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Medienmonitor zeigt Einfluss der Medien auf die Meinungsbildung

Biel/Bienne, 13.11.2018 – Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 13. November 2018 erstmals den Medienmonitor Schweiz präsentiert. In Form einer interaktiven Website wird das Potenzial der verschiedenen Mediengattungen – Print, Radio, TV, Online – für die Meinungsbildung dargestellt. Die Untersuchung zeigt, dass das Fernsehen den grössten Einfluss auf die Meinungsbildung hat, vor der Presse, Radio und Onlinemedien. Der Medienmonitor Schweiz gibt ausserdem Auskunft über Besitzverhältnisse und unternehmerische Verflechtungen im Schweizer Medienmarkt.

Auf www.medienmonitor-schweiz.ch, der dreisprachigen Webseite des Medienmonitors Schweiz, kann das Meinungsbildungspotenzial für die gesamte Schweiz und verschiedene Regionen angezeigt werden. Ebenfalls ersichtlich sind die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse der grossen Schweizer Medienunternehmen. Die Webseite umfasst auch einen wissenschaftlichen Bericht, der eine Gesamtinterpretation der zahlreichen Detailergebnisse enthält.

Wie die Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2017 zeigen, dominiert das Fernsehen die Meinungsbildung vor allem in der lateinischen Schweiz: In der französischen Schweiz hat es die deutlich grössere Meinungsmacht als die Presse, deren Beeinflussungspotenzial in diesem Landesteil etwa gleich gross ist wie dasjenige des Radios. In der italienischen Schweiz ist die Führungsrolle des Fernsehens noch grösser. Hier liegt die Presse hinter dem Radio auf Platz drei der einflussreichsten meinungsbildenden Medien. Online-Angebote liegen nach den Untersuchungen der Studie in allen drei Landesteilen an letzter Stelle. Auch in der deutschen Schweiz hat das Fernsehen als Gattung insgesamt das grösste Beeinflussungspotenzial, Print ist in diesem Landesteil aber stärker als in den lateinischen Sprachregionen.

Diese Angaben beziehen sich auf die allgemeine Informationsnutzung. Sie wird breit verstanden und beinhaltet neben Politik auch Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport. Über die punktuelle Informationsnutzung bei politischen Ereignissen, wie zum Beispiel vor und über Abstimmungen und Wahlen gibt der Medienmonitor keine Auskunft.

Das einflussreichste Medienunternehmen ist die SRG SSR, gefolgt von Tamedia. Die einflussreichsten Einzelmedien sind die Gratis-Pendlerzeitungen «20 Minuten / 20 minutes / 20 minuti», vor den Radio- und Fernsehprogrammen der SRG SSR. Je nach Alter variiert die Bedeutung der verschiedenen Mediengattungen. Während bei jüngeren Medienkonsumentinnen und

-konsumenten vor allem «20 Minuten» für die Meinungsbildung beigezogen wird, dominieren bei den ältesten Publikumsgruppen die Fernseh- und Radioprogramme der SRG SSR.

Der Medienmonitor Schweiz basiert auf Daten, die aus drei aufeinander abgestimmten Forschungsmodulen stammen. Im ersten Modul wurde die Rolle der verschiedenen Medien bei der individuellen Meinungsbildung der Schweizer Bevölkerung mittels einer Repräsentativbefragung erhoben. Im zweiten Modul werteten die Forscher Daten aus etablierten Studien der angewandten Medienforschung aus, um das Gewicht der verschiedenen Medien im Publikumsmarkt festzustellen. In einem dritten Modul wurden schliesslich anhand von Geschäftsberichten, Branchenstudien und laufender Marktbeobachtung die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse im Schweizer Medienmarkt erhoben und in einer Datenbank dargestellt. Diese wird laufend aktualisiert.

Der Medienmonitor Schweiz ist Teil der BAKOM-Medienforschung, mit der insbesondere die Programmleistungen und die Publikumsakzeptanz der Schweizer Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag untersucht werden. Der Medienmonitor Schweiz wurde vom BAKOM in einem offenen Verfahren nach WTO öffentlich ausgeschrieben. Für die ersten vier Untersuchungsjahre erhielt das Forschungsbüro Publicom AG in Kilchberg den Zuschlag.

Noch keine neuen Werbemöglichkeiten für die SRG

eidgenossenschaftBiel/Bienne, 16.12.2015 – Die SRG darf noch nicht von den neuen Werbemöglichkeiten des Joint Ventures mit Swisscom und Ringier profitieren. Das BAKOM hat ihr mittels einer vorsorglichen Massnahme Marktauftritte und neue Werbeaktivitäten innerhalb des Joint Ventures untersagt. Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens des BAKOM, spätestens aber bis zum 31. März 2016.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat den Zusammenschluss des Joint Ventures von Swisscom, SRG und Ringier aus kartellrechtlicher Sicht genehmigt. Die rundfunkrechtliche Überprüfung der Beteiligung der SRG am Joint Venture durch das BAKOM ist noch im Gang. Das BAKOM prüft insbesondere, ob das von der SRG mitgetragene Joint Venture die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtigt und/oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt.  Gegebenenfalls könnte das BAKOM dem UVEK konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen.

