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Gericht: ARD Tagesschau-App ist presseähnlich

Zeitungsverleger begrüßen Entscheidung des OLG Köln/ Keine Revision zugelassen

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, wonach das nichtsendungsbezogene Angebot der ARD Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich ist und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Geklagt hatten acht Zeitungsverlage.

„Das Kölner OLG verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit diesem Urteil, sich künftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Köln. Damit bestätige das Gericht eindrucksvoll den Willen des Gesetzgebers. Zwar sei es der ARD selbstverständlich unbenommen, eine Tagesschau-App anzubieten. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es aber nicht geben.
Zuvor hatte bereits der BGH entschieden, dass das Verbot der Presseähnlichkeit von nichtsendungsbezogenen öffentlich-rechtlichen Internetangeboten mit Blick auf jede einzelne Ausgabe zu beachten ist.

Die Bedeutung des heutigen Urteils reiche, so der BDZV, weit über das streitgegenständliche App-Angebot vom 15. Juni 2011 hinaus. „Mit neuen Nachrichten-Apps wie RBB24, BR24 oder ARDText haben die Landesrundfunkanstalten ihr Textangebot im Internet in einer Weise ausgeweitet, die mit der heutigen Entscheidung des OLG Köln unvereinbar ist“, erklärte Wolff. Im Vordergrund dieser Angebote stünden umfangreiche presseähnliche Textbeiträge ohne Sendungsbezug, die nicht nur gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen, sondern einen gezielten Angriff auf die Vielfalt der Presselandschaft darstellen. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nun in der Pflicht, sein Textangebot im Internet nachhaltig zurückzufahren“. Andernfalls seien, so Wolff, weitere Schritte unumgänglich.

Jugendkanal von ARD und ZDF nur Online – TV verabschiedet sich in Raten

Als öffentlich rechtliche TV-Anstalten mit einem Service Public Auftrag gehören natürlich auch die Jugendlichen zur anvisierten Zielgruppe. ARD und ZDF hatten darum eine Eingabe für ein konvergentes TV-Angebot für diese Zielgruppe vorbereitet. Die Ministerpräsidentenkonferenz in Deutschland hat das Konzept aber in dieser Form nicht verabschiedet.

Der TV-Kanal enfällt. Es gibt für diese Zielgruppe keine Übertragung auf dem konventionellen Weg.

Was genau die Hintergründe für diese Entscheidung sind, ist schwer nachvollziehbar. Hier ein paar Mutmassungen:

  1. Die Jugendlichen haben sich sowieso vom klassischen TV verabschiedet und sind als künftige TV-Konsumentinnen und Konsumenten eh verloren.
  2. In fünf bis zehn Jahren verschwindet das klassische Fernsehen sowieso.  Alle TV-Geräte werden über Internetzugang verfügen. 95% der Inhalte werden on demand ausgeliefert. Da macht der Aufbau eines neuen Kanals keinen Sinn mehr.
  3. Das Nutzerverhalten der Jugendlichen ist auf Online fokussiert. Mit einem Internetkanal erreicht man 100%.

Für mich sieht es aus wie ein Abschied vom klassischen TV in Raten.