Archiv der Kategorie: Online

Beschwerde gegen Online-Artikel von SRF gutgeheissen

Bern, 14.12.2023 – Ein Online-Artikel von Schweizer Radio und Fernsehen SRF über einen Schulversuch im Kanton Luzern hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Dies stellte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI an der heutigen öffentlichen Beratung fest. Abgewiesen hat sie dagegen die Beschwerde gegen die angepasste Version des Artikels.

Im Rahmen einer Medienmitteilung kündigte der Kanton Luzern am 22. Mai 2023 einen Schulversuch an den Regelschulen in der Stadt Luzern und in Schötz («Sonderschulklassen an Regelschulen: dreijähriger Schulversuch startet im August 2023») an. Darüber berichtete Radio SRF im Rahmen des Regionaljournals Zentralschweiz gleichentags sowohl am Mittag («Luzern will Sonderschulklassen») als auch am Abend («Sonderschulklassen: Der Kanton Luzern geht neue Wege, um schwierige Kinder zu unterrichten.»). Am Abend publizierte SRF zusätzlich den Online-Artikel «Austickende Schulkinder – Luzern schickt Radau-Kinder testweise in spezielle Klassen». Eine überarbeitete Fassung des Artikels mit dem Titel «Dreijähriger Schulversuch – Luzern schickt verhaltensauffällige Kinder in spezielle Klassen» veröffentlichte SRF am 24. Mai 2023. 

Im Rahmen einer Popularbeschwerde wurden sowohl der Online-Artikel vom 22. Mai 2023 als auch die angepasste Version vom 24. Mai 2023 beanstandet (Verfahren b. 962). Bei der ursprünglichen Version werde ein falscher Eindruck über die thematisierten Kinder mit Sonderschulbedarf vermittelt. Die Beschreibung dieser Kinder sei überdies diskriminierend und der Artikel enthalte zudem ungerechtfertigte Schuldzuweisungen gegen die Eltern dieser Kinder. Auch die korrigierte Fassung  weise noch erhebliche Mängel auf. 

An der heutigen öffentlichen Beratung hat die UBI die beiden Versionen getrennt voneinander auf ihre Vereinbarkeit mit den einschlägigen Programmbestimmungen geprüft. Im Vordergrund stand jeweils die Frage, ob sich die Leserschaft eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots hat bilden können. Hinsichtlich der ursprünglichen Version vom 22. Mai 2023 befand die Mehrheit der Kommission, dass dies nicht möglich gewesen sei. In dieser wird vor allem das Verhalten der Kinder mit Sonderschulbedarf wie im Titel mit teilweise drastischen Worten beschrieben. Unerwähnt bleibt, dass es sich dabei um Kinder mit einer festgestellten Beeinträchtigung (z.B. ADHS/POS, Autismus) handelt. Dieser Umstand ging denn auch aus der Medienmitteilung des Kantons Luzern ausdrücklich hervor. Das Sachgerechtigkeitsgebot ist daher verletzt worden. 

Zu einem anderen Schluss ist die UBI hinsichtlich der an mehreren Stellen überarbeiteten Version vom 24. Mai 2023 gekommen. Namentlich wird darin auch über die Gründe für die Verhaltensauffälligkeiten berichtet. Als Mangel taxierte die Kommission zwar die fehlende Transparenz hinsichtlich des Publikationsdatums dieser Änderungen. Es handelt sich dabei um einen Fehler in einem Nebenpunkt, der keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots begründet. Das Diskriminierungsverbot erachtete die UBI wie schon bei der ursprünglichen Version als nicht verletzt. 

In den Abstimmungen hat die UBI die Beschwerde gegen die ursprüngliche Version des Artikels mit acht zu eins Stimmen gutgeheissen, die Beschwerde gegen die angepasste Fassung dagegen einstimmig abgewiesen. 

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Bund startet Pilotversuch auf Mastodon

Bern, 12.09.2023 – Die Bundeskanzlei betreibt neu eine Instanz auf Mastodon. Sie will damit Erfahrungen sammeln mit der Regierungskommunikation auf einer Soziale-Medien-Plattform, die dezentral organisiert ist. Auf dieser Instanz können Bundesrat und Departemente offizielle Accounts betreiben. Der Pilotversuch ist befristet auf ein Jahr.

Bundesrat und Bundesverwaltung nutzen die sozialen Medien seit vielen Jahren für die Kommunikation. Soziale Medien unterstützen sie bei der Wahrnehmung des gesetzlichen Informationsauftrags, weil sie dort Teile der Bevölkerung erreichen, insbesondere jüngere Menschen, die sie auf anderen Kanälen nur schwer erreichen könnten.

Die Bundeskanzlei hat sich entschieden, im Rahmen eines Pilotversuchs eine Instanz auf Mastodon zu betreiben. Sie heisst social.admin.ch und steht dem Bundesrat und den Departementen zur Registrierung offizieller Accounts zur Verfügung. Userinnen und User mit einem Account bei einer anderen Instanz können die Accounts auf social.admin.ch verfolgen und deren Inhalte lesen. Dies entspricht der Logik und den Gewohnheiten auf Mastodon.

