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Medienförderung im Hinblick auf KI / AI Einsatz bei den Medien

Es erstaunt mit welcher Beharrlichkeit die Medien-Lobby versucht veraltete Medienstrukturen zu retten. Zum Einsatz kommen nicht zukunftsweisende Ideen sondern veraltete Konzepte wie Steuern auf Anzeigen ausgewählter Inhalte bei den Suchmaschinen. Eine Entschädigung wollen die Medien für die Anzeige des Titels, Kurzbeschrieb und einer Bildvignette, jedoch nur für ihre eigenen Verlagsprodukte. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Beitrag einer privaten Person, eines Vereins, einer NGO, einer Firma, politischen Behörde oder ein Beitrag von Wikipedia im Vergleich zum Beitrag eines Medienhauses keine Entschädigung erhalten sollen? Geht man von der Steuergerechtigkeit aus, müssten auch diese Inhalte eine Entschädigung erhalten. Gleiches gälte natürlich auch für Inhalte auf Socialmedia. Auch wenn verschiedene Länder in Europa in diese Richtung gehen, erweist sich die Umsetzung als problematisch. Wenn noch die Idee dazu kommt, dass die Abrechnung über Prolitteris laufen soll, dann wachsen die Zweifel, wieviel Geld schlussendlich bei den Autorinnen und Autoren ankommt .

Warum versucht man nicht die Medienförderung in den zukunftsweisenden Technologien anzusiedeln und dort zu unterstützen? Die neuen Technologien sind keineswegs nur eine Bedrohung. Sie ermöglichen auch neue Geschäftsfelder. Das setzt allerdings voraus, dass man für die Entwicklung weniger auf Lobbyisten und Juristen setzt und vermehrt kreative Köpfe mit dieser Aufgabe mandatiert. Welches Potenzial bei den KI / AI Technologien liegt zeigt eine kurze Anfrage bei GPT4. Sie ergab folgenden Vorschlag:

Wie können Verlage KI-Technologien gewinnbringend nutzen und neue Geschäftsfelder eröffnen?

Verlage können KI-Technologien auf vielfältige Weise nutzen, um Gewinne zu steigern, Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsfelder zu eröffnen. Hier sind einige Beispiele:

  1. Automatisierter Inhaltserstellung: KI kann genutzt werden, um automatisiert Inhalte zu erstellen, einschließlich Nachrichtenartikel, Blogposts, Bücher und mehr. Diese Inhalte können entweder als Ergänzung zu menschlichen Autoren dienen oder vollständig eigenständige Arbeiten sein.
  2. Datenanalyse und Kundenverständnis: Mit KI können Verlage enorme Mengen an Daten analysieren, um tiefere Einblicke in das Verhalten und die Vorlieben ihrer Kunden zu erhalten. Diese Einblicke können dazu genutzt werden, um maßgeschneiderte Inhalte zu erstellen, die besser auf die Interessen der Kunden zugeschnitten sind.
  3. Automatisierte Übersetzungen: KI kann genutzt werden, um Inhalte in verschiedene Sprachen zu übersetzen. Dies kann Verlagen helfen, ihre Zielgruppen zu erweitern und mehr Menschen weltweit zu erreichen.
  4. Sprachsynthese und Hörbücher: KI kann genutzt werden, um Text in gesprochene Sprache umzuwandeln. Dies kann Verlagen helfen, den Hörbuchmarkt effektiver zu bedienen.
  5. Empfehlungssysteme: KI kann genutzt werden, um Empfehlungssysteme zu entwickeln, die den Lesern Bücher und andere Inhalte vorschlagen, die sie interessieren könnten.
  6. Künstliche Intelligenz in der Verlagslogistik: Durch die Verbesserung von Vorhersagemodellen für Verkaufszahlen oder die Optimierung von Lagerbeständen und Lieferketten können Kosten gesenkt und Umsätze gesteigert werden.
  7. Neue Geschäftsfelder: Mit KI können Verlage auch neue Geschäftsfelder erschließen. Beispielsweise können sie KI-basierte Lernplattformen entwickeln, personalisierte Lernerfahrungen anbieten oder neue Formate wie interaktive und personalisierte Bücher erstellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass KI nicht dazu gedacht ist, menschliche Autoren und Redakteure zu ersetzen, sondern sie zu unterstützen und ihre Arbeit zu ergänzen. Es ist auch wichtig, ethische Überlegungen in Bezug auf KI und Datenschutz zu berücksichtigen.

[CHATGPT]

Bundesrat schlägt Massnahmenpaket zur Förderung der Medien vor

Bern, 28.08.2019 – Der Bundesrat hat sich am 28. August 2019 für effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung von Online-Medien und Zeitungen ausgesprochen. Er wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien unterbreiten. Dieses sieht finanzielle Mittel zur Unterstützung der Online-Medien vor. Zudem sollen mehr Tages- und Wochenzeitungen als bisher von der indirekten Presseförderung profitieren. Auf ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet der Bundesrat.

