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Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren: Bundesrat schlägt Gutschrift von 50 Franken pro Haushalt vor

Bern, 17.04.2019 – 50 Franken für jeden Haushalt: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen.

Das Parlament hat die Motion Flückiger-Bäni überwiesen, welche eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer verlangt. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ist erforderlich, damit alle Haushalte von der Vergütung profitieren können, unabhängig davon, ob sie ein Rückzahlungsgesuch eingereicht haben. Bisher haben rund 30’000 Haushalte ein Rückzahlungsgesuch gestellt. Die Höhe der pauschalen Vergütung berechnet sich aus der Gesamtsumme der von 2010 bis 2015 einkassierten Mehrwertsteuer (165 Millionen Franken) geteilt durch die Anzahl der berechtigten Haushalte (ca. 3,4 Millionen). Die entsprechenden Ausfälle auf der Haushaltsabgabe werden mit Mitteln aus der Bundeskasse ausgeglichen.

Mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat für eine einfache und effiziente Lösung entschieden. Sie minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden. Die überwiegende Mehrheit der Haushalte wird davon profitieren.

Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen

Für die Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrates eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. August 2019. Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im 2021 ausgeführt werden.

Serafe: Neue Abgabe für Radio und Fernsehen

Biel/Bienne, 27.12.2018 – Wenige Tage vor der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 stellen das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die neue Erhebungsstelle Serafe den Haushalten im Internet alle nützlichen Informationen rund um das neue Erhebungssystem zur Verfügung. In einem Video wird ausserdem die gestaffelte Rechnungsstellung für das Jahr 2019 erklärt. Auch werden mit den Serafe-Rechnungen 2019 die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Erklärung mitgeschickt.

Wer muss die Abgabe bezahlen und wer nicht? Wer kann von der Abgabepflicht befreit werden und unter welchen Bedingungen? Alle Informationen zum neuen Abgabesystem sind auf der Website des BAKOM zu finden. Auch die Serafe, die die Billag als Inkassostelle ablöst, hat alle wichtigen Angaben für Privat- und Kollektivhaushalte online gestellt. Ausserdem werden den Haushalten 2019 zusammen mit den Teil- und Jahresrechnungen der Serafe die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Information mitgeschickt.

Video zur Erklärung der Rechnungsstellung von Serafe

Im ersten Erhebungsjahr erfolgt die Rechnungsstellung in zwei Etappen. Die Schweizer Haushalte wurden dafür in zwölf Abrechnungsgruppen eingeteilt: jeweils eine für jeden Monat des Jahres. Im Januar erhält ein Zwölftel der Haushalte eine Jahresrechnung in der Höhe von 365 Franken, was dem Betrag der neuen Abgabe für zwölf Monate entspricht. Allen anderen Haushalten wird im Januar eine Teilrechnung zugeschickt für den Zeitraum zwischen dem Jahresbeginn und dem Monat, in dem sie ihre Rechnung für die folgenden zwölf Monate bekommen. Ziel dieser Einteilung in zwölf Gruppen ist es, die Rechnungsstellung ab 2020 gleichmässig über das gesamte Kalenderjahr zu verteilen, wie dies bisher der Fall gewesen ist. Um diesen speziellen Ablauf für das Jahr 2019 zu erklären, hat das BAKOM ein Video produziert, das auf seiner Website, aber auch auf jener der Serafe und auf YouTube verfügbar ist.

Meldungen und Befreiungen von Serafe

Die Adressen für die Rechnungsstellung stammen aus den Einwohnerregistern. Da die Einwohnerämter der Serafe auch Änderungen der Adresse oder der Haushaltszusammensetzung melden, müssen die Abgabepflichtigen künftig – im Gegensatz zum alten System – nichts mehr unternehmen.

