- und TV-Angeboten profitieren: Radio und TV berichten über neue Produkte und Trends, analysieren Wirtschaftsthemen und bieten national und regional attraktive Werbeplattformen an.

No Billag was spricht dafür?

Die Staatliche Presseförderung geht zurück auf die liberalen Geburtswehen unseres Staates im 18. Jahrhundert. Jede Bürgerin, jeder Bürger sollte die Möglichkeit haben, sich über die Presse zu informieren. Mit der Förderung des Versandes von Zeitungen per Post wurde dieser Anspruch eingelöst.

Bei den elektronischen Medien wie Radio und Fernsehen ware teure Produktions- und Sendeanlagen unabdingbar. Mit den Beiträgen aus den Gebühren konnten diese finanziert werden. Wer ein Gerät hatte, musste diese berechtigte Abgabe bezahlen.

2017 sieht die Situation komplett anders aus. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann sich heute über Internet rasch und umfassend über die unterschiedlichsten Themen seiner Wahl informieren.  Nicht nur das! Über Socialmedia Kanäle, Blogs, Kommentare, etc ist es möglich seine eigene Meinung direkt kund zu tun. Die grosse Masse an Youtuberinnen und Youtubern ist ein untrügliches Indiz, dass die Medienlandschaft heute die demokratischste Ausprängung hat, seit Beginn der elektronischen Medien. Mit Smartphone, einem einfachen App um Filme zu bearbeiten, ist man bereits im Geschäft.

Ein weiterer Aspekt der Medienproduktion liegt in den vielen Medien- und Pressestellen auf den Verwaltungen. Mit Steuern finanzierte Mitarbeiterinnen organisieren Pressekonferenzen, Videobeiträge, Pressebilder und Pressetexte und publizieren diese im Internet unter Medienmitteilungen für alle einsehbar. Warum es nochmals eine zweite staatliche Instanz braucht, die diese wiederum über das gleiche Internet weiterverbreitet ist nicht nachvollziehbar.

Ein weiterer Aspekt ist die Medienkonvergenz. Kaum ein Verlag, der sich nur auf Print beschränkt. Die Einbindung von Video, umfangreichen Bildstrecken, Audiobeiträgen und die Publikation im Internet gehören überall dazu. Damit ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal der staatlichen elektronischen Medien hinfällig.

Es ist daher ein völliger Anachronismus in einem Zeitalter, in dem es noch nie einfacher war Informationen zu beziehen und seine Meinung zu äussern, über eine staatliche Zwangsabgabe ein monolitisches Staatsmedienhaus zu finanzieren.

Es ist daher an der Zeit, dass man die Entwicklung der digitalen Medien berücksichtigt und sich von einer antiquierten Medienlandschaft verabschiedet.

Ein Ja zu «no Billag» schafft Raum für Neues!

Die Argumente im Überblick

  1. Bürgerinnen und Bürger habe Heute vielfältige Möglichkeiten sich umfassend zu informieren.
  2. Teure Produktionsanalgen und Übertragungssysteme sind obsolet. Mit Smartphonetechnologie, Youtube und Internet besteht ein Potenzial, dass alle Ihre Meinungen und Ideen ausstrahlen können.
  3. Der Staaat besitzt heute bereits vielfältige Möglichkeiten mit all seinen Kommunikationsbeauftragten und Pressespechern die Bevölkerung zu informieren.
  4. Die Abstimmungsunterlagen könnten zeitgemässer aufbereitet werden. Nicht nur Text auch Videos im Internet wären denkbar.
  5. Medienkonvergenz
    Fernsehen -> Internet -> Text
    Zeitung -> Text -> Video Internet
    Alle Medienhäuser sind in allen Formen der Inhaltspublikation unterwegs. Es gibt kein Alleinstellungsmerkmal mehr.
  6. Anachronismus: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein durch den Staat betriebenes Medium gegenüber anderen Medienanbietern mit einer Zwangsabgabe finanziert werden soll.
  7. Eine ausgewogene Medienlandschaft lässt sich auch über andere politischen Massnahmen erreichen als über eine Zwangsabgabe, die die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger einschränkt.

