Archiv der Kategorie: Fernsehen

TV-Szene in der Schweiz

Bundesrat lehnt «SRG-Initiative» ab, Radio- und Fernsehabgabe soll aber sinken

Bern, 08.11.2023 – Der Bundesrat lehnt die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ab. Dies hat er an seiner Sitzung vom 8. November 2023 beschlossen. Die Initiative hätte weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der SRG. Mit Blick auf die finanzielle Belastung der Haushalte will der Bundesrat jedoch die Abgabe auf 300 Franken pro Jahr senken. Durch die Anpassung der Abgabeschwelle auf 1,2 Mio. Franken Jahresumsatz sollen auch kleinere Unternehmen stärker entlastet werden. Dazu sieht der Bundesrat eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung vor.

Die mit der Eidgenössischen Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» geforderte Reduktion des Abgabenanteils der SRG von heute 1,25 Milliarden Franken auf zirka 650 Millionen hätte nach Meinung des Bundesrats weitreichende Folgen für das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der föderalistisch organisierten SRG. Anstelle eines direkten oder indirekten Gegenentwurfs bzw. -vorschlags beabsichtigt der Bundesrat, in seinem Zuständigkeitsbereich einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe zu unterbreiten. Die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe will der Bundesrat weiterhin in eigener Kompetenz festlegen.

Senkung der Haushaltsabgabe geht in die Vernehmlassung

Der Bundesrat teilt aber das Anliegen der Initianten, die Haushalte und die Wirtschaft finanziell zu entlasten. Er sieht dazu eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vor: Die Abgabe von heute 335 Franken für Haushalte soll bis 2029 in zwei Etappen auf 300 Franken pro Jahr sinken. Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken will der Bundesrat neu von der Abgabepflicht befreien; zurzeit liegt diese Befreiungsgrenze bei 500 000 Franken. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Vernehmlassung zu dieser Revision zu eröffnen. Sie dauert bis am 1. Februar 2024.

Die Botschaft zur SRG-Initiative wird der Bundesrat vor den Sommerferien 2024 an das Parlament überweisen und gleichzeitig, in Kenntnis der Ergebnisse aus der Vernehmlassung, die teilrevidierte RTVV verabschieden.

Neue Konzession ab 2029 Die neue SRG-Konzession wird im Anschluss an die voraussichtlich 2026 stattfindende Volksabstimmung zur «SRG-Initiative» ausgearbeitet. Sie soll ab 2029 gelten und sich an den am 7. September 2022 durch den Bundesrat festgelegten Grundzügen orientieren: Die SRG hat ihren Auftrag verstärkt auf Information, Bildung und Kultur auszurichten. Bei der Unterhaltung und beim Sport soll sie auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. Und das Online-Angebot soll stärker auf Audio- und audiovisuelle Inhalte ausgerichtet werden. Die Verantwortung für die detaillierte Umsetzung einer Effizienzsteigerung, wie sie vom Bundesrat gewünscht wird, liegt bei der SRG. Die aktuelle Konzession wird der Bundesrat im Jahr 2024 bis 2028 verlängern. 

Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit in SRF-Kommentarspalten

Bern, 29.06.2023 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat zum ersten Mal Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren von Schweizer Radio und Fernsehen SRF beurteilt. Sie befand in mehreren Fällen, dass die Ablehnung der Kommentare vor dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht standhält. Hingegen erachtete die UBI Beschwerden gegen Sendungen von Radio und Fernsehen SRF als unbegründet.

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 29. November 2022 entschieden, dass auch die Kommentarfunktion in Online-Foren von SRF zum übrigen publizistischen Angebot der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG gehört und bei Streitfällen der Rechtsweg über die Ombudsstelle und die UBI offensteht. Erst nach längerer und kontroverser Diskussion bejahte die Kommission an den heutigen öffentlichen Beratungen mit knapper Mehrheit (5:4) ihre diesbezügliche Zuständigkeit und trat auf entsprechende Beschwerden ein. Ein regelmässiger Schreiber hatte gerügt, dass mehrere seiner Kommentare durch die Community-Redaktion von SRF nicht aufgeschaltet worden seien. Letztere berief sich dabei jeweils auf die unternehmenseigene Netiquette und begründete die Nichtaufschaltung meist damit, dass es sich um nicht überprüfbare Unterstellungen bzw. Behauptungen gehandelt habe. Die UBI prüfte im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Grundrechts der Meinungsäusserungsfreiheit gegeben waren. In sieben Fällen kam sie zum Schluss, dass dies nicht zutraf und hiess die entsprechenden Beschwerden deshalb gut. Einstimmig abgewiesen hat die UBI dagegen die Beschwerde des gleichen Schreibers gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars wegen persönlichen Angriffen gegen einen anderen Nutzer. Knapp (5:4 Stimmen) wurde auch seine Beschwerde gegen die sechsmonatige Sperre seines Kommentarkontos abgewiesen, welche die Redaktion nach einer expliziten Verwarnung wegen wiederholten verbalen Angriffen gegen SRF-Mitarbeitende ausgesprochen hatte (b. 945/949). 