Personen, die Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV/IV beziehen, finden auf den Websites des BAKOM und der Serafe Informationen, wie sie ihren Haushalt von der Abgabepflicht befreit lassen können. All jene, die keine Möglichkeit haben, Radio- oder Fernsehprogramme zu empfangen, weil sie weder Radio noch Fernseher, Smartphone, Tablet, Computer mit Internetanschluss oder Autoradio besitzen, können nach Erhalt der ersten Rechnung eine Befreiung beantragen. Dazu müssen sie ein Formular ausfüllen, das auf Anfrage bei der Serafe erhältlich ist oder auf dem Internet heruntergeladen werden kann.

Unternehmensabgabe

Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Ein Unternehmen ist abgabepflichtig, wenn es der Mehrwertsteuer unterliegt und einen Umsatz von mindestens 500’000 Franken erzielt. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der ESTV (www.estv.admin.ch).

Gesuch um Opting-out:
Serafe
Postfach
8010 Zürich
058 201 31 67
www.serafe.ch/optingout

Rückblick
Die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe ersetzt die bis Ende 2018 von der Billag erhobene Empfangsgebühr. Sie beträgt jährlich 365 Franken pro Haushalt statt wie bisher 451 Franken. Die Abgabe ist voll geschuldet: Es wird nicht mehr zwischen Radio- und/oder Fernsehempfangsgebühr unterschieden. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem Umsatz: Liegt dieser unter 500’000 Franken, muss das Unternehmen keine Abgabe entrichten. Ab einer halben Million wird ein progressiver Tarif zwischen 365 Franken und 35’590 Franken pro Jahr angewendet.

Vorbereitungsmassnahmen zur Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren
Im November hat das Bundesgericht die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Diese wird über eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der Serafe erfolgen. Die Vorbereitungsarbeiten laufen: Das UVEK muss die notwendige Gesetzesgrundlage zuhanden des Parlaments erarbeiten. Letzteres wird auch über den Endbetrag befinden, der etwa 50 Franken pro Haushalt betragen könnte. Die Rückerstattung wird daher noch nicht mit den ersten Rechnungen der Serafe vorgenommen.

Rückzahlung der Mehrwertsteuer Billag

Bern, 14.11.2018 – In vier Musterfällen hat das Bundesgericht am 2. November 2018 die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Als Folge dieser Urteile schlägt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor, dass der Bund die Mehrwertsteuer an alle Haushalte zurückerstattet. Das UVEK bereitet nun eine gesetzliche Grundlage für eine pauschale Rückzahlung in Form einer Gutschrift an alle Haushalte vor, ohne dass diese aktiv werden müssen.

Das UVEK erarbeitet, wie vom Parlament in der Motion 15.3416 Flückiger verlangt, eine gesetzliche Grundlage, die eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer an alle Haushalte ermöglicht. Dies soll über eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der künftigen Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Die Höhe der Rückzahlung bemisst sich am Betrag der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer und der Anzahl abgabepflichtiger Haushalte zum Zeitpunkt der Rückzahlung. Zwischen 2010 und 2015 wurden rund 170 Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren bezahlt. Gestützt auf eine aktuelle grobe Schätzung wird sich der Rückerstattungsbetrag in der Grössenordnung von 50 Franken pro Haushalt bewegen. Das Parlament wird darüber abschliessend zu befinden haben.

Wer bereits ein Gesuch um Rückerstattung der Mehrwertsteuer eingereicht hat, wird die Rückzahlung ebenfalls als Gutschrift auf die Abgaberechnung erhalten.

Hintergrund

In einem ersten Verfahren hatte das Bundesgericht im April 2015 entschieden, dass die Empfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterstehen. Seither wird auf den Radio- und Fernsehgebühren keine Mehrwertsteuer mehr erhoben. Die Frage der Rückzahlung liess das Bundesgericht im ersten Entscheid offen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Konsumentenorganisationen verlangten anschliessend in einem weiteren Verfahren die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die Zeit von 2005 bis 2015. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Anspruch in seinem Urteil vom 6. März 2017, das Bundesgericht hat ihn nun aber wegen der mehrwertsteuerrechtlichen Verjährung auf die Zeit ab Januar 2010 begrenzt. Es bestätigte im Grundsatz ein bereits im September 2018 veröffentlichtes Urteil in einem Einzelfall.