Derzeit planen das EDA, das EDI und das WBF einen oder mehrere offizielle Accounts auf social.admin.ch zu betreiben. Die Bundeskanzlei selber betreibt einen Account für den Bundesratssprecher.

Mastodon weist einige Eigenschaften aus, die es für die Regierungskommunikation grundsätzlich attraktiv machen. So ist die Plattform dezentral organisiert und läuft nicht über einen zentralen Server. Darum entzieht sie sich der Kontrolle sowohl eines einzelnen Unternehmens wie auch staatlichen Zensurbehörden. Mastodon ist datenschutzfreundlich. Was mit Userdaten geschieht, entscheiden die Betreiberinnen und Betreiber der Instanzen. Viele sind in dieser Hinsicht transparent, beschränken sich bei der Erhebung von Daten auf das Betriebsnotwendige und schliessen den Verkauf und den Handel mit Daten explizit aus. Auch die Instanz der Bundeskanzlei wird datenschutzfreundlich betrieben.

Die sozialen Medien entwickeln sich rasant. Der Bund verfolgt diese Entwicklungen ständig auch im Hinblick darauf, ob neue oder von der Bundesverwaltung bis jetzt nicht verwendete Plattformen für ihre Kommunikation in Frage kommen könnten. Der Pilotversuch mit Mastodon ist in diesem Rahmen zu sehen. Er hat keine Auswirkungen auf die Nutzung anderer Soziale-Medien-Plattformen durch den Bundesrat oder die Bundesverwaltung. Der Versuch ist auf ein Jahr beschränkt. Dann wird, unter Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen, über das weitere Vorgehen entschieden.

Medienförderung im Hinblick auf KI / AI Einsatz bei den Medien

Es erstaunt mit welcher Beharrlichkeit die Medien-Lobby versucht veraltete Medienstrukturen zu retten. Zum Einsatz kommen nicht zukunftsweisende Ideen sondern veraltete Konzepte wie Steuern auf Anzeigen ausgewählter Inhalte bei den Suchmaschinen. Eine Entschädigung wollen die Medien für die Anzeige des Titels, Kurzbeschrieb und einer Bildvignette, jedoch nur für ihre eigenen Verlagsprodukte. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Beitrag einer privaten Person, eines Vereins, einer NGO, einer Firma, politischen Behörde oder ein Beitrag von Wikipedia im Vergleich zum Beitrag eines Medienhauses keine Entschädigung erhalten sollen? Geht man von der Steuergerechtigkeit aus, müssten auch diese Inhalte eine Entschädigung erhalten. Gleiches gälte natürlich auch für Inhalte auf Socialmedia. Auch wenn verschiedene Länder in Europa in diese Richtung gehen, erweist sich die Umsetzung als problematisch. Wenn noch die Idee dazu kommt, dass die Abrechnung über Prolitteris laufen soll, dann wachsen die Zweifel, wieviel Geld schlussendlich bei den Autorinnen und Autoren ankommt .

Warum versucht man nicht die Medienförderung in den zukunftsweisenden Technologien anzusiedeln und dort zu unterstützen? Die neuen Technologien sind keineswegs nur eine Bedrohung. Sie ermöglichen auch neue Geschäftsfelder. Das setzt allerdings voraus, dass man für die Entwicklung weniger auf Lobbyisten und Juristen setzt und vermehrt kreative Köpfe mit dieser Aufgabe mandatiert. Welches Potenzial bei den KI / AI Technologien liegt zeigt eine kurze Anfrage bei GPT4. Sie ergab folgenden Vorschlag:

Wie können Verlage KI-Technologien gewinnbringend nutzen und neue Geschäftsfelder eröffnen?

Verlage können KI-Technologien auf vielfältige Weise nutzen, um Gewinne zu steigern, Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsfelder zu eröffnen. Hier sind einige Beispiele:

  1. Automatisierter Inhaltserstellung: KI kann genutzt werden, um automatisiert Inhalte zu erstellen, einschließlich Nachrichtenartikel, Blogposts, Bücher und mehr. Diese Inhalte können entweder als Ergänzung zu menschlichen Autoren dienen oder vollständig eigenständige Arbeiten sein.
  2. Datenanalyse und Kundenverständnis: Mit KI können Verlage enorme Mengen an Daten analysieren, um tiefere Einblicke in das Verhalten und die Vorlieben ihrer Kunden zu erhalten. Diese Einblicke können dazu genutzt werden, um maßgeschneiderte Inhalte zu erstellen, die besser auf die Interessen der Kunden zugeschnitten sind.
  3. Automatisierte Übersetzungen: KI kann genutzt werden, um Inhalte in verschiedene Sprachen zu übersetzen. Dies kann Verlagen helfen, ihre Zielgruppen zu erweitern und mehr Menschen weltweit zu erreichen.
  4. Sprachsynthese und Hörbücher: KI kann genutzt werden, um Text in gesprochene Sprache umzuwandeln. Dies kann Verlagen helfen, den Hörbuchmarkt effektiver zu bedienen.
  5. Empfehlungssysteme: KI kann genutzt werden, um Empfehlungssysteme zu entwickeln, die den Lesern Bücher und andere Inhalte vorschlagen, die sie interessieren könnten.
  6. Künstliche Intelligenz in der Verlagslogistik: Durch die Verbesserung von Vorhersagemodellen für Verkaufszahlen oder die Optimierung von Lagerbeständen und Lieferketten können Kosten gesenkt und Umsätze gesteigert werden.
  7. Neue Geschäftsfelder: Mit KI können Verlage auch neue Geschäftsfelder erschließen. Beispielsweise können sie KI-basierte Lernplattformen entwickeln, personalisierte Lernerfahrungen anbieten oder neue Formate wie interaktive und personalisierte Bücher erstellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass KI nicht dazu gedacht ist, menschliche Autoren und Redakteure zu ersetzen, sondern sie zu unterstützen und ihre Arbeit zu ergänzen. Es ist auch wichtig, ethische Überlegungen in Bezug auf KI und Datenschutz zu berücksichtigen.