Gegenstand einer Popularbeschwerde bildete die Berichterstattung von Fernsehen SRF zur Organspende während eines längeren Zeitraums. Der Beschwerdeführer rügte, diese sei einseitig gewesen, weil die kritischen Aspekte von Organspenden nicht zum Ausdruck gekommen seien. In der Beratung wurde jedoch hervorgehoben, dass es in den betreffenden Beiträgen nicht primär um das Pro und Contra zur Organspende ging und das Publikum aufgrund der kürzlichen Volksabstimmung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (u.a. Annahme der Widerspruchslösung) über einiges Vorwissen zum Thema verfügt hatte. Weder das Sachgerechtigkeits- noch das Vielfaltsgebot wurden verletzt. Die UBI wies die Beschwerde einstimmig ab (b. 950). 

Radio SRF strahlte in der Informationssendung „HeuteMorgen“ vom 1. Februar 2023 einen Beitrag über eine Studie zu Tempo 30 in Städten aus, die vom Verkehrsclub der Schweiz VCS in Auftrag gegeben worden war. In einer dagegen erhobenen Popularbeschwerde eines FDP-Politikers wurde gerügt, der Beitrag sei nicht ausgewogen. Auch diese Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen: Die korrekte Darstellung der Fakten und die transparente Gestaltung des Beitrags ermöglichten der Zuhörerschaft, sich eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots zu bilden (b. 951). 

Abgewiesen hat die UBI schliesslich mit acht zu eins Stimmen auch eine Beschwerde gegen die am 3. März 2022 ausgestrahlte Ausgabe „Fake news, une pandémie de mensonges“ der Sendung „Temps Présent“ von Fernsehen RTS (b. 943). Näheres zum entsprechenden Beschluss der UBI kann der französischsprachigen Medienmitteilung zu den heutigen öffentlichen Beratungen entnommen werden. 

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Tätigkeitsbericht der UBI: sechs Beschwerden im Jahr 2021 gutgeheissen

Bern, 18.03.2022 – 2021 schloss die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 37 Fälle ab. In sechs Verfahren, die fünf Sendungen aus SRG-Programmen betrafen, stellte sie eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Zum ersten Mal bildete ein Inhalt auf Instagram Gegenstand einer Beschwerde. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht der UBI hervor.

2021 verzeichnete die UBI 30 neue Beschwerdefälle. Dies stellt einen Rückgang gegenüber dem letztjährigen Rekordjahr (43) dar, ist aber immer noch über dem langjährigen Durchschnitt. Die der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen verzeichneten 2021 insgesamt 1200 Beanstandungen, gegenüber 1194 im Vorjahr. 2,5 Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit im Berichtsjahr noch in eine Beschwerde an die UBI (2020: 3,6 Prozent). Die Ombudsstellen, die zwischen den Beteiligten vermitteln und innert 40 Tagen nach Einreichung einer Beanstandung über die Ergebnisse ihrer Abklärungen berichten, nehmen im ganzen Aufsichtsverfahren eine wichtige Rolle ein.

Die 30 im Berichtsjahr eingegangenen Beschwerdefälle richteten sich mehrheitlich gegen Fernsehausstrahlungen (18). Radiobeiträge wurden sieben Mal beanstandet, Onlineinhalte drei Mal. Zwei Beschwerden betrafen mehrere Medien. Zum ersten Mal wurde ein Inhalt der SRG aus dem sozialen Medium Instagram beanstandet, welches rechtlich unter den Begriff des «übrigen publizistischen Angebots» fällt. Gegenstand bildeten ausschliesslich Publikationen der SRG, also von Schweizer Radio und Fernsehen SRF (23 Mal), Radio Télévision Suisse RTS (4 Mal) und Radiotelevisione svizzera RSI (3 Mal). Die neu eingegangenen Beschwerden betrafen Nachrichtensendungen und andere informative Formate (z.B. Polit- und Konsumentenmagazine). Thematisch bildeten die staatlichen Corona-Massnahmen, wie schon im Vorjahr, einen Schwerpunkt im Rahmen der beanstandeten Publikationen. Daneben beschäftigten die UBI aber auch andere aktuelle politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen wie u.a. 5G, Asyl- und Migrationsfragen, Konsumentenschutz, Arbeitsrecht und bevorstehende Volksabstimmungen. Bei den meisten der materiell beurteilten Beschwerden stand das Sachgerechtigkeitsgebot im Zentrum, welches die freie Meinungsbildung des Publikums schützt.                     

Bei den 37 erledigten Beschwerdeverfahren (Vorjahr: 36) stellte die UBI in sechs Fällen eine Rechtsverletzung (2020: 5) fest. Sie erachtete das Sachgerechtigkeitsgebot im Zusammenhang mit einem Radiobeitrag von RTS über die kubanischen Ärztebrigaden, gegen welchen drei Beschwerden erhoben worden waren, einer Nachrichtenmeldung von Radio SRF über ein mögliches Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz, einem Beitrag des Konsumentenmagazins «A Bon Entendeur» von Fernsehen RTS über den Online-Kauf von Möbeln sowie einem Radio- und Fernsehbeitrag von RTS über den ehemaligen Genfer Staatsrat Pierre Maudet als verletzt. Die betreffenden Entscheide sind alle rechtskräftig.