Bild: Pexels


«No Billag»-Initiative schadet der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz

Bern, 11.12.2017 – Am 4. März 2018 stimmen Volk und Stände über die «No Billag»-Initiative ab. Diese fordert die Abschaffung der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen. Sie verlangt zudem, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen subventioniert. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Denn diese nimmt in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung und erhöht den Einfluss privater Geldgeber und ausländischer Konzerne. „Für ein kleinräumiges, mehrsprachiges Land wie die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie ist ein vielfältiges Medienangebot wichtig“, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

Gemäss Bundesverfassung müssen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen. Sie müssen zudem die Besonderheiten der Schweiz und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Da sich solche Programme in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen allein mit Werbung und Sponsoring nicht finanzieren lassen, gibt es eine Radio- und Fernsehempfangsgebühr. Sie kommt jenen Radio- und TV-Stationen zugute, die den aus der Verfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag erfüllen: Auf nationaler Ebene und in den vier Sprachregionen ist die SRG damit betraut. Auf lokaler Ebene sind es 21 Lokalradios und 13 Regional-TV. Alle diese Stationen haben eine Konzession des Bundes, die den Auftrag präzisiert. Der Erlös aus der Empfangsgebühr betrug 2016 rund 1,37 Milliarden Franken. Mit 1,24 Milliarden Franken floss der grösste Teil an die SRG, Lokalradios und Regional-TV erhielten 61 Millionen Franken.

Abbau des Angebots

Die Initiative will, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abgeschafft wird und der Bund auch aus anderen Mitteln keine Radio- und TV-Stationen subventioniert. Sie verlangt zudem, dass der Bund in Friedenszeiten keine Sender betreibt und Konzessionen regelmässig versteigert. Die Annahme der Initiative würde bei der SRG und den betroffenen Lokalradios und Regional-TV zu grossen finanziellen Einbussen führen: Bei der SRG macht die Gebühr rund 75 Prozent des Budgets aus, bei den Lokalradios und Regional-TV ebenfalls einen entscheidenden Teil. Als Folge könnten viele Sendungen gar nicht mehr oder nicht mehr in der heutigen Qualität produziert werden. Es käme zu einem massiven Abbau des heutigen Angebots.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. „Die Medien spielen für die Schweiz mit ihren unterschiedlichen Sprachen und Kulturen und ihrer direkten Demokratie eine zentrale Rolle“, betonte Bundespräsidentin Leuthard. Sowohl die Zeitungen als auch Radio und Fernsehen leisteten mit ihren Berichten, Recherchen und Analysen einen wichtigen Beitrag. Es sei daher wichtig, weiterhin auf ein qualitativ hochstehendes Angebot zählen zu können. Das sei mit der Initiative gefährdet. „Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nimmt diese in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Viele Sendungen, insbesondere auch über gesellschaftlich und politisch wichtige Themen, würden verschwinden. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung.“

Der Abbau würde zu einer Ausdünnung des Angebots führen. Davon betroffen wären alle Bereiche. In eine besonders schwierige Situation kämen die Randregionen und Sprachminderheiten. Je kleiner das Einzugsgebiet, desto unrealistischer ist es, sich rein kommerziell zu finanzieren. Heute sorgen Gebührengelder dafür, dass Lokalradios, Regional-TV und die SRG landesweit präsent sind. Die SRG ist ausdrücklich verpflichtet, in allen Amtssprachen für ein gleichwertiges, vielfältiges Angebot zu sorgen und TV-Sendungen sowie mindestens ein Radioprogramm für die rätoromanische Schweiz anzubieten. Bei Annahme der Initiative würde dieser Auftrag entfallen. Die Schweiz wäre das erste Land Europas, das den Service public-Auftrag für Radio und Fernsehen abschaffen würde. Die SRG könnte auch nicht mehr für einen internen Ausgleich sorgen und mit Geld aus der Deutschschweiz Programme für die französische, die italienische und rätoromanische Schweiz finanzieren.

