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Indirekte Presseförderung: Zustellermässigungen 2017 stabil

eidgenossenschaftBern, 09.12.2016 – Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung. Damit gewährt die Schweizerische Post Ermässigungen für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Die Ermässigungen für das Jahr 2017 betragen 25 Rappen beziehungsweise 16 Rappen pro Exemplar.

Der Bundesrat hat die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung der Schweizerischen Post genehmigt. Sie basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger und Herausgeber. Darin geben diese an, ob sie die Voraussetzungen zum Erhalt der Zustellermässigung weiterhin erfüllen. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM ersichtlich.

Ermässigung für die Regional- und Lokalpresse bleibt gleich

Per 1. Oktober 2016 erfüllten 142 Titel der Regional- und Lokalpresse die Voraussetzungen zum Erhalt der indirekten Presseförderung. Die Zahl der berechtigten Titel bleibt damit im Vergleich zum Vorjahr gleich. Die Versandmenge ist jedoch um 0,7 Millionen Exemplare gestiegen. Dies, weil im Laufe des Jahres 2016 zwei mittelgrosse Tageszeitungen förderberechtigt wurden, welche auflagenstärker als die weggefallenen Titel sind.

Der Bund fördert die Regional- und Lokalpresse jährlich mit einem Beitrag von 30 Millionen Franken. Zusätzlich wird im Rahmen des Differenzenausgleichs der im Jahr 2015 nicht ausbezahlte Betrag hinzugerechnet. Mittels des verfügbaren Förderbetrags und der tatsächlichen Versandmenge des vorangehenden Jahres wird die Ermässigungsberechnung vorgenommen. Für 2017 wird die Ermässigung auf 25 Rappen pro Exemplar festgesetzt und bleibt somit gleich hoch wie im Jahr 2016.

Höhere Ermässigung bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse

Bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten per 1. Oktober 2016 insgesamt 1’046 Zeitungen und Zeitschriften die Voraussetzungen, um von der indirekten Presseförderung profitieren zu können. Das sind 20 Titel weniger als im Vorjahr. Die jährliche Versandmenge sinkt auf 130 Millionen Exemplare (-3,3 Millionen). Gründe für den Rückgang sind unter anderem weniger Abonnentinnen und Abonnenten, geringere Erscheinungshäufigkeit oder die Einstellung des Titels.

Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt für 2017 eine Ermässigung von 16 Rappen pro Exemplar. Sie ist somit ein Rappen höher als im Jahr 2016.

Differenzenausgleich

Da die effektiven Versandmengen der geförderten Titel vorab nicht bekannt sind, werden die jährlichen Ermässigungen pro Exemplar aufgrund der Vorjahresmengen berechnet. Entsprechend fallen bei der Post jedes Jahr Mehr- oder Minderausgaben an, abhängig davon, wie stark die effektiven Versandmengen von den Vorjahresmengen abweichen. In diesem Fall sieht die Postverordnung einen Ausgleich der Differenzen vor.

Aufgrund der anhaltenden Tendenz sinkender Auflagezahlen wurden im 2015 die gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträge in beiden Kategorien nicht vollständig ausgeschöpft. Der nicht ausbezahlte Betrag wurde nun bei der Berechnung der Ermässigungen 2017 berücksichtigt und zu den 30 beziehungsweise 20 Millionen Franken hinzugerechnet.

Bundesrat zeigt Fördermöglichkeiten für die Medien auf

eidgenossenschaftBern, 05.12.2014 – Der Strukturwandel in der Medienbranche setzt sich fort, die Medienkonzentration nimmt weiter zu und Werbegelder fliessen vermehrt in den Online-Bereich. Zu diesen Schlüssen gelangt der Bundesrat in einem Bericht, der in Erfüllung einer Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats erstellt worden ist. Der Bericht zeigt auch auf, wie die Medienbranche kurzfristig unterstützt werden könnte. Er ist gegenüber der schnellen Einführung neuer Fördermassnahmen jedoch zurückhaltend.

In seinem Bericht „Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien“ präsentiert der Bundesrat eine Gesamtschau der schweizerischen Medienlandschaft und zeigt Förderansätze für die Medien auf. Er kommt zum Schluss, dass die Medienkonzentration zunimmt und die Umverteilung von Werbegeldern in die Online-Medien den traditionellen Abonnements- und Kaufzeitungen weiter zusetzt. Dabei geraten insbesondere kleinere Lokal- und Regionalzeitungen unter stärkeren Druck, als dies vor wenigen Jahren noch der Fall war. Die grossen Verlage sind dank ihrer diversifizierten Portfolios besser in der Lage, mit solchen strukturellen Umbrüchen umzugehen. Lokale und regionale Online-Angebote haben jedoch Mühe, sich im Medienmarkt zu etablieren. Der Bericht erfüllt die Motion „Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien“, die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) am 19. Januar 2012 eingereicht wurde.

Eigenverantwortung der Medienbranche

Die Umwälzungen in der Medienbranche werfen die Frage nach neuen Fördermodellen auf. Es gilt aber, die voreilige Einführung weitgehend ungeprüfter Förderansätze zu verhindern. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Medienbranche den Strukturwandel weitgehend selbst bewältigen kann. Für den Fall, dass das Parlament eine unterstützende Begleitung des Strukturwandels als sinnvoll erachtet, zeigt er in seinem Bericht kurzfristig realisierbare, aber auch längerfristige Handlungsoptionen auf.