[CHATGPT]

Medienförderung, ob direkt oder indirekt, verletzt die Unabhängigkeit der Medien
und untergräbt deren Glaubwürdigkeit

Die Augenwischerei der subventionierten Verleger

Die Debatte über das Mediensubventionsgesetz, über das am 13. Februar an der Urne entschieden wird, nimmt Fahrt auf. Bei einem Ja würden vor allem den vier grossen Medienkonzernen jährlich 178 Mio. Franken in die bereits vollen Taschen fliessen. Ein Teil davon direkt, ein Teil indirekt. Während die staatliche Einflussnahme bei direkten Subventionen unbestritten ist, versuchen die Verleger, die indirekten Subventionen als medien- und staatspolitisch unbedenklich darzustellen. Marc Walder, CEO von Ringier fragt scheinheilig: «Von wem sollen die Medien konkret abhängig werden?». Nachfolgend die Antwort dazu.

von a. Nationalrat Peter Weigelt, St.Gallen*

Zuerst gilt es dazulegen, was direkte und indirekte Medienförderung ist. Bei der indirekten Förderung bezahlt der Bund einen Teil der Posttaxen für die Zeitungszustellung, schickt das Geld also an die Post. Bei der direkten Medienförderung dagegen werden die Millionen direkt an die Verleger überwiesen.
Damit sind wir beim Sprichwort: «Wer zahlt, befiehlt.» Eine Redewendung, die wohl von nie-mandem in Abrede gestellt wird, da wir alle diese Realität schon erlebt haben. Dass die Verle-ger nun versuchen, dem Stimmvolk weiszumachen, dass dieses Sprichwort für sie nicht gilt, ist wohl der verzweifelte Ausdruck fehlender Argumente für den geplanten Raubzug auf die Staatskasse.

Eine Hand wäscht die andere
Mit einem Beispiel aus dem Alltag wird klar, was «Wer zahlt, befiehlt» mit Bezug auf die Medi-enförderung bedeutet. Nehmen wir einen Mieter, der sich in seiner Wohnung wohl fühlt, aber mit dem Mietzins kaum zurechtkommt. Wenn der Vermieter ihm nun jeden Monat diskret 200 Franken in die Jackentasche steckt, dann wird sich der Mieter mit Bestimmtheit sehr genau an die Hausordnung halten. Denn auch wenn mit dem Zustupf des Vermieters keine Bedin-gungen verbunden sind, man will es sich mit seinem Gönner ja nicht verscherzen. So wäscht die eine Hand die andere, der Mieter hat seine Wohnung auf sicher und der Vermieter einen pflegeleichten, willfährigen Mieter.
Genauso ist es bei der indirekten Medienförderung. Mit den Millionen aus der Staatskasse sind wohl keine direkten Auflagen verbunden, aber man wird in den Verlagen alles tun, um dem Geldgeber zu gefallen. Erst recht, wenn der Zustupf vorerst auf sieben Jahre be-schränkt ist und man natürlich auch nach den sieben Jahren weiter von den Millionensubven-tionen profitieren will.

Verleger stellen direkte Medienförderung an den Pranger
Mit der Argumentation der Verleger, die indirekte Medienförderung sei unproblematisch, dekla-rieren sie gleichzeitig die direkte Medienförderung als staats- und medienpolitisch problema-tisch. Etwas, was allen Bundesrätinnen und Parlamentariern bewusst ist, die Wettbewerbs-kommission klar festgehalten hat und bereits zum Absturz des von Bunderätin Leuthard ge-planten Gesetzes über die Förderung elektronischer Medien geführt hat. Zu diesem Fiasko Leuthards 2018 schrieb «Année Politique Suisse» in einem Rückblick: «Besonders häufig kritisiert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes, der neu auch den Onlinebereich umfas-sen soll, obwohl nicht klar sei, ob dies gemäss Verfassung zulässig sei.»
Nehmen wir nochmals das Beispiel des Mieters und Vermieters. Wenn der Vermieter immer am Monatsende an die Tür klopft und die 200 Franken verbunden mit einem konkreten «Wunsch» übergibt, dann wird der Mieter auch diesen erfüllen, da er ja auch im nächsten Mo-nat auf die Unterstützung angewiesen ist. Dass eine solche «Medienförderung» in einem de-mokratischen Staat keinen Platz hat, ist klar. Und selbst wenn man den Verlegern bei den indirekten Subventionen noch auf den Leim geht, die direkte Medienförderung bleibt verfas-sungsrechtlich wie demokratiepolitisch inakzeptabel.

