Archiv der Kategorie: Allgemein

EMEK empfiehlt Systemwechsel bei der Schweizer Medienförderung

Technologieneutrale Ausrichtung statt Posttaxen-Verbilligung und Abgabensplitting
Bern/Biel, 10. Januar 2023 Die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) sieht angesichts der sich stark veränderten Produktions-, Distributions- und Nutzungsrealitäten in einer digitalen Me-dienwelt keine Zukunft für eine technologie- und gattungsorientiere Medienförderung. Im Ein-klang mit früheren Stellungnahmen, aber mit einer deutlichen Akzentsetzung, empfiehlt die EMEK daher einen Systemwechsel. Sie hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
Neu sollen alle privaten Medien unabhängig von Distributionskanal oder Gattung Fördergelder erhalten können, sofern sich ihre journalistischen Inhalte an eine breite Öffentlichkeit richten und sie sich freiwillig auf die Einhaltung der Branchenselbstregulierung verpflichten. Somit werden alle privaten journalisti-schen Angebote gleichbehandelt, unabhängig, ob sie gedruckt, gestreamt, als Text-, Video- oder Audi-obeitrag vertrieben werden. Die derzeit praktizierte Verbilligung der Posttaxen bei der Frühzustellung von gewissen Zeitungen oder das Abgabensplitting für einige Privatradio- und -fernsehsender sollen durch das neue System abgelöst werden.
Nutzung ins Zentrum rücken «Wir sind überzeugt davon, dass es in der Schweiz angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage ins-besondere von Regional- und Lokalmedien notwendig ist, neben der SRG auch private Anbieter jour-nalistischer Inhalte mit öffentlichen Geldern zu fördern», sagt die Kommissionspräsidentin Anna Jobin. Diese sollten aber frei entscheiden können, wie sie die Bevölkerung mit ihren Inhalten erreichen wollen. Mit Blick auf die Zielsetzung der Förderung, demokratierelevante Informationen möglichst breit verfüg-bar zu halten, sei egal, in welcher Form dies geschehe. Damit rückt die EMEK die Nutzung ins Zentrum ihrer Überlegungen.
Die Kommission sieht konkret drei Bereiche, bei der dieser Förderansatz angewandt werden kann: Ers-tens bei allgemeinen Massnahmen zur Stärkung der Branche; zweitens bei der Unterstützung des Be-triebs privater und besonders regionaler journalistischer Angebote; und drittens bei der Unterstützung von Projekten privater journalistischer Angebote wie lokale Startups und Innovationsprojekte von Me-dien. Die Kommission spricht sich weiter für einen unabhängigen, durch öffentliche Mittel geförderten nationalen Service public aus, der im Gegenzug für die Finanzierung aus der Medienabgabe einen konvergenten Leistungsauftrag zu erbringen hat.

Staatsferne Mittelvergabe sicherstellen
«Es ist völlig klar, dass ein solcher Systemwechsel nicht von heute auf morgen erfolgen kann und rechtlicher Anpassungen bedarf. Und es sind Übergangsmassnahmen notwendig für Medien, die be-reits von Förderung profitieren» erläutert Jobin. Auch müsse die Höhe der Förderbeiträge politisch ausgehandelt werden.
Die EMEK erneuert aber ihre bestehende Forderung, eine Medienförderung zwingend staatsfern aus-zugestalten und keine Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen zu eröffnen. Der vorgeschlagene Systemwechsel sei daher auch die Gelegenheit, die Zuständigkeit für die Vergabe der Mittel einer von politischen Einflüssen möglichst unabhängigen Stelle zu übertragen, wie etwa einer Stiftung, einer staatsfernen Medienregulierungsbehörde oder einem Beirat.
Der Bericht « Zukunft der Schweizer Medienförderung – Impulse für eine technologieneutrale Unterstüt-zung privater journalistischer Angebote» kann am 10. Januar 2023 (11:30 Uhr) unter folgendem Link abgerufen werden.