Die seit 1984 bestehende UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen. Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und vom übrigen publizistischen Angebot der SRG (Online-Angebote, Teletext etc.) Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben. Dazu gehören insbesondere die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze mit dem Sachgerechtigkeits- und dem Vielfaltsgebot, der Jugendschutz sowie die Beachtung der Grundrechte mit u.a. dem Diskriminierungsverbot oder der Achtung der Menschenwürde. Ebenfalls zu beurteilen hat sie, ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zu einem Rundfunkprogramm oder zu einer anderen Publikation vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos, mutwillige Eingaben ausgenommen. Entscheide der Beschwerdeinstanz können beim Bundesgericht angefochten werden. Nach rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzungen führt die UBI in der Regel ein Massnahmenverfahren zur Behebung des Mangels und zur Vermeidung ähnlicher Rechtsverletzungen in der Zukunft durch.

Die UBI veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht in allen vier Landessprachen im Rahmen einer Broschüre. Diese kann kostenlos beim Sekretariat bezogen werden bzw. ist auf der Website der UBI abrufbar. Die Beschwerdeinstanz hat den Tätigkeitsbericht zuvor dem Bundesrat vorgelegt, dem sie jährlich Bericht erstattet.

Medienförderung, ob direkt oder indirekt, verletzt die Unabhängigkeit der Medien
und untergräbt deren Glaubwürdigkeit

Die Augenwischerei der subventionierten Verleger

Die Debatte über das Mediensubventionsgesetz, über das am 13. Februar an der Urne entschieden wird, nimmt Fahrt auf. Bei einem Ja würden vor allem den vier grossen Medienkonzernen jährlich 178 Mio. Franken in die bereits vollen Taschen fliessen. Ein Teil davon direkt, ein Teil indirekt. Während die staatliche Einflussnahme bei direkten Subventionen unbestritten ist, versuchen die Verleger, die indirekten Subventionen als medien- und staatspolitisch unbedenklich darzustellen. Marc Walder, CEO von Ringier fragt scheinheilig: «Von wem sollen die Medien konkret abhängig werden?». Nachfolgend die Antwort dazu.

von a. Nationalrat Peter Weigelt, St.Gallen*

Zuerst gilt es dazulegen, was direkte und indirekte Medienförderung ist. Bei der indirekten Förderung bezahlt der Bund einen Teil der Posttaxen für die Zeitungszustellung, schickt das Geld also an die Post. Bei der direkten Medienförderung dagegen werden die Millionen direkt an die Verleger überwiesen.
Damit sind wir beim Sprichwort: «Wer zahlt, befiehlt.» Eine Redewendung, die wohl von nie-mandem in Abrede gestellt wird, da wir alle diese Realität schon erlebt haben. Dass die Verle-ger nun versuchen, dem Stimmvolk weiszumachen, dass dieses Sprichwort für sie nicht gilt, ist wohl der verzweifelte Ausdruck fehlender Argumente für den geplanten Raubzug auf die Staatskasse.

Eine Hand wäscht die andere
Mit einem Beispiel aus dem Alltag wird klar, was «Wer zahlt, befiehlt» mit Bezug auf die Medi-enförderung bedeutet. Nehmen wir einen Mieter, der sich in seiner Wohnung wohl fühlt, aber mit dem Mietzins kaum zurechtkommt. Wenn der Vermieter ihm nun jeden Monat diskret 200 Franken in die Jackentasche steckt, dann wird sich der Mieter mit Bestimmtheit sehr genau an die Hausordnung halten. Denn auch wenn mit dem Zustupf des Vermieters keine Bedin-gungen verbunden sind, man will es sich mit seinem Gönner ja nicht verscherzen. So wäscht die eine Hand die andere, der Mieter hat seine Wohnung auf sicher und der Vermieter einen pflegeleichten, willfährigen Mieter.
Genauso ist es bei der indirekten Medienförderung. Mit den Millionen aus der Staatskasse sind wohl keine direkten Auflagen verbunden, aber man wird in den Verlagen alles tun, um dem Geldgeber zu gefallen. Erst recht, wenn der Zustupf vorerst auf sieben Jahre be-schränkt ist und man natürlich auch nach den sieben Jahren weiter von den Millionensubven-tionen profitieren will.

Verleger stellen direkte Medienförderung an den Pranger
Mit der Argumentation der Verleger, die indirekte Medienförderung sei unproblematisch, dekla-rieren sie gleichzeitig die direkte Medienförderung als staats- und medienpolitisch problema-tisch. Etwas, was allen Bundesrätinnen und Parlamentariern bewusst ist, die Wettbewerbs-kommission klar festgehalten hat und bereits zum Absturz des von Bunderätin Leuthard ge-planten Gesetzes über die Förderung elektronischer Medien geführt hat. Zu diesem Fiasko Leuthards 2018 schrieb «Année Politique Suisse» in einem Rückblick: «Besonders häufig kritisiert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes, der neu auch den Onlinebereich umfas-sen soll, obwohl nicht klar sei, ob dies gemäss Verfassung zulässig sei.»
Nehmen wir nochmals das Beispiel des Mieters und Vermieters. Wenn der Vermieter immer am Monatsende an die Tür klopft und die 200 Franken verbunden mit einem konkreten «Wunsch» übergibt, dann wird der Mieter auch diesen erfüllen, da er ja auch im nächsten Mo-nat auf die Unterstützung angewiesen ist. Dass eine solche «Medienförderung» in einem de-mokratischen Staat keinen Platz hat, ist klar. Und selbst wenn man den Verlegern bei den indirekten Subventionen noch auf den Leim geht, die direkte Medienförderung bleibt verfas-sungsrechtlich wie demokratiepolitisch inakzeptabel.