Im letzten Jahr hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (VE-BGeM) durchgeführt. Das Ergebnis ist kontrovers ausgefallen. Sehr viele Teilnehmende haben auf die wirtschaftlich schwierige Situation insbesondere der Presse hingewiesen und dringenden Handlungsbedarf geltend gemacht. Hauptforderungen aus der Vernehmlassung waren die Sicherung des regionalen Service public von Radio und Fernsehen und eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung der Presse. Diese Anliegen sahen sie im Vernehmlassungsentwurf nicht erfüllt. Am 10. Mai 2019 fand zudem ein Austausch zwischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vertreterinnen und Vertretern der Medienbranche und von Behörden statt.

Die Medien spielen in der Schweiz eine wichtige demokratie- und staatspolitische Rolle. Sie versorgen die Bevölkerung mit Informationen und ermöglichen so die für eine direkte Demokratie unerlässlichen Debatten. Die Einnahmen der Zeitungen gehen indes stetig zurück, Redaktionen müssen zusammengelegt und Stellen abgebaut werden. Gleichzeitig müssen die Medienhäuser in die Digitalisierung investieren. Der Bundesrat erachtet daher effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung der Medien als sinnvoll und notwendig. Er hat am 28. August 2019 ein Massnahmenpaket beschlossen, das die Anpassung bestehender Gesetze erfordert. Auf ein Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet er.

Unterstützung von Online-Medien

Der Bundesrat schlägt vor, über das Radio- und Fernsehgesetz auch Online-Medien zu unterstützen. Die Bevölkerung informiert sich zunehmend über Online-Angebote. Deren demokratiepolitische Bedeutung wächst. Allerdings ist die Bereitschaft, für digitale Medienangebote zu bezahlen, weiterhin gering; eine Finanzierung über Abonnemente und Werbung ist schwierig. Deshalb will der Bundesrat die Unterstützung der Online-Medien am Umsatz digitaler Bezahlangebote anknüpfen: Unterstützt wird, wer digitale Medieninhalte verkauft und auf diesem Weg eine längerfristige Finanzierbarkeit der journalistischen Leistungen im Onlinebereich anvisiert. Der Bundesrat geht mittelfristig von einem Finanzbedarf von 50 Millionen Franken pro Jahr aus. Die Unterstützung setzt unter anderem einen bestimmten Anteil an redaktionellen Inhalten, ein kontinuierliches Angebot und die Einhaltung journalistischer Standards voraus. Der Bundesrat hat zudem entschieden, diese Online-Förderung vorerst zeitlich zu befristen und vor dem Auslaufen auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren. Überdies hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, in der Botschaft Förderungskonzepte vergleichbarer Länder auf ihre Tauglichkeit hin für die Schweiz zu prüfen.

Weiter sind im Massnahmenpaket Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen, die den ganzen Mediensektor stärken: Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen, Selbstregulierungsorganisationen und IT-Projekte zugunsten elektronischer Medien. Diese Massnahmen wurden bereits im VE‑BGeM vorgeschlagen und breit begrüsst.

Die SRG und die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter erbringen ebenfalls wichtige publizistische Leistungen. An den Rahmenbedingungen für diese Medien will der Bundesrat nichts ändern. Er sorgt damit für Stabilität.

Ausbau der indirekten Presseförderung

Die Presse erhält schon heute Ermässigungen für die Postzustellung von Zeitungen. Der Bundesrat schlägt vor, den Kreis der anspruchsberechtigten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen zu erweitern. So will er die bestehende Auflagenobergrenze von 40 000 Exemplaren aufheben. Zudem sollen auch Titel von einer Zustellermässigung profitieren, die einem Kopfblattverbund angehören. Von diesen Massnahmen profitieren zusätzlich rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr.

Ausserdem soll die Ermässigung pro Exemplar angehoben werden, so dass auch Zeitungen mit einer kleinen Auflage mehr Unterstützung als heute erhalten. Damit wird auch die Lokal- und Regionalpresse verstärkt unterstützt. Die zusätzliche Förderung erfordert die Erhöhung des Bundesbeitrags von heute 30 Millionen auf 50 Millionen Franken und eine Anpassung des Postgesetzes.

Nicht Gegenstand dieses Vorhabens ist die Subventionierung der Früh- und Sonntagszustellung von Zeitungen. Mit dieser Thematik befasst sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des UVEK.

Parlamentarische Initiativen zur Anpassung der Verfassung

Das Parlament berät derzeit verschiedene parlamentarische Initiativen, welche die Verfassungsgrundlage für die direkte Presseförderung schaffen sollen. Ebenfalls hängig sind parlamentarische Initiativen zum Ausbau der bisherigen indirekten Presseförderung. Der Bundesrat möchte aber nicht zuwarten und hat sich deshalb für Massnahmen entschieden, die mit der geltenden Verfassungsgrundlage rasch umsetzbar sind.