Initiative ComImpact lanciert; Gründung eines breit abgestützten Vereins

Die Kommunikationsbranche braucht mehr Tech-Kompetenz

Zürich,12. Februar 2021 – Aufgrund der Digitalisierung in den letzten Jahren stehen viele Kommunikationsleute vor weitreichenden beruflichen Umbrüchen. Der neu gegründete Verein ComImpact will hier Unterstützung bieten und baut ein Netzwerk von Fachleuten auf, führt eine jährliche Tagung durch und erarbeitet Bildungsangebote. Initianten sind Farner Consulting, die HWZ, Media Focus, die Mobiliar sowie Webrepublic, flankiert von den Berufsverbänden iab, LSA und SWA.

„CommTech“ heisst, dass Organisationen mithilfe von digitalen Werkzeugen, Techniken und Daten ihre Beziehungen mit allen Dialoggruppen aufbauen und entwickeln. Dies ermöglicht u.a. eine weitreichende Nutzungs- und Wirkungskontrolle und damit eine neue Stufe der Effizienz. In Fachliteratur und Lehre war dies unter dem Schlagwort „integrierte Kommunikation“ seit Jahrzehnten gefordert worden; erst jetzt aber sind derlei Ansprüche durch das quantifizierungsstarke und flexible Instrumentarium einer beschleunigten Digitalisierung mach- und beherrschbar.

Am 11. Februar konstituierte sich der Verein durch den Gründungsvorstand, bestehend aus Alice Chalupny (die Mobiliar), Dr. Andreas Jäggi (Projektleiter), Daniel Jörg (Farner Consulting), Cyril Meier (HWZ), Ueli Weber (Media Focus) sowie Tobias Zehnder (Webrepublic). «Die Initiative will dazu beitragen, die Kooperation zwischen Marketing und Kommunikation zeitgemäss zu gestalten“, so Cyril Meier, Gründungspräsident von ComImpact. „Insbesondere erfordern Umfeld, Zielsetzungen und Instrumentarium in ihrer wachsenden Komplexität fundierte CommTech-Kompetenzen.“ Der Verein sieht sich als Netzwerk-Plattform für Marketing- und Kommunikationsabteilungen innovativer Unternehmen, Agenturen mit Digitalkompetenzen und Kommunikationsdienstleister jeglicher Art.

Die ersten Aktivitäten des Vereins ComImpact sind die Vorbereitung der Fachtagung «Schlüsselkompetenz CommTech» vom 10. Juni 2021 sowie ein Programm von Abendveranstaltungen für Praktiker. Über die Tätigkeit des Vereins informiert aktuell die Website www.comimpact.ch

Erhöhung der Zustellermässigung für Zeitungen

Bern, 13.12.2019 – Im Jahr 2020 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse 27 Rappen pro Exemplar – zwei Rappen mehr als im Jahr 2019. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten weiterhin 18 Rappen. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post festgelegt.

Per 1. Oktober 2019 erfüllten 142 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 115,8 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung im Rahmen der indirekten Presseförderung. Damit verkleinerte sich im Vergleich zum Vorjahr der Förderkreis um drei Titel und die Anzahl der förderberechtigten Exemplare nahm um 5,7 Millionen ab. Für 2020 wird die Ermässigung auf 27 Rappen pro Exemplar festgesetzt und fällt damit um zwei Rappen höher aus als im Jahr 2019. Der Bund fördert die Regional- und Lokalpresse jährlich mit einem Beitrag von 30 Millionen Franken.

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten zum 1. Oktober 2019 total 985 Titel mit einer jährlichen Versandmenge von insgesamt 119 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für die indirekte Presseförderung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die berechtigten Titel um 13 und die geförderten Exemplare um 3,8 Millionen gesunken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt für das Jahr 2020 erneut eine Ermässigung von 18 Rappen pro Exemplar. Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken.

Höhere Ermässigung aufgrund rückläufiger Auflagen

Die Erhöhung des Ermässigungsbetrags um zwei Rappen gegenüber dem Vorjahr erklärt sich bei der Regional- und Lokalpresse zum einen mit dem Wegfall dreier Titel und zum anderen mit den seit Jahren sinkenden Auflagenzahlen.

