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Kein qualitativ hochwertiger Service public ohne Radio- und Fernsehgebühren

eidgenossenschaftBern, 19.10.2016 – Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die eidgenössische Volksinitiative „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)“ abzulehnen. An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2016 hat er die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Wie der Bundesrat am 17. Juni 2016 in seinem Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public dargelegt hat, braucht die Schweiz in allen Sprachregionen des Landes einen Service public in guter Qualität. Die Abschaffung der Gebühren würde dazu führen, dass die SRG und die privaten Veranstalter, die einen Teil davon erhalten, ihren Auftrag nicht mehr erfüllen können.

Gerade in einem kleinen, mehrsprachigen Land wie der Schweiz braucht es unabhängige und qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen. Diese sind wichtig für das Funktionieren der direkten Demokratie und tragen massgeblich zur Integration aller gesellschaftlichen Gruppierungen (Sprachgemeinschaften, Menschen mit Sinnesbehinderungen, die verschiedenen Generationen, Personen mit Migrationshintergrund) bei, betont der Bundesrat in seiner Botschaft. Von der Annahme der Initiative wären die kleineren Sprachgemeinschaften besonders stark betroffen. Denn nur dank des SRG-internen Finanzausgleichs können heute in allen Amtssprachen gleichwertige Radio- und Fernsehprogramme produziert werden. Von den gesamten Einnahmen der SRG, die sich hauptsächlich aus Empfangsgebühren sowie aus Werbe- und Sponsoringeinnahmen zusammensetzen, stammen 24,5 % aus der Westschweiz, 4,5 % aus der italienischen Schweiz und der Rest aus der Deutschschweiz. Diese Mittel werden solidarisch auf die Sprachregionen aufgeteilt, sodass die französischsprachigen Sender der SRG davon 32,7 % und die italienischsprachigen 21,8 % erhalten.

Negative Auswirkungen der Annahme der Volksinitiative

Die Annahme der Volksinitiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren und der damit verbundenen Finanzierung von Radio und Fernsehen hätte nach Einschätzung des Bundesrates eine drastische Reduktion des Leistungsangebots der konzessionierten, bislang gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehveranstalter zur Folge. Um weiterhin gute Programme anbieten zu können, sind die gebührenfinanzierten Veranstalter auf diese Einnahmen angewiesen. Heute wird die SRG etwa zu drei Vierteln über Gebühren finanziert, die privaten Lokalradios und regionalen Fernsehen bis zu zwei Dritteln. Da der Wegfall der Gebühreneinnahmen angesichts der Situation auf dem Werbemarkt nicht durch Werbeeinnahmen kompensiert werden könnte, müssten all diese Veranstalter massiv bei ihren Angeboten sparen. Zudem sind rein kommerzielle Radio- und Fernsehangebote aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel unterhaltungsorientiert, zu Lasten von Information, Bildung und Kultur.

Vergleichbare Angebote in den Sprachregionen

Wie in der Schweiz wird der Service public im Medienbereich in den meisten europäischen Staaten mit öffentlichen Mitteln bzw. über Gebühren finanziert. Im Gegensatz zu diesen Staaten werden in der Schweiz jedoch drei vollwertige Programme in den Amtssprachen sowie teilweise auf Rätoromanisch produziert.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Vorlage ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er ist überzeugt, dass die Schweiz auch künftig eigenständige, in allen Sprachregionen vergleichbare, qualitativ gute, unabhängige und einforderbare Radio- und Fernsehangebote braucht und dafür die entsprechenden öffentlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen die bisherigen Radio- und Fernsehgebühren bis zum Wechsel auf das neue Abgabesystem, voraussichtlich im Jahr 2019, stabil bleiben. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, mit dem Systemwechsel die Haushaltsabgabe auf unter 400 Franken festzulegen.

Stärkere finanzielle Unterstützung der lokalen Radio- und TV-Stationen

logo_suisseBern, 25.05.2016 – Ab 1. Juli 2016 erhalten die lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr finanzielle Mittel. Auf dieses Datum hin setzt der Bundesrat das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft. Mit der Revision wird zudem die Umstellung auf die digitale Verbreitung der privaten Radioprogramme unterstützt und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden gefördert.

Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 angenommen wurde, und die dazugehörige Verordnung (RTVV) treten mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates am 1. Juli 2016 in Kraft. Davon profitieren die privaten Radio- und Fernsehstationen mit einem lokal-regionalen Leistungsauftrag: Sie erhalten zukünftig 13,5 Millionen Franken mehr aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Zudem werden Mittel für die Rundfunkarchivierung, die Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien und die Vorbereitung des neuen Abgabesystems zur Verfügung stehen. Die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren bleibt bis zur Einführung des neuen Abgabesystems – spätestens 2019 – unverändert.

Bessere Rahmenbedingungen für private Stationen

Der Gebührenanteil für die 21 lokalen Radio- und die 13 regionalen TV-Stationen steigt von 4 auf 5 Prozent des Gesamtertrags, d. h. von 54 auf 67,5 Millionen Franken. Zusätzlich wird die Untertitelung der Hauptinformationssendungen der Regionalfernsehstationen eingeführt und aus der Empfangsgebühr finanziert. Weiter werden die Radioveranstalter motiviert, die Umstellung von der analogen (UKW) zur digitalen Verbreitung (Digital Audio Broadcasting, DAB+) ihrer Programme zu beschleunigen. Die DAB+-Verbreitungskosten werden bis zu 80 Prozent subventioniert. Für die Stationen mit Gebührenanteil stehen für die Digitalisierung und die Aus- und Weiterbildung 45 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus früheren Gebühreneinnahmen für die lokal-regionalen Stationen, die bisher nicht verwendet werden konnten.

Von der Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Abgabe
Mit der Inkraftsetzung des revidierten RTVG werden zudem die nötigen Grundlagen für den Systemwechsel von der heutigen Radio- und Fernsehempfangsgebühr zur geräteunabhängigen Abgabe geschaffen. Der Wechsel erfolgt spätestens Anfang 2019. Zu den Vorbereitungen gehört die Ausschreibung des heute von der Billag wahrgenommenen Mandats für die Erhebung der Haushaltabgabe, die Bestimmung der Erhebungsstelle, sowie Aufbau und Tests bei der Erhebungsstelle und bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), welche künftig die Unternehmensabgabe erheben wird. Das neue Abgabesystem entlastet die meisten Haushalte, sinkt doch auf diesen Zeitpunkt die Abgabe von 451 Franken auf maximal 400 Franken. Die Höhe der Abgabe legt der Bundesrat erst kurz vor dem Systemwechsel fest, damit die Berechnung auf möglichst aktuellen Daten zu Haushalten und Unternehmen basiert. Auch für die meisten Unternehmen gibt es künftig Erleichterungen: Firmen mit einem Jahresumsatz von voraussichtlich weniger als einer halben Million Franken werden keine Abgabe entrichten müssen – davon profitieren drei Viertel aller Schweizer Unternehmen. Unter einer Million Umsatz kann eine Firma um Befreiung von der Abgabe ersuchen, falls sie Verlust macht oder die Abgabe mehr als 10 Prozent ihres Gewinnes betragen würde.

Öffentliche Anhörung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

eidgenossenschaftBiel/Bienne, 25.08.2015 – Am 14. Juni 2015 hat das Volk die Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angenommen. Heute eröffnet das BAKOM die öffentliche Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Stellungnahmen zum Entwurf der revidierten RTVV können bis am 24. November 2015 beim BAKOM eingereicht werden.

Gegenstand der RTVV-Teilrevision sind insbesondere die Einzelheiten zum Systemwechsel von der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zur allgemeinen Haushalt- und Unternehmensabgabe. Sie regelt unter anderem die befristete Abmeldemöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgeräte („Opting out“), den Abschluss des heutigen Empfangsgebührensystems und die Vorbereitungsarbeiten für die künftige allgemeine Abgabe. Zudem werden u.a. die Einzelheiten zur Verwendung des Überschusses nicht auszahlbarer Empfangsgebühren zu Gunsten der Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden sowie der Digitalisierung der Produktion und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen geregelt. Ebenso enthält die RTVV Ausführungsbestimmungen zur Technologieförderung, zur Untertitelung der Nachrichtensendungen des Regionalfernsehens und zum Rundfunkarchiv.
Stärkung des lokalen Service public