Aus Gier eigene Glaubwürdigkeit verkaufen
Wer, wenn nicht die Verleger, sollten wissen, dass Glaubwürdigkeit der wichtigste Wert eines Mediums ist. Bei all den rechtlichen Argumenten rund um die direkte und indirekte Medienför-derung ist unbestritten, dass staatliche Förderung der Glaubwürdigkeit der betroffenen Medi-en schadet. Denn selbst wenn diese Gelder eine Verlagsleitung oder deren Redaktion – was unwahrscheinlich ist – nicht beeinflussen würden, nach aussen bleibt ein schaler Nachge-schmack. Und dieser wiederum ritzt die Glaubwürdigkeit. Erst recht, wenn die Verlage Re-kordergebnisse ausweisen, gleichzeitig aber Redaktionen zusammenstreichen, Mitarbeiten-den Abgeltungen streichen und das mediale Angebot laufend weiter ausdünnen.
Doch auch hier hat Augenwischerei keine Chance, denn die Leserinnen und Leser erfahren tagtäglich, wie die Angebote der grossen Medienkonzerne uniformer werden, während sich junge und innovative Medienprojekte profilieren. Dass gerade diese neuen, meist kostenlosen Angebote von den Subventionen ausgeschlossen werden sollen, zeigt, wessen Geistes Kind das «Massnahmenpaket zugunsten der (grossen) Medien» ist.

UBI: Rekordzahl an Beschwerden im Jahr 2020

Bern, 23.03.2021 – Im Jahr 2020 gingen bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 43 Beschwerden ein. In fünf Fällen stellte sie dabei eine Rechtsverletzung fest. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht der UBI hervor.

2020 verzeichnete die UBI 43 neue Beschwerdefälle. Seit dem Inkrafttreten des ersten Radio- und Fernsehgesetzes gingen innerhalb eines Jahres noch nie so viele Eingaben bei der Beschwerdeinstanz ein. Nur einmal (1991), als allerdings noch keine der UBI vorgelagerten Ombudsstellen bestanden, war der Beschwerdeeingang mit 50 Eingaben höher. Die acht der UBI vorgelagerten Ombudsstellen der SRG und der privaten Veranstalter registrierten 2020 insgesamt 1194 Beanstandungen, gegenüber 636 im Vorjahr. Knapp vier Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit in einem Beschwerdeverfahren vor der UBI. Dies veranschaulicht die Bedeutung der Ombudsstellen, die zwischen den Beteiligten vermitteln.   

Die 43 im Berichtsjahr bei der UBI eingegangenen Beschwerden richteten sich überwiegend gegen Fernsehausstrahlungen (30). Teilweise betrafen die Eingaben auch mehrere Medien des gleichen Veranstalters, nämlich Fernsehen, Radio und/oder Online (8). Radiobeiträge wurden fünf Mal beanstandet. 37 Beschwerden visierten Sendungen, Beiträge oder andere Publikationen der SRG und sechs Beschwerden Ausstrahlungen von privaten Veranstaltern.

Mit einer Ausnahme – einer Satiresendung – wurden ausschliesslich Nachrichten- und andere Informationssendungen sowie Dokumentarfilme beanstandet. Thematisch standen aktuelle politische und gesellschaftliche Themen wie der Klimawandel, die Energiepolitik, der Konsumentenschutz, die elektromagnetische Strahlenbelastung, die Seenotrettung im Mittelmeer, verschiedene strafrechtliche Verfahren und Volksabstimmungen – wie die Konzernverantwortungsinitiative – im Zentrum. In der zweiten Jahreshälfte monierten etliche der Beschwerdeführenden die Corona-Berichterstattung in den SRG-Programmen. 

Bei den 36 erledigten Beschwerdeverfahren stellte die UBI in fünf Fällen eine Rechtsverletzung fest (2019: 3). Sie erachtete das Sachgerechtigkeitsgebot bei einem Online-Artikel von RSI über eine im Kanton Tessin tätige italienische Juristin, bei einem Beitrag des Konsumentenmagazins „Kassensturz“ von Fernsehen SRF über einen „schikanösen“ Chef und bei einem Dokumentarfilm von Fernsehen SRF über den Whistleblower Adam Quadroni als verletzt. Letzterer Fall ist noch nicht rechtskräftig, nachdem die SRG gegen den UBI-Entscheid Beschwerde vor Bundesgericht erhoben hat. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Radio und Fernsehen RSI vor den Ständeratswahlen im Kanton Tessin befand die UBI, dass das Vielfaltsgebot nicht eingehalten worden war, weil Kandidierende kleiner Parteien in relevanter Weise benachteiligt wurden. Ebenfalls gutgeheissen hat die UBI eine Beschwerde gegen einen „Kassensturz“-Beitrag zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes. Die SRG focht diesen Entscheid aber erfolgreich beim Bundesgericht an. Drei andere Beschwerden gegen UBI-Entscheide wies das Bundesgericht dagegen ab, wie etwa im Fall des „Rundschau“-Beitrags über Pierre Maudet.