Auch bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ist seit längerem ein Rückgang bei den förderberechtigten Titeln und Exemplaren erkennbar. Es wird erwartet, dass diese Tendenz anhalten wird. Die Gründe für die sinkenden Titel und Auflagenzahlen sind vielfältig. So können beispielsweise die nicht mehr erreichte Mindestanzahl von Abonnenten, die zu geringe Erscheinungshäufigkeit oder die Einstellung der Papierausgabe dazu führen, dass ein Titel die Voraussetzungen der indirekten Presseförderung nicht mehr erfüllt.

In beiden Kategorien wurden die in der jüngsten abgeschlossenen Berechnungsperiode zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft. Der Übertrag aus diesen Mitteln wird jeweils zu den gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträgen hinzugerechnet.

Die Zustellermässigungen basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.

Ausbau der indirekten Presseförderung geplant

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. August 2019 für rasch umsetzbare Massnahmen zu Gunsten der Schweizer Medien ausgesprochen. Das Massnahmenpaket sieht unter anderem vor, die bestehende Auflagenobergrenze von 40’000 Exemplaren und das Kopfblattkriterium für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften der Kategorie Regional- und Lokalpresse aufzuheben. Damit die bisher geförderten Titel der Regional- und Lokalpresse durch die Ausweitung des Förderkreises im Vergleich zu heute nicht schlechter gestellt werden, soll der Bundesbeitrag um 20 Millionen Franken erhöht werden. Das Massnahmenpaket wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 unterbreitet.

Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren: Bundesrat schlägt Gutschrift von 50 Franken pro Haushalt vor

Bern, 17.04.2019 – 50 Franken für jeden Haushalt: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen.

Das Parlament hat die Motion Flückiger-Bäni überwiesen, welche eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer verlangt. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ist erforderlich, damit alle Haushalte von der Vergütung profitieren können, unabhängig davon, ob sie ein Rückzahlungsgesuch eingereicht haben. Bisher haben rund 30’000 Haushalte ein Rückzahlungsgesuch gestellt. Die Höhe der pauschalen Vergütung berechnet sich aus der Gesamtsumme der von 2010 bis 2015 einkassierten Mehrwertsteuer (165 Millionen Franken) geteilt durch die Anzahl der berechtigten Haushalte (ca. 3,4 Millionen). Die entsprechenden Ausfälle auf der Haushaltsabgabe werden mit Mitteln aus der Bundeskasse ausgeglichen.

Mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat für eine einfache und effiziente Lösung entschieden. Sie minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden. Die überwiegende Mehrheit der Haushalte wird davon profitieren.

Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen

Für die Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrates eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. August 2019. Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im 2021 ausgeführt werden.

Serafe: Neue Abgabe für Radio und Fernsehen

Biel/Bienne, 27.12.2018 – Wenige Tage vor der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 stellen das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die neue Erhebungsstelle Serafe den Haushalten im Internet alle nützlichen Informationen rund um das neue Erhebungssystem zur Verfügung. In einem Video wird ausserdem die gestaffelte Rechnungsstellung für das Jahr 2019 erklärt. Auch werden mit den Serafe-Rechnungen 2019 die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Erklärung mitgeschickt.

Wer muss die Abgabe bezahlen und wer nicht? Wer kann von der Abgabepflicht befreit werden und unter welchen Bedingungen? Alle Informationen zum neuen Abgabesystem sind auf der Website des BAKOM zu finden. Auch die Serafe, die die Billag als Inkassostelle ablöst, hat alle wichtigen Angaben für Privat- und Kollektivhaushalte online gestellt. Ausserdem werden den Haushalten 2019 zusammen mit den Teil- und Jahresrechnungen der Serafe die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Information mitgeschickt.