Gemäss RTVV-Entwurf stehen den Radio- und Fernsehstationen für die Aus- und Weiterbildung ihrer Angestellten und für die digitale Produktion und Verbreitung ihrer Radio- und Fernsehprogramme insgesamt 45 Millionen Franken zur Verfügung. Das Parlament hatte entschieden, dass ein Teil des Überschusses aus den Empfangsgebühren, die in den letzten Jahren nicht ausgeschüttet werden konnten, für die lokalen Radio- und Fernsehstationen zu verwenden sei. Sämtliche Unterstützungsmassnahmen sollen maximal 80 Prozent der Kosten betragen.

Weil das Stimmvolk der Erhöhung des Abgabenanteils für die lokalen Radio- und Fernsehstationen auf 4 bis 6 Prozent zugestimmt hat (bisher 4 Prozent), wird in der RTVV der Eigenfinanzierungsgrad angepasst, d.h. diese Stationen müssen ihre Programme künftig nur noch zu mindestens 20 bis 30% selbst finanzieren (statt wie heute zu mindestens 30 bis 50%). Um wieviel der Abgabenanteil innerhalb dieser Bandbreite erhöht wird, entscheidet der Bundesrat voraussichtlich im nächsten Frühjahr im Rahmen des Entscheides über die Neuverteilung des Gebührenertrags.
Radio- und Fernsehabgabe

Die RTVV sieht u.a. folgende Regelungen vor:

  • Modalitäten der Rechnungsstellung der Haushalt- und der Unternehmensabgabe;
  • Einzelheiten zu den Datenlieferungen von Kantonen und Gemeinden für die Erhebung der Haushaltabgabe;
  • Befreiung von taubblinden Personen von der Abgabe;
  • Unternehmen und Dienststellen, die gemäss Mehrwertsteuerrecht eine Gruppe bilden könnten, bezahlen auf Gesuch hin nur eine einzige Abgabe;
  • Befreiungsmöglichkeit von gewinnschwachen Unternehmen;
  • Publikation von konsolidierten Kennzahlen zur Abgabe;
  • Abschluss des heutigen Empfangsgebührensystems durch die Billag;
  • Befreiung von Haushalten ohne Radio- und Fernsehempfangsmöglichkeit (sogenanntes „Opting out“).

Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat wird die Änderungen von RTVG und RTVV voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft setzen. Der Wechsel von der Empfangsgebühr zur Radio- und Fernsehabgabe wird für sämtliche Haushalte und Unternehmen später erfolgen, voraussichtlich Mitte 2018 oder Anfang 2019, da dieser Wechsel aufwendige Vorbereitungsarbeiten bedingt (Ausschreibungsverfahren für die Bestimmung der neuen Erhebungsstelle, Aufbau der Infrastruktur, Testphase). Den konkreten Zeitpunkt des Systemwechsels wird der Bundesrat festlegen, sobald die Erhebungsstelle bestimmt und aufgebaut ist. Wie heute legt der Bundesrat die Höhe der Abgabe für Haushalte und Unternehmen fest. Um zu gewährleisten, dass die Berechnung der Abgabe auf aktuellen Daten – z.B. hinsichtlich der Haushaltsentwicklung und der Unternehmensstruktur – basiert, wird der Bundesrat diesen Entscheid erst kurz vor dem Systemwechsel fällen. In der Botschaft an das Parlament hat der Bundesrat bereits angekündigt, dass die Haushaltabgabe maximal 400 Franken betragen wird.

