Bundesrat lehnt «SRG-Initiative» ab, Radio- und Fernsehabgabe soll aber sinken

Bern, 08.11.2023 – Der Bundesrat lehnt die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ab. Dies hat er an seiner Sitzung vom 8. November 2023 beschlossen. Die Initiative hätte weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der SRG. Mit Blick auf die finanzielle Belastung der Haushalte will der Bundesrat jedoch die Abgabe auf 300 Franken pro Jahr senken. Durch die Anpassung der Abgabeschwelle auf 1,2 Mio. Franken Jahresumsatz sollen auch kleinere Unternehmen stärker entlastet werden. Dazu sieht der Bundesrat eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung vor.

Die mit der Eidgenössischen Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» geforderte Reduktion des Abgabenanteils der SRG von heute 1,25 Milliarden Franken auf zirka 650 Millionen hätte nach Meinung des Bundesrats weitreichende Folgen für das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der föderalistisch organisierten SRG. Anstelle eines direkten oder indirekten Gegenentwurfs bzw. -vorschlags beabsichtigt der Bundesrat, in seinem Zuständigkeitsbereich einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe zu unterbreiten. Die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe will der Bundesrat weiterhin in eigener Kompetenz festlegen.

Senkung der Haushaltsabgabe geht in die Vernehmlassung

Der Bundesrat teilt aber das Anliegen der Initianten, die Haushalte und die Wirtschaft finanziell zu entlasten. Er sieht dazu eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vor: Die Abgabe von heute 335 Franken für Haushalte soll bis 2029 in zwei Etappen auf 300 Franken pro Jahr sinken. Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken will der Bundesrat neu von der Abgabepflicht befreien; zurzeit liegt diese Befreiungsgrenze bei 500 000 Franken. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Vernehmlassung zu dieser Revision zu eröffnen. Sie dauert bis am 1. Februar 2024.

Die Botschaft zur SRG-Initiative wird der Bundesrat vor den Sommerferien 2024 an das Parlament überweisen und gleichzeitig, in Kenntnis der Ergebnisse aus der Vernehmlassung, die teilrevidierte RTVV verabschieden.

Neue Konzession ab 2029 Die neue SRG-Konzession wird im Anschluss an die voraussichtlich 2026 stattfindende Volksabstimmung zur «SRG-Initiative» ausgearbeitet. Sie soll ab 2029 gelten und sich an den am 7. September 2022 durch den Bundesrat festgelegten Grundzügen orientieren: Die SRG hat ihren Auftrag verstärkt auf Information, Bildung und Kultur auszurichten. Bei der Unterhaltung und beim Sport soll sie auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. Und das Online-Angebot soll stärker auf Audio- und audiovisuelle Inhalte ausgerichtet werden. Die Verantwortung für die detaillierte Umsetzung einer Effizienzsteigerung, wie sie vom Bundesrat gewünscht wird, liegt bei der SRG. Die aktuelle Konzession wird der Bundesrat im Jahr 2024 bis 2028 verlängern. 

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