Video zur Erklärung der Rechnungsstellung von Serafe

Im ersten Erhebungsjahr erfolgt die Rechnungsstellung in zwei Etappen. Die Schweizer Haushalte wurden dafür in zwölf Abrechnungsgruppen eingeteilt: jeweils eine für jeden Monat des Jahres. Im Januar erhält ein Zwölftel der Haushalte eine Jahresrechnung in der Höhe von 365 Franken, was dem Betrag der neuen Abgabe für zwölf Monate entspricht. Allen anderen Haushalten wird im Januar eine Teilrechnung zugeschickt für den Zeitraum zwischen dem Jahresbeginn und dem Monat, in dem sie ihre Rechnung für die folgenden zwölf Monate bekommen. Ziel dieser Einteilung in zwölf Gruppen ist es, die Rechnungsstellung ab 2020 gleichmässig über das gesamte Kalenderjahr zu verteilen, wie dies bisher der Fall gewesen ist. Um diesen speziellen Ablauf für das Jahr 2019 zu erklären, hat das BAKOM ein Video produziert, das auf seiner Website, aber auch auf jener der Serafe und auf YouTube verfügbar ist.

Meldungen und Befreiungen von Serafe

Die Adressen für die Rechnungsstellung stammen aus den Einwohnerregistern. Da die Einwohnerämter der Serafe auch Änderungen der Adresse oder der Haushaltszusammensetzung melden, müssen die Abgabepflichtigen künftig – im Gegensatz zum alten System – nichts mehr unternehmen.

Personen, die Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV/IV beziehen, finden auf den Websites des BAKOM und der Serafe Informationen, wie sie ihren Haushalt von der Abgabepflicht befreit lassen können. All jene, die keine Möglichkeit haben, Radio- oder Fernsehprogramme zu empfangen, weil sie weder Radio noch Fernseher, Smartphone, Tablet, Computer mit Internetanschluss oder Autoradio besitzen, können nach Erhalt der ersten Rechnung eine Befreiung beantragen. Dazu müssen sie ein Formular ausfüllen, das auf Anfrage bei der Serafe erhältlich ist oder auf dem Internet heruntergeladen werden kann.

Unternehmensabgabe

Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Ein Unternehmen ist abgabepflichtig, wenn es der Mehrwertsteuer unterliegt und einen Umsatz von mindestens 500’000 Franken erzielt. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der ESTV (www.estv.admin.ch).

Gesuch um Opting-out:
Serafe
Postfach
8010 Zürich
058 201 31 67
www.serafe.ch/optingout

Rückblick
Die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe ersetzt die bis Ende 2018 von der Billag erhobene Empfangsgebühr. Sie beträgt jährlich 365 Franken pro Haushalt statt wie bisher 451 Franken. Die Abgabe ist voll geschuldet: Es wird nicht mehr zwischen Radio- und/oder Fernsehempfangsgebühr unterschieden. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem Umsatz: Liegt dieser unter 500’000 Franken, muss das Unternehmen keine Abgabe entrichten. Ab einer halben Million wird ein progressiver Tarif zwischen 365 Franken und 35’590 Franken pro Jahr angewendet.

Vorbereitungsmassnahmen zur Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren
Im November hat das Bundesgericht die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Diese wird über eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der Serafe erfolgen. Die Vorbereitungsarbeiten laufen: Das UVEK muss die notwendige Gesetzesgrundlage zuhanden des Parlaments erarbeiten. Letzteres wird auch über den Endbetrag befinden, der etwa 50 Franken pro Haushalt betragen könnte. Die Rückerstattung wird daher noch nicht mit den ersten Rechnungen der Serafe vorgenommen.

Medienmonitor zeigt Einfluss der Medien auf die Meinungsbildung

Biel/Bienne, 13.11.2018 – Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 13. November 2018 erstmals den Medienmonitor Schweiz präsentiert. In Form einer interaktiven Website wird das Potenzial der verschiedenen Mediengattungen – Print, Radio, TV, Online – für die Meinungsbildung dargestellt. Die Untersuchung zeigt, dass das Fernsehen den grössten Einfluss auf die Meinungsbildung hat, vor der Presse, Radio und Onlinemedien. Der Medienmonitor Schweiz gibt ausserdem Auskunft über Besitzverhältnisse und unternehmerische Verflechtungen im Schweizer Medienmarkt.