Bei einem Ja zur Initiative würden zudem Werbegelder noch stärker als heute von der Schweiz ins Ausland abfliessen und dadurch dem einheimischen Markt entzogen. Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nähme die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen zu und damit stiege auch die Gefahr der politischen Einflussnahme. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Eine vielfältige, gleichwertige Radio- und TV-Berichterstattung in allen Landesteilen ist für die Meinungsbildung in der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie wichtig und bietet Service und Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger.

Nein zur Initiative, …

weil sie den Service public-Auftrag aufhebt,
weil sie viele Radio- und TV-Stationen existenziell gefährdet,
weil sie die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen erhöht,
weil sie der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz schadet.

Wechsel von der Empfangsgebühr zu einer allgemeinen Abgabe

Die Empfangsgebühr für Radio und TV beträgt heute für Haushalte 451 Franken pro Jahr. Mit dem vom Stimmvolk 2015 gutgeheissenen Wechsel zu einer breiter abgestützten, allgemeinen Abgabe sinkt der Betrag für Haushalte ab 2019 auf 365 Franken pro Jahr. Unternehmen zahlen eine nach Umsatz abgestufte Abgabe. Diese wird ab einem Umsatz von 500 000 Franken fällig. Unternehmen mit weniger Umsatz – das sind rund drei Viertel aller Unternehmen – zahlen keine Abgabe. Dass auch Unternehmen einen Beitrag leisten, ist nicht neu. Dies gilt im Grundsatz schon heute so, da auch sie von Radio- und TV-Angeboten profitieren: Radio und TV berichten über neue Produkte und Trends, analysieren Wirtschaftsthemen und bieten national und regional attraktive Werbeplattformen an.

No Billag was spricht dafür?

Die Staatliche Presseförderung geht zurück auf die liberalen Geburtswehen unseres Staates im 18. Jahrhundert. Jede Bürgerin, jeder Bürger sollte die Möglichkeit haben, sich über die Presse zu informieren. Mit der Förderung des Versandes von Zeitungen per Post wurde dieser Anspruch eingelöst.

Bei den elektronischen Medien wie Radio und Fernsehen ware teure Produktions- und Sendeanlagen unabdingbar. Mit den Beiträgen aus den Gebühren konnten diese finanziert werden. Wer ein Gerät hatte, musste diese berechtigte Abgabe bezahlen.

2017 sieht die Situation komplett anders aus. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann sich heute über Internet rasch und umfassend über die unterschiedlichsten Themen seiner Wahl informieren.  Nicht nur das! Über Socialmedia Kanäle, Blogs, Kommentare, etc ist es möglich seine eigene Meinung direkt kund zu tun. Die grosse Masse an Youtuberinnen und Youtubern ist ein untrügliches Indiz, dass die Medienlandschaft heute die demokratischste Ausprängung hat, seit Beginn der elektronischen Medien. Mit Smartphone, einem einfachen App um Filme zu bearbeiten, ist man bereits im Geschäft.

Ein weiterer Aspekt der Medienproduktion liegt in den vielen Medien- und Pressestellen auf den Verwaltungen. Mit Steuern finanzierte Mitarbeiterinnen organisieren Pressekonferenzen, Videobeiträge, Pressebilder und Pressetexte und publizieren diese im Internet unter Medienmitteilungen für alle einsehbar. Warum es nochmals eine zweite staatliche Instanz braucht, die diese wiederum über das gleiche Internet weiterverbreitet ist nicht nachvollziehbar.