 

Kein qualitativ hochwertiger Service public ohne Radio- und Fernsehgebühren

eidgenossenschaftBern, 19.10.2016 – Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die eidgenössische Volksinitiative „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)“ abzulehnen. An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2016 hat er die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Wie der Bundesrat am 17. Juni 2016 in seinem Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public dargelegt hat, braucht die Schweiz in allen Sprachregionen des Landes einen Service public in guter Qualität. Die Abschaffung der Gebühren würde dazu führen, dass die SRG und die privaten Veranstalter, die einen Teil davon erhalten, ihren Auftrag nicht mehr erfüllen können.

Gerade in einem kleinen, mehrsprachigen Land wie der Schweiz braucht es unabhängige und qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen. Diese sind wichtig für das Funktionieren der direkten Demokratie und tragen massgeblich zur Integration aller gesellschaftlichen Gruppierungen (Sprachgemeinschaften, Menschen mit Sinnesbehinderungen, die verschiedenen Generationen, Personen mit Migrationshintergrund) bei, betont der Bundesrat in seiner Botschaft. Von der Annahme der Initiative wären die kleineren Sprachgemeinschaften besonders stark betroffen. Denn nur dank des SRG-internen Finanzausgleichs können heute in allen Amtssprachen gleichwertige Radio- und Fernsehprogramme produziert werden. Von den gesamten Einnahmen der SRG, die sich hauptsächlich aus Empfangsgebühren sowie aus Werbe- und Sponsoringeinnahmen zusammensetzen, stammen 24,5 % aus der Westschweiz, 4,5 % aus der italienischen Schweiz und der Rest aus der Deutschschweiz. Diese Mittel werden solidarisch auf die Sprachregionen aufgeteilt, sodass die französischsprachigen Sender der SRG davon 32,7 % und die italienischsprachigen 21,8 % erhalten.

Negative Auswirkungen der Annahme der Volksinitiative

Die Annahme der Volksinitiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren und der damit verbundenen Finanzierung von Radio und Fernsehen hätte nach Einschätzung des Bundesrates eine drastische Reduktion des Leistungsangebots der konzessionierten, bislang gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehveranstalter zur Folge. Um weiterhin gute Programme anbieten zu können, sind die gebührenfinanzierten Veranstalter auf diese Einnahmen angewiesen. Heute wird die SRG etwa zu drei Vierteln über Gebühren finanziert, die privaten Lokalradios und regionalen Fernsehen bis zu zwei Dritteln. Da der Wegfall der Gebühreneinnahmen angesichts der Situation auf dem Werbemarkt nicht durch Werbeeinnahmen kompensiert werden könnte, müssten all diese Veranstalter massiv bei ihren Angeboten sparen. Zudem sind rein kommerzielle Radio- und Fernsehangebote aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel unterhaltungsorientiert, zu Lasten von Information, Bildung und Kultur.

Vergleichbare Angebote in den Sprachregionen

Wie in der Schweiz wird der Service public im Medienbereich in den meisten europäischen Staaten mit öffentlichen Mitteln bzw. über Gebühren finanziert. Im Gegensatz zu diesen Staaten werden in der Schweiz jedoch drei vollwertige Programme in den Amtssprachen sowie teilweise auf Rätoromanisch produziert.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Vorlage ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er ist überzeugt, dass die Schweiz auch künftig eigenständige, in allen Sprachregionen vergleichbare, qualitativ gute, unabhängige und einforderbare Radio- und Fernsehangebote braucht und dafür die entsprechenden öffentlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen die bisherigen Radio- und Fernsehgebühren bis zum Wechsel auf das neue Abgabesystem, voraussichtlich im Jahr 2019, stabil bleiben. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, mit dem Systemwechsel die Haushaltsabgabe auf unter 400 Franken festzulegen.