Aus Gier eigene Glaubwürdigkeit verkaufen
Wer, wenn nicht die Verleger, sollten wissen, dass Glaubwürdigkeit der wichtigste Wert eines Mediums ist. Bei all den rechtlichen Argumenten rund um die direkte und indirekte Medienför-derung ist unbestritten, dass staatliche Förderung der Glaubwürdigkeit der betroffenen Medi-en schadet. Denn selbst wenn diese Gelder eine Verlagsleitung oder deren Redaktion – was unwahrscheinlich ist – nicht beeinflussen würden, nach aussen bleibt ein schaler Nachge-schmack. Und dieser wiederum ritzt die Glaubwürdigkeit. Erst recht, wenn die Verlage Re-kordergebnisse ausweisen, gleichzeitig aber Redaktionen zusammenstreichen, Mitarbeiten-den Abgeltungen streichen und das mediale Angebot laufend weiter ausdünnen.
Doch auch hier hat Augenwischerei keine Chance, denn die Leserinnen und Leser erfahren tagtäglich, wie die Angebote der grossen Medienkonzerne uniformer werden, während sich junge und innovative Medienprojekte profilieren. Dass gerade diese neuen, meist kostenlosen Angebote von den Subventionen ausgeschlossen werden sollen, zeigt, wessen Geistes Kind das «Massnahmenpaket zugunsten der (grossen) Medien» ist.

Social Media werden wichtiger für die Meinungsbildung

Biel/Bienne, 29.09.2020 – Die sozialen Netzwerke und journalistische Onlinemedien gewinnen in der Schweiz an Einfluss auf die Meinungsbildung. Dies gilt insbesondere für die französischsprachige Bevölkerung und für jüngere Personen. Zu diesen Ergebnissen gelangt der Medienmonitor Schweiz für das Jahr 2019, den das BAKOM am 29. September 2020 publiziert hat.

Social Media prägen vermehrt die Meinungsbildung der jungen Menschen in der Schweiz: Mit 34 Prozent der Meinungsmacht, die Social Media auf sich vereinen, haben sie von allen Mediengattungen den grössten Einfluss auf die Meinungsbildung der jungen Bevölkerung zwischen 15 und 29 Jahren, noch vor Radio (21%), journalistischen Onlinemedien (18%), Print (16%) und Fernsehen (11%). Noch stärker zeigt sich dies in der Romandie, wo soziale Medien in dieser Altersgruppe fast die Hälfte (45%) der Meinungsmacht auf sich vereinen.

Der Einfluss journalistischer Onlinemedien auf die Meinungsbildung junger Personen hat sich in den Sprachregionen unterschiedlich entwickelt. Während journalistische Onlinemedien in der italienischsprachigen Schweiz gegenüber 2018 um acht Prozentpunkte zulegen konnten (von 14% auf 22%), nahm ihre Relevanz in der französischsprachigen Schweiz lediglich um einen Prozentpunkt zu (von 11% auf 12%). In der deutschsprachigen Schweiz sank ihr Anteil am Meinungsbildungspotential sogar: von 22% (2018) auf 19% (2019).

Gesamtbevölkerung: TV bleibt vorläufig die meinungsmächtigste Mediengattung

Für die Gesamtbevölkerung ist das Fernsehen das wichtigste Medium für die Meinungsbildung. Es vereint im Jahr 2019 28% des relativen Meinungsbildungspotenzials auf sich. An zweiter Stelle steht Radio (22%), gefolgt von Print (20%), journalistischen Onlinemedien (17%) und Social Media (13%).

Medienkonzentration – abnehmende Vielfalt trotz weniger Marktaustritten

Der Medienmonitor erhebt auch die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse im Schweizer Medienmarkt. Im Jahr 2019 wurden drei Marktaustritte festgestellt, im Vergleich zu sechs im Jahr 2018. Der Bevölkerung in der ganzen Schweiz stehen somit nach wie vor genügend verschiedene Medien zur Verfügung, um ihren Informationsbedarf bei unterschiedlichen Quellen decken zu können. Allerdings dürfte die Zusammenlegung von Redaktionen (Mantelredaktionen TX Group, Zentralisierung bei der SRG SSR) oder ganzer Organisationsgeflechte (CH Media) zu einer Reduktion der inhaltlichen Vielfalt zumindest bei überregionalen Informationen geführt haben. Eine Entwicklung, „die für die ausgewogene Meinungsbildung wenig begrüssenswert ist“, wie die Autoren der Studie schreiben.