Auf www.medienmonitor-schweiz.ch, der dreisprachigen Webseite des Medienmonitors Schweiz, kann das Meinungsbildungspotenzial für die gesamte Schweiz und verschiedene Regionen angezeigt werden. Ebenfalls ersichtlich sind die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse der grossen Schweizer Medienunternehmen. Die Webseite umfasst auch einen wissenschaftlichen Bericht, der eine Gesamtinterpretation der zahlreichen Detailergebnisse enthält.

Wie die Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2017 zeigen, dominiert das Fernsehen die Meinungsbildung vor allem in der lateinischen Schweiz: In der französischen Schweiz hat es die deutlich grössere Meinungsmacht als die Presse, deren Beeinflussungspotenzial in diesem Landesteil etwa gleich gross ist wie dasjenige des Radios. In der italienischen Schweiz ist die Führungsrolle des Fernsehens noch grösser. Hier liegt die Presse hinter dem Radio auf Platz drei der einflussreichsten meinungsbildenden Medien. Online-Angebote liegen nach den Untersuchungen der Studie in allen drei Landesteilen an letzter Stelle. Auch in der deutschen Schweiz hat das Fernsehen als Gattung insgesamt das grösste Beeinflussungspotenzial, Print ist in diesem Landesteil aber stärker als in den lateinischen Sprachregionen.

Diese Angaben beziehen sich auf die allgemeine Informationsnutzung. Sie wird breit verstanden und beinhaltet neben Politik auch Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport. Über die punktuelle Informationsnutzung bei politischen Ereignissen, wie zum Beispiel vor und über Abstimmungen und Wahlen gibt der Medienmonitor keine Auskunft.

Das einflussreichste Medienunternehmen ist die SRG SSR, gefolgt von Tamedia. Die einflussreichsten Einzelmedien sind die Gratis-Pendlerzeitungen «20 Minuten / 20 minutes / 20 minuti», vor den Radio- und Fernsehprogrammen der SRG SSR. Je nach Alter variiert die Bedeutung der verschiedenen Mediengattungen. Während bei jüngeren Medienkonsumentinnen und

-konsumenten vor allem «20 Minuten» für die Meinungsbildung beigezogen wird, dominieren bei den ältesten Publikumsgruppen die Fernseh- und Radioprogramme der SRG SSR.

Der Medienmonitor Schweiz basiert auf Daten, die aus drei aufeinander abgestimmten Forschungsmodulen stammen. Im ersten Modul wurde die Rolle der verschiedenen Medien bei der individuellen Meinungsbildung der Schweizer Bevölkerung mittels einer Repräsentativbefragung erhoben. Im zweiten Modul werteten die Forscher Daten aus etablierten Studien der angewandten Medienforschung aus, um das Gewicht der verschiedenen Medien im Publikumsmarkt festzustellen. In einem dritten Modul wurden schliesslich anhand von Geschäftsberichten, Branchenstudien und laufender Marktbeobachtung die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse im Schweizer Medienmarkt erhoben und in einer Datenbank dargestellt. Diese wird laufend aktualisiert.

Der Medienmonitor Schweiz ist Teil der BAKOM-Medienforschung, mit der insbesondere die Programmleistungen und die Publikumsakzeptanz der Schweizer Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag untersucht werden. Der Medienmonitor Schweiz wurde vom BAKOM in einem offenen Verfahren nach WTO öffentlich ausgeschrieben. Für die ersten vier Untersuchungsjahre erhielt das Forschungsbüro Publicom AG in Kilchberg den Zuschlag.

Medienqualität: Infosendung Rendez-vous von Radio SRF ist Aufsteigerin des Jahres

Das Medienqualitätsratings MQR-18 weist die Infosendung Rendez-vous von Radio SRF als Aufsteigerin des Jahres aus. Die insgesamt beste Bewertung erhielt wiederum das Nachrichtenmagazin Echo der Zeit. In der Tagespresse muss die NZZ neu den Spitzenplatz mit Le Temps teilen. Unter den Boulevard- und Pendlerformaten verdrängte lematin.ch die Newsplattform 20minuten.ch vom Siegerpodest.