Der Terminplan in der Übersicht
24.11.2015: Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zur RTVV-Teilrevision
Frühjahr 2016: Neuverteilung des Gebührenertrags durch den Bundesrat
Mitte 2016: voraussichtliche Inkraftsetzung von RTVG- und RTVV-Teilrevision durch den Bundesrat
Mitte 2016: voraussichtliche Umsetzung von RTVG- und RTVV-Teilrevision (ausser Erhebung der allgemeinen Radio- und Fernsehabgabe)
Anfang / Mitte 2018: Festlegung der Höhe der Radio- und Fernsehabgabe durch den Bundesrat
Mitte 2018 / Anfang 2019: Systemwechsel von der Empfangsgebühr zur allgemeinen Abgabe
ab Mitte 2018 / Anfang 2019: Beginn der 5jährigen Abmeldemöglichkeit für Haushalte

Zitterpartie für das RTVG Tendenz Ablehnung eher Nein

Für das RTVG wird es gemäss gfs eng, wie die nachfolgende Meldung zeigt. Was die Gründe für den Sinneswandel sind, bleibt vorerst offen. Der Kampagne der Gegner entsprechend, lässt sich vermuten, dass das Steuerargument zieht. Ein weiterer Antreiber ist vermutlich das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Niemand bezahlt gerne für eine Leistung, die er nicht bezieht.

Schade hat der Bundesrat keinen grösseren Schritt ins digitale Zeitalter unternommen. Der Leitmedienwechsel wird munter weitergehen, unabhängig wie schlussendlich die Abstimmung ausgeht.

„Wäre bereits am 26. Mai 2015 über die vier Vorlagen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 entschieden worden, wären die beiden Volksinitiativen abgelehnt worden.

Beide Behördenvorlagen hätten keine eindeutigen Mehrheitsverhältnisse gekannt. Beim Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (43:47) hätte die Gegnerschaft einen leichten Vorteil gehabt, bei der Präimplantationsdiagnostik (46:40) die Befürworterschaft. Die Entscheidung fällt aber erst in der Schlussphase.

An der Abstimmung beteiligt hätten sich stabile 44 Prozent.

Bei allen nachfolgenden Zahlen ist ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund 3 Prozentpunkten plus/minus auf den gemachten Angaben mitzudenken, davon ausgenommen sind reale Veränderungen in den Stimmabsichten über die Zeit“

Auszug aus der Forschungsarbeit von gfs.bern

RTVG Fernseh- und Radiogebühr als hoheitlich erhobene Abgabe

eidgenossenschaftBiel/Bienne, 29.04.2015 – Ab dem 1. Mai 2015 wird die Radio- und Fernsehempfangsgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstehen und deshalb von 462 auf 451 Franken gesenkt. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtes, das heute veröffentlicht wurde. Derzeit unterliegen die Empfangsgebühren einem Mehrwertsteuersatz von 2.5%. Allfällige andere Auswirkungen dieses Urteils werden das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nun eingehend prüfen.

Ab Mai 2015 werden die Radio- und Fernsehempfangsgebühren für die Haushalte von 462 auf 451 Franken pro Jahr und jene für die Unternehmen um 2.5% gesenkt (siehe Kasten unten). Das BAKOM und die Billag setzen somit das Urteil des Bundesgerichtes vom 13. April 2015 mit sofortiger Wirkung um. Darin hat das Gericht eine Praxisänderung beschlossen. Demnach wird die Gebühr nicht mehr als Regalabgabe betrachtet, auf die die Mehrwertsteuer erhoben wird.

Das BAKOM und die ESTV werden nun die Folgen des Bundesgerichtsurteils im Detail analysieren.

Dieses Urteil hat keinen Einfluss auf die Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über das Referendum gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Diese Revision beinhaltet eine zusätzliche Senkung der Radio- und Fernsehempfangsgebühr für die Haushalte auf rund 400 Franken sowie eine Befreiung von der Abgabepflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500’000 Franken. Sie sieht ausserdem eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vor, durch die die Erhebung von Mehrwertsteuern auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühren festgelegt wird. Nimmt das Volk die Revision an, wird das neue System ab 2018 oder 2019 angewandt.

Höhe der Empfangsgebühr ab Mai 2015 und bis zum Inkrafttreten eines neuen Systems

Empfangsart: CHF pro Jahr (bisherige Gebühr)

– privater Radio- und Fernsehempfang (Haushalte): 451.10  (462.40)
– gewerblicher oder kommerzieller Radio- und Fernsehempfang I: 597.50 (612.40)
– kommerzieller Radio- und Fernsehempfang II: 995.40 (1020.30)
– kommerzieller Radio- und Fernsehempfang III: 1374.20 (1408.60)

Praxisänderung des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 13. April 2015 eine Änderung der bisher geltenden Auslegung beschlossen. Bis zum Urteil wurde die Radio- und Fernsehempfangsgebühr als Regalabgabe betrachtet. Das Bundesgericht ist nun zum Schluss gekommen, die Empfangsgebühr sei keine Gegenleistung für eine vom Bund erbrachte Dienstleistung, sondern eine hoheitlich erhobene Abgabe. Damit fällt das Merkmal für eine Unterstellung unter die Mehrwertsteuer weg.