Ein weiterer Aspekt ist die Medienkonvergenz. Kaum ein Verlag, der sich nur auf Print beschränkt. Die Einbindung von Video, umfangreichen Bildstrecken, Audiobeiträgen und die Publikation im Internet gehören überall dazu. Damit ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal der staatlichen elektronischen Medien hinfällig.

Es ist daher ein völliger Anachronismus in einem Zeitalter, in dem es noch nie einfacher war Informationen zu beziehen und seine Meinung zu äussern, über eine staatliche Zwangsabgabe ein monolitisches Staatsmedienhaus zu finanzieren.

Es ist daher an der Zeit, dass man die Entwicklung der digitalen Medien berücksichtigt und sich von einer antiquierten Medienlandschaft verabschiedet.

Ein Ja zu «no Billag» schafft Raum für Neues!

Die Argumente im Überblick

  1. Bürgerinnen und Bürger habe Heute vielfältige Möglichkeiten sich umfassend zu informieren.
  2. Teure Produktionsanalgen und Übertragungssysteme sind obsolet. Mit Smartphonetechnologie, Youtube und Internet besteht ein Potenzial, dass alle Ihre Meinungen und Ideen ausstrahlen können.
  3. Der Staaat besitzt heute bereits vielfältige Möglichkeiten mit all seinen Kommunikationsbeauftragten und Pressespechern die Bevölkerung zu informieren.
  4. Die Abstimmungsunterlagen könnten zeitgemässer aufbereitet werden. Nicht nur Text auch Videos im Internet wären denkbar.
  5. Medienkonvergenz
    Fernsehen -> Internet -> Text
    Zeitung -> Text -> Video Internet
    Alle Medienhäuser sind in allen Formen der Inhaltspublikation unterwegs. Es gibt kein Alleinstellungsmerkmal mehr.
  6. Anachronismus: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein durch den Staat betriebenes Medium gegenüber anderen Medienanbietern mit einer Zwangsabgabe finanziert werden soll.
  7. Eine ausgewogene Medienlandschaft lässt sich auch über andere politischen Massnahmen erreichen als über eine Zwangsabgabe, die die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger einschränkt.

 

Zitterpartie für das RTVG Tendenz Ablehnung eher Nein

Für das RTVG wird es gemäss gfs eng, wie die nachfolgende Meldung zeigt. Was die Gründe für den Sinneswandel sind, bleibt vorerst offen. Der Kampagne der Gegner entsprechend, lässt sich vermuten, dass das Steuerargument zieht. Ein weiterer Antreiber ist vermutlich das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Niemand bezahlt gerne für eine Leistung, die er nicht bezieht.

Schade hat der Bundesrat keinen grösseren Schritt ins digitale Zeitalter unternommen. Der Leitmedienwechsel wird munter weitergehen, unabhängig wie schlussendlich die Abstimmung ausgeht.

„Wäre bereits am 26. Mai 2015 über die vier Vorlagen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 entschieden worden, wären die beiden Volksinitiativen abgelehnt worden.

Beide Behördenvorlagen hätten keine eindeutigen Mehrheitsverhältnisse gekannt. Beim Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (43:47) hätte die Gegnerschaft einen leichten Vorteil gehabt, bei der Präimplantationsdiagnostik (46:40) die Befürworterschaft. Die Entscheidung fällt aber erst in der Schlussphase.

An der Abstimmung beteiligt hätten sich stabile 44 Prozent.

Bei allen nachfolgenden Zahlen ist ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund 3 Prozentpunkten plus/minus auf den gemachten Angaben mitzudenken, davon ausgenommen sind reale Veränderungen in den Stimmabsichten über die Zeit“

Auszug aus der Forschungsarbeit von gfs.bern

SRG verliert gegen Tagesanzeiger, ein weiterer Grund RTVG nein

Laut einem Bericht der NZZ vom 27.4.2015 hat das Bundegericht in seinem Urteil 4A_647/2014 Tamedia Recht gegeben. Strittig war die Frage, ob die SRG mit einem Werbespot zur Verteidigung der Empfangsgebühren die geltenden Regelungen überschritten hat. Im Werbespot wurden die TV-Gebühren mit den Tarifen für Zeitungsabos verglichen. Quintessenz der Aussage war, dass sich Gebührengelder eher lohnen als Zeitungsabos, da erstere günstiger seien.  Das Bundesgericht taxierte die Aussage so, dass der Preisvergleich der beiden Medienprodukte  wettbewerbsrechtlich irreführend sein könnte.