Die zweite Ausgabe des Medienqualitätsratings MQR zeigt substanzielle Qualitäts-veränderungen im Bereich der Informationsmedien. Qualitätsaufsteigerin ist die Radionachrichtensendung Rendez-vous (+7 Qualitätspunkte). Auch das TV-Nachrichtenmagazin 10vor10 (+4) kann an Qualität zulegen. In der Gruppe der Aufsteiger befinden sich zudem die Westschweizer Tageszeitung Le Temps (+5) sowie der SonntagsBlick (+4) und Le Matin Dimanche (+3). WOZ Die Wochenzeitung ist neu in die Gruppe der Sonntagszeitungen und Magazine aufgenommen worden. Sie erreicht in der Berichterstattungsqualität auf Anhieb einen Spitzenplatz.

Das MQR-18 umfasst die 50 wichtigsten Informationsmedien der Schweiz. Es misst die Berichterstattungsqualität mit einem inhaltsanalytischen Verfahren und die Qualitätswahrnehmung mit Hilfe einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage. Diese zweifache Medienqualitätsmessung ist national wie international einmalig.

Das Ranking erfolgt gesondert für vier Mediengruppen mit vergleichbarer publizistischer Ausrichtung. Das Nachrichtenmagazin «Echo der Zeit» von Radio SRF führt zum zweiten Mal die Bestenliste der Informationsmedien an. Es liegt in der Vergleichsgruppe Radio- und Fernsehsendungen an der Spitze und setzt über alle untersuchten Medientitel hinweg – sowohl in der Inhaltsanalyse wie auch in der Publikumsbefragung – den Massstab punkto Medienqualität in der Schweiz.
In den anderen Vergleichsgruppen heissen die Qualitätsleader:

  • Neue Zürcher Zeitung und Le Temps in der Gruppe Tages- und Onlinezeitungen
  • NZZ am Sonntag in der Gruppe Sonntagszeitungen und Magazine
  • lematin.ch in der Gruppe Boulevard- und Pendlerzeitungen

Das MQR-18 zeigt jedoch auch, dass 15 der untersuchten 50 Informationsmedien gegenüber der Erhebung von 2016 an Qualität eingebüsst haben. Bei den regionalen Abonnementszeitungen sind substanzielle Einbussen festzustellen, u.a. bei 24heures (-8 Qualitätspunkte), Berner Zeitung (-6) und Aargauer Zeitung (-6). Treibende Faktoren sind ein www.medienqualitaet-schweiz.ch stifterverein@medienqualitaet-schweiz.ch Stifterverein Medienqualität Schweiz, c/o Dynamics Group AG, Utoquai 43, 8024 Zürich

Verlust an Themenvielfalt und eine abnehmende Hintergrundberichterstattung. Anscheinend hinterlässt der Spardruck in den Printredaktionen seine Spuren.

Entgegen der teilweisen Verschlechterung der inhaltsanalytisch gemessenen Berichterstattungsqualität bewertet das Publikum in 15 Fällen die Qualität des entsprechenden Titels im Vergleich zum MQR-16 als besser.

Insbesondere die Informationsangebote der Suisse romande haben beim Publikum Qualitätspunkte dazugewonnen. Im Zuge von Zusammenlegungen und Schliessungen von Redaktionen spitzt sich die Medienkrise in der Suisse romande zu. Offensichtlich veranlasst diese Entwicklung das Publikum zu Solidaritätsbekundungen, die sich in der Qualitätswahrnehmung ausdrücken.
In den Befragungsergebnissen zeigt sich ausserdem ein vergleichsweise ausgeprägter Qualitätszugewinn bei den SRG-Informationssendungen. Hier liegt nahe, dass es sich dabei um einen Vertrauensbeweis des Publikums handelt. Dies als Folge einer heiss umstrittenen Debatte über die geplante Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren im Vorfeld der No-Billag-Abstimmung, deren Annahme für den öffentlichen Rundfunk massive Einschnitte mit sich gebracht hätte.