Angaben zur Studie

Der Medienmonitor Schweiz erhebt seit 2017 das Potenzial für die Meinungsbildung von journalistischen Medienmarken und Mediengattungen (Print, Radio, TV, Online) sowie von ausgewählten Social-Media-Angeboten auf drei geografischen Ebenen (Schweiz, Sprachregionen und 14 lokal-regionale Medienräume). Er wird von Publicom erstellt und ist Teil der BAKOM-Medienforschung, mit der insbesondere die Programmleistungen und die Publikumsakzeptanz der Schweizer Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag untersucht werden.

Die Meinungsmacht ist eine zentrale Untersuchungsgrösse des Medienmonitors, in welche die Reichweite eines Mediums und die ihm durch das Publikum zugeschriebene Qualität einfliesst. Die Studie misst nicht eine absolute Wirkung, sondern vergleicht das relative Einflusspotenzial von unterschiedlichen Medien auf die Meinungsbildung. Die Zahlen geben also ein Bild davon, wie stark die Medien im Vergleich untereinander die Meinungsbildung beeinflussen können.

Blick TV geht live

Morgen Montag, 17. Februar, startet die Blick-Gruppe mit dem ersten digitalen Sender der Schweiz. Blick TV läuft täglich von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr auf Blick.ch und in der Blick-App. Der Fokus liegt auf Breaking News, Sport und Unterhaltung.

Mit dem Start von Blick TV geht die Blick-Gruppe ihren digitalen Weg konsequent weiter: Mehr Live-Videos, neue Formate und Technologien sowie eine starke Einbindung des Blick-Publikums. «Blick TV ist das erste digitale TV unseres Landes und wir sind die ersten, die innert Minuten live sind, wenn etwas passiert», sagt Christian Dorer, Chefredaktor der Blick-Gruppe.

Blick TV sendet täglich von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr aus den zwei neuen, topmodernen Studios im Ringier Pressehaus in Zürich. Aktuell besteht das Kernteam von Blick TV aus 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

«Ringier hat den Mut, das Fernsehen zu erobern und fürs Internet neu zu erfinden. Ich freue mich riesig auf die Arbeit mit meinem kompetenten, kreativen und schlagkräftigen Team», sagt Jonas Projer, Chefredaktor von Blick TV.

Im Viertelstunden-Rhythmus sendet das digitale TV Informationen zu Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung. Zu sehen ist das neue Angebot auf Blick.ch und in der Blick-App. Die mobile Version von Blick TV kann dank eines neuartigen Players sowohl im Hoch- als auch im Querformat geschaut werden. Alle Beiträge werden untertitelt, was die Smartphone-Nutzung unterwegs und den barrierefreien Zugang ermöglicht. Darüber hinaus werden die Userinnen und User auf Blick.ch deutlich mehr On-Demand Videos finden.

Blick TV ist ein komplett neuartiges Video-Angebot für das Web. «Umso mehr möchten wir wissen, was den Nutzerinnen und Nutzern auffällt, gefällt, was sie begeistert oder stört», sagt Chefredaktor Projer. «Blick.ch hat schon heute ein enorm grosses Publikum und eine sehr engagierte Community. Auf sie zählen wir. Sie sind unsere wichtigsten Verbündeten, um Blick TV von Tag zu Tag besser zu machen». Mit einem neuen, interaktiven Bereich auf Blick.ch können sich die Userinnen und User einbringen. Die eingereichten Feedbacks werden in einer Blick TV-Sendung aufgenommen und behandelt.

Blick TV ist inhaltlich wie räumlich im Newsroom integriert und bildet die ganze Palette der Blick-Themen ab. Journalistinnen und Journalisten der Blick-Redaktion werden als Korrespondentinnen und Experten für das TV mitarbeiten. Für internationale Berichte und Livestreams hat Blick eine Premium-Partnerschaft mit dem weltweit führenden Nachrichtensender CNN. «Mit CNN haben wir den idealen Partner für den Zugang zu einem globalen News-Netzwerk gewonnen. Blick TV ist damit im Bereich der schnellen, internationalen Berichterstattung hervorragend positioniert. Unserem Sender verschafft dies einen starken Wettbewerbsvorteil», sagt Thomas Spiegel, Geschäftsführer der Blick-Gruppe.

Die Vermarktung von Blick TV ist erfolgreich angelaufen. Die Hauptverantwortung liegt bei Admeira. Die Zweitvermarktung läuft über Goldbach Audience.

Ringier AG, Corporate Communications

NZZ, National- und Zentralbibliothek publizieren fast alle Ausgaben seit 1780 digital

Bern, 17.10.2019 – Ab 2021 wird erstmals eine deutschsprachige Tageszeitung von weltweiter Ausstrahlung über einen Schweizerischen Bibliotheksservice frei verfügbar. Dank einer Kooperation der NZZ, der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) und der Zentralbibliothek Zürich (ZB) wird die NZZ voll-ständig digitalisiert auf e-newspaperarchives.ch (e-npa.ch) mit Ausnahme der jeweils letzten 25 Jahre zugänglich gemacht werden. Dieses prestigeträchtige Projekt wird mit einer halben Million Franken vom Lotteriefonds des Kantons Zürich unterstützt.