In der laufenden Debatte bezüglich Medienkonvergenz ist dieser Werbespott ein Schuss in den eigenen Fuss. Zudem zeigt sich, dass Angebote auf dem Informationsmarkt von etablierten Medienkonzernen wie Tamedia, Rignier, NZZ, etc. sich mit dem Angebot der SRG zunehmend angleichen.  Die Aussage, dass pro Haushalt ein Angebot genügen würde, ist im Werbespott sinngemäss sicher richtig dargestellt. Der Schluss allerdings, dass es mit dem neuen RTVG zwingend die SRG sein muss ist sicher falsch.

RTVG-Revision – asoziale Kopfsteuer für eine subventionierte rückständige Medienkultur

eidgenossenschaftBern, 16.03.2015 – Am 14. Juni 2015 kann das Stimmvolk über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) abstimmen. Damit soll die heutige geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe abgelöst und dem technologischen Wandel angepasst werden. Da die Finanzierung so auf mehr Schultern verteilt wird, kann die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte von 462 auf rund 400 Franken pro Jahr gesenkt werden. Für die Unternehmen wird sie nach Umsatz abgestuft, wobei Firmen mit tiefem Umsatz keine Abgabe mehr zahlen müssen. Das neue System ist einfach und gerecht, betonte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute in Bern bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. Die RTVG-Revision stärkt ausserdem die lokalen Radio- und Fernsehstationen mit Service public-Auftrag.

Heute müssen Haushalte und Unternehmen, die über ein betriebsbereites Gerät für Radio oder Fernsehen verfügen, eine Empfangsgebühr bezahlen. Damit werden die SRG und lokale Radio- und Fernsehstationen mit Service public-Auftrag unterstützt. Diese Erhebungsart stammt aus einer Zeit, als es noch kein Internet gab. Inzwischen haben aber fast alle Haushalte und Unternehmen einen Internet-Zugang. Dank Handy, Tablet und Computer können Radio und Fernsehen auch ohne ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät empfangen werden. Aufgrund dieser Entwicklung haben Bundesrat und Parlament entschieden, die geräteabhängige Gebühr durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen und das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) entsprechend zu ändern.

Mit der RTVG-Revision wird die Finanzierung insgesamt breiter abgestützt. Dadurch kann die Abgabe für die Haushalte gesenkt werden: Diese zahlen für Radio und TV wie in der Botschaft an das Parlament dargelegt nur noch rund 400 statt 462 Franken pro Jahr. Für Unternehmen hängt die Abgabe vom Umsatz ab, wobei Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500’000 Franken pro Jahr keine Abgabe entrichten müssen. Von dieser Freigrenze werden rund 75 Prozent profitieren, also drei Viertel aller Unternehmen. Für weitere rund 9 Prozent der Unternehmen wird die Abgabe bei 400 Franken pro Jahr liegen. Heute beträgt die Empfangsgebühr pro Betriebsstätte je nach Nutzung zwischen 612 und 1409 Franken pro Jahr. Da auch Unternehmen von Radio- und Fernsehangeboten profitieren, etwa von Wirtschaftssendungen oder Werbeplattformen, erachtet es der Bundesrat als richtig, dass sich wie bisher auch die Wirtschaft an der Finanzierung beteiligt.