SUISSEDIGITAL: Zahlen erstes Quartal 2016

suissedigitalDie bei SUISSEDIGITAL zusammengeschlossenen Kommunikationsnetze haben in den letzten 12 Monaten in der Telefonie 93’500 Abonnenten und beim Breitbandinternet 37’400 Abonnenten gewonnen. Damit konnte der  Verlust im Fernsehen (-4.8%) ausgeglichen werden.

„Bemerkenswert ist, dass unsere Mitglieder in der Telefonie und im  Internet trotz gesättigten und hart umkämpften Märkten gewachsen  sind“, kommentiert Simon Osterwalder, Geschäftsführer des  Wirtschaftsverbands SUISSEDIGITAL, die neusten Zahlen. Diese zeigen  gegenüber dem Vorjahr für den Bereich Telefonie ein erfreuliches  Wachstum von 93’500 Abonnenten, wobei 52’900 davon auf die Mobil- und 40’600 auf die Festnetztelefonie entfallen.

Ein etwas kleineres Wachstum wurde beim Breitbandinternet  verzeichnet, wo die Abonnentenzahl um 37’400 auf 1’217’400 gesteigert werden konnte (+3.2%). Die Durchdringung mit Breitbandinternet bei  den TV-Kunden der Kommunikationsnetze lag damit bei knapp 49%. Dank  dem Wachstum in den Bereichen Telefonie und Internet konnte der  Rückgang beim Fernsehen (-4.8%) ausgeglichen werden.

Zahlen erstes Quartal 2016 (Tabelle): => Siehe PDF-Dokument

SUISSEDIGITAL ist der Wirtschaftsverband der Schweizer  Kommunikationsnetze. Ihm sind 200 privatwirtschaftlich wie auch  öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die rund 2.5 Millionen Haushalte mit Radio, TV, HDTV, Internet, Telefonie und  weiteren Angeboten versorgen.

Ergänzende Informationen sind abrufbar unter
http://www.presseportal.ch/de/pm/100010502/100787446

Studie zur Audionutzung: Wie, wo, was, womit hört Deutschland?

facit-research-logoHintergrund | Wie wird „Audio“ in unserer heutigen Gesellschaft genutzt? Was hören die Deutschen? Mit welchen Geräten? In welchen Situationen? CDs auf dem Sofa, Radio im Auto, per Streaming auf dem Smartphone? Das Münchner Marktforschungsinstitut Facit Media Efficiency hat herausgefunden, was und wie Deutschland hört.

Vorgehen | Bevölkerungsrepräsentative Online-Befragung mit mehr als 8.200 Personen im Alter von 14 bis 59 Jahren zu ihrer Medien- und Audionutzung. Zu verwendeten Geräten, Hörverhalten, Lieblingsgenres, Lebenswelt, Wertevorstellungen, Einstellungen zu Werbung und Marken, Konsumgewohnheiten, Freizeitaktivitäten etc.

Kernergebnisse | Die 63,7 Millionen Deutschen zwischen 14 und 59 Jahren lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: Rund 23,1 Millionen Menschen hören ausschließlich UKW-Radio und nutzen eigene Tonträger. Die übrigen 40,6 Millionen – fast zwei Drittel der Deutschen – nutzen Audio auf moderne Art und Weise. Das heißt, dass sie zusätzlich zum Hören von UKW-Radio oder ihren eigenen Tonträgern vor allem digitale Angebote wie Webradio, Radio-Apps oder Musik-Streaming nutzen und Audio auch auf Smartphones etc. hören. Diese so genannte „digitale Audio-Society“ wiederum lässt sich in fünf Typen unterteilen: Lover (4,8 Mio. Menschen), Digital Natives (8,3. Mio.), Transformer (10 Mio.), Traditionals (9,7 Mio.) und Selectives (7,7 Mio.).

In einem Satz | Die moderne und vor allem auch die mobile Audionutzung sind bedeutender als bislang angenommen, denn bereits 64% der Deutschen nutzt moderne Endgeräte zum Hören von Audio und damit auch vermehrt digitale und über das Internet verbreitete Angebote.

