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Bundesrat lehnt «SRG-Initiative» ab, Radio- und Fernsehabgabe soll aber sinken

Bern, 08.11.2023 – Der Bundesrat lehnt die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ab. Dies hat er an seiner Sitzung vom 8. November 2023 beschlossen. Die Initiative hätte weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der SRG. Mit Blick auf die finanzielle Belastung der Haushalte will der Bundesrat jedoch die Abgabe auf 300 Franken pro Jahr senken. Durch die Anpassung der Abgabeschwelle auf 1,2 Mio. Franken Jahresumsatz sollen auch kleinere Unternehmen stärker entlastet werden. Dazu sieht der Bundesrat eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung vor.

Die mit der Eidgenössischen Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» geforderte Reduktion des Abgabenanteils der SRG von heute 1,25 Milliarden Franken auf zirka 650 Millionen hätte nach Meinung des Bundesrats weitreichende Folgen für das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der föderalistisch organisierten SRG. Anstelle eines direkten oder indirekten Gegenentwurfs bzw. -vorschlags beabsichtigt der Bundesrat, in seinem Zuständigkeitsbereich einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe zu unterbreiten. Die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe will der Bundesrat weiterhin in eigener Kompetenz festlegen.

Senkung der Haushaltsabgabe geht in die Vernehmlassung

Der Bundesrat teilt aber das Anliegen der Initianten, die Haushalte und die Wirtschaft finanziell zu entlasten. Er sieht dazu eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vor: Die Abgabe von heute 335 Franken für Haushalte soll bis 2029 in zwei Etappen auf 300 Franken pro Jahr sinken. Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken will der Bundesrat neu von der Abgabepflicht befreien; zurzeit liegt diese Befreiungsgrenze bei 500 000 Franken. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Vernehmlassung zu dieser Revision zu eröffnen. Sie dauert bis am 1. Februar 2024.

Die Botschaft zur SRG-Initiative wird der Bundesrat vor den Sommerferien 2024 an das Parlament überweisen und gleichzeitig, in Kenntnis der Ergebnisse aus der Vernehmlassung, die teilrevidierte RTVV verabschieden.

Neue Konzession ab 2029 Die neue SRG-Konzession wird im Anschluss an die voraussichtlich 2026 stattfindende Volksabstimmung zur «SRG-Initiative» ausgearbeitet. Sie soll ab 2029 gelten und sich an den am 7. September 2022 durch den Bundesrat festgelegten Grundzügen orientieren: Die SRG hat ihren Auftrag verstärkt auf Information, Bildung und Kultur auszurichten. Bei der Unterhaltung und beim Sport soll sie auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. Und das Online-Angebot soll stärker auf Audio- und audiovisuelle Inhalte ausgerichtet werden. Die Verantwortung für die detaillierte Umsetzung einer Effizienzsteigerung, wie sie vom Bundesrat gewünscht wird, liegt bei der SRG. Die aktuelle Konzession wird der Bundesrat im Jahr 2024 bis 2028 verlängern. 

Serafe: Neue Abgabe für Radio und Fernsehen

Biel/Bienne, 27.12.2018 – Wenige Tage vor der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 stellen das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die neue Erhebungsstelle Serafe den Haushalten im Internet alle nützlichen Informationen rund um das neue Erhebungssystem zur Verfügung. In einem Video wird ausserdem die gestaffelte Rechnungsstellung für das Jahr 2019 erklärt. Auch werden mit den Serafe-Rechnungen 2019 die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Erklärung mitgeschickt.

Wer muss die Abgabe bezahlen und wer nicht? Wer kann von der Abgabepflicht befreit werden und unter welchen Bedingungen? Alle Informationen zum neuen Abgabesystem sind auf der Website des BAKOM zu finden. Auch die Serafe, die die Billag als Inkassostelle ablöst, hat alle wichtigen Angaben für Privat- und Kollektivhaushalte online gestellt. Ausserdem werden den Haushalten 2019 zusammen mit den Teil- und Jahresrechnungen der Serafe die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Information mitgeschickt.

Video zur Erklärung der Rechnungsstellung von Serafe

Im ersten Erhebungsjahr erfolgt die Rechnungsstellung in zwei Etappen. Die Schweizer Haushalte wurden dafür in zwölf Abrechnungsgruppen eingeteilt: jeweils eine für jeden Monat des Jahres. Im Januar erhält ein Zwölftel der Haushalte eine Jahresrechnung in der Höhe von 365 Franken, was dem Betrag der neuen Abgabe für zwölf Monate entspricht. Allen anderen Haushalten wird im Januar eine Teilrechnung zugeschickt für den Zeitraum zwischen dem Jahresbeginn und dem Monat, in dem sie ihre Rechnung für die folgenden zwölf Monate bekommen. Ziel dieser Einteilung in zwölf Gruppen ist es, die Rechnungsstellung ab 2020 gleichmässig über das gesamte Kalenderjahr zu verteilen, wie dies bisher der Fall gewesen ist. Um diesen speziellen Ablauf für das Jahr 2019 zu erklären, hat das BAKOM ein Video produziert, das auf seiner Website, aber auch auf jener der Serafe und auf YouTube verfügbar ist.

Meldungen und Befreiungen von Serafe

Die Adressen für die Rechnungsstellung stammen aus den Einwohnerregistern. Da die Einwohnerämter der Serafe auch Änderungen der Adresse oder der Haushaltszusammensetzung melden, müssen die Abgabepflichtigen künftig – im Gegensatz zum alten System – nichts mehr unternehmen.

Personen, die Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV/IV beziehen, finden auf den Websites des BAKOM und der Serafe Informationen, wie sie ihren Haushalt von der Abgabepflicht befreit lassen können. All jene, die keine Möglichkeit haben, Radio- oder Fernsehprogramme zu empfangen, weil sie weder Radio noch Fernseher, Smartphone, Tablet, Computer mit Internetanschluss oder Autoradio besitzen, können nach Erhalt der ersten Rechnung eine Befreiung beantragen. Dazu müssen sie ein Formular ausfüllen, das auf Anfrage bei der Serafe erhältlich ist oder auf dem Internet heruntergeladen werden kann.

Unternehmensabgabe

Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Ein Unternehmen ist abgabepflichtig, wenn es der Mehrwertsteuer unterliegt und einen Umsatz von mindestens 500’000 Franken erzielt. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der ESTV (www.estv.admin.ch).

Gesuch um Opting-out:
Serafe
Postfach
8010 Zürich
058 201 31 67
www.serafe.ch/optingout

Rückblick
Die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe ersetzt die bis Ende 2018 von der Billag erhobene Empfangsgebühr. Sie beträgt jährlich 365 Franken pro Haushalt statt wie bisher 451 Franken. Die Abgabe ist voll geschuldet: Es wird nicht mehr zwischen Radio- und/oder Fernsehempfangsgebühr unterschieden. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem Umsatz: Liegt dieser unter 500’000 Franken, muss das Unternehmen keine Abgabe entrichten. Ab einer halben Million wird ein progressiver Tarif zwischen 365 Franken und 35’590 Franken pro Jahr angewendet.

Vorbereitungsmassnahmen zur Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren
Im November hat das Bundesgericht die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Diese wird über eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der Serafe erfolgen. Die Vorbereitungsarbeiten laufen: Das UVEK muss die notwendige Gesetzesgrundlage zuhanden des Parlaments erarbeiten. Letzteres wird auch über den Endbetrag befinden, der etwa 50 Franken pro Haushalt betragen könnte. Die Rückerstattung wird daher noch nicht mit den ersten Rechnungen der Serafe vorgenommen.