Um Härtefällen Rechnung zu tragen, sieht die neue Regelung verschiedene Ausnahmen vor: Wer zur AHV/IV Ergänzungsleistungen erhält oder wer beispielsweise in einem Alters- und Pflegeheim, einem Erziehungs- oder Studentenwohnheim lebt, muss die Abgabe nicht zahlen. Wer kein Empfangsgerät hat, kann sich nach Einführung der Abgabe noch bis fünf Jahre davon befreien lassen (opting out). Dank der Umsatzgrenze von 500‘000 Franken müssen auch Gewerbebetriebe mit geringem Umsatz keine Abgabe zahlen. Der Systemwechsel erfolgt ertragsneutral und dient nicht dazu, den Gesamtertrag zu erhöhen.

Die neue Abgabe ist einfach und gerecht. Schwarzseher und Schwarzhörerinnen werden in die Pflicht genommen. Die Finanzierung wird auf mehr Schultern verteilt, weil heute praktisch alle Haushalte und Unternehmen Radio und Fernsehen empfangen können. Zudem sinkt der Erhebungsaufwand und aufwendige Kontrollen entfallen. Bei den Haushalten erfolgt die An- und Abmeldung neu automatisch gestützt auf das Einwohnerregister, bei den Unternehmen gestützt auf das Mehrwertsteuerregister.

Mit der RTVG-Revision werden ausserdem 21 Radio- und 13 Fernsehstationen mit lokalem Service public-Auftrag gestärkt. Heute erhalten diese insgesamt rund 54 Millionen Franken pro Jahr. Neu wird ihr Anteil um bis zu 27 Millionen Franken erhöht und sie werden bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden und bei der Digitalisierung besser unterstützt. Darum befürworten auch deren Verbände die Revision. Die Gesetzesänderung verpflichtet die regionalen TV-Stationen, ihre Hauptinformationssendungen zu untertiteln. Damit erfolgt ein weiterer Ausbau des Angebots für hörbehinderte Menschen.

Der Service public von Radio und Fernsehen ist für Gesellschaft und Demokratie wichtig. Ein gutes Angebot in allen Sprachregionen stärkt nach Ansicht des Bundesrats den Zusammenhalt der Schweiz: Die SRG und die lokalen Radio- und Fernsehstationen mit Informationsauftrag berichten täglich über das nationale und lokale Geschehen. Davon profitieren alle – darum sollen auch alle, Bevölkerung und Wirtschaft, einen Beitrag dazu leisten.

Bei einem Ja des Stimmvolks zur RTVG-Revision wird sie voraussichtlich auf Mitte 2016 in Kraft gesetzt. Der Wechsel zur allgemeinen Abgabe erfolgt auf Mitte 2018 oder Anfang 2019.

Ja zu tieferen Gebühren und mehr Fairness

Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) entlastet 75 Prozent der Schweizer Unternehmen von den Gebühren und lässt die Gebühren für alle Haushalte sinken. Ausserdem beendet sie einen unhaltbaren Zustand. Heute verfügen nahezu alle Haushalte und Unternehmen über Empfangsgeräte, aber lange nicht alle bezahlen die Gebühren. Das revidierte RTVG macht damit Schluss und entlastet die ehrlichen Gebührenzahlenden. Das Gesetz führt zu tieferen Gebühren und mehr Fairness.