Das heißt? | Unternehmen, Audiodienstleister oder Sender sollten sich noch intensiver Gedanken über die Chancen machen, die Audio bietet, insbesondere die digitalen Kanäle.

Die ausführliche Pressemitteilung  finden Sie auch auf www.age-of-ears.com.

Öffentliche Anhörung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

eidgenossenschaftBiel/Bienne, 25.08.2015 – Am 14. Juni 2015 hat das Volk die Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angenommen. Heute eröffnet das BAKOM die öffentliche Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Stellungnahmen zum Entwurf der revidierten RTVV können bis am 24. November 2015 beim BAKOM eingereicht werden.

Gegenstand der RTVV-Teilrevision sind insbesondere die Einzelheiten zum Systemwechsel von der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zur allgemeinen Haushalt- und Unternehmensabgabe. Sie regelt unter anderem die befristete Abmeldemöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgeräte („Opting out“), den Abschluss des heutigen Empfangsgebührensystems und die Vorbereitungsarbeiten für die künftige allgemeine Abgabe. Zudem werden u.a. die Einzelheiten zur Verwendung des Überschusses nicht auszahlbarer Empfangsgebühren zu Gunsten der Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden sowie der Digitalisierung der Produktion und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen geregelt. Ebenso enthält die RTVV Ausführungsbestimmungen zur Technologieförderung, zur Untertitelung der Nachrichtensendungen des Regionalfernsehens und zum Rundfunkarchiv.
Stärkung des lokalen Service public

Gemäss RTVV-Entwurf stehen den Radio- und Fernsehstationen für die Aus- und Weiterbildung ihrer Angestellten und für die digitale Produktion und Verbreitung ihrer Radio- und Fernsehprogramme insgesamt 45 Millionen Franken zur Verfügung. Das Parlament hatte entschieden, dass ein Teil des Überschusses aus den Empfangsgebühren, die in den letzten Jahren nicht ausgeschüttet werden konnten, für die lokalen Radio- und Fernsehstationen zu verwenden sei. Sämtliche Unterstützungsmassnahmen sollen maximal 80 Prozent der Kosten betragen.

Weil das Stimmvolk der Erhöhung des Abgabenanteils für die lokalen Radio- und Fernsehstationen auf 4 bis 6 Prozent zugestimmt hat (bisher 4 Prozent), wird in der RTVV der Eigenfinanzierungsgrad angepasst, d.h. diese Stationen müssen ihre Programme künftig nur noch zu mindestens 20 bis 30% selbst finanzieren (statt wie heute zu mindestens 30 bis 50%). Um wieviel der Abgabenanteil innerhalb dieser Bandbreite erhöht wird, entscheidet der Bundesrat voraussichtlich im nächsten Frühjahr im Rahmen des Entscheides über die Neuverteilung des Gebührenertrags.
Radio- und Fernsehabgabe

Die RTVV sieht u.a. folgende Regelungen vor:

  • Modalitäten der Rechnungsstellung der Haushalt- und der Unternehmensabgabe;
  • Einzelheiten zu den Datenlieferungen von Kantonen und Gemeinden für die Erhebung der Haushaltabgabe;
  • Befreiung von taubblinden Personen von der Abgabe;
  • Unternehmen und Dienststellen, die gemäss Mehrwertsteuerrecht eine Gruppe bilden könnten, bezahlen auf Gesuch hin nur eine einzige Abgabe;
  • Befreiungsmöglichkeit von gewinnschwachen Unternehmen;
  • Publikation von konsolidierten Kennzahlen zur Abgabe;
  • Abschluss des heutigen Empfangsgebührensystems durch die Billag;
  • Befreiung von Haushalten ohne Radio- und Fernsehempfangsmöglichkeit (sogenanntes „Opting out“).

Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat wird die Änderungen von RTVG und RTVV voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft setzen. Der Wechsel von der Empfangsgebühr zur Radio- und Fernsehabgabe wird für sämtliche Haushalte und Unternehmen später erfolgen, voraussichtlich Mitte 2018 oder Anfang 2019, da dieser Wechsel aufwendige Vorbereitungsarbeiten bedingt (Ausschreibungsverfahren für die Bestimmung der neuen Erhebungsstelle, Aufbau der Infrastruktur, Testphase). Den konkreten Zeitpunkt des Systemwechsels wird der Bundesrat festlegen, sobald die Erhebungsstelle bestimmt und aufgebaut ist. Wie heute legt der Bundesrat die Höhe der Abgabe für Haushalte und Unternehmen fest. Um zu gewährleisten, dass die Berechnung der Abgabe auf aktuellen Daten – z.B. hinsichtlich der Haushaltsentwicklung und der Unternehmensstruktur – basiert, wird der Bundesrat diesen Entscheid erst kurz vor dem Systemwechsel fällen. In der Botschaft an das Parlament hat der Bundesrat bereits angekündigt, dass die Haushaltabgabe maximal 400 Franken betragen wird.

Der Terminplan in der Übersicht
24.11.2015: Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zur RTVV-Teilrevision
Frühjahr 2016: Neuverteilung des Gebührenertrags durch den Bundesrat
Mitte 2016: voraussichtliche Inkraftsetzung von RTVG- und RTVV-Teilrevision durch den Bundesrat
Mitte 2016: voraussichtliche Umsetzung von RTVG- und RTVV-Teilrevision (ausser Erhebung der allgemeinen Radio- und Fernsehabgabe)
Anfang / Mitte 2018: Festlegung der Höhe der Radio- und Fernsehabgabe durch den Bundesrat
Mitte 2018 / Anfang 2019: Systemwechsel von der Empfangsgebühr zur allgemeinen Abgabe
ab Mitte 2018 / Anfang 2019: Beginn der 5jährigen Abmeldemöglichkeit für Haushalte

RTVG – haarscharf an einer Niederlage vorbeigeschrammt

Das RTVG wurde mit einem Zufallsmehr angenommen. Ob der politische Entscheid so akzeptiert wird, oder ob auf juristischem Wege eine Nachzählung verlangt wird, ist noch offen.

Damit hat der Bundesrat erfolgreich eine Kopf-Mediensteuer implementiert.

Paradox ist, dass der Zürcher Regierungsrat und verschiedene Gemeindevertreter gleichzeitg erfolgreich die kantonale Gebührteninitiative abgewerht haben. Wichtigstes schlagkräftiges Argument: „Gebühren werden nur dort erhoben wo die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vom Staat eine Zusatzleistung erwarten. Die Gebühren sind immer Verursacher bezogen“. Schade, der Bund hätte hier etwas lernen können.

Europäische Medienregulierer feiern Jubiläum in Bern

eidgenossenschaftBern, 12.05.2015 – Die EPRA, die europäische Organisation der Medienregulierungsbehörden, wird 20 Jahre alt. Sie feiert diesen Geburtstag an ihrer ordentlichen Konferenz, die vom 13. bis 15. Mai 2015 in Bern stattfindet. In der EPRA sind 46 Länder vertreten.

Die rund 150 Delegierten der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA), die die Medienregulierungsbehörden im audiovisuellen Bereich zusammenfasst, treffen sich vom 13. bis 15. Mai 2015 unter dem Vorsitz von Helena Mandić (Bosnien-Herzegowina) zur Beratung aktueller Fragen in Bern. Dabei feiern sie auch das 20jährige Bestehen der EPRA. Zu den Delegierten spricht am Vorabend Nationalratspräsident Stéphane Rossini.

Die EPRA widmet sich dem Informationsaustausch und der Koordination von Fragen, die sich in allen Ländern stellen, wie der Sicherung des Service public in der digitalen Welt, dem Jugendschutz, der audiovisuellen Werbung, der Medienvielfalt, den Regeln bei der Wahlberichterstattung. Sie trifft sich zweimal jährlich zu einer Konferenz. Ihre Zentrale befindet sich in Strassburg. Ihr gehören Regulierungsbehörden aus 46 Ländern an, darunter beispielsweise auch die der Ukraine und Aserbeidschans, Israels und der Türkei.