Links

Medienförderung im digitalen Zeitalter – eine andere Rolle für die SRG

An einer Pressekonferenz hat heute Avenir Suisse die Reformagenda für einen technologie- und wettbewerbsneutralen Service public vorgestellt. Die wichtigsten Punkte:

  • Die SRG soll zum Public-Content-Provider werden
  • Sie darf keine eigenen Plattformen mehr unterhalten
  • Private könne unentgeltlich die Inhalte übernehmen
  • Werbung und Sponsoring würden abgeschafft
  • Der Dienst soll weiter über Gebühren finanziert sein

Das ist sicher ein spannender Ansatz. Wie weit er Fuss fasst und sich in den Köpfen der Politikerinnen und Politiker ausbreitet wird man sehen. Eine Realisierung eines solchen Konzeptes hätte verschiedene Änderungen auf Verfassungs und Gesetzesebene zur Folge.

Den ganzen Bericht findet man unter folgendem Link: www.avenir-suisse.ch

 

 

Medienförderung des Bundes – auf neue Medien ausgerichtet

eidgenossenschaftDie Eidgenössische Medienkommission (EMEK) empfiehlt eine gezieltere und differenziertere Medienförderung
Bern, 05.09.2014 – Die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) hat sich mit der Förderung der publizistischen Medien befasst. In einem Bericht an Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit hält sie die Anforderungen fest, die jede Förderungsmassnahme im Interesse der Medienfreiheit erfüllen sollte. Zum Förderkonzept gehören nach Auffassung der Expertengruppe ein sorgfältiges Respektieren der Medienfreiheit und ein Fokus auf insbesondere demokratisch relevante Medienleistungen. Den Service Public von Radio und Fernsehen wird die EMEK in einem späteren Bericht behandeln.

Die EMEK schlägt eine Abkehr von der heutigen Postgebührenverbilligung vor und stellt neue Massnahmen der Medienförderung zur Diskussion.

Die EMEK betont in ihrem Bericht die anhaltende Bedeutung und Wichtigkeit von publizistischen Medien (Massenmedien) für die Gesellschaft und die Demokratie. Bedingt durch die Digitalisierung stellt sie einen fundamentalen Wand fest. Dieser hat zu einer Finanzierungskrise insbesondere für die national und regional verbreiteten Tageszeitungen, geführt. Das Geschäftsmodell der Tageszeitungen ist dauerhaft nicht mehr tragfähig. Dies beeinflusst die journalistischen Möglichkeiten. Medienentwicklung ist zwar vorrangig Sache der Medienunternehmen. Es ist aber auch die Politik gefordert. Der Transformationsprozess sollte begleitet, technische Innovationen sollten gefördert und die journalistische Kultur erhalten und weiterentwickelt werden.

Der tiefgreifende Wandel in der Branche geht auf die Digitalisierung der Medien und auf neue und vielfältigere Gewohnheiten der Mediennutzerinnen und Mediennutzer zurück. Sicherzustellen ist ein breites, vielfältiges Informationsangebot für alle Sprach- und Kulturräume der Schweiz und für die verschiedenen politischen Ebenen. Ein gutes, breites und professionelles Angebot wird vor allem durch Agenturjournalismus erreicht. Agenturangebote können von verschiedenen Medien genutzt werden. Agenturen kommt eine infrastrukturelle Funktion zu. Mögliche Förderungsmassnahmen sind daher die finanzielle Unterstützung einer Nachrichtenagentur, ein Ausbau der Förderung der journalistischen Aus- und Weiterbildung und die Lancierung von Innovationsprojekten im Mediensektor.

Langfristig ist es aus Sicht der EMEK wünschbar, dass der Bund unternehmerische Innovationen im Medienmarkt, herausragende journalistische Projekte und die angewandte Medienforschung fördert. Weil dieser zweite Typ von Förderungsmassnahmen eine staatsferne Organisation voraussetzt, schlägt die EMEK die Gründung einer Stiftung vor. Ein Modell, dass sich in verwandten Gebieten in Form der Pro Helvetia (Kultur) und des Schweizerischen Nationalfonds (Forschung) bereits bewährt hat. Mittels dieser Stiftung können, unter massgeblicher Beteiligung der Branche, verschiedene Fördermassnahmen staatsfern umgesetzt werden.

Grundlage der EMEK-Empfehlungen ist die Einschätzung, dass sich die Medien in einer unumkehrbaren Transformation und Teil des Journalismus sich in einer Krise befinden, ausgelöst durch die technischen Veränderungen und die Infragestellung bestehender Geschäftsmodelle. Der Transformationsprozess betrifft alle Medien, also auch Radio und Fernsehen. Hinzu kommt eine weitreichende Internationalisierung im Mediensektor mit dem Eintreten neuer Konkurrenten in den Schweizer Markt. Die demokratiepolitische Bedeutung der Medienvielfalt und Medienqualität sind in der kleinräumigen und vielfältigen Schweiz besonders gross. Dieser Herausforderung wird die aktuelle Presseförderung in der Schweiz nach Auffassung der EMEK nicht gerecht.

Die EMEK beschreibt im vorgestellten Bericht die Bedeutung der publizistischen Medien als Ganzes und beurteilt die aktuelle Presseförderung. Sie wird sich ab Herbst 2014 mit dem Service Public für Radio und Fernsehen befassen.