Zu den Absteigern in der umfrageseitigen Qualitätsmessung gehören die stark auf unterhaltende News setzenden Deutschschweizer Titel 20 Minuten, 20minuten.ch sowie watson.ch. Ihr Angebot wird von den Befragten über alle Qualitätsdimensionen hinweg deutlich niedriger bewertet als noch zwei Jahre zuvor.

Die MQR-18 bewertet das Informationsangebot der untersuchten Medien nach den Kriterien Professionalität, Einordnungsleistung, Vielfalt und Relevanz. Diese sind für den Qualitätsjournalismus im Rahmen der demokratischen Meinungsbildung unentbehrlich. Um die Berichterstattungsqualität zu messen, wurden rund 20‘000 redaktionelle Beiträge analysiert und bewertet. An der Online-Befragung zur Qualitätswahrnehmung beteiligten sich über 2’100 repräsentativ ausgewählte Personen aus der Deutschschweiz und der Suisse romande.

Der vollständige Bericht ist in deutscher und französischer Sprache abrufbar unter www.mqr-schweiz.ch.

Über den Stifterverein Medienqualität Schweiz
Das Medienqualitätsrating MQR wird vom Stifterverein Medienqualität Schweiz verantwortet und herausgegeben. Der Verein wurde 2014 gegründet und zählt über 40 Mitglieder. Der Gründerkreis besteht aus Persönlichkeiten aus Medien, Politik und Wirtschaft. Präsident ist der ehemalige Verlagsmanager und Unternehmer Tobias Trevisan. Der Verein bezweckt die Förderung der Qualität in den Informationsmedien in der Schweiz; er ist auch für die Finanzierung des MQR zuständig.

Um eine unabhängige und wissenschaftliche Beurteilung der Medienqualität sicherzustellen beauftragt der Stifterverein die beiden Hochschulinstitute fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich und das Departement für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Universität Freiburg mit der Durchführung des Medienqualitätsratings.

UBI: Nadine Jürgensen neues Mitglied – letzte öffentliche Beratungen 2017

Bern, 07.12.2017 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 Nadine Jürgensen als neues Mitglied der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gewählt. Sie ersetzt Claudia Schoch Zeller, die Ende Jahr aufgrund der gesetzlichen Amtszeitbeschränkung aus der Kommission ausscheidet. Die letzten öffentlichen Beratungen der UBI in der gegenwärtigen Besetzung finden am 15. Dezember in Bern statt.

Die vom Bundesrat als neues UBI-Mitglied gewählte Nadine Jürgensen ist zurzeit als freie Journalistin (u.a. als Kolumnistin bei der Zeitschrift „Schweizer Monat“) und Moderatorin tätig. Zuvor war sie während fünf Jahren als Inlandredaktorin bei der NZZ. Nadine Jürgensen, 1982 geboren und im Kanton Zürich wohnhaft, ist ausgebildete Juristin mit Anwaltspatent. Ihre Masterarbeit schrieb sie über die UBI.

Nadine Jürgensen wurde vom Bundesrat für den Rest der bis Ende 2019 laufenden Amtsperiode gewählt. Sie wird Claudia Schoch Zeller, Rechtsanwältin und langjährige NZZ-Redaktorin bzw. Rechtskonsulentin, ersetzen, deren Amtszeit Ende Jahr abläuft. Claudia Schoch Zeller ist seit Februar 2005 Mitglied der UBI und seit anfangs 2016 zudem Vizepräsidentin. Den neuen Vizepräsidenten bzw. die neue Vizepräsidentin wird die UBI anlässlich ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr bestimmen. Mit der Wahl von Nadine Jürgensen werden weiterhin fünf von neun Mitgliedern der UBI Frauen sein.