Das Bundesgericht kommt aufgrund der Entwicklung des Radio- und Fernsehwesens zu diesem Resultat. Früher war das Post-und Telegrafenwesen Bundessache, und der Betrieb von Radio- und Fernsehempfangsgeräten unterlag einer Konzessionspflicht. Der Gegenwert der Gebühr lag darin, die Sendungen mit einen Radio- oder Fernsehapparat empfangen zu dürfen. Nun stellt das Bundesgericht fest, da das Recht auf Empfang gemäss Verfassung und Gesetz ohnehin allen freistehe, könne dies kein „staatliches Regal“ sein, das den Empfängern vom Bund eingeräumt wird. Damit untersteht die Empfangsgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer.

RTVG Nein – Skizze für eine Alternative

Die Vorlage des Bundesrates scheint auf den ersten Blick eine bessere Lösung als die bisherige Regelung. Sie berücksichtigt aber die aktuellen Entwicklungen im digitalen Raum nur marginal. Mit der Grundannahme, dass mit einem Computer und einem Smartphone heute jede Person ein Radio oder Fernsehgerät betreibt und somit Konsument des gebührenpflichtigen Fernsehens und Radio ist, ist ein totaler Fehlschluss.

Aus dieser Perspektive ist die Ablehnung des neuen RTVG mehr als nur gerechtfertigt. Mit der vorgeschlagenen Lösung wird eine asoziale Kopfsteuer installiert. Weiter ist eine eklatante Verzerrung des Informationsmarktes der sich weiter im Online-Bereich akzentuiert die Folge. Es ist nicht nachvollziehbar warum TV-Beiträge von Blocher-TV und FCZ-TV privat finanziert und für Glanz und Gloria öffentliche Gebührengelder eingesetzt werden.

Bereits der Name Radio und TV Gesetzt ist im heutigen Informationsmarkt überholt. Sinnvoller wäre vermutlich, wenn man ein Informationsmarkt- oder Medienmarktgesetz erstellen würde. Die Unterscheidung von Audio-, Film- und Wortbeiträgen ist obsolet. Die Presseförderung könnte man ebenfalls in diesem Bereich neu regeln.

Den Service Public lässt sich auch sehr eng fassen und auf die Aspekte politische Information und Information der Bevölkerung in Notfällen beschränken.

Die Verbreitung politischer Informationen, die bei Abstimmungen Orientierungshilfe geben sollen, könnte man neu gestalten. Das Abstimmungsbüchlein wäre neu in Form von Audio-, Film- und Textbeiträgen im Internet verfügbar. Jeder hat ja einen Computer oder ein Smartphone.

Dringende Informationen an die Bevölkerung in Notfällen könnte man über gesetzliche Rahmenbedingungen sicherstellen. Die Informationsmarktteilnehmer mit einer gewissen Reichweite, wären verpflichtet die Meldungen zu publizieren, z.B.: Störfall Atomkraftwerk, Warnung bei Stürmen, Mobilmachung, Erdbeben, Naturereignisse etc.

Als Grundsatz wären alle Informationsmarkt-Teilnehmer gleichzustellen, egal, ob die historischen Wurzeln im Radio, Fernsehen oder Printbereich liegen. Die SRG kann als selbstfinanzierte Institution bestehen bleiben. Ihr stünden die gleichen Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung zur Verfügung wie den anderen Marktteilnehmern: Abo, Werbung, Paywall, Sponsoring, Spenden, kostenpflichtige Telefon-Servicenummern etc.

Die Bürgerinnen und Bürger haben aber grundsätzlich die Wahl, welche Medien sie auf freiwilliger Basis unterstützen oder abonnieren wollen.