Kurzfristig realisierbare Fördermöglichkeiten

In einer ersten Phase sind schnell wirkende Massnahmen möglich, die ohne langwierige Gesetzesanpassungen umgesetzt werden können. Hier sieht der Bundesrat die Möglichkeit, die Mehrwertsteuersätze für Print- und Onlineprodukte anzugleichen oder das Engagement in der Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden zu verstärken. Weiter besteht die Möglichkeit, den Basisdienst der Schweizerischen Depeschenagentur sda in französischer und italienischer Sprache mit einem jährlichen Beitrag zu unterstützen.

Bis Alternativen vorhanden sind, ist die Beibehaltung der indirekten Presseförderung über die Zustellermässigung für Zeitungen und Zeitschriften angezeigt, um den Druck auf die gedruckte Presse nicht zu verstärken. Zudem können die Angebote der Kommission für Technologie und Innovation vermehrt genutzt werden.

Mittel- bis langfristige Perspektiven

Mittel- und langfristig erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Debatte über die Definition des Service public im Medienbereich zu führen. Diese wurde durch zwei parlamentarische Vorstösse angeregt. Anschliessend kann – unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen – geprüft werden, ob neben den etablierten, bereits heute geförderten Radio- und Fernsehangeboten auch die Unterstützung von Online-Medien Sinn macht. Ein Bericht des Bundesrats zum Service public im Medienbereich soll 2016 vorliegen.

Vorbehalt zur Verteilung von Fördergeldern durch eine Stiftung

Die Befunde und Vorschläge des Bundesrates decken sich zu grossen Teilen mit denjenigen der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK), welche am 5. September 2014 publiziert wurden. Vorbehalte hat der Bundesrat gegenüber der von der EMEK vorgeschlagenen staatsfernen, unabhängigen Stiftung zur Verteilung von Fördergeldern. Abgesehen davon, dass für eine solche Stiftung die Verfassungsgrundlage fehlt, wirft die Idee auch inhaltliche und organisatorische Fragen auf.

Indirekte Presseförderung: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2015 fest

eidgenossenschaftBern, 05.12.2014 – Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von insgesamt 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung. Damit gewährt die Schweizerische Post Ermässigungen für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen (sog. Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Die Ermässigungen für das Jahr 2015 betragen 23 Rappen beziehungsweise 14 Rappen pro Exemplar.

Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften genehmigt. Sie basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Darin bestätigen sie, die Voraussetzungen zum Erhalt von indirekter Presseförderung zu erfüllen. Die zur Zustellermässigung berechtigten Titel sind auf der Webseite des BAKOM publiziert.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

Ab 1. Januar 2015 erfüllen 143 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 130,1 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für die Zustellermässigung. Die Zahl der berechtigten Titel bleibt damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (+1). Die Anzahl der förderberechtigten Exemplare ist um 5,3 Millionen gesunken. Da der Bund jährlich einen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse leistet, resultiert rein rechnerisch eine Ermässigung von 24 Rappen pro Exemplar. Das Bundesgericht hat im September 2014 entschieden, dass grundsätzlich jede Zeitung, die mindestens 1’000 abonnierte Exemplare aufweist, Anspruch auf ermässigte Zustellung der abonnierten Exemplare hat. Das BAKOM setzte bisher voraus, dass mindestens 75 Prozent der Gesamtauflage abonnierte Exemplare sind. Die mit dem höchstrichterlichen Urteil verbundene Praxisänderung wird im kommenden Jahr voraussichtlich zu einer leichten Zunahme der förderberechtigten Exemplare führen. Im Hinblick auf diese Zunahme hat der Bundesrat entschieden, den Ermässigungsbetrag für das Jahr 2015 auf 23 Rappen pro Exemplar festzusetzen. Dadurch kann für die Folgejahre eine gewisse Stabilität bezüglich Höhe der Zustellermässigung sichergestellt werden (vgl. dazu Kasten „Differenzausgleich“). Die Ermässigung ist dennoch um 1 Rappen höher als diejenige für das Jahr 2014.

Mitgliedschafts- und Stiftungspresse

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllen zum 1. Januar 2015 total 1’119 Titel mit einer jährlichen Versandmenge von insgesamt 139,6 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der förderberechtigten Titel absolut um 5 Titel abgenommen, die Anzahl der geförderten Exemplare ist stabil geblieben (+0,5 Millionen). Der Bund unterstützt diese Kategorie jährlich mit 20 Millionen Franken. Die errechnete und durch den Bundesrat genehmigte Ermässigung beträgt wie schon im Vorjahr 14 Rappen pro Exemplar.

Differenzenausgleich

Da die effektiven Versandmengen der geförderten Titel vorab nicht bekannt sind, werden die jährlichen Ermässigungen pro Exemplar aufgrund der Vorjahresmengen berechnet. Entsprechend fallen bei der Post jedes Jahr Mehr- oder Minderausgaben an, abhängig davon, wie stark die effektiven Versandmengen von den Vorjahresmengen abweichen. In diesem Fall sieht die Postverordnung (VPG) einen Ausgleich der Differenzen im Folgejahr vor. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 23. Januar 2013 erfolgt die Ausgleichsrechnung erstmals dieses Jahr im Rahmen der Festlegung der ermässigten Preise für das Jahr 2015.

Im Jahr 2013 hat die Post der Regional- und Lokalpresse 29’107’733 CHF gutgeschrieben und damit 892’267 CHF zu wenig auszahlen können. Dieser Minderbetrag wird bei der Berechnung der ermässigten Preise 2015 berücksichtigt und zu den 30 Millionen CHF addiert. Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse hat 2013 zu viele Beiträge beansprucht (734’371 CHF). Die Fördermittel für 2015 werden deshalb um diesen Betrag gekürzt.