Deutschland ist mit der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) vertreten, Frankreich mit dem Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA), Italien mit der Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM), Österreich mit der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Die Schweiz stellt zwei Mitglieder: Einerseits das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), anderseits die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Viewster macht mobil – mit neuen Streaming Apps

viewsterZürich, 12.05.2015. Der internationale Online Videodienst Viewster (www.viewster.com) setzt zukünftig noch stärker auf mobiles Video-Streaming mit seinen neuen iOS- und Android-Apps. Unkompliziert durch die kostenfreie Viewster-Welt navigieren und dank „Follow“-Funktion garantiert keine neue Anime-Episode von Simulcast-Serien mehr verpassen: All das und vieles mehr bieten die neuen App-Versionen, mit denen Viewster das Streamen auf Tablet und Smartphone noch angenehmer macht. Fast die Hälfte der Viewster-Zuschauer greift schon heute mobil auf das kostenfreie Programm der Plattform zu – und allein die Android-App des Dienstes wurde bereits fünf Millionen Mal heruntergeladen. Grund genug für den expandierenden Streaming-Dienst, neue App-Standards zu etablieren.

Mit der neuen vertikalen Scrolling-Funktion der mobilen Viewster-Apps kann man mit dem Daumen nun noch leichter durch das Viewster-Programm navigieren. Vor allem die Fans von Viewsters großem Angebot an Anime Simulcasts profitieren von den neuen Features wie der „Follow“-Funktion, die mit Push-Nachrichten über neue Serien-Episoden auf Viewster informiert. Hinzu kommt, dass die ersten zwei Streaming-Minuten über die App ab sofort werbefrei laufen.

„Anime-Fans wollen die neuesten Serien in dem Moment sehen, in dem sie veröffentlicht werden – und die neuen Apps garantieren, dass sie nun nichts mehr verpassen“, betont Harry Fuecks, Mobile Product Manager bei Viewster. „Unsere User verdienen eine geschmeidige Nutzererfahrung. Wir haben einen großen Schritt gemacht, aber das ist erst der Anfang unserer mobilen Offensive.“

Viewster-CEO Kai Henniges ist von der Wichtigkeit des mobilen Streamings überzeugt: „Mobile Geräte bieten maximale Flexibilität und werden von unserem jungen Publikum intensiv genutzt, um ihre Serien-Leidenschaft auszuleben. 48% der Viewster-Nutzer schauen unser Programm über das Tablet oder das Mobiltelefon – und 74% aller Videos werden schon heute mobil abgerufen.“

Über Viewster
Als weltweiter Online Videodienst richtet sich Viewster (www.viewster.com) an ein Publikum mit Leidenschaft für einfallsreiche Erzählungen und Fantasiewelten. Viewster ist die erste Adresse für Anime-Fans mit einem wachsenden Angebot an aktuellen Shows direkt aus Japan sowie einer umfangreichen Bibliothek, in der auch Liebhaber von Thriller, SciFi und Fantasy auf ihre Kosten kommen. Insgesamt stehen auf der werbefinanzierten Plattform mehr als zehntausend Serien und Filme gratis zum Streamen zur Verfügung. Viewster unterstützt Fan-Kultur und den Community-Gedanken: Dreimal pro Jahr bringt der Videodienst mit seinem Viewster Online Film Fest (#VOFF) Millionen von Fans direkt mit Filmemachern zusammen, lädt die Zuschauer zur Abstimmung über die Festivalbeiträge ein und fördert den Austausch zwischen Fans und mit dem Viewster-Team. Zusammen mit seinen Partnerseiten erreicht Viewster allein in den USA, Großbritannien, Deutschland und Australien monatlich mehr als 20 Millionen Unique User im Alter von 18 bis 24 Jahren.

Viewster ist verfügbar über www.viewster.com, über die mobilen Apps in iTunes oder GooglePlay, auf Smart TVs sowie der Xbox 360. Mehr zum Unternehmen mit seinem Hauptsitz in Zürich auf www.corp.viewster.com.