Weiter wären im Gesetz ein paar weitere Aspekte zu regeln. Werbung, Sponsoring, Konzessionen, Anspruch auf Fördergelder, Qualitäts- und Unabhängigkeitsaspekte der Informationsmarkt-Teilnehmer.

Der Bund könnte nach wie vor Fördergelder sprechen:

  • Randregionen
  • Schwerpunktthemen
  • Bildung

Analog zum Nationalfond wäre ein Medienfond zu installieren. Mit diesem liessen sich Themen ausschreiben, Bildung und Weiterbildung in den Medien fördern oder allenfalls Randregionen unterstützten.

Bedingung wäre, dass die mit Fördergelder erstellten Inhalte frei verfügbar und nutzbar sind.

Informationsmarkt-Teilnehmer, die auf die Verbreitung des Programms auf Funkinfrastruktur wie DAB oder DVB zurückgreifen wollen, müssten sich um eine entsprechende Konzession mit den entsprechenden Verpflichtungen bemühen.

kritische Aspekte des angekündigten RTVG

Wie bereits an anderer Stelle in diesem Blog berichtet, müsste sich der Staat aus der Medienproduktion zurückziehen. Mit der Demokratisierung der Medien durch das Internet hat sich die Grundlage auf der das RTVG beruht fundamental gewandelt.

Am Anfang der Radio und Fernsehen Geschichte konnte ein empfangbereites Gerät eines Hörer oder einer Zuschauerin meistens nur auf die Angebote der staatlichen Sender zugreifen. Der Schluss, dass wer ein Gerät hat, auch die erbrachten Leistungen bezieht, war damit gerechtfertigt. Frau Leuthard argumentiert in ihrer Lancierung des neuen RTVG damit, dass heute praktisch jeder ein empfangbares Gerät hat. Ihr Schluss, dass er damit automatisch auch die Leistungen der Staatssender beansprucht ist etwas wagemutig und stimmt so sicher nicht.

Gemäss Mediapulse Zahlen zweites Semester 2014 nutzen 87.6% der Altergruppe über 15 Jahre das Radio. Bei einer Grundgesamtheit von 4’810’000 sind das 4’212’400 Personen. Das heisst 590’000 Personen werden nicht erreicht. Es sind also nicht ein paar Tausend Personen, sondern ein paar Hunderttausend, die neu betroffen sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese die Abgabe für etwas zahlen müssen, das sie nicht konsumieren. Betrachtet man das Medienverhalten der Jugendlichen, dann kommt die These, dass praktisch jeder die Staatsmedien konsumiert nochmals schlechter weg. Die Jamesstudie 2014 ergab für die mediale Freizeitgestaltung für 19 Jährige bei der Fernsehnutzung einen Anteil von 77% und beim Radiohören 64%. Im Vergleich dazu liegen die Handy-Nutzung bei 99% und die Nutzung des Internet bei 97%. Bedenkt man, dass diese Altersgruppe bis zur Einführung des neuen RTVG einen Haushalt gründen wird, so ist es noch weniger nachvollziehbar, warum man einen erheblichen Anteil dieser Bevölkerungsgruppe mit einer Zwangsabgabe abstraft.

Zusätzlich kommt hinzu, dass die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur von den Sendern an die Hörerinnen und Zuschauer übergegangen sind. Mit den Tarifen für Internet via Handy und Breitbandinternetanschlüsse haben die Medienkonsumentinnen und Konsumenten die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur praktisch zu 100% übernommen.

Weiter werden mit Steuergeldern, Pressesprecher, Presseräume, Medienverantwortliche in der Verwaltung finanziert. Deren Beiträge werden dann von Radio und Fernsehen ausgestrahlt. Das heisst der Konsument bezahlt hier bereits doppelt.

Ein weiterer Makel ist, dass mit dem Kauf eines Smartphones Urheberrechtsabgaben für Datenleerträger fällig sind (Gemeinsame Tarif 4e). Der Mediennutzer zahlt also nochmals. Als nächstes kommen Abgaben auf Cloudservices wie onedrive, dropbox, googledrive etc.