Die seit 1984 bestehende UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen. Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und vom übrigen publizistischen Angebot der SRG (Online-Angebote, Teletext etc.) Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben. Dazu gehören insbesondere die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze mit dem Sachgerechtigkeits- und dem Vielfaltsgebot, der Jugendschutz sowie die Beachtung der Grundrechte mit u.a. dem Diskriminierungsverbot oder der Achtung der Menschenwürde. Ebenfalls zu beurteilen hat sie, ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zu einem Rundfunkprogramm oder zu einer anderen Publikation vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos, mutwillige Eingaben ausgenommen. Entscheide der Beschwerdeinstanz können beim Bundesgericht angefochten werden. Nach rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzungen führt die UBI in der Regel ein Massnahmenverfahren zur Behebung des Mangels und zur Vermeidung ähnlicher Rechtsverletzungen in der Zukunft durch. 

Die UBI veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht in allen vier Landessprachen im Rahmen einer Broschüre. Diese kann kostenlos beim Sekretariat bezogen werden bzw. ist auf der Website der UBI abrufbar. Die Beschwerdeinstanz hat den Tätigkeitsbericht zuvor dem Bundesrat vorgelegt, dem sie jährlich Bericht erstattet.

Öffentliche Beratungen der UBI: 19 Beschlüsse

Bern, 29.01.2021 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat Beschwerden gegen die Corona-Berichterstattung von SRF abgewiesen. In den Beratungen kam jedoch auch Kritik aus Kreisen der Kommission gegen die Darstellung von Corona-Skeptikern zum Ausdruck. Gutgeheissen hat die UBI drei Beschwerden gegen einen Radiobeitrag von RTS über Hilfsdienste von kubanischem Medizinpersonal im Ausland.

Die UBI beriet gestern und heute über neun Eingaben, die Beschwerden zu 19 Publikationen (Fernsehen 10, Online 6 und Radio 3) betrafen. Die behandelten Beschwerden richteten sich ausschliesslich gegen Publikationen von SRF und RTS (Radio Télévision Suisse). Zum ersten Mal führte die Kommission die öffentlichen Beratungen digital durch. 

Drei Beschwerden gegen den Radiobeitrag „Les médecins cubains envoyés à l’étranger en renfort dans la lutte contre le coronavirus“ aus der RTS-Sendung „Tout un monde“ vom 13. Mai 2020 hiess die UBI einstimmig gut (Beschwerden b. 862/866/867). Der einseitige und wesentliche Fakten verschweigende Bericht verunmöglichte dem Publikum, sich eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots zu bilden. (Nähere Erläuterungen dazu und zu den übrigen Publikationen, die RTS betreffen, finden sich in der französischsprachigen Medienmitteilung der UBI).   

Die Mehrzahl der in den letzten Monaten bei der UBI eingegangenen Beschwerden betraf die Corona-Berichterstattung von SRF. Gerügt wird regelmässig eine einseitige Darstellung der Skeptiker von Corona-Massnahmen. In den Beiträgen über entsprechende Gruppierungen würden stets problematische Aspekte wie die Nähe zu Verschwörungstheorien (QAnon) oder zu rechtsextremen Kreisen ins Zentrum gerückt, welche jedoch eine kleine Minderheit betreffe. Über die Mehrheit und deren Anliegen würde nicht berichtet. Diese Kritik wurde auch von Mitgliedern der UBI in Bezug auf einzelne Beiträge zu den Demonstrationen vom 29. August 2020 gegen die Corona-Massnahmen in Berlin geteilt. Nach intensiver Diskussion kam die UBI aber zum Schluss, dass auch der zweiteilige Beitrag in der „Tagesschau“-Hauptausgabe vom 29. August 2020 die programmrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten hat und wies die entsprechende Beschwerde mit sechs zu zwei Stimmen ab (Verfahren b. 868). Einstimmig abgewiesen hat die UBI eine Beschwerde gegen den „Rundschau“-Beitrag vom 9. September 2020 über Corona-Verschwörungstheorien (Verfahren b. 870). Der klar ersichtliche Fokus sowie die transparent vermittelten Informationen erlaubten eine freie Meinungsbildung des Publikums. 

Kontrovers verliefen die Beratungen zu zwei „Schweiz Aktuell“-Beiträgen von Fernsehen SRF vom 7. und 8. Mai 2020 und entsprechenden Online-Artikeln zu Geschäften mit Pensionskassengeldern, die von der Redaktion kritisch beleuchtet wurden. Im Fokus standen dabei namentlich ein im Pensionskassengeschäft tätiges Unternehmen, an welchem die Schwyzer Kantonalbank beteiligt ist, und Letztere selber. Die Mehrheit der UBI befand schliesslich, für das Publikum sei grösstenteils erkennbar gewesen, dass die erhobenen Vorwürfe umstritten sind und noch einer Abklärung bedürfen. Zudem hat die Redaktion die erforderlichen journalistischen Sorgfaltsplichten eingehalten. In der Abstimmung beschloss die UBI bei einem Verhältnis von jeweils fünf zu zwei Stimmen, die Beschwerden abzuweisen (Verfahren b. 856). 