Zürich/Bern, 17.10.2019. Ca. 1,9 Mio. Zeitungsseiten der NZZ sind bis heute publiziert worden. Nun soll diese enorme Menge digitalisiert und online frei verfügbar gemacht werden. Für ein Forschungsprojekt des Instituts für Computerlinguistik (UZH) hat die Zentralbibliothek Zürich 2019 bereits die Jahrgänge 1780-1950 gescannt. Jetzt kann die ZB und ihre Partner auch die restlichen Ausgaben der NZZ digitalisieren. Inklusive der ab 2001 digital vorhandenen Jahrgänge wird damit von Ende 2021 an die gesamte Zeitung ab 1780 der breiten Öffentlichkeit sowie der Forschung und Wissenschaft auf e-newspaperarchives.ch zur Verfügung stehen. Die Plattform wird von der NB betrieben.

Kosten von insgesamt einer Million Franken

Die Digitalisierung und Aufschaltung aller NZZ-Jahrgänge wird gesamthaft ca. eine Million Franken kosten. Der Lotteriefonds des Kantons Zürich übernimmt mit seinem Beitrag in der Höhe von CHF 500’000 die Hälfte der Kosten, die Schweizerische Nationalbibliothek und die Zentralbibliothek Zürich übernehmen je 20 Prozent, die UBS Kulturstiftung beteiligt sich an diesem bedeutsamen Digitalisierungsprojekt mit 100’000 CHF.

ZATTOO erweitert seine White Label IPTV-Plattform um das Android TV™ Operator Tier Program

IBC Amsterdam: ZATTOO erweitert seine White Label IPTV-Plattform um das Android TV™ Operator Tier Program.

ZATTOO bringt sein TV-AS-A-Service White Label-Konzept in den Android TV ein.

Zürich, 10.09.2019 – ZATTOO bringt sein erfolgreiches White Label-Konzept in das Android TV™ Operator Tier Program von Google ein. Die Erweiterung der End-to-End IPTV-Plattform wird von ZATTOO erstmals auf der IBC vom 13. bis 17. September in Halle 14 (Stand G06) live präsentiert.

Die B2B-Kunden von ZATTOO profitieren in zweierlei Hinsicht. Sie können ihren eigenen leistungsstarken TV-Service einführen: schnell, flexibel und mit vielen attraktiven Features. Sie haben auch die Möglichkeit, anzupassen, welche Anwendungen vorinstalliert werden sollen. Endkunden haben direkten Zugriff auf Anwendungen wie den Google Assistant, YouTube und Google Play Movies.

Der TV-AS-A-Service-Ansatz von ZATTOO erspart auch die zeit- und kostenintensiven Investitionen in den Aufbau, das Hosting und die Verwaltung der eigenen TV-Plattform.

Gernot Jaeger, Chief Officer B2B bei ZATTOO: „Endkunden von heute wollen Zugang zu hochwertigen TV-Services. Ein attraktives TV- und Unterhaltungsangebot ist daher für Netzbetreiber zu einem Muss geworden. Hier setzt ZATTOO mit seinem End-to-End-Service an. Wir freuen uns sehr, mit dem Google Android TV Operator Tier Program“ ein noch besseres und attraktiveres Leistungspaket anbieten zu können.

Der Schritt von ZATTOO – dem Pionier für gehostetes und verwaltetes IPTV/OTT TV – ist angesichts der Marktentwicklung konsequent: Weltweit setzen Netzbetreiber zunehmend auf Android TV als Alternative zur Linux-basierten Hardware. Zusammen mit einem breiten Portfolio an White Label-Anwendungen ermöglicht die ZATTOO-Plattform B2B-Kunden, TV-Services ihrer eigenen Marke schnell und erfolgreich auf den Markt zu bringen, ohne in Hard- und Software investieren zu müssen.

ZATTOO bietet individuelle Live-Demos für Journalisten und Messebesucher. Um einen Termin auf dem IBC zu vereinbaren, kontaktieren Sie bitte Julia Fischer unter den oben genannten Kontaktdaten.

Über ZATTOOO
Mit mehr als 30 B2B-Kunden und mehreren Millionen TV-Nutzern ist ZATTOO eine der erfolgreichsten TV-AS-A-Service-Plattformen und bereits Marktführer auf dem europäischen Markt. In Deutschland zählen 1&1 Telecom, M-net, NetCologne und EWE TEL zu den Kunden von ZATTOO, in der Schweiz der Netzbetreiber Salt Mobile und andere. ZATTOO bietet vollständig gehostete und verwaltete IPTV-, OTT-, TV Everywhere- und Hybrid-TV-Dienste für Netzbetreiber und Medienunternehmen. Im Mittelpunkt steht ein White Label-Produkt mit modernsten Anwendungen für alle relevanten Geräte und für alle gängigen: Operator-Settop-Boxen sowie Apple TV, Amazon Fire TV, Smart TVs und mobile Geräte (iOS / Android / Windows 10).

Für weitere Informationen: zattoo.com/solutions/solutions/

Google, Google Play, YouTube, Android und andere verwandte Marken und Logos sind Marken von Google LLC.