Vom Parlament wünschte ich mir ein RTVG, das die aktuellen und künftigen Entwicklungen in der Medienszene berücksichtigt und nicht eine Medienlandschaft zementiert, die vor Hundert Jahren entstanden ist.

RTVG-Revision – asoziale Kopfsteuer für eine subventionierte rückständige Medienkultur

eidgenossenschaftBern, 16.03.2015 – Am 14. Juni 2015 kann das Stimmvolk über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) abstimmen. Damit soll die heutige geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe abgelöst und dem technologischen Wandel angepasst werden. Da die Finanzierung so auf mehr Schultern verteilt wird, kann die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte von 462 auf rund 400 Franken pro Jahr gesenkt werden. Für die Unternehmen wird sie nach Umsatz abgestuft, wobei Firmen mit tiefem Umsatz keine Abgabe mehr zahlen müssen. Das neue System ist einfach und gerecht, betonte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute in Bern bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. Die RTVG-Revision stärkt ausserdem die lokalen Radio- und Fernsehstationen mit Service public-Auftrag.

Heute müssen Haushalte und Unternehmen, die über ein betriebsbereites Gerät für Radio oder Fernsehen verfügen, eine Empfangsgebühr bezahlen. Damit werden die SRG und lokale Radio- und Fernsehstationen mit Service public-Auftrag unterstützt. Diese Erhebungsart stammt aus einer Zeit, als es noch kein Internet gab. Inzwischen haben aber fast alle Haushalte und Unternehmen einen Internet-Zugang. Dank Handy, Tablet und Computer können Radio und Fernsehen auch ohne ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät empfangen werden. Aufgrund dieser Entwicklung haben Bundesrat und Parlament entschieden, die geräteabhängige Gebühr durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen und das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) entsprechend zu ändern.

Mit der RTVG-Revision wird die Finanzierung insgesamt breiter abgestützt. Dadurch kann die Abgabe für die Haushalte gesenkt werden: Diese zahlen für Radio und TV wie in der Botschaft an das Parlament dargelegt nur noch rund 400 statt 462 Franken pro Jahr. Für Unternehmen hängt die Abgabe vom Umsatz ab, wobei Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500’000 Franken pro Jahr keine Abgabe entrichten müssen. Von dieser Freigrenze werden rund 75 Prozent profitieren, also drei Viertel aller Unternehmen. Für weitere rund 9 Prozent der Unternehmen wird die Abgabe bei 400 Franken pro Jahr liegen. Heute beträgt die Empfangsgebühr pro Betriebsstätte je nach Nutzung zwischen 612 und 1409 Franken pro Jahr. Da auch Unternehmen von Radio- und Fernsehangeboten profitieren, etwa von Wirtschaftssendungen oder Werbeplattformen, erachtet es der Bundesrat als richtig, dass sich wie bisher auch die Wirtschaft an der Finanzierung beteiligt.

Um Härtefällen Rechnung zu tragen, sieht die neue Regelung verschiedene Ausnahmen vor: Wer zur AHV/IV Ergänzungsleistungen erhält oder wer beispielsweise in einem Alters- und Pflegeheim, einem Erziehungs- oder Studentenwohnheim lebt, muss die Abgabe nicht zahlen. Wer kein Empfangsgerät hat, kann sich nach Einführung der Abgabe noch bis fünf Jahre davon befreien lassen (opting out). Dank der Umsatzgrenze von 500‘000 Franken müssen auch Gewerbebetriebe mit geringem Umsatz keine Abgabe zahlen. Der Systemwechsel erfolgt ertragsneutral und dient nicht dazu, den Gesamtertrag zu erhöhen.

Die neue Abgabe ist einfach und gerecht. Schwarzseher und Schwarzhörerinnen werden in die Pflicht genommen. Die Finanzierung wird auf mehr Schultern verteilt, weil heute praktisch alle Haushalte und Unternehmen Radio und Fernsehen empfangen können. Zudem sinkt der Erhebungsaufwand und aufwendige Kontrollen entfallen. Bei den Haushalten erfolgt die An- und Abmeldung neu automatisch gestützt auf das Einwohnerregister, bei den Unternehmen gestützt auf das Mehrwertsteuerregister.