Beraten hat die UBI schliesslich auch über die Beschwerde gegen den Beitrag „Fake-Check: Wie schädlich ist 5G?“ des Nachrichtenmagazins „10 vor 10“ von Fernsehen SRF vom 17. Juni 2020 (Verfahren b. 869). Darin wurden drei Behauptungen in Videos zur Schädlichkeit von 5G von Experten auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde moniert, dass der aktuelle Wissensstand nicht wiedergegeben worden sei. In der Diskussion herrschte aber die Ansicht vor, dass die Gestaltung des Beitrags dem Publikum erlaubte, sich eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen zu bilden. Im Beitrag ging es primär um eine Einschätzung des Wahrheitsgehalts von viral gehenden Videos. Bezüglich der Schädlichkeit von 5G kam zum Ausdruck, dass Vieles noch unklar und zu erforschen ist. Die UBI beschloss daher mit sieben zu eins Stimmen, die Beschwerde abzuweisen. 

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus zurzeit acht nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden. 

Miriam Martino und Nik Hartmann kommen

Mit Miriam Martino (43) und Nik Hartmann (47) übernehmen zwei erfahrene TV-Macher die Co-Leitung Eigenproduktionen TV National bei CH Media. Sie lösen Christina Noell ab, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt.

Per 1. Juli 2020 stösst Miriam Martino zu CH Media, per 1. November 2020 Nik Hartmann. Gemeinsam teilen sie sich die Leitung des Bereichs Eigenproduktionen TV National. In dieser Funktion verantworten sie sämtliche Eigenproduktionen der nationalen Sender 3+, 4+, 5+ und 6+, TV24, TV25 und S1 und berichten direkt an Roger Elsener, Leiter TV National sowie Geschäftsführer Entertainment und Mitglied der Unternehmensleitung CH Media.

Neue Co-Leitung Eigenproduktionen TV National bringt viel Erfahrung mit
Miriam Martino war zuletzt als Head of Factual & New Business und Executive Producer sowie Mitglied der Geschäftsleitung bei BB Endemolshine tätig. In dieser Funktion produzierte sie mit «Die Höhle der Löwen Schweiz» bereits ein TV-Format für CH Media. Zuvor war sie in verschiedenen namhaften Produktionsfirmen als Redaktionsleiterin und Produzentin tätig. Martino verantwortete dabei erfolgreiche Formate wie «Bauer, ledig, sucht» (3+), «Geboren am» (SRF1), «Kunst hoch 2» (3sat), «Miss Schweiz» (Sat.1 Schweiz) und «Mission Surprise» (SRF 2). Miriam Martino hat in ihrer Laufbahn zudem bereits diverse Formate selbst entwickelt und einen Digitalkanal von SRF für die junge Zielgruppe mitaufgebaut.

Nik Hartmann stösst vom Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) zu CH Media. Zum SRF stiess Hartmann 1999 und war fast zwanzig Jahre lang als Moderator im Tagesprogramm von SRF 3 im Einsatz. Zusätzlich moderierte er die beliebten Unterhaltungsformate auf SRF 1 der Reihe «SRF bi de Lüt» oder aktuell «Zäme dihei» und avancierte zum Schweizer Publikumsliebling. Nik Hartmann wird in seiner Rolle als Co-Leiter Eigenproduktionen bei CH Media auch neue TV-Formate für 3+ und TV24 entwickeln, die er selbst moderiert.

Christina Noell verlässt CH Media
Wie bereits im Januar 2020 kommuniziert, hat die Chief Creative Officer und stv. Geschäftsführerin der 3 Plus-Sendergruppe Christina Noell CH Media Ende März verlassen, bleibt den CH Media Sendern aber bis Mitte 2020 in beratender Funktion erhalten. Noell startete 2008 als Unterhaltungschefin bei 3+. 2013 übernahm sie zusätzlich die Verantwortung für die On Air Promotion und das On Air Design, 2015 wurde sie darüber hinaus Mitglied der Geschäftsleitung der 3 Plus-Sendergruppe. Ab 2016 übernahm sie als Chief Creative Officer und stv. Geschäftsführerin die Verantwortung der Eigenproduktionen und der Abteilungen Events, Social Media, Sponsoring, PR und Online der 3 Plus-Sendergruppe.

Miriam Martino und Nik Hartmann kommenBis zum Eintritt von Miriam Martino und Nik Hartmann übernehmen Patric Rymann, Herstellungsleiter Eigenproduktionen TV National und Ivo David Kuhn, Leitung Operations Eigenproduktionen, zusammen mit Roger Elsener die Leitung des Bereichs Eigenproduktionen TV National.

Blick TV geht live

Morgen Montag, 17. Februar, startet die Blick-Gruppe mit dem ersten digitalen Sender der Schweiz. Blick TV läuft täglich von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr auf Blick.ch und in der Blick-App. Der Fokus liegt auf Breaking News, Sport und Unterhaltung.

Mit dem Start von Blick TV geht die Blick-Gruppe ihren digitalen Weg konsequent weiter: Mehr Live-Videos, neue Formate und Technologien sowie eine starke Einbindung des Blick-Publikums. «Blick TV ist das erste digitale TV unseres Landes und wir sind die ersten, die innert Minuten live sind, wenn etwas passiert», sagt Christian Dorer, Chefredaktor der Blick-Gruppe.

Blick TV sendet täglich von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr aus den zwei neuen, topmodernen Studios im Ringier Pressehaus in Zürich. Aktuell besteht das Kernteam von Blick TV aus 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

«Ringier hat den Mut, das Fernsehen zu erobern und fürs Internet neu zu erfinden. Ich freue mich riesig auf die Arbeit mit meinem kompetenten, kreativen und schlagkräftigen Team», sagt Jonas Projer, Chefredaktor von Blick TV.