Bundesrat schlägt Massnahmenpaket zur Förderung der Medien vor

Bern, 28.08.2019 – Der Bundesrat hat sich am 28. August 2019 für effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung von Online-Medien und Zeitungen ausgesprochen. Er wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien unterbreiten. Dieses sieht finanzielle Mittel zur Unterstützung der Online-Medien vor. Zudem sollen mehr Tages- und Wochenzeitungen als bisher von der indirekten Presseförderung profitieren. Auf ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet der Bundesrat.

Im letzten Jahr hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (VE-BGeM) durchgeführt. Das Ergebnis ist kontrovers ausgefallen. Sehr viele Teilnehmende haben auf die wirtschaftlich schwierige Situation insbesondere der Presse hingewiesen und dringenden Handlungsbedarf geltend gemacht. Hauptforderungen aus der Vernehmlassung waren die Sicherung des regionalen Service public von Radio und Fernsehen und eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung der Presse. Diese Anliegen sahen sie im Vernehmlassungsentwurf nicht erfüllt. Am 10. Mai 2019 fand zudem ein Austausch zwischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vertreterinnen und Vertretern der Medienbranche und von Behörden statt.

Die Medien spielen in der Schweiz eine wichtige demokratie- und staatspolitische Rolle. Sie versorgen die Bevölkerung mit Informationen und ermöglichen so die für eine direkte Demokratie unerlässlichen Debatten. Die Einnahmen der Zeitungen gehen indes stetig zurück, Redaktionen müssen zusammengelegt und Stellen abgebaut werden. Gleichzeitig müssen die Medienhäuser in die Digitalisierung investieren. Der Bundesrat erachtet daher effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung der Medien als sinnvoll und notwendig. Er hat am 28. August 2019 ein Massnahmenpaket beschlossen, das die Anpassung bestehender Gesetze erfordert. Auf ein Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet er.

Unterstützung von Online-Medien

Der Bundesrat schlägt vor, über das Radio- und Fernsehgesetz auch Online-Medien zu unterstützen. Die Bevölkerung informiert sich zunehmend über Online-Angebote. Deren demokratiepolitische Bedeutung wächst. Allerdings ist die Bereitschaft, für digitale Medienangebote zu bezahlen, weiterhin gering; eine Finanzierung über Abonnemente und Werbung ist schwierig. Deshalb will der Bundesrat die Unterstützung der Online-Medien am Umsatz digitaler Bezahlangebote anknüpfen: Unterstützt wird, wer digitale Medieninhalte verkauft und auf diesem Weg eine längerfristige Finanzierbarkeit der journalistischen Leistungen im Onlinebereich anvisiert. Der Bundesrat geht mittelfristig von einem Finanzbedarf von 50 Millionen Franken pro Jahr aus. Die Unterstützung setzt unter anderem einen bestimmten Anteil an redaktionellen Inhalten, ein kontinuierliches Angebot und die Einhaltung journalistischer Standards voraus. Der Bundesrat hat zudem entschieden, diese Online-Förderung vorerst zeitlich zu befristen und vor dem Auslaufen auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren. Überdies hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, in der Botschaft Förderungskonzepte vergleichbarer Länder auf ihre Tauglichkeit hin für die Schweiz zu prüfen.

Weiter sind im Massnahmenpaket Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen, die den ganzen Mediensektor stärken: Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen, Selbstregulierungsorganisationen und IT-Projekte zugunsten elektronischer Medien. Diese Massnahmen wurden bereits im VE‑BGeM vorgeschlagen und breit begrüsst.

Die SRG und die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter erbringen ebenfalls wichtige publizistische Leistungen. An den Rahmenbedingungen für diese Medien will der Bundesrat nichts ändern. Er sorgt damit für Stabilität.

Ausbau der indirekten Presseförderung

Die Presse erhält schon heute Ermässigungen für die Postzustellung von Zeitungen. Der Bundesrat schlägt vor, den Kreis der anspruchsberechtigten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen zu erweitern. So will er die bestehende Auflagenobergrenze von 40 000 Exemplaren aufheben. Zudem sollen auch Titel von einer Zustellermässigung profitieren, die einem Kopfblattverbund angehören. Von diesen Massnahmen profitieren zusätzlich rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr.

Ausserdem soll die Ermässigung pro Exemplar angehoben werden, so dass auch Zeitungen mit einer kleinen Auflage mehr Unterstützung als heute erhalten. Damit wird auch die Lokal- und Regionalpresse verstärkt unterstützt. Die zusätzliche Förderung erfordert die Erhöhung des Bundesbeitrags von heute 30 Millionen auf 50 Millionen Franken und eine Anpassung des Postgesetzes.

Nicht Gegenstand dieses Vorhabens ist die Subventionierung der Früh- und Sonntagszustellung von Zeitungen. Mit dieser Thematik befasst sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des UVEK.

Parlamentarische Initiativen zur Anpassung der Verfassung

Das Parlament berät derzeit verschiedene parlamentarische Initiativen, welche die Verfassungsgrundlage für die direkte Presseförderung schaffen sollen. Ebenfalls hängig sind parlamentarische Initiativen zum Ausbau der bisherigen indirekten Presseförderung. Der Bundesrat möchte aber nicht zuwarten und hat sich deshalb für Massnahmen entschieden, die mit der geltenden Verfassungsgrundlage rasch umsetzbar sind.