Mit der vorsorglichen Verfügung will das BAKOM nun sicherstellen, dass die laufende Prüfung weitergeführt werden kann, ohne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

Die SRG kann die vorsorgliche Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Sollte das UVEK bis zum 31. März 2016 noch nicht über allfällige Auflagen entschieden haben, so könnten erneut vorsorgliche Massnahmen geprüft werden.

Europäische Medienregulierer feiern Jubiläum in Bern

eidgenossenschaftBern, 12.05.2015 – Die EPRA, die europäische Organisation der Medienregulierungsbehörden, wird 20 Jahre alt. Sie feiert diesen Geburtstag an ihrer ordentlichen Konferenz, die vom 13. bis 15. Mai 2015 in Bern stattfindet. In der EPRA sind 46 Länder vertreten.

Die rund 150 Delegierten der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA), die die Medienregulierungsbehörden im audiovisuellen Bereich zusammenfasst, treffen sich vom 13. bis 15. Mai 2015 unter dem Vorsitz von Helena Mandić (Bosnien-Herzegowina) zur Beratung aktueller Fragen in Bern. Dabei feiern sie auch das 20jährige Bestehen der EPRA. Zu den Delegierten spricht am Vorabend Nationalratspräsident Stéphane Rossini.

Die EPRA widmet sich dem Informationsaustausch und der Koordination von Fragen, die sich in allen Ländern stellen, wie der Sicherung des Service public in der digitalen Welt, dem Jugendschutz, der audiovisuellen Werbung, der Medienvielfalt, den Regeln bei der Wahlberichterstattung. Sie trifft sich zweimal jährlich zu einer Konferenz. Ihre Zentrale befindet sich in Strassburg. Ihr gehören Regulierungsbehörden aus 46 Ländern an, darunter beispielsweise auch die der Ukraine und Aserbeidschans, Israels und der Türkei.

Deutschland ist mit der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) vertreten, Frankreich mit dem Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA), Italien mit der Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM), Österreich mit der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Die Schweiz stellt zwei Mitglieder: Einerseits das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), anderseits die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Mehr Flexibilität für die regionalen Radio- und Fernsehsender

eidgenossenschaftBern, 05.11.2014 – Der Bundesrat ebnet den lokalen Radios den Weg für den Umstieg vom analogen UKW auf die digitale Technologie DAB+. Er hat die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet, die gleichzeitig die Unterstützung neuer Technologien optimiert und verschiedene weitere Entlastungen für Radio und Fernsehstationen vorsieht.

Die Teilrevision der RTVV, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, ermöglicht den Umstieg von der analogen UKW- zur digitalen DAB+-Verbreitung: Wenn ein lokales Radio ein Gebiet digital versorgt, kann es dort auf die UKW-Verbreitung verzichten. Zudem geht die Planung der UKW-Sendernetze auf die Radiostationen über; das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist nur noch für die Prüfung und Bewilligung zuständig. Diese neue Rollenverteilung wurde vor im Frühjahr 2013 in Absprache mit der Branche definiert und hat sich in der Praxis bereits bewährt.

Aufhebung der Programmfenster

Die Auflage einiger lokal-regionaler Radio- und Fernsehstationen, ein tägliches Programmfenster für ein bestimmtes Gebiet auszustrahlen, wird aus der RTVV gestrichen. Damit wird den Sendern mehr Flexibilität bei der Erfüllung des lokal-regionalen Leistungsauftrags eingeräumt. Die regionalen Informationsleistungen müssen weiterhin erbracht werden, es steht den Stationen aber künftig frei, in welcher Form sie diese erfüllen: Sie können weiterhin Fenster anbieten oder die regionalen Informationen ins Hauptprogramm integrieren. Bestehen bleibt jedoch die Anforderung an einzelne Stationen, spezifische Sendungen für sprachliche Minderheiten in ihren Programmen anzubieten.

Weitere Entlastungen der Radio- und Fernsehstationen

Die konzessionierten Lokalradios werden für die Verbreitung über DAB+-Plattformen besser unterstützt: Der Bundesrat hat entschieden, die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten möglichst auszuschöpfen, um die Nutzung dieser Technologie zu fördern. Damit soll die Doppelbelastung während der Umstellungsphase von der analogen UKW- auf die digitale DAB+-Verbreitung abgefedert werden. Eine weitere Verbesserung der Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien wurde mit der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschlossen; diese wurde vom Parlament am 26. September 2014 verabschiedet und tritt frühestens 2016 in Kraft.

Weitere Entlastungen betreffen die Verpflichtung zur Förderung des Schweizer Films, die behindertengerechte Aufbereitung von Sendungen und die Jahresberichterstattung. Diese Pflichten der Fernsehveranstalter gelten neu erst ab einem jährlichen Betriebsaufwand von einer Million Franken (bisher 200 000 Franken).

Nicht Gegenstand dieser Teilrevision ist die Regelung des hybriden Fernsehens. Das sogenannte HbbTV oder „Hybrid broadcast broadband TV“ ermöglicht, Informationen zu einer Fernsehsendung im Internet abzurufen und auf dem TV-Bildschirm anzuzeigen. In der öffentlichen Anhörung hat sich gezeigt, dass es hinsichtlich der Verbreitungspflicht von gekoppelten Diensten, basierend auf HbbTV, weiteren Klärungsbedarf bei der Umsetzung und noch eine gewisse Vorbereitungszeit braucht.