Im Viertelstunden-Rhythmus sendet das digitale TV Informationen zu Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung. Zu sehen ist das neue Angebot auf Blick.ch und in der Blick-App. Die mobile Version von Blick TV kann dank eines neuartigen Players sowohl im Hoch- als auch im Querformat geschaut werden. Alle Beiträge werden untertitelt, was die Smartphone-Nutzung unterwegs und den barrierefreien Zugang ermöglicht. Darüber hinaus werden die Userinnen und User auf Blick.ch deutlich mehr On-Demand Videos finden.

Blick TV ist ein komplett neuartiges Video-Angebot für das Web. «Umso mehr möchten wir wissen, was den Nutzerinnen und Nutzern auffällt, gefällt, was sie begeistert oder stört», sagt Chefredaktor Projer. «Blick.ch hat schon heute ein enorm grosses Publikum und eine sehr engagierte Community. Auf sie zählen wir. Sie sind unsere wichtigsten Verbündeten, um Blick TV von Tag zu Tag besser zu machen». Mit einem neuen, interaktiven Bereich auf Blick.ch können sich die Userinnen und User einbringen. Die eingereichten Feedbacks werden in einer Blick TV-Sendung aufgenommen und behandelt.

Blick TV ist inhaltlich wie räumlich im Newsroom integriert und bildet die ganze Palette der Blick-Themen ab. Journalistinnen und Journalisten der Blick-Redaktion werden als Korrespondentinnen und Experten für das TV mitarbeiten. Für internationale Berichte und Livestreams hat Blick eine Premium-Partnerschaft mit dem weltweit führenden Nachrichtensender CNN. «Mit CNN haben wir den idealen Partner für den Zugang zu einem globalen News-Netzwerk gewonnen. Blick TV ist damit im Bereich der schnellen, internationalen Berichterstattung hervorragend positioniert. Unserem Sender verschafft dies einen starken Wettbewerbsvorteil», sagt Thomas Spiegel, Geschäftsführer der Blick-Gruppe.

Die Vermarktung von Blick TV ist erfolgreich angelaufen. Die Hauptverantwortung liegt bei Admeira. Die Zweitvermarktung läuft über Goldbach Audience.

Ringier AG, Corporate Communications

Disney+ zieht Startdatum in Europa nach vorne

Schweizer Startdatum bestätigt

Der Streaming-Service startet bereits am 24. März in UK, Irland, Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Österreich und der Schweiz

Bestätigter Preis: 9.90 CHF im Monat oder 99.00 CHF im Jahr

ZÜRICH, 21. Januar 2020 – Der Bereich „Direct-to-Consumer and International“ (DTCI) der Walt Disney Company hat den 24. März als neues Startdatum für den Streaming-Service Disney+ in West-Europa festgelegt. Auch die Preisgestaltung wurde mit 9.90 CHF im Monat und 99.00 CHF im Jahr für die Schweiz bestätigt. Der Streaming-Service wird in UK, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Österreich, Schweiz und Irland am 24. März starten. Weitere westeuropäische Länder inklusive Belgien, Skandinavien und Portugal werden im Sommer folgen.

Disney+ bietet Fans jeden Alters ein neues, einzigartiges Erlebnis mit Inhalten der ikonischen Entertainment-Marken des Unternehmens darunter Disney, Pixar, Marvel, Star Wars und National Geographic. Darüber hinaus wird es exklusive, ausschließlich für den Service produzierte, Disney+ Originals geben in Form von Spielfilmen, Dokumentationen, Serien sowie Kurzfilmen.

Abonnenten können sich zum Start freuen auf:  Die von der Kritik gefeierte Serie „The Mandalorian“ des ausführenden Produzentens Jon Favreau; “High School Musical: The Musical: The Series,” eine kreative, moderne Adaption des Hit Franchises in einem neuen Doku Look-and-feel plus einem Soundtrack, der sowohl neun neue Original-Songs als auch eine Hommage an die beliebten Songs aus dem ursprünglichen Film enthält; “The World According to Jeff Goldblum”, eine Dokumentationsserie, die die wundervolle und oft erstaunliche Alltagswelt humorvoll unter die Lupe nimmt. Darüber hinaus wird es eine zeitlose Neuverfilmung des 1955 erschienenen Disney Animationsklassikers “Susi und Strolch” geben. Weitere Disney+ Originals, die neben vielen anderen Serien zum Start verfügbar sind: „Zugabe!“ – von der ausführenden Produzentin Kristen Bell, “Tagebuch einer zukünftigen Präsidentin” – kreiert und produziert von Ilana Peña (“Crazy Ex-Girlfriend”) sowie produziert von Gina Rodriguez (“Jane the Virgin”), “Die Imagineering Story” – eine 6-teilige Dokumentation, die eine Gruppe von außergewöhnlichen Kreativen begleitet, die die Magie der Disney Parks zum Leben erwecken.