Mit der RTVG-Revision werden ausserdem 21 Radio- und 13 Fernsehstationen mit lokalem Service public-Auftrag gestärkt. Heute erhalten diese insgesamt rund 54 Millionen Franken pro Jahr. Neu wird ihr Anteil um bis zu 27 Millionen Franken erhöht und sie werden bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden und bei der Digitalisierung besser unterstützt. Darum befürworten auch deren Verbände die Revision. Die Gesetzesänderung verpflichtet die regionalen TV-Stationen, ihre Hauptinformationssendungen zu untertiteln. Damit erfolgt ein weiterer Ausbau des Angebots für hörbehinderte Menschen.

Der Service public von Radio und Fernsehen ist für Gesellschaft und Demokratie wichtig. Ein gutes Angebot in allen Sprachregionen stärkt nach Ansicht des Bundesrats den Zusammenhalt der Schweiz: Die SRG und die lokalen Radio- und Fernsehstationen mit Informationsauftrag berichten täglich über das nationale und lokale Geschehen. Davon profitieren alle – darum sollen auch alle, Bevölkerung und Wirtschaft, einen Beitrag dazu leisten.

Bei einem Ja des Stimmvolks zur RTVG-Revision wird sie voraussichtlich auf Mitte 2016 in Kraft gesetzt. Der Wechsel zur allgemeinen Abgabe erfolgt auf Mitte 2018 oder Anfang 2019.

Ja zu tieferen Gebühren und mehr Fairness

Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) entlastet 75 Prozent der Schweizer Unternehmen von den Gebühren und lässt die Gebühren für alle Haushalte sinken. Ausserdem beendet sie einen unhaltbaren Zustand. Heute verfügen nahezu alle Haushalte und Unternehmen über Empfangsgeräte, aber lange nicht alle bezahlen die Gebühren. Das revidierte RTVG macht damit Schluss und entlastet die ehrlichen Gebührenzahlenden. Das Gesetz führt zu tieferen Gebühren und mehr Fairness.

Der Gewerbeverband hat heute sein Referendum gegen das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) eingereicht. Die Kritiker der Revision sprechen von neuen Steuern für Unternehmen. Das ist jedoch falsch. Heute sind auch die kleinsten Unternehmen gebührenpflichtig, wenn sie Empfangsgeräte besitzen. Mit dem neuen RTVG werden aber neu 75 Prozent der Schweizer Unternehmen von den Gebühren befreit. Neun Prozent der Unternehmen zahlen weniger als bisher. Davon profitiert insbesondere das Gewerbe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Daher spricht sich beispielsweise der Verband der Gastronomiebranche GastroSuisse für das neue RTVG aus. Die Gebühren dienen der Finanzierung der Programme der SRG wie auch der privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Letztere erhalten mit dem neuen Gesetz mehr Geld, das sie dringend benötigen. Das neue Gesetz entlastet die ehrlichen Gebührenzahler. Sie zahlen weniger. Die Jahresgebühr pro Haushalt sinkt gemäss Bundesrat von heute 462 auf rund 400 Franken.
Die Gesetzesrevision, über die voraussichtlich am 14. Juni 2015 abgestimmt wird, ist die notwendige Anpassung an den Wandel von Technologie und Mediennutzung. Die Zahl der möglichen Empfangsgeräte ist explodiert und nahezu alle Unternehmen und Haushalte besitzen sie. Die Radio- und Fernsehsendungen der privaten Sender und der SRG können heute via Computer, Tablet oder Smartphone fast überall empfangen werden. Eine pauschale Medienabgabe ist deshalb gerechter als eine Gebühr, die nur die Ehrlichen bezahlen. Das revidierte Gesetz senkt zudem den bürokratischen Aufwand. Niemand muss sich mehr über lästige Billag-Kontrollen ärgern, denn diese werden überflüssig.
Das überparteiliche Komitee „Ja zum RTVG“ setzt sich deshalb dafür ein, dass die heute unhaltbar gewordene Gebühr durch eine Medienabgabe abgelöst wird. Die Revision ist dringlich und nötig, damit alle Haushalte und ein Grossteil der Unternehmen entlastet werden. JA zum RTVG!

Weitere Infos unter: http://rtvg-ja.ch/