Der Gewerbeverband hat heute sein Referendum gegen das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) eingereicht. Die Kritiker der Revision sprechen von neuen Steuern für Unternehmen. Das ist jedoch falsch. Heute sind auch die kleinsten Unternehmen gebührenpflichtig, wenn sie Empfangsgeräte besitzen. Mit dem neuen RTVG werden aber neu 75 Prozent der Schweizer Unternehmen von den Gebühren befreit. Neun Prozent der Unternehmen zahlen weniger als bisher. Davon profitiert insbesondere das Gewerbe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Daher spricht sich beispielsweise der Verband der Gastronomiebranche GastroSuisse für das neue RTVG aus. Die Gebühren dienen der Finanzierung der Programme der SRG wie auch der privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Letztere erhalten mit dem neuen Gesetz mehr Geld, das sie dringend benötigen. Das neue Gesetz entlastet die ehrlichen Gebührenzahler. Sie zahlen weniger. Die Jahresgebühr pro Haushalt sinkt gemäss Bundesrat von heute 462 auf rund 400 Franken.
Die Gesetzesrevision, über die voraussichtlich am 14. Juni 2015 abgestimmt wird, ist die notwendige Anpassung an den Wandel von Technologie und Mediennutzung. Die Zahl der möglichen Empfangsgeräte ist explodiert und nahezu alle Unternehmen und Haushalte besitzen sie. Die Radio- und Fernsehsendungen der privaten Sender und der SRG können heute via Computer, Tablet oder Smartphone fast überall empfangen werden. Eine pauschale Medienabgabe ist deshalb gerechter als eine Gebühr, die nur die Ehrlichen bezahlen. Das revidierte Gesetz senkt zudem den bürokratischen Aufwand. Niemand muss sich mehr über lästige Billag-Kontrollen ärgern, denn diese werden überflüssig.
Das überparteiliche Komitee „Ja zum RTVG“ setzt sich deshalb dafür ein, dass die heute unhaltbar gewordene Gebühr durch eine Medienabgabe abgelöst wird. Die Revision ist dringlich und nötig, damit alle Haushalte und ein Grossteil der Unternehmen entlastet werden. JA zum RTVG!

Weitere Infos unter: http://rtvg-ja.ch/

Gebühren für Radio und Fernsehen bleiben unverändert

eidgenossenschaftBern, 28.11.2014 – Die Höhe der Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang bleibt bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems unverändert. Nach dem heutigen Entscheid des Bundesrates werden somit private Haushalte voraussichtlich bis 2018 weiterhin 462 Franken pro Jahr bezahlen müssen. Auch für den gewerblichen und den kommerziellen Empfang bleiben die Gebühren gleich. Die letzte Gebührenerhöhung datiert vom April 2007.

Der Bundesrat überprüft in der Regel alle vier Jahre, ob die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren noch angemessen ist. Der Ertrag der Empfangsgebühren dient insbesondere dazu, die Erfüllung des SRG-Leistungsauftrags zu finanzieren. Die privaten Veranstalter (Lokalradios, Regionalfernsehen) sowie die Nutzungsforschung, die Förderung von neuen Technologien, das BAKOM und die Billag erhalten ebenfalls einen Gebührenanteil. Für die kommenden Jahre bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems bleibt die Höhe der Empfangsgebühren unverändert.

Das Parlament hat in der vergangenen Herbstsession eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschlossen. Dagegen ist aber das Referendum lanciert worden. Die Gesetzesänderung hätte die Einführung eines neuen Abgabesystems zur Folge, das vor­aussichtlich auf Anfang 2019 zu einer spürbaren Senkung der Radio- und Fernsehgebühren für private Haushalte führen würde.

Nach dem Willen des Parlaments sollen mit den Abgaben für Radio und Fernsehen zusätzliche Aufgaben finanziert werden: So kann der Anteil privater konzessionierter Radio- und Fernsehstationen an den Gebühren bis auf 6 Prozent erhöht werden (heute 4 Prozent), die Förderung neuer Technologien wird verbessert und die Untertitelung für sinnesbehinderte Personen bei regionalen TV-Stationen sowie die Rundfunkarchivierung werden künftig aus Gebührengeldern finanziert.

Der Bundesrat erwartet für die Jahre 2015 bis 2018 durchschnittlich 11 Millionen Franken mehr Gebühreneinnahmen pro Jahr, die auf die steigende Anzahl zahlender Haushalte zurückzuführen sind. Mit diesen Mehreinnahmen und mit bestehenden Gebührenüberschüssen aus früheren Jahren sollten bis zur Einführung des neuen Abgabesystems auch die sich aus der beschlossenen Gesetzesrevision zusätzlich ergebenden Aufgaben finanziert werden können.