Abonnenten wird es zum Start möglich sein, das Disney+ Erlebnis auf nahezu allen bekannten Mobilgeräten und internetfähigen TV-Geräten zu erleben, inklusive Spielekonsolen und Smart TVs. Den Benutzern wird höchste Qualität und ein werbefreies Sehvergnügen auf bis zu vier Endgeräten gleichzeitig geboten, zeitlich unbegrenzte Downloads der Inhalte auf bis zu zehn Endgeräten, personalisierte Empfehlungen und die Möglichkeit, bis zu sieben personalisierte Profile anzulegen. Darüber hinaus haben Eltern die Möglichkeit, eigene Kinder-Profile zu erstellen, die einfach zu bedienen sind und kindgerechte Inhalte bieten.

Über Disney+

Disney+ ist der ultimative Streaming-Service für Filme und Serien von Disney, Pixar, Marvel, Star Wars und National Geographic – das einzige Zuhause dieser Marken unter einem Dach. Der Bereich „Direct-to-Consumer and International“ (DTCI) der Walt Disney Company bietet via Disney+ ein werbefreies Programm auf den meisten internetfähigen Endgeräten mit einer Vielzahl von Spielfilmen, Dokumentationen, Live Action- und Animationsserien sowie Kurzfilmen an. Neben dem noch nie dagewesenen Zugang zu Disneys unglaublichem Angebot an Film- und TV-Klassikern ist der Streaming-Service das exklusive Zuhause für Filme, die in 2020 und danach von den Walt Disney Studios veröffentlicht werden. Mehr Informationen unter DisneyPlus.com.

Verlängerung der Konzessionen der Lokalradios und Regional-TV

Biel/Bienne, 02.10.2019 – Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 49 Veranstalterkonzessionen von Lokalradios und Regionalfernsehen bis Ende 2024 verlängert. Sie treten am 1. Januar 2020 in Kraft. In der aktuellen Übergangsphase, die vom laufenden Umstieg von UKW auf DAB+ und von der Debatte über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist, erhöht dies die Planungssicherheit für die betroffenen Veranstalter.

Die heutigen Konzessionen der Lokalradios und Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag laufen Ende 2019 ab. Bereits im November 2018 hat das UVEK die konzessionierten Veranstalter über die Möglichkeit einer Konzessionsverlängerung informiert und ihnen die Bedingungen für die Gesucheinreichung dargelegt. 49 Lokalradios und Regionalfernsehen haben ihre Gesuche in der Folge fristgerecht bis Ende April 2019 eingereicht. Bis Ende September 2019 hat das Departement alle beantragten Verlängerungen gutgeheissen. Für seine Beurteilung war die Einhaltung der gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen entscheidend. Bei der Prüfung stand unter anderem die Finanzierbarkeit des Leistungsauftrags im Fokus.

Unveränderter Auftrag – punktuell angepasste Konzessionsbestimmungen

Der Programmauftrag der Lokalradios und Regionalfernsehen bleibt für die Phase der Konzessionsverlängerung unverändert. Nach wie vor sollen sie über regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beitragen. Komplementären nicht gewinnorientierten Radios in Agglomerationen kommt der Auftrag zu, in ihren Programmen insbesondere auch die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in ihrem Sendegebiet zu berücksichtigen. Für diese Leistungen erhalten die Veranstalter ein Zugangsrecht. Demnach müssen die DAB+-Plattform- und die Kabelnetzbetreiber die Programme dieser Veranstalter in den entsprechenden Versorgungsverbieten verbreiten. 21 Lokalradios und 13 Regional-TV haben ferner Anspruch auf einen Anteil aus der Abgabe für Radio und Fernsehen.

Das UVEK hat die Konzessionsverlängerungen zum Anlass genommen, einzelne Vorgaben anzupassen. Bei den Anpassungen handelt es sich teils um formelle und redaktionelle Änderungen, teils um Präzisierungen von Pflichten, die den Konzessionärinnen bereits bisher oblagen. Neu ist in den Veranstalterkonzessionen der Lokalradios DAB+ der Hauptverbreitungsvektor. Bei allen kommerziellen Lokalradios und Regional-TV hat das UVEK neu eine quantitative Mindestvorgabe für die Regionalinformation eingeführt. Bei den Regional-TV wird zusätzlich neu die Untertitelung in der Konzession geregelt.

Unverändert bleiben hingegen die finanzielle Unterstützung der Lokalradios und Regional-TV. Sie wurde per 1.1.2019 auf sechs Prozent des Ertrags der Abgabe für Radio und Fernsehen erhöht und bleibt bis Ende 2024 unverändert.

Sechs Lokalradios haben auf ihre Konzession verzichtet

Seit Mitte 2018 haben sechs Lokalradios aus städtischen Grossagglomerationen auf ihre Veranstalterkonzession verzichtet, bzw. sie haben keine Verlängerung ihrer Konzession beantragt. Diese Radios, Radio 24, Radio Argovia, Radio FM1, Radio Pilatus sowie Radio One FM und Radio Rouge FM, sind seither beim BAKOM als meldepflichtige Radios registriert. Sie haben keinen Leistungsauftrag mehr zu erfüllen.

Nächste öffentliche Ausschreibung 2023

Die aktuelle Verlängerung der Veranstalterkonzessionen erfolgt in einer Übergangsphase, die durch den Umstieg von UKW auf DAB+ sowie die Debatten über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist. In dieser Phase wird den Veranstaltern Planungssicherheit gewährt. Eine öffentliche Ausschreibung wird das UVEK für die Konzessionsphase ab 2024 durchführen. Sie wird voraussichtlich 2023 lanciert.

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