Die letzten öffentlichen Beratungen der UBI in der gegenwärtigen Besetzung finden am 15. Dezember 2017 in Bern statt. Die Kommission wird dabei über vier Beschwerden befinden. Es handelt sich dabei um Online-Artikel von SRF News über die Veröffentlichung von Aufnahmen zu 9/11 und über eine Demonstration eines russischen Oppositionspolitikers sowie um einen kritischen Bericht des Konsumentenmagazins „Kassensturz“ von Fernsehen SRF über einen „deutschen Schwindler“. Schliesslich wird die UBI mit einem Beitrag von „Il Profil“ von Radio Rumantsch erstmals seit längerer Zeit wieder eine rätoromanische Ausstrahlung zu beurteilen haben. Weitergehende Informationen zu den öffentlichen Beratungen vom 15. Dezember 2017 können der Website der UBI entnommen werden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird und aus neun Mitgliedern sowie einem dreiköpfigen Sekretariat besteht. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen, die eine Vermittlungsfunktion einnehmen.

Pietätloser Investigativ-Journalismus – Ringier bekommt die Quittung

Der Medienkonzern Ringier bekommt für seine Gier nach Meldungen, die gute Verkaufsargumente für die Titel liefern die Quittung. Investigativ-Journalismus potenziert mit Beiträgen von Passantinnen und Pasanten führt oftmals zu einem ungeniessbaren Informationsbrei.

Die von Heinz de Specht besungene Medienkritik an Ringier trifft den Nagel auf den Kopf.

TV25 ist auf Sendung

tv25Zürich, 27. April 2016 – Gestern Abend um 20.15 Uhr ging der neue Schweizer Fernsehsender TV25 mit der Komödie «Resturlaub» mit Melanie Winiger auf Sendung. Der Sendestart wurde in Zürich in exklusivem Rahmen mit rund 100 geladenen Gästen gefeiert.

Seit gestern Abend um 20.15 Uhr ist TV25 auf Sendung. Zum Sendestart lud der neue Schweizer TV-Sender der AZ Medien rund 100 Gäste – darunter Agenturvertreter, Distributionspartner, Programmlizenzgeber und Freunde des Hauses – in die noble Zürcher Event-Location «Haus am See» ein. Eröffnet wurde der Abend von TV-Geschäftsführer Roger Elsener, der den geladenen Gästen das Konzept von TV25 sowie die Programm-Highlights präsentierte und einen kurzen Blick zurück auf die erfolgreichen ersten zwei Jahre des Schwestersenders TV24 warf. Anschliessend erklärte MeteoNews-CEO Peter Wick in seiner Ansprache die besondere Zusammenarbeit von TV25 mit seinem «meteonews.TV», das tagsüber auf TV25 zu sehen sein wird. Durch den Abend führte gewohnt charmant die TeleZüri-Moderatorin Patricia Zuber.

Anspruchsvolle Unterhaltung und das erste Schweizer Wetterfernsehen
Das Unterhaltungsprogramm von TV25 bietet ein breites Spektrum an europäischen Spielfilmen und Serien, hochwertigen Dokumentationen, Kochsendungen sowie Arthouse-Filmen und Schweizer Eigenproduktionen. Tagsüber sendet TV25 «meteonews.TV». «MeteoNews», der von Peter Wick gegründete, inzwischen grösste private Schweizer Wetterdienst, bietet mit «meteonews.TV» den ersten reinen Wetterkanal der Schweiz. Auf TV25 werden die Zuschauer täglich von 6 Uhr bis 18 Uhr über die neusten Wetterentwicklungen regional, national und international in verschiedenen Wettershows informiert.  Darüber hinaus bietet «meteonews.TV» Serviceleistungen wie Unwetterwarnungen, aktuelle Wetterbilder, Wetterreportagen und saisonalen Wettercontent.

Zum Sendestart ist TV25 im Programmangebot von Swisscom, upc cablecom, Sunrise, Quickline sowie der SASAG, GGA Maur, Ziknet, YetNet und Stadtantenne Baar empfangbar.

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