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Zusätzliche Konzession für DAB+ in der Romandie geht an DABCOM AG

Bern, 14.05.2019 – Am 13. Mai 2019 hat die ComCom eine weitere DAB+-Funkkonzession für die digitale Verbreitung von Radioprogrammen in der Romandie erteilt. Mit der DABCOM AG hat die ComCom jene Bewerberin gewählt, die vor allem bei den Kriterien Medienvielfalt und Wirtschaftlichkeit die besten Bewertungen erzielt hat.

Vorbehältlich einer Beschwerde gegen den Entscheid der ComCom wird die DABCOM AG in der Romandie eine DAB+-Plattform mit einem vielfältigen Angebot an kommerziellen und alternativen Programmen aufbauen und betreiben. Darunter finden sich auch solche, die auf die Promotion eines Unternehmens und dessen Produkte und Dienstleistungen ausgerichtet sind. Dieses im Schweizer Radiomarkt bisher nicht erprobte publizistische Format erzielt im Print- und TV-Bereich grosse Reichweiten. Die ComCom sieht darin nicht nur eine Erweiterung der Angebotsvielfalt: Der Umstand, dass die DABCOM AG auch auf einen neuen Kreis finanzstarker Kunden setzt, der nicht auf Fördergelder oder Einnahmen aus dem Radiowerbemarkt angewiesen ist, dürfte zur Wirtschaftlichkeit der DABCOM-Plattform beitragen, ohne die bestehende Radiolandschaft substanziell zu gefährden.

Im Interesse der Vielfalt hat die ComCom die Anzahl der Unternehmensradios auf sechs beschränkt. Bei der Vergabe der anderen 12 verfügbaren Plätze muss die Konzessionärin für ein vielfältiges Angebot sorgen, das sowohl informative, kulturelle, bildende als auch unterhaltende Elemente berücksichtigt. Sie verpflichtet sich zudem, in erster Priorität Programmveranstalter aus der Romandie zu verbreiten. Weiter reserviert sie dauerhaft einen Platz für Programme von kurzer Dauer, z.B. im Zusammenhang mit kulturellen Veranstaltungen.

Bei der DABCOM AG handelt es sich um ein noch zu gründendes Unternehmen aus der Westschweiz. Es wird einerseits getragen von der IP worldcom SA, einem auf Internetlösungen spezialisierten Unternehmen aus dem Kanton Waadt, und andererseits von Vertretern der Digris AG. Dies ist ein Unternehmen, welches seit Mai 2014 in grösseren Agglomerationen der ganzen Schweiz lokale DAB+-Sendernetze errichtet und betreibt, so auch fünf in der Romandie. Beide Unternehmen bringen somit die nötige Erfahrung für den Aufbau und Betrieb einer weiteren DAB+-Plattform mit. Die DABCOM plant einen schrittweisen Aufbau des Sendernetzes; bis Mitte 2024 soll die gesamte Romandie versorgt sein.

Interessenabklärung und Ausschreibung
Die Ausschreibung der ComCom vom Mai 2018 erfolgte im Anschluss an eine Interessenabklärung für weitere DAB+-Plattformen, die das BAKOM im Jahr 2016 durchgeführt hatte. Ziel der Ausschreibung war es, die Medienvielfalt dank neuen, vielfältigen und innovativen Inhalten und Formaten zu stärken, ohne die Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen. Auf die Ausschreibung meldeten sich die Romandie Médias SA, welche bereits eine DAB+-Plattform vorwiegend für die bestehende Regionalradios in der Romandie betreibt, und die DABCOM AG. Die ComCom hat sich gestützt auf einen Kriterienwettbewerb und im Anschluss an ein Hearing mit beiden Bewerberinnen nun für eine Vergabe der Konzession an DABCOM AG entschieden.

DAB+ in der Schweiz
DAB+ (Digital Audio Broadcasting) ist eine Rundfunktechnologie für die digitale Verbreitung von Radioprogrammen. Die Schweiz gehört zu den führenden DAB+-Ländern Europas; schon heute können in unserem Land mehr als 100 Radioprogramme empfangen werden, viele davon nicht nur in einer einzelnen Sprachregion, sondern in der ganzen Schweiz. DAB+ hat gegenüber UKW Vorteile: Es bietet eine wesentlich grössere Vielfalt an Programmen, grössere Versorgungsgebiete, die Tonqualität ist besser und der Empfang klarer. Deshalb will die Radiobranche bis spätestens im Jahr 2024 die UKW-Verbreitung einstellen.

Über eine DAB+-Plattform können gleichzeitig bis zu 18 Programme verbreitet werden. Heute betreibt die SRG je eine Plattform in den vier Landesteilen. Sendernetze für private Radioprogramme finden sich zudem in der Deutschschweiz (SwissMediaCast) und in der Romandie (Romandie Médias SA). Zudem verbreitet die Digris AG in allen grösseren Agglomerationen der Schweiz nichtkommerziell ausgerichtete UKW- und Web-Radioprogramme über DAB+.

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